Wohngeld: Echter Mietzuschuss für Geringverdiener

Wohngeld: Echter Mietzuschuss für Geringverdiener

Wohngeld: Echter Mietzuschuss für Geringverdiener

  • P5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wohngeld bei Mindesteinkommen ist für alle eine Perspektive, die sich trotz geringer Finanzmittel eine eigene Wohnung wünschen. Gibt es Wohngeld bei Ausbildung? Wird Wohngeld trotz BAföG gewährt? Ist der Bezug von Wohngeld als Student möglich und wo stellt man einen Antrag auf Wohngeld? Wichtige Fragen, die hier beantwortet werden.

Was musst du unter Wohngeld verstehen?

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung. Sie kann bei geringem Einkommen als Zuschuss zur Miete gewährt werden. Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen deines Haushaltes sowie der Höhe der zu leistenden Miete. Die zuständige Behörde berücksichtigt bei der Berechnung folgende Kriterien:

  • PAnzahl der Personen, die die Wohnung bewohnen
  • PHöhe des Gesamteinkommens der im Haushalt lebenden Personen
  • PHöhe der zuschussfähigen Miete
  • PMietspiegel der Stadt

Wenn du Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen beantragen möchtest, benötigst du verschiedene Unterlagen für das Wohngeldamt:

  • PVerdienstbescheinigungen der Arbeitgeber
  • PSchulbescheinigungen
  • PBAföG- oder BAB-Bescheide (für Wohngeld trotz BAföG)
  • PNachweis über Kapitalerträge aus Spareinlagen
  • PPersonalausweis

Nach Vorlage aller Dokumente prüft das Wohngeldamt, ob die alle Voraussetzungen erfüllst, gewährt das Wohngeld oder lehnt die Bewilligung ab. Eine Ablehnung bezüglich des Wohngeldes für die erste gemeinsame Wohnung muss begründet sein.

Wohngeld für Schüler, Auszubildende und Studenten

Es gibt gesonderte Wohngeldbestimmungen für Schüler, Auszubildende und Studenten. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) haben, kein Wohngeld beantragen können. Grund für diese Regelung ist, dass der Mietkostenzuschuss in diesen Leistungen schon enthalten ist. Einen Wohngeldanspruch haben sie nur, wenn ihnen dem Grunde nach kein BAföG oder BAB zusteht. In diesem Fall fordert das Amt einen Bescheid über die entsprechende Ablehnung.

Wer zählt als Haushaltsmitglied im Sinne des Wohngeldes?

Studierende, Schüler oder Azubis, die dem Grunde nach, einen Anspruch auf BAföG oder BAB haben, können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten. Aber es gibt Ausnahmen:

  • PWer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann einen Wohngeldantrag stellen, da er die Leistung nicht als klassischen Zuschuss erhält, sondern das Geld später zurückzahlen muss.
  • PAlle, die dem Grunde nach, einen Anspruch auf BAföG haben und mit Kindern und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner zusammenwohnen, können u.U. einen Wohngeldanspruch haben. Voraussetzung: im Haushalt lebt mindestens eine Person, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG, noch Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezieht.
  • PIst ein Haushaltsmitglied durch BAföG vom Wohngeld ausgeschlossen, darfst du trotzdem Wohngeld beantragen. In diesem Fall wird aber der Mietkostenanteil von deinen Bezügen abgezogen.
  • PWohnst du in einer Wohngemeinschaft mit anderen Studierenden, Auszubildenden oder sonstigen Personen ohne familiäres Verwandtschaftsverhältnis zusammen? In diesem Fall ist es seit dem 1. Januar 2009 unerheblich, ob Ihr gemeinsam wirtschaftet oder nicht. Da jeder für sich einen Haushalt führt, stellt jeder einen gesonderten Antrag für sich selbst. Dies hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn jeweils ein Anspruch auf Wohngeld in Betracht kommt.
  • PDie gleiche Regel gilt, wenn einer von euch Hauptmieter ist und die anderen Untermietverträge abgeschlossen haben. Ist hingegen nur einer Mieter der Wohnung und gibt es keine Untermietverträge, ist nur dieser der Mieter und eventuell berechtigt, Wohngeld zu beantragen.

