Wie läuft ein Immobilien-Teilverkauf ab?

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Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Immobilien sind immer eine sehr gute Möglichkeit, um sich finanziell im Alter abzusichern. Doch dabei gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, eine davon ist der Immobilien-Teilverkauf. Dabei können Eigentümer das Haus oder die Wohnung im späteren Leben wieder zu Geld machen. Doch wie genau funktioniert das? Die Frage beantworten wir Ihnen im Folgenden.

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf und wie funktioniert er?

Ein Immobilien-Teilverkauf ist zum Beispiel mit der Deutschen Teilkauf möglich. Dort können Sie sich ausführlich zu diesem Modell informieren und ein kostenfreies Angebot einholen. Bei einem Teilverkauf verkaufen Senioren bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie. Besitzt man also ein Haus im Wert von 250.000 Euro und verkauft 40 Prozent, dann erhält man 100.000 Euro. 

Der Teilverkauf ist eine einfache Methode, um die Immobilie wieder zu Geld zu machen, ohne aus dem Zuhause ausziehen zu müssen. Unternehmen, welche einen Teilkauf anbieten, stehen also in Konkurrenz zu Anbietern klassischer Hypothekenkredite. Dabei wird die Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen bei einer Bank hinterlegt. Das Nutzungsrecht für das Haus bleibt beim Teilverkauf weiterhin Ihnen überlassen, allerdings müssen Sie dem Teilkäufer als sogenannten stillen Teilhaber an der Immobilie ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen.

Teilverkauf verschiedener Immobilientypen

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Beispiele vor, wie sich ein Teilverkauf bei den unterschiedlichen Arten von Immobilien auswirkt:

Teilverkauf eines Hauses

Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern können einen Teil des Hauses verkaufen. Beim Teilverkauf veräußern diese einen prozentualen Anteil von bis zu 50 Prozent. Bei dem Teilverkauf handelt es sich konkret um die Veräußerung von Miteigentumsanteilen. Das Haus wird nicht real geteilt, sodass beispielsweise das Erdgeschoss oder ein Obergeschoss verkauft wird, sondern lediglich auf dem Papier. Die Nutzung des verkauften Anteils wird dadurch möglich, dass ein Nießbrauchrecht besteht, der Besitzer zahlt also ein monatliches Nutzungsentgelt.

Teilverkauf einer Eigentumswohnung

Auch der anteilsmäßige Verkauf einer Wohnung ist möglich. Das Eigentum an einer Wohnung ist im Wohnungsgrundbuch festgelegt. Darin wird zwischen Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum unterschieden. Das Sondereigentum bezieht sich auf die Räume der Eigentumswohnung, das Gemeinschaftseigentum bezieht sich in erster Linie auf das Grundstück sowie alles, was nicht direkt zur Wohnung gehört. Am Gemeinschaftseigentum erwirbt man als Wohnungseigentümer Miteigentum. Beim Teilverkauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Teilkäufer einen Miteigentumsanteil an der Wohnung.

Teilverkauf eines Grundstücks

Auch an einem Grundstück kann ein Miteigentumsanteil verkauft werden. Je nach Kapitalbedarf wird anhand des Wertes des gesamten Grundstücks ein Anteil ermittelt, welcher der Höhe des Kapitalbedarfs entspricht. Im Vergleich zum Teilverkauf eines Hauses oder einer Wohnung kann ein Grundstück real oder ideell geteilt werden. Dabei kommt es tatsächlich zu klaren Abgrenzungen. Gerade für unerfahrene Verkäufer kann der Teilverkauf eines Grundstücks ein gutes Mittel sein, um sich jemanden mit an Bord zu holen, welcher sich mit der Materie gut auskennt. Dies gilt mit Blick auf die gemeinsame Entwicklung von Grundstücken. Insgesamt kann also eine Win-Win-Situation entstehen.

Teilverkauf von Gewerbeimmobilien

Teilverkäufe von Gewerbeimmobilien sind mit denen von Wohnimmobilien vergleichbar und ebenfalls unproblematisch. Gerade für Gewerbe wie Hotels oder Restaurants, welche einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben, kann ein Teilverkauf ein sinnvoller Weg sein. Grundsätzlich kann immer ein Rückkauf vereinbart werden, wodurch sich die Veränderungen der Eigentumsanteile auch wieder rückgängig machen lassen können. Das ist vor allem mit Blick auf die nachfolgenden Generationen wichtig.

Teilverkauf einer beliehenen Immobilie

Viele Eigentümer haben zum Kauf der eigenen Immobilie ein Darlehen aufgenommen. Nicht selten besteht auch beim Eintritt ins Rentenalter noch eine Restschuld. Doch viele Menschen wünschen sich gerade zu diesem Zeitpunkt, dass finanziell alles geregelt ist. Die restliche Darlehenssumme kann durch einen Teilverkauf beglichen werden. Ein Teilverkauf ist möglich, wenn die gewünschte Auszahlungssumme, die noch bestehende Restschuld übersteigt. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, wie hoch die bestehende Restschuld wirklich ist. Orientieren Sie sich am offenen Betrag bei der Bank und nicht an der im Grundbuch eingetragenen Grundschuldsumme.