Umzug bei Lockdown – Wichtige Regelungen rund um die Wohnungssuche

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Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wer nach Informationen zum Thema Umzug bei Lockdown sucht, der stößt schnell auf eine Vielzahl wichtiger Regelungen rund um die Wohnungssuche und den Wechsel des Wohnortes. Was muss man beachten, wenn man trotz der Pandemie die erste eigene Wohnung beziehen möchte oder ein Umzug aus anderen Gründen notwendig wird?

Umzug bei Lockdown – kein Verbot trotz Pandemie

Die gute Nachricht zuerst, ein Umzug ist trotz der pandemiebedingten Beschränkungen nicht verboten. Auch wenn die Planung und Durchführung komplizierter wird, hat der Gesetzgeber den Wechsel des Wohnsitzes (zumindest bisher) nicht untersagt. Folgende Tätigkeiten sind noch immer erlaubt:

  • $Wohnungs- und Hausbesichtigungen (möglichst digital)
  • $Umzug mithilfe privater Helfer
  • $Wohnsitzwechsel unter Zuhilfenahme eines Umzugsunternehmens

Bei jeder Form des Umzugs müssen die jeweils geforderten Schutzmaßnahmen eingehalten werden (z. B. Abstand einhalten, Mund-Nase-Schutz tragen). Vor allem das Tragen einer Maske ist unabdingbar, da das Einhalten des Mindestabstandes beim Transportieren von Mobiliar nicht immer möglich ist. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn auch keine gesetzliche Vorgabe, die zu räumende Wohnung am Tag des Umzugs gut zu lüften. Dies gilt auch an kalten Tagen.

Welche Schutzmaßnahmen ergreifen Umzugsunternehmen?

Neben der Vermeidung von Körperkontakten, etwa durch Händeschütteln, legen Umzugsunternehmen im Augenblick großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeitenden während des gesamten Umzuges neben Masken auch Handschuhe tragen. Zudem desinfizieren die Unternehmen ihre Fahrzeuge regelmäßig. 

Vor der Corona-Pandemie zählte es zu den Dienstleistungen vieler Umzugsunternehmen, das verwendete Verpackungsmaterial mitzunehmen und zu entsorgen. Aus hygienischen Gründen ist dies im Augenblick nicht möglich. Der Umziehende muss diese Materialien selbst entsorgen. 

Erste eigene Wohnung während der Corona-Pandemie

Möchte man in der momentanen Situation einen Umzug trotz Lockdown durchführen, gibt es einige Dinge zu beachten. Dabei ist nicht die Rede von der Entwicklung beim Mietspiegel, sondern eher, ob ein Umzug überhaupt zulässig ist, wie sich z. B. eine Hausbesichtigung bei Corona gestaltet, wer bei einem Umzug helfen darf und wie ein Umzug abzulaufen hat. 

Die geltenden Regelungen können die Vorfreude auf die erste eigene Wohnung durchaus schmälern und die Organisation des Wohnsitzwechsels komplizierter machen. Für die Person die umzieht, gelten augenblicklich folgende Regelungen: 

  • $es darf keine Corona-Infektion vorliegen
  • $die umziehende Person darf zum Zeitpunkt des Umzugs nicht in Quarantäne befinden
  • $es muss im Zweifelsfall eine Genehmigung des Gesundheitsamts vorliegen
  • $der Umzug darf nur in Deutschland erfolgen, da es im Ausland evtl. andere Regelungen gibt

Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Inzidenzen und der daraus geltenden Beschränkungen variieren die Regelungen auch innerhalb der Bundesrepublik. Der Infektionsschutz unterliegt der Verantwortung der Bundesländer, weshalb es keine einheitlichen Regeln gibt. Das kann den Umzug in die erste eigene Wohnung schwieriger machen, wenn man die Stadt, den Landkreis oder das Bundesland wechselt. 

Wichtig: Sobald bei einer Person, die umziehen möchte, eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen wird oder sie aufgrund von Kontakten mit Infizierten in Quarantäne muss, kann der Umzug nicht durchgeführt werden. 