Wer beim Wohngeld bei Mindesteinkommen nicht zum Haushalt zählt

Wenn du Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen beantragen möchtest, musst du darauf achten, wer zu deinem Haushalt gehört und wer hinsichtlich der Bewilligung nicht dazu zählt. Nicht als Mitglieder deines Haushaltes zahlen Personen, die Hartz-4 oder Sozialgeld erhalten bzw. denen Übergangsgeld oder Grundsicherung gewährt wurde.

Diese Personen bleiben bei der Berechnung der Höhe unberücksichtigt. Das Wohngeldamt wird hier aber die Anzahl der nicht zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hinsichtlich des Höchstbetrags für die Miete anteilsmäßig herausrechnen.

Was zählt zum Gesamteinkommen im Sinne des Wohngeldes?

Bezüglich einer Beantragung von Wohngeld wegen Mindesteinkommen wirst du immer wieder auf den Begriff Gesamteinkommen stoßen. Damit sind gemeint:

  • Psämtliche Einkünfte im Sinne des EStG (Einkommensteuergesetz)
  • P50 Prozent vom BAföG (gilt nicht für Schüler-BAföG)
  • PUnterhaltszahlungen

Das dir zustehende Kindergeld gilt nicht als Einkommen im Sinne des Wohngeldes und bleibt unberücksichtigt.

Das Mindesteinkommen

Da Wohngeld nur als Zuschuss zur Miete und nicht zum Lebensunterhalt gedacht ist, musst du ein Mindesteinkommen nachweisen können. Nicht nur die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe der Miete spielen bei der Ermittlung des Wohngeldes eine Rolle. Auch das Einkommen aller Haushaltsmitglieder ist relevant, sofern sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Wohnst du alleine oder in einer WG, wird nur dein eigenes Einkommen angerechnet. Der Regelsatz hierfür liegt bei 446 Euro (ab 01. Januar 2021), bei einem Paar sind es 389 Euro. Kindergeld wird bei vielen Ämtern für das Mindesteinkommen einbezogen, jedoch nicht bei der Berechnung des eigentlichen Bedarfs. Hierfür musst du bei deiner Wohngeldstelle nachfragen. Folgende Formel ergibt das Mindesteinkommen:

Mindesteinkommen = Regelsatz + Warmmiete (inklusive Heizkosten) 

Die Einkommensgrenze

Das zu berücksichtigende Einkommen wird je nach Art unterschiedlichen Freibeträgen (in %) zugeordnet. Anschließend werden die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder als auch die Mietstufe mit einbezogen. Da die Kosten für den Wohnraum je nach Stadt oder Gemeinde zum Teil deutlich abweichen, gibt es Höchstbeträge für das monatliche Gesamteinkommen, die nach den Mietstufen I (günstigste Mietstufe) bis VI (teuerste Mietstufe) entsprechend der Wohngeldtabellen aufgebaut sind. Aufgrund der enormen Komplexität wird an dieser Stelle nur auf folgende Durchschnittswerte zur Orientierung hingewiesen:

1 Personen-Haushalt:          961 Euro (Mietstufe I) bzw. 1.128 Euro (Mietstufe VI)

2 Personen-Haushalt:          1.314 Euro (Mietstufe I) bzw. 1.550 Euro (Mietstufe VI)

Fazit: Wohngeld bei Mindesteinkommen – Lass dein Wohngeld berechnen

Beim Thema Wohngeld musst du zuerst klären, ob du überhaupt berechtigt bist, einen Antrag zu stellen. Solche Informationen kann dir das zuständige Wohngeldamt erteilen, bei dem du gegebenenfalls auch deinen Antrag einreichen musst. Die Berechnung für Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen ist überaus komplex. Daher ist es sinnvoll, wenn du zunächst eine schnelle Online-Berechnung mithilfe eines Wohngeldrechners im Internet durchführen lässt. Dazu kannst du beispielsweise die folgenden Seiten nutzen: wohngeldrechner.nrw.de oder biallo.de/Wohngeldrechner

Neben einer Online-Berechnung solltest du zusätzlich zur örtlichen Wohngeldstelle gehen und dein Wohngeld berechnen lassen. Dies ist auch ohne gültigen Mietvertrag möglich. Wichtig ist nur, dass du die Höhe der zu erwartenden Miete sowie der Nebenkosten kennst. Weißt du dann ungefähr, mit wie viel Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen du rechnen kannst, lässt sich der Einzug in die erste eigene Wohnung besser planen.

