Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Erste Wohnung - Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
LG
aber bei einem Schrank würde mir nicht einmal in den Sinn kommen danach zu fragen. Aber es gibt sicherlich irgendwo eine Homepage wo genau aufgelistet ist wann man den Vermieter fragen muss und wann nicht.
Ja! Definitiv hat er kein Mitbestimmungsrecht, es sei denn, du hast leider irgendwelche komischen Klauseln im Mietvertrag unterschrieben. Aber auch dann gibtes Wege, da heraus zu kommen.Du müsstest mal im Mietvertrag durchlesen was erlaubt ist oder nicht. Wenn du aber immernoch wegen der Wohnung mulmig bist dann frag deinen Vermieter was alles erlaub ist. Er wird dir dann sagen. Aber eigentlich sind die meisten Vermieter nett erlauben das meiste was auch nicht im Vetrag steht.
Einzige Ausnahme ist sowas wie Wasserbetten: Die haben ein relativ hohes Gewicht, die nicht unbedingt jeder Boden aushält. Bei mir war das z.B. in meiner ersten Wohung ein Problem, da hatte ich ein WG Zimmer mit einer Art zweiten Etage oben drauf. Ein normales Bett hat die problemlos gehalten, ein Wasserbett wäre aber durchgebrochen. In so einem Spezialfall sollte man sich vorher informieren - ansonsten ist das deine Sache!Forensoftware: Burning Board® Lite 2.1.1, entwickelt von WoltLab® GmbH