Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Erste Wohnung - Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Donnerstag, 10. Mai 2012, 15:22

Hat mein Vermieter Mitbestimmungsrecht bei meiner Einrichtung?

Hallöchen,

ich weiß nicht ob diese Frage in dieser Kategorie richtig ist aber ich probiere mal mein Glück :P

Ich bin nun bei meinen Eltern ausgezogen und in in meine neue eigene Wohnung gezogen (Parterre mit altem antiken Holzboden). Nun wollte ich mir eine Schrankwand selbst bauen (aus Holz). Dazu bin ich im Möbel Höffner in Hamburg gewesen um mir entsprechende Holzstücke zuschneiden zulassen. Dort hat mir dann ein Mitarbeiter gesagt, dass ich mir vorher die Tragfähigkeit des Bodens anschauen müsste und im Zweifelsfall den Vermieter kontaktieren müsste.

Nun meine Frage: Muss ich wirklichen den Vermieter darüber informieren, dass ich mir einen Schrank bauen will. Das klingt total ungewöhnlich. Ich kann doch reintheoretisch in meiner Wohnung aufstellen und bauen was ich möchte, solange ich nichts beschädige?!

Danke für die Antworten :)

2

Dienstag, 22. Mai 2012, 11:37

Hallo,

im Grunde genommen geht es ihn rechtlich nichts an. Allerdings könnte es ja tatsächlich passieren, dass du mit dem Schrank in irgend einer Weise den schönen, antiken Boden beschädigst. Das würde dich dann spätestens zu deinem Auszug ggf. teuer zu stehen kommen. Wenn du Ihn nun fragen würdest, täte er dir wahrscheinlich das selbe sagen, aber verbieten kann er es nicht.
Chris [Service] by ErsteWohnung-Ratgeber.de

3

Donnerstag, 28. Juni 2012, 10:09

Ich bin auch der Meinung, dass er es dir nicht verbieten kann, aber spätestens bei deinem Auszug, wenn der Boden beschädigt ist, wirst du dafür grade stehen müssen und den angerichteten Schaden bezahlen.

4

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:36

Antwort

Hallo,
generell würde ich auch sagen, dass es deinen Vermieter egal sein kein solange du natürlich nicht die Wohnung bzw den Boden beschädigst! Ich würde aber trotzdem mal mit ihm sprechen, nur um sicher zu gehen und wenn du Glück hast und dein Einbauschrank einen Mehrwert für die Wohnung darstellt gibt es bei netten Vermietern manchmal noch Unterstützung ;) LG

gravity

unregistriert

5

Dienstag, 4. September 2012, 13:26

soweit ich weiß eigentlich geht ihn das nichts an ..

6

Donnerstag, 20. September 2012, 10:05

Hallo.

Also gegen einen Schrank kann der Vermieter nichts sagen. Der sollte auch von absolut jedem Boden gehalten werdne. Ich hatte einmal ein 2 Meter langes Aquarium mit 720 Liter Inhalt. Da habe ich sicherheitshalber dann doch meinen Vermieter gefragt. ;) aber bei einem Schrank würde mir nicht einmal in den Sinn kommen danach zu fragen. Aber es gibt sicherlich irgendwo eine Homepage wo genau aufgelistet ist wann man den Vermieter fragen muss und wann nicht.

ScherzKeks

Anfänger

Beiträge: 5

Wohnort: Dortmund

Beruf: Studentin

  • Nachricht senden

7

Mittwoch, 19. Dezember 2012, 11:49

Nein , solange du damit nicht Sachbeschädigung begehst , zb eine Wand rausreißt :D
Beim Dekorieren kannst du machen wie du lustig bist!:)

8

Freitag, 21. Dezember 2012, 14:06

So siehts aus. Das geht die Vermieter rein gar nichts an. Aber ich wäre vorsichtig mit dem Boden :whistling:

eisteezitrone

unregistriert

9

Mittwoch, 2. Januar 2013, 22:22

Du müsstest mal im Mietvertrag durchlesen was erlaubt ist oder nicht. Wenn du aber immernoch wegen der Wohnung mulmig bist dann frag deinen Vermieter was alles erlaub ist. Er wird dir dann sagen. Aber eigentlich sind die meisten Vermieter nett erlauben das meiste was auch nicht im Vetrag steht.

10

Dienstag, 15. Januar 2013, 18:50

Du müsstest mal im Mietvertrag durchlesen was erlaubt ist oder nicht. Wenn du aber immernoch wegen der Wohnung mulmig bist dann frag deinen Vermieter was alles erlaub ist. Er wird dir dann sagen. Aber eigentlich sind die meisten Vermieter nett erlauben das meiste was auch nicht im Vetrag steht.
Ja! Definitiv hat er kein Mitbestimmungsrecht, es sei denn, du hast leider irgendwelche komischen Klauseln im Mietvertrag unterschrieben. Aber auch dann gibtes Wege, da heraus zu kommen.

raluca

Anfänger

Beiträge: 5

Wohnort: Mainz

Beruf: Studentin

  • Nachricht senden

11

Freitag, 19. April 2013, 11:46

Ganz klar: Er hat kein Mitbestimmungsrecht. Wenn du irgendwas beschädigst, musst du das dann beim Auszug begleichen. Aber was du dir in deine Wohnung stellst ist deine Sache:) Einzige Ausnahme ist sowas wie Wasserbetten: Die haben ein relativ hohes Gewicht, die nicht unbedingt jeder Boden aushält. Bei mir war das z.B. in meiner ersten Wohung ein Problem, da hatte ich ein WG Zimmer mit einer Art zweiten Etage oben drauf. Ein normales Bett hat die problemlos gehalten, ein Wasserbett wäre aber durchgebrochen. In so einem Spezialfall sollte man sich vorher informieren - ansonsten ist das deine Sache!
VG Ra

12

Dienstag, 21. Mai 2013, 12:33

ich glaub die wohnung muss nach dem auszug einfach wieder so aussehen wie bei dem ausszug der rest ist egal oder?