Internet kündigen bei Umzug – Wichtige Regelungen bei Unitymedia (Vodafone), Telekom und Co.

Internet kündigen bei Umzug – Wichtige Regelungen bei Unitymedia (Vodafone), Telekom und Co.

Internet kündigen bei Umzug – Wichtige Regelungen bei Unitymedia (Vodafone), Telekom und Co.

  • 4 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wenn du den Wohnsitz wechselst, musst du meist neue Verträge abschließen oder einige bestehende Verträge beenden, etwa einen neuen Internetvertrag für deine erste Wohnung schließen oder das Internet kündigen bei Umzug. Oder hast du vor, einen Umzug mit bestehendem Vertrag durchzuführen? Welche Regelungen es bei Vodafone, Telekom und Co. gibt, erklärt dir dieser Beitrag.

Worauf du beim Internet kündigen bei Umzug besonders achten musst

Fast jeder abgeschlossene Vertrag besitzt eine Laufzeit, das ist auch bei Internetverträgen der Fall. Laut der deutschen Verbraucherzentrale betragen die Laufzeiten in der Regel zwischen einem und 24 Monaten. Als Kündigungsfrist werden meist zwei oder drei Monate zum Vertragsende vereinbart. In jedem Fall solltest du überprüfen, ob du eventuell ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht hast. In diesem Fall kannst du den Vertrag unter Umständen früher kündigen.

Wann hast du ein Sonderkündigungsrecht?

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kannst du dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dieses Sonderrecht greift vor allem in den folgenden Situationen:

  • $Umzug ins Ausland (wenn dein bisheriger Anbieter dort kein Netz betreibt)
  • $Der bisherige Anbieter kann die bisherige Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen

ichtiger Hinweis: Du brauchst eine geringere als die im Vertrag vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an deinem neuen Wohnsitz nicht zu akzeptieren. Unterschreitet dein bisheriger Anbieter diese, steht dir also ein Kündigungsrecht zu. Ziehst du um, darf der Betreiber auch nicht einfach eine neue, meist 24-monatige Vertragslaufzeit starten.

 Kann die vertraglich vereinbarte Leistung nach deinem Umzug nicht erbracht werden, hast du die Möglichkeit, den Vertrag zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, aber unter Beachtung der Frist von 3 Monaten. Allerdings musst du hinsichtlich dieser Frist beachten, dass sie erst ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Umzugs beginnt.

 Diese durch Rechtsprechung bestätigte Regelung bedeutet für dich konkret, dass du deinen Internetanschluss noch drei Monate nach deinem Umzug weiterzahlen musst, obwohl du vielleicht schon 6 Monate vor dem Umzug zum Umzugstermin gekündigt hast. Du zahlst also für etwas, was du gar nicht mehr verwenden kannst. Die Regelung ist als Interessenausgleich zwischen Anbieter und Verbraucher gedacht. Intention ist es, dem Anbieter einen Ausgleich für seine Aufwendungen zu gewähren.

 Praxis-Tipp: Vielleicht ist dein Nachmieter bereit, den Internetanschluss für die ersten drei Monate zu nutzen und dir das Geld für die monatlichen Gebühren zu erstatten. Einen Versuch ist es wert, fragen kostet ja bekanntlich nichts. 

Bestehenden Internetvertrag bei Umzug mitnehmen

Prinzipiell möchten alle großen Internetanbieter, also Vodafone, Telekom oder 1&1, verhindern, dass Kunden ihr Internet kündigen bei Umzug. Wenn sie die technischen Voraussetzungen erfüllen und du nicht ins Ausland umziehst, bieten sie dir deshalb an, deinen bestehenden Internetvertrag einfach am neuen Wohnsitz weiterzuführen. Es besteht also meist die Möglichkeit für einen Vodafon Internet Umzug bzw. für einen Telekom Internet Umzug. zu deiner neuen Adresse. Ein positiver Nebeneffekt wäre hier, dass du deine Rufnummer trotz Umzug behalten könntest.