Ein weiterer Grund, einen Umzug bei Lockdown zu verschieben bzw. zunächst zu stornieren besteht, wenn der Umzug in eine Region erfolgen soll, die vom RKI (Robert Koch-Institut) als Risikogebiet eingestuft wird. 

Für Umzüge im privaten Umfeld gelten Regelungen für Privatzusammenkünfte

Wer einen Umzug bei Lockdown plant und für Helfer auf sein privates Umfeld zurückgreift, für den gelten die Regelungen bei Privatzusammenkünften. Hier müssen die sogenannten Inzidenzwerte pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen beachtet werden. Europaweit führt augenblicklich die Türkei die Liste mit einem Wert von 471 an. Je höher die Inzidenzwerte in Deutschland liegen, desto strenger sind die Regelungen. 

Liegt der Inzidenzwert über 100, so dürfen sich nur Personen eines Haushalts mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen. Außerdem gilt in diesem Fall eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Bei diesem hohen Wert sehen die Gesundheitsämter den Umzug nicht als triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung an, was den Umzug unzulässig macht. 

Bewegt sich der Inzidenzwert zwischen 35 und 100, dürfen sich die Personen von zwei Haushalten treffen, aber maximal 5 Personen treffen. Bei Einhaltung aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist ein Umzug bei Lockdown grundsätzlich zulässig. 

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 dürfen sich maximal 10 Personen aus zwei Haushalten privat treffen. Bei dieser Anzahl lässt sich ein Umzug durchführen und ist bei Einhaltung der Regeln erlaubt.

 

Wichtig: Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren fallen aus diesen Berechnungen vollständig heraus und werden nicht mitgezählt. Zudem werden Ehe- oder Lebenspartner sowie Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt eingestuft. Dabei spielt der Wohnsitz, also auch das Bundesland, keine Rolle. 

Herausforderung Wohnungs- oder Hausbesichtigung trotz Corona

Bevor man sich für eine Wohnung entscheidet und den Umzug in Angriff nehmen kann, muss man zunächst das passende Objekt finden. Leider ist für jede Hausbesichtigung Corona ein nicht zu unterschätzendes Problem, denn bei solchen Terminen treffen viele Personen aufeinander. 

Eine Lösung könnte hier die digitale Hausbesichtigung sein. Dabei nutzt man einfach sein Smartphone oder Tablet. Der Makler führt die Interessenten via Videokonferenz durch die Wohnung oder das Haus, präsentiert alle Räume und beantwortet alle auftauchenden Fragen. Bei dieser Methode werden alle Regelungen eingehalten, denn sie ist kontaktlos und dennoch sehr persönlich, weil der Makler nur für den jeweiligen Teilnehmenden da ist. 

Da die Bevölkerung aufgefordert ist, unmittelbare soziale Kontakte zu vermeiden, kann man nicht nur die Hausbesichtigung Corona konform durchführen, sondern auch den Umzug mit einem Unternehmen auf diese Weise planen. Diesmal führt der Umziehende einen Mitarbeiter des Umzugsunternehmens durch die bisherige Wohnung und zeigt ihm sämtliches Umzugsgut. So gewinnt dieser einen Eindruck hinsichtlich des Umfangs und kann ein entsprechendes Angebot erstellen. 

Rechtlicher Hinweis: Die Laufzeit eines Mietvertrages beginnt trotz Corona zum festgelegten Termin. Corona ist also kein Grund für eine Verschiebung, selbst bei storniertem Umzug. 

Was die Entwicklung Mietspiegel trotz Corona zeigt

Auch wenn die von der Bundes- und Landesregierung auferlegten Corona-Beschränkungen das öffentliche Leben in vielen Bereichen zum Stillstand gebracht haben, ist ein Umzug bei Lockdown trotzdem möglich. Für die Entwicklung des Mitspiegels bedeutet dies aber, dass die Miet- und Kaufpreise weiter steigen, da die Nachfrage immer noch hoch ist und Wohnraum gesucht wird. Bei den Preisen für Wohnraum werden sich die Folgen der Corona-Pandemie erst noch zeigen.