Erstausstattung: So viel kann es vom Amt geben

Erstausstattung: So viel kann es vom Amt geben

Erstausstattung für die Wohnung: So viel kann es vom Amt geben

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Eine Ersteinrichtung wird in der Regel nur den Empfängern von ALG II und Sozialgeld gezahlt. Allerdings haben auch jene Personen Anspruch auf eine einmalige Beihilfe, die keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen und sich die Ersteinrichtung durch geringes Einkommen und kaum angespartes Vermögen nicht leisten können. Ein Anspruch auf Erstausstattung besteht außerdem nur, wenn dies auch tatsächlich deine erste Wohnung ist. Bei einem Umzug gibt es nichts. Zur Erstausstattung der Wohnung gehören Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte, wie Kühlschrank, Herd, Waschmaschine und so weiter.

Erstausstattung – Pauschalzahlung seitens der Arge

Die Erstausstattung wird in Form von Pauschalen gewährt. Allerdings können diese deutschlandweit stark variieren, je nach Ansicht der Arge.

Volljährige Person: Allgemein 809 €, in Sachsen laut Gericht 1.100 €,  oft auch bis zu 1.800€

Einrichtung für Kind:  nochmals 224 €

Größere Haushaltsgeräte, welche nicht vom Vermieter bereitgestellt werden, erhöhen den Gesamtbezug (z.B. Waschmaschine). Einen Maximalbetrag gibt es nicht, allerdings sind Beträge bis etwa 1.800 € laut neusten Gerichtsurteilen und Erfahrungsberichten durchaus machbar. Hier ist auch der Verweis auf Gebrauchtmöbel oder bestimmte Sozialkaufhäuser zulässig.

Allerdings muss es möglich sein, zu den bewilligten Preisen auch tatsächlich die genehmigten Möbel zu bekommen. Zur Not muss die ARGE Dir auch den Nachweis verschaffen, wo es genannte Gegenstände zum entsprechenden, laut Arge angemessenen Preis, gibt. Sind die bewilligten Beträge dagegen nachweislich zu niedrig angesetzt, können höhere Beträge notfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Solltest du mit deinem Partner zusammenziehen, welcher keine Leistungen im Sinne von ALG erhält, wird die Erstausstattung nicht gekürzt.

Die Erstausstattung kann unter folgenden Situationen bewilligt werden:

Aufstocker

Wenn du ALG II als Aufstockung erhältst, wärst du dem Grunde nach ebenfalls berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Geld für die Erstausstattung zu erhalten. Eine Aufstockung kann zusätzlich zu allen möglichen Einnahmen erfolgen, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen. Staatliche Zuschüsse wie BAB und BAföG schließen diese zwar dem Grunde nach aus, allerdings lässt auch hier das Gesetz ein paar Lücken für Ausnahmen. Informiere dich dahingehend beim zuständigen Arbeitsamt.

ALG II Empfänger über 25

Sobald du als ALG II Bezieher das 25. Lebensjahr erreicht hast, kannst du ohne triftigen Grund von zu Hause ausziehen und eine geeignete, angemessene Wohnung suchen. Dahingehend wird dir auf Antrag auch die Erstausstattung bezahlt. Allerdings solltest du auch hier vorher beim zuständigen Amt nachfragen.

ALG II Empfänger unter 25

Bist du unter 25, wird es schwieriger. Hierfür müsstest du wie schon erwähnt in der künftigen Stadt ein Jobangebot vorlegen, oder dich einfach zu Hause rausschmeißen lassen, sofern du bereits 18 bist. Dies gilt als Härtefall und würde Leistungen für die Erstausstattung begründen. Verdienen deine Eltern zu viel, müssen sie dir entsprechend Unterhalt leisten oder wieder zu Hause aufnehmen. Beziehen sie selbst ALG II, wird es einfacher für dich.