Regelungen der Anbieter – so kannst du dein Internet kündigen bei Umzug

Der Ablauf einer Kündigung kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Grundsätzlich solltest du aber die Kündigung immer schriftlich einreichen. Am sichersten ist es, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu schicken und zusätzlich noch ein Fax zu senden. Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • $Name (Vor- und Familienname)
  • $Anschrift
  • $Kundennummer
  • $Vertragsnummer
  • $Formulierung hinsichtlich der Frist (z. B. unter Einhaltung der Frist zum Vertragsende)
  • $Hinweis auf das Erlöschen der Einzugsermächtigung zum Vertragsende
  • $Bitte um Verzicht auf Rückwerbeaktivitäten
  • $Unterschrift

Deutsche Telekom

So kannst du bei der Telekom ausschließlich Internet-Festnetz-Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abschließen. Du kannst einen solchen Vertrag also frühestens nach 2 Jahren kündigen. Eine Ausnahme sind hier nur Internet-Angebote mit LTE-Funk. Bei diesen beträgt die Vertragslaufzeit nur 12 Monate. 

Vodafone

Das Unternehmen Unitymedia bzw. Vodafone vereinbart ausschließlich Internetverträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Dabei ist es unerheblich, welche Art von Anschluss du auswählst, DSL oder via Kabel. 

1&1

Bei 1&1 gibt es (wie auch bei Congstar) Internetverträge mit einer Laufzeit von 1 Monat. Ansonsten hat das Unternehmen Verträge mit Laufzeiten von 12 bzw. 24 Monaten im Portfolio. 

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG-Novelle) – was es für dich bedeutet

Telekom, Vodafone und Co. dürfen dir laut Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zukünftig nur noch Internetverträge anbieten, die eine maximale Laufzeit von 24 Monaten haben. Ein solcher wird allerdings unwirksam, wenn du vom Anbieter nicht vor dem Abschluss des Vertrags einen Alternativertrag mit einer Laufzeit von höchstens 1 Jahr angeboten bekommst. Die Alternative muss die identischen Leistungsmerkmale enthalten, darf dabei aber maximal 25 Prozent teurer sein, als das 24-Monate-Angebot. Das heißt konkret:

  • $24 Monate Laufzeit für 10 Euro/Monat
  • $12 Monate Laufzeit für max. 12,50 Euro/Monat

Die Unternehmen kompensieren zwar eine kürzere Vertragslaufzeit durch höhere Monatsbeiträge, ihre Höhe darf aber nicht mehr willkürlich festgelegt werden. Eine wesentliche Veränderung besteht zudem darin, dass sich ein Internetvertrag nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängert, falls beispielsweise das Internet kündigen bei Umzug von dir vergessen wurde. Dieser Verlängerungszeitraum wurde auf einen Monat reduziert.

Fazit: Prüfe beim Internet kündigen bei Umzug alle Optionen gründlich

Falls du umziehst, vergiss nicht, dass du dein Internet kündigen musst. Vergisst du es oder verpasst die Kündigungsfristen, zahlst du unter Umständen doppelt. Informiere dich über die Regelungen bei den verschiedenen Internetanbietern und vergleiche die Tarife. Suche dir einen Anbieter mit guten Bewertungen.

Wohnsitz ummelden: Vollmacht, Kosten, GEZ und benötigte Unterlagen

Wohnsitz ummelden: Vollmacht, Kosten, GEZ und benötigte Unterlagen

Wohnsitz ummelden: Vollmacht, Kosten, GEZ und benötigte Unterlagen

  • 5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Weißt du eigentlich, dass du deinen Wohnsitz ummelden must, wenn du innerhalb des Stadtgebiets umziehst? Wenn du bereits aus deinem Elternhaus ausgezogen bist und den Umzug erledigt hast, ist zwar die schwerste Arbeit getan, es bleibt aber noch das bürokratische Procedere. Wie und wo du deinen Wohnsitz ummelden kannst, wie lange du dafür Zeit hast und was du dafür benötigst, erklärt dieser Beitrag.

Wohnsitz ummelden oder anmelden?

