Warum eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Viele tragen sich bereits in jungen Jahren mit dem Gedanken, ein eigenes Haus zu kaufen oder neu zu bauen. Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird, ist es immens wichtig und bei manchen Ereignissen sogar existenzsichernd, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Fehlt diese, ist lückenhaft oder es besteht eine Unterversicherung, kann das im Schadensfall schnell zum finanziellen Ruin führen. Denn wenn eine Immobilie beispielsweise durch Sturm, Hagel oder Feuer beschädigt wird, geht es im Regelfall sofort um sehr hohe Summen, die kaum jemand aufbringen kann. Um ein gutes Preis- Leistungsverhältnis bei dem großen Angebot zu finden bietet sich ein Onlinevergleich an, wie zum Beispiel von Wechselpiraten angeboten.

Welche Schäden deckt eine Wohngebäudeversicherung standardmäßig ab?

Standardmäßig sind in fast allen Versicherungsverträgen Schäden durch Brand, Blitzeinschläge, Sturm, Hagel sowie Ex- oder Implosionen im Gebäude oder auch Wasserrohrbruch versichert. Das schließt auch Neben- oder Folgekosten mit ein. Beispielsweise, wenn ein Blitzeinschlag Überspannungsschäden in Elektrogeräten verursacht hat. Oder wenn Dekontaminationskosten durch Löschwasser der Feuerwehr entstehen. Oft werden auch Kosten für Aufräum- oder Abbrucharbeiten erstattet. Allgemein kann man sagen, dass alle Beträge erstattet werden, die durch die Schadensbeseitigung anfallen. Vermietern werden oft Mietausfälle erstattet. Im Einzelfalle muss das bei Vertragsabschluss natürlich gesondert abgefragt werden. Auch Kosten für Maßnahmen, die ein zukünftiges Schadensrisiko minimieren, können übernommen werden. Auch dies ist Verhandlungssache.

Was man genau versichern möchte, hängt jedoch immer von den persönlichen Präferenzen ab und kann mit der Versicherung verhandelt werden. Im Kleingedruckten zu lesen, schadet sicherlich auch nicht. Besonders wichtig ist das bei sogenannten Elementarschäden.

Elementarschäden

So werden Schäden genannt, die durch ein sogenanntes nicht absehbares Ereignis entstehen. Das können Erdbeben sein oder auch Erdrutsche, Überschwemmungen oder Lawinen. Aktuelle Ereignisse, wie die Überschwemmungen in bayrischen Simbach zeigen, wie wichtig solche Zusatzklauseln werden können. Die Schäden in Simbach waren für viele verheerend. Diejenigen ohne Elementarversicherung unter den Betroffenen sind nun ruiniert.

Krieg

Was in der Regel von keiner Versicherung abgedeckt wird, sind Kriegsereignisse. Es würde für die Versicherungen schlicht zu teuer. Deshalb werden Erstattungen für Kriegsschäden kategorisch ausgeschlossen.

Was wird ersetzt – Neu- oder Wiederbeschaffungswert?

Finanziell überlebenswichtig ist die Versicherung des Wiederaufbauwertes zum Schadenszeitpunkt. Damit werden Preissteigerungen aufgefangen, die momentan leider nur die Richtung nach oben kennen. Bereits in fünf Jahren kann sich in diesem Bereich viel tun. Das gilt nicht nur für Material- und Baukosten, sondern auch für neu entstandene behördliche Auflagen oder die Erhöhung von Gebühren. Ein gutes Beispiel dafür wären die energetischen Anforderungen. Der Wiederaufbauwert richtet sich nach dem sogenannten „Versicherungswert 1914″.

Der Versicherungswert 1914

Bei ihm handelt es sich um einen Preisindex, der auf den Baukosten von 1914 basiert. 1914 waren die Baupreise sehr stabil und die Währung goldgedeckt. Zu damaliger Zeit waren starke Schwankungen von Baukosten daher sehr niedrig. Auf dieser Grundlage wurde dieser Preisindex gebildet und seither jährlich neu angepasst. Der Index gewährleistet damit, dass im Schadensfalle derselbe Standard wie beim Kauf oder dem Bau wiederhergestellt werden kann.

Besonderheiten

Besonderheiten wären beispielsweise mitversicherte Nebengebäude wie die Garage oder Vergünstigungen für Niedrigenergie-Häuser mit Photovoltaik oder Solarthermie. Es lohnt sich, nachzufragen, ob solche Anlagen ebenfalls mitversichert sind.

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