Endlich Umziehen: Was gilt es rechtliches zu beachten

Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Endlich ist es soweit! Nach langer Suche und unzähligen erfolglosen Besichtigungen, hast du die Zusage für deine Traumwohnung bekommen. Nun heißt es nur noch Umzugskartons packen und ab geht’s in deine neuen vier Wände. Bevor du es dir aber gemütlich machen kannst, gilt es bei der Übergabe noch ein paar Dinge zu beachten, um unnötigen Aufwand und Kosten zu vermeiden. Dafür beantworten wir dir in diesem Artikel einige der wichtigsten rechtlichen Fragen rund um den Bezug einer neuen Wohnung.

Wie ist das mit den Schlüsseln?

Die Schlüssel deiner neuen Wohnung werden dir in der Regel bei der Wohnungsübergabe direkt ausgehändigt. In einem speziellen Schlüsselübergabeprotokoll wird die Anzahl der übergebenen Schlüssel festgehalten und für welche Schlösser sie benötigt werden – also beispielsweiße 2 Haustürschlüssel, 1 Briefkastenschlüssel, 1 Kellerschlüssel usw. Die darin festgehaltenen Schlüssel müssen selbstverständlich beim Auszug aus der Wohnung auch wieder verlässlich an den Vermieter zurückgegeben werden.

Was ist dieses Übergabeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll ist ein wichtiges Formular, dass dir beim Einzug in eine neue Wohnung vom Vermieter übergeben wird und in dem etwaige Mängel und Schäden detailliert aufgelistet werden müssen. Es sollte in doppelter Ausführung vorliegen, damit Mieter und Vermieter jeweils ein Exemplar vorliegen haben. Es ist wichtig, bei der Übergabe lieber einmal zu viel als zu wenig einen Kontrollgang zu machen und so einen späteren Streit über vorhandene Schäden am Mietobjekt zu vermeiden. Am Ende der Wohnungsübergabe versichern beide Parteien mit ihrer Unterschrift im Protokoll die ordnungsgemäße Übergabe.

Oh nein, ich habe im Nachhinein noch Mängel festgestellt! Was nun?

Du hast zwar bei der Übergabe ganz genau hingeschaut, die Kratzer auf dem Parkett hast du aber vor lauter Einzugsaufregung trotzdem übersehen und sie sind somit auch nicht im Protokoll aufgelistet. Jetzt heißt es erstmal Ruhe bewahren und versuchen, den Sachverhalt mit dem Vermieter zu klären. Denn auch im Nachhinein ist es noch möglich Mängel ins Protokoll aufzunehmen. Blockt der Vermieter jedoch ab und unterstellt dir den Schaden selbst verursacht zu haben, steht er auch in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Im Zweifelsfall kann auch immer ein Fachmann hinzugezogen werden und begutachten, ob ein Schaden schon länger zurückliegt oder erst kürzlich verursacht wurde.

Die Mietpreisbremse! Gilt das auch für mich?

In der letzten Zeit wurde in den Nachrichten oft über die Mietpreisbremse diskutiert und jetzt fragst du dich, ob und in welcher Auswirkung diese auch für dich gilt. Vor allem in den Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt leidet man als Mieter oft vom immer stärkeren Mietenanstieg, der durch die Mietpreisbremse nun auf einen maximal erlaubten Prozentsatz festgelegt wurde. Es gibt jedoch einige Ausnahmen bei dieser Regelung, z. B. gilt sie nicht beim Neubau oder nach Modernisierungsarbeiten einer Wohnung. Ziehst du in eine Wohnung, die nicht unter diese Ausnahmen fällt, kannst du vom Vermieter verlangen offenzulegen, wie viel die Miete deines Vormieters betrug. Liegt die ursprüngliche Miete zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann du als Mieter auf den Verstoß gegen die Mietpreisbremse hinweisen. Bist du dir nicht sicher, ob die vereinbarte Miete auch wirklich regelrecht ist, solltest du besser einen Anwalt für Mietrecht hinzuziehen, um die Rechtslage genauer zu beleuchten.

Quatschkopf? Lieber alles schriftlich vereinbaren!

Bei der Übergabe quatscht dich der Vermieter voll und übergeht einige Kleinigkeiten, weil er sie für unwichtig hält? Hier solltest du auf jeden Fall darauf bestehen alle Details im Protokoll festzuhalten! Mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtskräftig und können dir im Nachhinein keine Sicherheit geben. Deshalb sollten Vermieter und Mieter besser sämtliche Verträge, Details und Abmachungen schriftlich treffen.

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