WG gründen – das solltest du beim Mietvertrag beachten

Es ist nicht leicht, eine Wohnung in Stuttgart oder in einer anderen gefragten Studentenstadt zu finden. Die Nachfrage nach kleinen Wohnungen für eine Person ist meist so groß, dass man sehr lange suchen muss. Aus diesem Grund lohnt es sich, eine WG zu gründen. Bevor du dich ans Werk machst, solltest du dich über die Vor- und Nachteile der Mietvertragsmodelle für Wohngemeinschaften informieren.

WG-Mietvertrag mit Haupt- und Untermieter

Bei einem Mietvertrag mit Haupt- und Untermieter schließt nur eine Person den Vertrag mit dem Vermieter ab. Die anderen Bewohner gelten als Untermieter des Hauptmieters. Falls du als Hauptmieter eine WG gründest, kannst du dir deine Mitbewohner selbst aussuchen und bist der alleinige Ansprechpartner des Vermieters. Der Nachteil ist, dass du für die Mietzahlungen alleine haftest. Wenn beispielsweise ein Zimmer unbewohnt ist oder ein Mitbewohner seine Miete nicht zahlt, kann der Vermieter die Zahlungen bei dir einfordern.

Als Untermieter genießt du den Vorteil, dass Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Hauptmieter geltend gemacht werden können. Doch wenn der Hauptmieter die Wohnung kündigt, entscheidet der Vermieter, ob die Untermieter in der Wohnung bleiben dürfen oder nicht.

Alle WG-Bewohner sind Hauptmieter

Vielen Menschen ist es zu riskant, beim WG gründen alleinige Hauptmieter zu sein. Aus diesem Grund gibt es ein Mietvertragsmodell, bei dem alle Bewohner als Hauptmieter gelten. So sind Rechte und Pflichten gleichmäßig verteilt. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Mietverträge gültig bleiben, selbst wenn ein Mitbewohner auszieht.

Auch das Risiko ist für alle Mitglieder der Wohngemeinschaft gleich: Sie haften gesamtschuldnerisch für die Miete. Falls beispielsweise eine Person nicht für ihren Anteil aufkommt, kann der Vermieter das Geld von den anderen Bewohnern einfordern.

WG gründen mit Einzelmietverträgen

Einzelmietverträge sind für WG-Mitglieder am sichersten, da jeder ausschließlich für sein eigenes Zimmer innerhalb der Wohngemeinschaft aufkommt und haftet. Falls also ein WG-Genosse seine Miete nicht zahlt, darf der Vermieter keine Forderungen an die anderen Bewohner stellen, sondern nur an den Zimmermieter. Der einzige Nachteil für den Mieter besteht darin, dass er seine Mitbewohner nicht selbst aussuchen kann.

Einzelmietverträge sind in Studentenwohnheimen eine gängige Praxis. Beim WG gründen innerhalb von normalen Mietwohnungen werden meist die anderen beiden Mietvertragsarten angewandt.