Erstausstattung Wohnung – Tipps für den Antrag beim Jobcenter

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Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Für leistungsberechtigte Hartz 4-Empfänger gibt es die sogenannte Erstausstattung Wohnung. Das bedeutet, dass sie bei Vorliegen der Voraussetzungen das Geld für bestimmte Einrichtungsgegenstände vom Jobcenter erhalten. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine bedarfsbezogen und nicht zeitlich zu interpretierende Antragsleistung. Die rechtliche Grundlage bildet § 24 Abs. 3 SGB II (Zweites Buch, Sozialgesetzbuch). Was gibt es beim Antrag zu beachten, wer bekommt die Wohnungserstausstattung und was beinhaltet sie?

Wer hat ein Recht auf Geld für Erstausstattung vom Jobcenter?

Die Erstausstattung einer Wohnung kann nicht nur von Hartz-4-Empfängern beantragt werden. Normalerweise nicht antragsberechtigt ist, wer einen normalen Umzug durchführt. Eine Voraussetzung für die Gewährung ist, dass es sich um die Neugründung eines eigenen Haushaltes handelt. Prinzipiell haben also vor allem Anträge für die Erstausstattung Aussicht auf Erfolg, wenn sie von Personen gestellt werden, die:

  • $aus der elterlichen Wohnung ausziehen müssen
  • $dem Bezug der neuen Wohnung obdachlos waren
  • $aus dem Ausland zugezogen sind und eine Wohnung benötigen
  • $nach der Trennung eine neue Wohnung benötigen
  • $nach Beendigung einer Haft oder eines Reha- oder Klinikaufenthaltes eine Wohnung brauchen
  • $ihre bisherige Einrichtung aufgrund höherer Gewalt verloren haben (z. B. Brand, Diebstahl, Hochwasser)
  • $nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus eine neue Wohnung benötigen
  • $aufgrund einer Geburt ein Kinderzimmer einrichten müssen

Die hier genannten Gegebenheiten stellen die Voraussetzungen dar, die meistens zur Bewilligung des Antrags auf Erstausstattung einer Wohnung führen, sodass der Antragsteller Geld für Erstausstattung vom Jobcenter erhält. 

Wichtiger Hinweis: Als wichtige Voraussetzung gilt zudem, dass die neu zu beziehende Wohnung nicht möbliert ist. Es dürfen im Mietvertrag also keine überlassenen Einrichtungsgegenstände aufgelistet sein.

Wie kann eine Erstausstattung Wohnung erbracht werden?

Das Jobcenter kann dem Antragsteller entweder Geld- oder Sachleistungen zukommen lassen. Als Sachleistungen gibt es meist Gutscheine für Möbelhäuser. Um keine Wettbewerbsverzerrung zu betreiben, gelten diese Gutscheine in der Regel für jedes Möbelhaus. Auf Nachfrage gibt das Jobcenter aber Informationen zu möglichen Kauforten heraus. Was allerdings nicht gestattet ist, ist das Splitting der Gutscheine, also der Einkauf bei unterschiedlichen Möbelhändlern.

Erhält man vom Jobcenter einen Pauschalbetrag überwiesen, sind elektronische Geräte in vielen Fällen nicht in diesem Betrag enthalten. Die für sie anfallenden Kosten werden bei Bedarf einzeln hinzugerechnet und separat überwiesen.

Gibt es auch eine Erstausstattung Wohnung für Berufstätige?

Diese Leistung erhalten nicht nur arbeitslose Hartz 4-Empfänger. Es gibt auch die Erstausstattung einer Wohnung für Berufstätige. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können also unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Antrag auf die Erstausstattung einer Wohnung stellen. Das gilt vor allem für Geringverdiener, also Personen, die eine solche Ausstattung nicht aus ihrem Einkommen oder Vermögen bezahlen können. Sie haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Wie viel Geld für die Wohnungserstausstattung gibt es aktuell?

Der Gesetzgeber hat detailliert aufgeschlüsselt, welche Beträge es für welche Wohnungsgegenstände gibt. Wie viel Geld für die Wohnungserstausstattung der zuständige Träger der Kommune überweist, hängt nicht zuletzt davon ab, in welchem Bundesland der Antragsteller lebt. Leider existiert keine bundeseinheitliche Regelung und es gibt auch keine gesetzlichen Vorgaben. Der § 24 Abs. 3 SGB II (Zweites Buch, Sozialgesetzbuch) trifft lediglich Aussagen zur Antragsberechtigung.

Sowohl die gewährten Leistungen selbst, als auch die Höhe der Erstausstattung Wohnung können, je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen. In der Regel wird aber für einen 1-Personen-Haushalt ein Betrag von etwa 1.000 Euro gewährt und das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Erstausstattung der Wohnung bis zu dieser Höhe.

Worauf sollte beim Antrag auf Wohnungserstausstattung besonders geachtet werden?

