Ausziehen von Zuhause – so gelingt der Einzug in die eigene Wohnung

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Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Für jeden jungen Menschen ist der Auszug von Zuhause ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. So schön der Gedanke an die erste eigene Wohnung ist, der Weggang aus dem elterlichen Haushalt birgt auch Herausforderungen. Wie der Auszug von Zuhause reibungslos klappt und worauf man unbedingt achten sollte, erklärt dieser Beitrag.

Ausziehen mit 18 – Planung ist hilfreich

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine erste eigene Wohnung zu suchen, der ist gut beraten, den Auszug schon im Vorfeld gut zu planen und sich alle wichtigen Informationen zu besorgen, etwa bezüglich möglicher staatlicher Unterstützungen in Form von Erstausstattung, Wohngeld oder ähnlicher Leistungen. Zudem spielt die Lage der Wohnung eine wichtige Rolle, denn wenn sie sich in unmittelbarer Nähe der Schule oder des Arbeitsplatzes befindet, kann man die monatlich anfallenden Fahrtkosten deutlich reduzieren. 

Die beste Methode besteht darin, sich eine To-Do-Liste mit allen Aufgaben zu erstellen, die es zu erledigen gilt. Diese Liste kann man dann der Reihe nach bzw. nach Priorisierung abarbeiten und abhaken. So vergisst man nichts und ist auf den Auszug von Zuhause bestens vorbereitet. Eine solche Liste sollte unter anderem folgende Aufgaben enthalten: 

  • PUmmelden beim Einwohneramt, Ausweis mit neuer Adresse beantragen
  • PPost umleiten (funktioniert über das Internet durch Nachsendeantrag)
  • PVersicherungen, Bank usw. neue Anschrift mitteilen
  • PInternet + Telefon für die neue Wohnung beantragen
  • PVersicherungen abschließen (falls notwendig)
  • PGEZ anmelden
  • PWasser, Gas Strom anmelden für neue Wohnung
  • PTürschilder anbringen (+ Postkasten)
  • PWohngeld, BAföG, sonstige Förderungen beantragen

Nicht ganz so wichtig, aber doch klug ist das Vorstellen bei den neuen Nachbarn und das Ausrichten einer kleinen Willkommensparty. Diese Punkte dürfen aber weiter unten auf der To-Do-Liste stehen.

Kostenfaktoren beim Ausziehen von Zuhause berücksichtigen

Schon vor dem eigentlichen Umzug sollten vor allem die Kosten berücksichtigt werden. Das gilt nicht nur für die laufenden Kosten während des Wohnens, sondern schon vorher. Immerhin muss die neue Wohnung eventuell renoviert werden und es wird fast immer eine Kaution (gemäß § 551 BGB maximal drei Nettokaltmieten) bzw. Maklergebühr fällig, allerdings nur, wenn man ihn selbst mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung beauftragt hat (Stichwort Beauftrager-Prinzip). Außerdem müssen vielleicht Möbel oder Einbauküche selbst angeschafft werden. Hinsichtlich der anfallenden Kosten ist es deshalb von Vorteil, ihre ungefähre Höhe auszurechnen und sich einen Budgetplan aufzustellen. 

Praxis-Tipp: Noch vor dem Auszug von Zuhause sollte man eine einfache Rechnung aufstellen, in der man seine Einnahmen (inklusive möglicher Förderungen) mit den zu erwartenden Kosten für die Wohnung vergleicht. Übersteigen die Einnahmen die Kosten, sollte die erste eigene Wohnung realisierbar sein.

Diese Kosten fallen nach dem Auszug von Zuhause an

Zieht man in eine eigene Wohnung, dann wird man mit monatlich wiederkehrenden Kosten konfrontiert. Die Gesamtkosten setzen sich hauptsächlich zusammen aus den folgenden Faktoren:

  • PMietkosten (Kaltmiete bzw. Nettomiete = Preis/Quadratmeter, siehe Mietspiegel)
  • PNebenkosten (durchschnittlich 2,16 Euro/Quadratmeter) für die Wohnung, z. B. Strom, Wasser, Heizung, Müllentsorgung)
  • PKosten für Telefon- und Internetanschluss (Höhe ist vom Anbieter und Tarif abhängig)
  • PVersicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung)
  • PSteuern (z. B. Lohn- bzw. Einkommensteuer, gilt für Personen mit Einkommen aus versicherungspflichtiger Tätigkeit)
  • PKosten für Lebenshaltung (Genuss- und Lebensmittel, Hygiene- und Reinigungsartikel, Bekleidung, Hobbys, Mobilität)

 

Während man bei den Miet- und Versicherungskosten sowie den Steuern und Kommunikationskosten für Festnetz und Internet nicht sparen kann (außer durch die Wahl günstiger Tarife), verhält es sich bei den anderen aufgeführten Kosten anders. Vor allem im Bereich der Nebenkosten besteht Einsparpotenzial, z. B. durch energieeffizientes Heizen und Lüften sowie sparsamen Wasserverbrauch.  