ALG II in der Übergangszeit

Sobald die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen, beispielsweise zwischen Abitur und Studium, länger als 4 Monate dauert, musst du dich beim Arbeitsamt
arbeitssuchend melden.

Hinweis

Solltest du schon einen Ausbildungsplatz (auch Studium etc.) haben, kannst du dir bereits eine eigene Wohnung in dessen unmittelbarer Nähe suchen. Unter Gebrauch des oben genannten Härtefalls kann dir dann unter Umständen Geld für die Erstausstattung bewilligt werden. Hierfür wäre es Ideal, wenn du innerhalb dieser Übergangszeit ALG II beziehst. Hast du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, müssen deine Eltern den Antrag stellen. Sobald die Ausbildung beginnt, greifen dann wieder BAföG oder BAB. ALG II ist hierbei nur für die
Erstausstattung sinnvoll. Für die Dauer der Überbrückung musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dich arbeitssuchend melden. Allerdings kannst du i.d.R. innerhalb der paar Monate sowieso nur schlecht an Firmen vermittelt werden.

Wie mache ich einen solchen Antrag?

Informiere dich zunächst persönlich beim örtlichen Amt, ob dir tatsächlich etwas zusteht. Anschließend einfach einen formlosen Antrag bei der Arge abgeben und aufzählen, welche Gegenstände du benötigst, vom Besteck zum Essen bis zu den Gardinen oder Vorhängen pro Fenster. Bevor der ausgerechnete Bedarf ausgezahlt wird, kommt evtl. ein Sachbearbeiter vorbei, um deine Angaben zu überprüfen. Das bedeutet auch, dass erst bei Bezug der Wohnung die Notwendigkeit der Ausstattung entsteht und genehmigt wird. Da letzten Endes nur der Geldbetrag überwiesen wird, kannst du auch schon vorher Möbel besorgen. Wird der Antrag sofort bewilligt, folgt höchstens eine spätere Kontrolle, ob du das Geld auch wirklich zweckmäßig verwendet hast. Dahingehend also alle Kaufbelege sammeln. Vor der Genehmigung kommen sie eher selten. Mach einfach einen ehrlichen Eindruck.

Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Bevor du den Mietvertrag für deine erste Wohnung unterschreiben wirst – voller Eifer und Tatendrang, lass dir genügend Zeit um ihn dir in Ruhe durchzulesen oder nehme ihn wenn möglich für einen Tag mit nach Hause. Ist er einmal unterschrieben, gibt es kein zurück mehr.

Nötige Verbesserungen festhalten

Sollten dir verbesserungswürdige Schäden oder Mängel aufgefallen sein, fertige eine unterschriebene Liste an und gebe sie dem zuständigen Sachbearbeiter. Dies können z.B. verschmutzte und beschädigte Fugen oder schleifende Fenster sein. Es ist keine Schande dies einzufordern, denn du zahlst ja nicht umsonst genügend Miete. Bevor diese Mängel nicht behoben sind, würde ich mit der Unterschrift warten.

7 Dinge, die im Mietvertrag geregelt sein sollten

  • $Sind alle Nebenkosten detailliert aufgelistet?
  • $Ist mit Mieterhöhungen zu rechnen?
  • $Wie hoch ist die Kaution ? Diese kann übrigens in 3 gleichen Raten bar gezahlt werden und darf maximal 3 Monatsmieten betragen. Eine Sofort-Zahlung der gesamten Kaution ist nicht zulässig.
  • $Sind alle Mitmieter richtig eingetragen?
  • $Hat der Vermieter ein Übergabeprotokoll angefertigt?
  • $Was darf in der Wohnung verändert werden? (z.B. Laminat?)

Weitere wichtige Details beachten

Achte darauf, ob im Mietvertrag weitere bindende Verträge enthalten sind wie z.B. Kabel-Anschluss oder Stromanmeldung. Möglicherweise möchtest du diese aus Spargründen lieber selbst anmelden?

Haben alle Mieter einer Wohngemeinschaft den Mietvertrag unterschrieben, können sie diesen auch nur gemeinsam kündigen. Zusätzlich haftet jeder für die volle Miete. Der Vermieter kann außerdem von einem Mitbewohner die gesamte Miete verlangen. Dieser muss sich letztlich mit den übrigen Mietern einigen.