Dieser Unterschied wird für dich wichtig, wenn es darum geht, ob du in deiner bisherigen Stadt wohnen bleibst oder durch den Einzug in deine erste eigene Wohnung in die Zuständigkeit eines anderen Einwohnermeldeamtes wechselst. Letzteres ist der Fall, wenn du z. B. von Berlin nach Köln ziehst. Dann musst du deinen neuen Wohnsitz beim nach dem Umzug für dich zuständigen Meldebehörde anmelden. 

Zuständig für die Wohnsitz-Ummeldung ist immer das örtliche Einwohnermeldeamt, in der sich dein neues zu Hause befindet. Oft befinden sich diese Einwohnermeldeämter im Rathaus, Stadthaus oder Bürgeramt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Im Internet, Telefonbuch oder über die Auskunft kannst du die Telefonnummer erfahren. Auch die Zentralen der Einwohnermeldeämter können dir alle wichtigen Informationen wie Telefonnummer, Ansprechpartner, Öffnungszeiten sowie die Adresse geben. 

Welche Fristen sind bei der Ummeldung einzuhalten?

Wenn du in eine neue Wohnung ziehst, musst du dich laut § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb einer bestimmten Frist ummelden. Wie lange du dafür Zeit hast, hängt von der zuständigen Meldebehörde ab. In der Regel beträgt die Frist aber ein bis zwei Wochen. Diese Frist wird auch im BMG genannt. 

Hältst du dich nicht an die vorgeschriebene Frist, kann dies zu einem Bußgeld führen. Die Entscheidung über die Verhängung einer solchen Strafzahlung trifft immer der zuständige Sachbearbeiter. Normalerweise beträgt das Bußgeld für die Fristüberschreitung bei der Wohnsitz-Ummeldung zwischen 20 und 30 Euro. 

Weil die Meldeämter in vielen Städten überlastet sind, solltest du dich frühzeitig um einen Termin kümmern, damit du die gesetzte Frist auch wirklich einhalten kannst. Falls die Fristüberschreitung nicht in deiner Verantwortung lag, wird der Sachbearbeiter kein Bußgeld verhängen. 

Wohnsitz ummelden per Vollmacht

Es ist prinzipiell möglich, einen Vertreter zur Meldestelle zu schicken, der die Ummeldung für dich erledigt. Falls du beispielsweise direkt nach dem Wohnsitzwechsel beruflich für längere Zeit verreisen musst, stellst du einer Person deines Vertrauens eine Vollmacht zur Ummeldung aus, händigst ihr die notwendigen Unterlagen aus und schon kann deine Vertretung deinen Wohnsitz ummelden. 

Wie eine solche Vollmacht formuliert ist, bleibt dir überlassen. Sie kann auch handschriftlich aufgesetzt sein. Damit die Meldebehörde sie akzeptiert, müssen bestimmte Angaben enthalten sein:

  • $Name des Ausstellers und des Bevollmächtigten
  • $Geburtsdatum des Ausstellers und des Bevollmächtigten
  • $Aktuelle Anschrift des Ausstellers und des Bevollmächtigenden
  • $Bezeichnung und Anschrift der Meldebehörde
  • $Unterschrift (eigenhändig) des Bevollmächtigenden

Wichtiger Hinweis: Bei manchen Einwohnermeldeämtern besteht inzwischen die Möglichkeit, die Ummeldung des Wohnsitzes per Post oder mithilfe eines Online-Formulars zu erledigen. Auf den Websites der Behörden findet sich meist ein Hinweis darauf, ob eine postalische bzw. elektronische Ummeldung des Wohnsitzes möglich ist. 

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind übrigens deine Eltern bzw. der erziehungsberechtigte Elternteil für die Ummeldung deines Wohnsitzes verantwortlich. Ohne ihr Zutun kannst du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs deinen Wohnsitz nicht rechtskräftig wechseln. 