Zudem lässt sich in Sachen Strom anmelden erste Wohnung viel Geld sparen, wenn man den passenden Anbieter und den günstigsten Tarif findet. Hier lohnt es sich übrigens, regelmäßig einen Strompreisvergleich auf einem der im Internet vorhandenen Vergleichsportale durchzuführen. So sieht man schnell, ob der für die Wohnung abgeschlossene Tarif noch der günstigste ist und kann bei Bedarf einfach den Stromanbieter wechseln. Auch ein günstiger Handyvertrag und überlegtes Einkaufen von Lebensmitteln können die Kosten reduzieren. 

Praxis-Tipp: Vielen sind die die hohen Kosten nicht bewusst, die etwa durch das Rauchen verursacht werden. Wenn jemand z. B. eine halbe Schachtel Zigaretten täglich verbraucht, dann entstehen jeden Tag Kosten in Höhe von ca. 3 Euro. Rechnet man dies auf die Jahreskosten hoch, lässt man 1.095 Euro im Jahr im wahrsten Sinne in Rauch aufgehen.

Weiterversicherung über die Eltern hilft beim Geld sparen

Für all diejenigen, die noch nicht 25 Jahre alt sind und eine eigene Wohnung beziehen, gibt es die Möglichkeit, bei den Versicherungen Geld zu sparen. Das wichtige Stichwort heißt hier Weiterversicherung über die Eltern. Selbst nach dem Ausziehen von Zuhause besteht für folgende Versicherungsarten die Möglichkeit, im Rahmen einer Familienversicherung über die Eltern Versicherungsschutz zu bekommen, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen: 

  • PKrankenversicherung (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr in Form einer Familienversicherung möglich)
  • PPrivate Haftpflichtversicherung (möglich bis zum Abschluss einer Erstausbildung)
  • PRechtsschutzversicherung (Versicherungsschutz bis zum 25. Lebensjahr über die elterliche Versicherung)

Praxis-Tipp: Ob, unter welchen Voraussetzungen und wie lange eine Weiterversicherung über die Eltern möglich ist, darüber sollte man detaillierte Informationen einholen. So vermeidet man eine erstens eine mögliche Doppelversicherung, bei die man unnötigerweise zu viel Geld bezahlt und zweitens läuft man nicht Gefahr, unbemerkt seinen Versicherungsschutz zu verlieren, wenn man nämlich vorgeschriebene Altersgrenzen überschreitet.

Unterhaltspflicht der Eltern – Was geschieht nach dem Auszug von Zuhause mit dem Kindergeld?

Kinder haben auch nach dem Auszug von Zuhause Anspruch auf das Kindergeld, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Unterhaltspflicht besteht, wenn man als Kind nicht die finanziellen Mittel besitzt, um selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Klassische Fälle sind etwa die Erstausbildung des Kindes bis zum 25. Lebensjahr. 

Obwohl eine grundsätzliche Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern besteht, gibt es aber auch Situationen, in denen sie diese Pflicht, ihrem Nachwuchs eine eigene Wohnung zu finanzieren, nicht erfüllen müssen. Das gilt vor allem für Geringverdiener oder Bezieher von ALG I oder Hartz 4. In diesen Fällen reichen ihre eigenen finanziellen Mittel natürlich nicht aus und es besteht keine Unterhaltspflicht. 

Wichtiger Hinweis: Die anspruchsberechtigten Personen hinsichtlich Kindergeld sind immer die Eltern, nicht die Kinder selbst. An dieser Regelung ändert auch der Auszug von Zuhause nichts. Aufgrund ihrer Unterhaltspflicht werden sie das Kindergeld aber meist dem ausgezogenen Kind als unterhalt zur Verfügung stellen. Können sie aufgrund ihrer eigenen Situation keinen Unterhalt zahlen, gibt es als Alternative den sogenannten Abzweigungsantrag. Stimmt die zuständige Familienkasse, bei der man ihn stellen muss, diesem Antrag zu, wird das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt.

Ausziehen mit 18 – Fördermöglichkeiten ausschöpfen

Viele junge Leute tun sich finanziell schwer, eine eigene Wohnung zu finanzieren. Für solche Fälle bietet der Staat verschiedene Unterstützungen an, die man beantragen kann. Junge Mieter können beispielsweise bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen. Ist man noch minderjährig, hat also das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist das Jugendamt die zuständige Behörde. 

Darüber hinaus gibt es noch die Familienkasse, die beim Thema Kindergeld zuständig ist, wenn man nach dem Auszug von Zuhause finanzielle Unterstützung benötigt. Zudem kann man Wohngeld beantragen. Die zuständige Behörde ist die für den neuen Wohnsitz zuständige Wohngeldstelle.

Fazit – Ausziehen von Zuhause mit Plan stärkt die Vorfreude

Zugegeben, der Auszug von Zuhause ist zeitaufwendig, kostet Kraft und auch Geld. Umso besser ist es, wenn man diesen so wichtigen Schritt im noch jungen Leben besonders gut plant. Mit einer gut sortierten, möglichst vollständigen To-Do-Liste vergisst man keine wichtige Aufgabe, durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, einen Budgetplan sowie sparsames Haushalten hat seine Finanzen im Griff und durch die Mithilfe guter Freunde am Tag des Umzugs kann relativ entspannt ins neue Leben gehen.