Die Haltung von Tieren darf der Vermieter prinzipiell nicht verbieten. Lautlose Tiere wie Katzen sind in der Regel kein Problem. Allerdings kann eine unerlaubte Tierhaltung ein Kündigungsgrund für die Wohnung sein. Lieber vorher nachfragen, in den meisten Fällen gibt es die Zustimmung. 

Wohnungseinrichtung: Kostenüberblick + Spartipps

Wohnungseinrichtung: Kostenüberblick + Spartipps

Wohnungseinrichtung: Welche Kosten du einplanen musst

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Dies ist ein oft gefragtes Thema, allerdings kann ich dir hier rauf keine genaue Antwort geben. Es kommt darauf an, wie viel Wert du auf Luxus, Komfort und optisches Aussehen legst.
Vorhandene Ersparnisse, Anzahl bereits vorhandener Haushaltsgegenstände, Bereitschaft, zu Beginn auf bestimmte Dinge verzichten zu können – das alles sind entscheidende Faktoren.

Eins vorab: Eine ausreichende Ersteinrichtung im untersten Preissegment kann bei 2000-3000 EUR beginnen. Ungeplante Zusatzkosten entstehen fast immer!

 

Was die Ersteinrichtung kostet

Wenn du kaum Erspartes hast, musst du dich hauptsächlich auf gebrauchte Second-Hand Artikel konzentrieren. Versuche auch, soviel wie möglich von Freunden und Familie zu bekommen, was nicht mehr gebraucht wird. Besonders die kleineren Dinge können sich so schnell zusammen läppern, seien es nun das alte Bügeleisen von Mutti oder das alte Tafelservice von deiner Oma. Nichts muss gleich neu angeschafft werden.

 

Wo kann ich zu Beginn zusätzlich bares Geld sparen?

  • $Wohnung ohne große Kaution finden, ggf. Bankbürgschaft
  • $Wohnung mit Einbauküche
  • $Wohnung fertig Tapeziert, weiß gestrichen sowie ein Boden (z.B. Parkett oder Laminat) bei dem du (zunächst) auf zusätzliche Teppichböden verzichten kannst

Wenn du kaum Rücklagen hast, aber nichts mit gebrauchten Einrichtungsgegenständen und einer unbequemen Couch anfangen kannst, solltest du noch etwas mit der ersten Wohnung warten und sparen. Alternativ kannst du auch auf einen Privatkredit zurück greifen, z.B. bei smava.de.

Kosten für den Einzug bedenken

Neben den laufenden Kosten kommen vor dem Einzug oft noch weitere Ausgaben auf Dich zu. Die Wohnung muss sicherlich renoviert werden, oder auch neue Teppichböden verlegt bekommen, nicht zu vergessen die Tapete, Farbe und Werkzeug. Auch wenn du dies alles selbst erledigst oder Werkzeug ausleihst, musst Du das Material bezahlen. In der Regel wird bei einem Mietvertrag eine Kaution fällig, die vor dem Einzug zu bezahlen ist. Sie dient lediglich als Sicherheit für den Vermieter, dass du nach dem Auszug keine bleibenden Schäden hinterlässt. Die Kaution beträgt in der Regel 2-3 Monatskaltmieten!

Wohnungseinrichtung: Was du unbedingt benötigst

Eine eigene Wohnung ohne Erspartes wird sehr schwierig. Nicht nur, da vor dem Einzug zunächst einmal die Kaution gezahlt werden muss. (Sollte ein Kautionsbrief nicht möglich sein oder deine Eltern ihn verweigern)

 

Schlafzimmer: 

Bett, Lattenrost, Matratze, Schlafzimmerschrank

Tipp: Nutze eBay-Versandshops mit guter Bewertung, um ganze Wohnsets günstig zu erstehen. Matratzen lieber vor Ort testen und nicht zu viel an der Gesundheit sparen. Alles zusammen kannst du schon für 250€ haben, gebraucht nochmals billiger!

 

Küche:

Küchenzeile (Kühlschrank, Mikrowelle oder Ofen), Küchenutensilien (Wasserkocher, Besteck, Geschirr)

Tipp: Für eine Küchenzeile kannst du ohne vorhandene Ausstattung locker 900€ einplanen. Such dir eine Wohnung mit Einbauküche und investiere wenn möglich nur noch in kleinere Utensilien. Für Esstisch und Stühle nochmal 200€ bis 300€ einplanen.