Zunächst einmal gibt es für den Antrag auf Erstausstattung der Wohnung keine festgelegten Fristen. Man kann diese Leistung also auch noch Jahre nach dem Erstbezug einer Wohnung beantragen. Einen solchen Antrag stellt man beim zuständigen Jobcenter. Über die Mitarbeitenden dort erhält man das notwendige Antragsformular. Das ausgefüllte Formular reicht man zusammen mit einer Liste aller Wohngegenstände, die man benötigt beim Jobcenter ein.

Wurde der Antrag auf Erstausstattung der Wohnung bewilligt und man hat einen Pauschalbetrag erhalten, sollte man alle Kaufbelege zum Zwecke der Nachweisbarkeit der Ausgaben aufbewahren. Das Jobcenter kontrolliert diese hin und wieder. Mit den Rechnungen und belegen kann man jederzeit beweisen, wie viel jeder Teil der Wohnungserstausstattung gekostet hat.

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Wohnungserstausstattung dauert von der Antragstellung bis zur Bewilligung in der Regel zwischen drei und vier Wochen. Allerdings kann die Wartezeit variieren, je nach der Auslastung des zuständigen Jobcenters und der Anzahl der gestellten Anträge. Aufgrund der augenblicklichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können sich Außendiensttermine verzögern, was ebenfalls zu einer längeren Wartezeit führen kann.

Wofür erhält man Geld für Erstausstattung vom Jobcenter?

Die Gewährung von Geld für Erstausstattung vom Jobcenter ist Ländersache, weshalb es keine einheitliche Regelung gibt, was genau zur Wohnungserstausstattung gehört. In den meisten Verwaltungsanweisungen der Länder werden folgende Bereiche untergliedert: 

  • $Schlaf- und Sitzmöglichkeiten (Bett mit Lattenrost, Matratze und Bettwäsche, Tisch mit Stühlen, Sofa oder Sessel)
  • $Aufbewahrungsmöglichkeiten (Schrank oder Kommode, Regale, Badezimmerschrank)
  • $Technische Geräte (Kühlschrank, Herd, Küchengeräte, Lampen)
  • $Hygieneartikel (Waschmaschine, Staubsauger oder Besen, Mülleimer, Wäschespinne, Handtücher)

Was fällt nicht unter den Antrag der Erstausstattung Wohnung?

Wer einen Antrag zur Erstausstattung einer Wohnung stellt, der muss dazu wissen, dass es Dinge gibt, deren Anschaffung das Jobcenter nicht bezuschusst bzw. voll übernimmt. Zur Erstausstattung der Wohnung gehören beispielsweise nicht:

  • $Renovierungskosten vor dem Bezug
  • $Bodenbeläge (ist Sache des Vermieters)
  • $TV-Gerät (ist zur Führung eines Haushaltes nicht notwendig)
  • $Computer & Laptop (alternative Multi-Media-Quellen, z. B. Bibliotheken mit PC’s)
  • $Spielkonsolen sowie weitere Multimediageräte
  • $Vorhandenes Mobiliar (z. B. aus dem Jugendzimmer der elterlichen Wohnung)

Was ebenfalls nicht zur Erstausstattung einer Wohnung zählt, sind Gegenstände, die als Ersatz für defekte oder durch Verschleiß unbrauchbar sind, beschafft werden sollen. Diese Dinge müssen vom Regelbedarf erworben werden. 

Beim Jobcenter gibt es übrigens ausführliche Listen, in denen der jeweils bewilligungsfähige Betrag aufgelistet ist. Eine Orientierung an diesen Preisklassen ist sinnvoll, da man so mit der gewährten Summe einigermaßen gut zurechtkommt. Diese Listen befinden sich fast immer als Anhang an den Gutscheinen, die das Jobcenter als Sachleistung für die Erstausstattung Wohnung gewährt.

Muss die Erstausstattung der Wohnung neuwertig sein?

Grundsätzlich gilt, dass es keinen Anspruch auf eine neuwertige Erstausstattung der Wohnung gibt. Das Geld für die Wohnungserstausstattung vom Jobcenter wird zwar gewährt, die beschafften Gegenstände müssen aber nicht neu sein. Schon aufgrund der nicht sehr hohen Summe kann es ratsam sein, im Secondhand-Handel zu schauen oder die Suche auf Online-Plattformen wie eBay zu konzentrieren um die benötigten Wohnungsgegenständen zu finden. Man kann mit Planung und Rechnen eine Erstausstattung günstig zusammenstellen.

Das gilt vor allem für die größeren und meist kostenintensiven Einrichtungsgegenstände wie das Bett, einen Kleiderschrank oder die Waschmaschine. Zwar das das Jobcenter nicht zum Kauf von gebrauchten Gegenständen auffordern, die zur Verfügung gestellte Leistungshöhe macht dies aber sinnvoll. Handtücher oder Bettwäsche hingegen sind aus hygienischen Gründen neu zu kaufen.