 

Badezimmer:
Ein Badezimmerschrank und Spiegelschrank, nötige Badutensilien (Badvorleger, Seifenspender, Klobürste,…)

Tipp: Ein Einkauf bei Ikea (viele kleinere Dinge) oder Möbel-Skonto (gute Auswahl an günstigen Möbeln aller Art) lohnt sich. Du solltest mindestens 200€ einplanen.

 

Wohnzimmer:

Eine Couch, Couchtisch, Fernseher, eine Wohnwand und diverse Regale zum Verstauen von Gegenständen müssen eingeplant werden. Eine PC Ecke mit Schreibtisch und Stuhl ist auch denkbar, je nach Platzverhältnissen.

Tipp: Einen alten, gebrauchten Fernseher findest du immer. Weiterhin bieten bekannte Möbelhäuser und Händler (z.B. über eBay) günstige Komplettangebote für dein Wohnzimmer. Die lohnen sich fast immer.

 

Flur: Schuhschrank, Garderobe

Tipp: Schau einfach mal in Ramschgeschäften vorbei. Hier kann man den Sparstift zuerst ansetzen.

Der Gang zum Einwohnermeldeamt: Daran musst du denken

Der Gang zum Einwohnermeldeamt: Daran musst du denken

Der Gang zum Einwohnermeldeamt: Daran musst du denken

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wenn die erste Wohnung frisch bezogen ist und die Umzugskartons alle wieder ausgepackt sind, kann das Einleben in der ersten Wohnung endlich beginnen … wenn da nicht der Gang zu den Behörden wäre.

Ummelden beim Einwohnermeldeamt: Nur eine Woche Zeit

Zu Deinem Auszug gehört auch immer das Ummelden beim Einwohnermeldeamt. Das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Behörde, die sich mit der Meldepflicht der Gemeindemitglieder befasst. Wenn du Zuhause ausziehst, oder allgemein umziehst, musst du deinen neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Generell ist immer das Einwohnermeldeamt in deiner zuständigen Stadt oder Gemeinde zuständig, welches du im Rathaus oder Bürgeramt findest. Hierfür bleibt Ihnen in der Regel lediglich eine Woche Zeit, in einigen Gemeinden auch zwei. Versäumen Sie diese Frist, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 EUR verhängt werden.

Die Ummeldung hat in den meisten Meldeämtern durch persönliche Vorsprache zu erfolgen, da gleichzeitig die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen wird.

In vielen Einwohnermeldeämtern gibt es einen vereinfachten Ummeldeschein, der bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde anstelle des normalen Meldeformulars auszufüllen ist. Das Meldeformular kann oftmals auch auf den örtlichen Websites heruntergeladen und bereits zuhause ausgefüllt werden. Dann bitte ausdrucken, unterschreiben und zum Einwohnermeldeamt mitnehmen.

Nötige Unterlagen für das Einwohnermeldeamt:

  • $Personalausweise bzw. Reisepässe aller umzumeldenden Personen. Es ist auch ausreichend, wenn ein volljähriges Mitglied der Familie mit sämtlichen Ausweisen der meldepflichtigen Personen erscheint.
  • $ggf. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Mietvertrag bzw. Kaufvertrag
  • $ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
  • $sofern Sie Kfz-Halter sind: ggf. Fahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (viele Einwohnermeldeämter bieten an, die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren direkt vorzunehmen. Somit sparen Sie sich den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle).

Was es noch zu beachten gilt:

  • $Du musst dich bereits dann ummelden, wenn sich auch nur die Straßennummer ändert
  • $Melde dich innerhalb von sieben Tagen im Einwohnermeldeamt um, sonst kann dir wegen Nichteinhaltung der Meldefrist mitunter ein Bußgeld drohen
  • $Solltest du noch nicht volljährig sein, sind deine Eltern dafür zuständig

Die Ummeldung ist in einigen Teilen Deutschlands noch kostenlos, in manchen Bundesländern jedoch bis zu 25 Euro.