Diese Unterlagen benötigst du, wenn du deinen Wohnsitz ummelden willst

Wie bei fast jedem behördlichen Vorgang brauchst du auch für die Ummeldung Unterlagen. Normalerweise brauchst du folgende Unterlagen für das Einwohnermeldeamt:

  • $Personalausweis und/oder Reisepass (aller anzumeldenden Personen)
  • $Meldeformular (gibt es oft als ausdruckbares Online-Formular, ausgefüllt und unterschrieben)
  • $Vermieterbescheinigung als Nachweis eines bestehenden Mietvertrags (wird auch als Wohnungsgeberbestätigung bezeichnet)
  • $Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid (nur bei Umzug in eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim)

Hast du alle Unterlagen vollständig dabei, funktioniert das Wohnsitz ummelden innerhalb weniger Minuten. Damit du keine langen Wartezeiten überbrücken musst, ist es sinnvoll, im Vorfeld einen Termin für die Ummeldung zu vereinbaren. Das spart dir unter Umständen sehr viel Zeit. 

Welche Kosten die Ummeldung des Wohnsitzes verursacht

In vielen Städten und Gemeinden ist das Wohnsitz ummelden kostenfrei, solange du kein Bußgeld zahlen musst, weil du zu spät bist. Nicht selten verlangen die Meldeämter aber eine sogenannte Bearbeitungsgebühr von maximal 20 Euro als Kosten für die Ummeldung des Wohnsitzes. 

Nimm also genügend Bargeld oder deine Kreditkarte mit zu deinem Ummelde-Termin. Zusätzliche Kosten entstehen dir, wie schon erwähnt nur, wenn du die Frist zur Ummeldung des Wohnsitzes durch eigene Schuld nicht einhältst. 

Wohnsitz bei anderen Institution wie der GEZ ummelden
Konntest du deinen Wohnsitz ummelden? Gut, denn du musst auch andere Institutionen über deinen Wohnsitzwechsel informieren und bestimmte Anmeldungen neu vornehmen, z. B.:

  • $GEZ
  • $Telefon und Internet (einschließlich Mobilfunkanbieter)
  • $Strom und Gas
  • $Arbeitgeber (bei Arbeitslosenhilfe oder Hartz-4 die Bundesagentur für Arbeit)
  • $Finanzamt
  • $Bank
  • $Kindergarten und/oder Schule (der Kinder)
  • $Versicherungen
  • $Kfz-Zulassungsbehörde
  • $Vereine
  • $Abonnements (z. B. für Magazine, Tageszeitungen)

Praxis-Tipp: Was viele gerne vergessen, ist der Nachsendeantrag für die Post. So stellst du sicher, dass du alle wichtigen Sendungen auch nach deinem Umzug rechtzeitig erhältst. Zeitgleich mit dem Nachsendeauftrag kannst du auch einen Benachrichtigungsservice beauftragen. Dann erhalten alle, die Post an dich senden einen Hinweis mit deiner neuen Anschrift. Erteilst du einen solchen Nachsende- und Benachrichtigungsauftrag online, achte darauf, dass es wirklich die Deutsche Post ist, mit der du kommunizierst. Es gibt nämlich Drittanbieter, die erst bei genauerem Hinsehen nichts mit der Post zu tun haben und deutlich höhere Kosten verlangen. 

Vor allem solltest du deinen Wohnsitz ummelden, weil du erst dann viele der oben genannten Behördengänge erledigen kannst. Viele möchten nämlich eine Bestätigung der Ummeldung für ihre Unterlagen.

Fazit: Wohnsitz ummelden sollte gut geplant sein

Auch wenn du bei einem Wohnsitzwechsel und dem Bezug einer ersten eigenen Wohnung an vieles denken musst, so ist das Wohnsitz ummelden ein wichtiger Schritt. Immerhin wird die neue Wohnung damit offiziell zu seinem Wohnort. Durch die verschiedenen Ummelde-Möglichkeiten (persönlich, online, postalisch) nimmt diese Aufgabe nur wenig Zeit in Anspruch. Falls du tatsächlich keine Zeit findest, kann ein Vertreter mit einer Vollmacht zur Ummeldung den Behördengang für dich übernehmen. Das Wohnsitz ummelden ist auch deshalb so wichtig, weil du erst anschließend andere Institutionen informieren kannst, etwa die Zulassungsstelle für dein Kfz. Außerdem ist die Ummeldung gesetzlich vorgeschrieben und das Bußgeld für die Nichteinhaltung der Ummeldefrist kannst du sicher für andere Dinge gebrauchen.

Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Bevor du den Mietvertrag für deine erste Wohnung unterschreiben wirst – voller Eifer und Tatendrang, lass dir genügend Zeit um ihn dir in Ruhe durchzulesen oder nehme ihn wenn möglich für einen Tag mit nach Hause. Ist er einmal unterschrieben, gibt es kein zurück mehr.

Nötige Verbesserungen festhalten

Sollten dir verbesserungswürdige Schäden oder Mängel aufgefallen sein, fertige eine unterschriebene Liste an und gebe sie dem zuständigen Sachbearbeiter. Dies können z.B. verschmutzte und beschädigte Fugen oder schleifende Fenster sein. Es ist keine Schande dies einzufordern, denn du zahlst ja nicht umsonst genügend Miete. Bevor diese Mängel nicht behoben sind, würde ich mit der Unterschrift warten.

7 Dinge, die im Mietvertrag geregelt sein sollten

  • $Sind alle Nebenkosten detailliert aufgelistet?
  • $Ist mit Mieterhöhungen zu rechnen?
  • $Wie hoch ist die Kaution ? Diese kann übrigens in 3 gleichen Raten bar gezahlt werden und darf maximal 3 Monatsmieten betragen. Eine Sofort-Zahlung der gesamten Kaution ist nicht zulässig.
  • $Sind alle Mitmieter richtig eingetragen?
  • $Hat der Vermieter ein Übergabeprotokoll angefertigt?
  • $Was darf in der Wohnung verändert werden? (z.B. Laminat?)

Weitere wichtige Details beachten

Achte darauf, ob im Mietvertrag weitere bindende Verträge enthalten sind wie z.B. Kabel-Anschluss oder Stromanmeldung. Möglicherweise möchtest du diese aus Spargründen lieber selbst anmelden?

Haben alle Mieter einer Wohngemeinschaft den Mietvertrag unterschrieben, können sie diesen auch nur gemeinsam kündigen. Zusätzlich haftet jeder für die volle Miete. Der Vermieter kann außerdem von einem Mitbewohner die gesamte Miete verlangen. Dieser muss sich letztlich mit den übrigen Mietern einigen.

Die Haltung von Tieren darf der Vermieter prinzipiell nicht verbieten. Lautlose Tiere wie Katzen sind in der Regel kein Problem. Allerdings kann eine unerlaubte Tierhaltung ein Kündigungsgrund für die Wohnung sein. Lieber vorher nachfragen, in den meisten Fällen gibt es die Zustimmung. 

Wohnungseinrichtung: Kostenüberblick + Spartipps

Wohnungseinrichtung: Kostenüberblick + Spartipps

Wohnungseinrichtung: Welche Kosten du einplanen musst

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Dies ist ein oft gefragtes Thema, allerdings kann ich dir hier rauf keine genaue Antwort geben. Es kommt darauf an, wie viel Wert du auf Luxus, Komfort und optisches Aussehen legst.
Vorhandene Ersparnisse, Anzahl bereits vorhandener Haushaltsgegenstände, Bereitschaft, zu Beginn auf bestimmte Dinge verzichten zu können – das alles sind entscheidende Faktoren.

Eins vorab: Eine ausreichende Ersteinrichtung im untersten Preissegment kann bei 2000-3000 EUR beginnen. Ungeplante Zusatzkosten entstehen fast immer!

 

Was die Ersteinrichtung kostet

Wenn du kaum Erspartes hast, musst du dich hauptsächlich auf gebrauchte Second-Hand Artikel konzentrieren. Versuche auch, soviel wie möglich von Freunden und Familie zu bekommen, was nicht mehr gebraucht wird. Besonders die kleineren Dinge können sich so schnell zusammen läppern, seien es nun das alte Bügeleisen von Mutti oder das alte Tafelservice von deiner Oma. Nichts muss gleich neu angeschafft werden.

 

Wo kann ich zu Beginn zusätzlich bares Geld sparen?

  • $Wohnung ohne große Kaution finden, ggf. Bankbürgschaft
  • $Wohnung mit Einbauküche
  • $Wohnung fertig Tapeziert, weiß gestrichen sowie ein Boden (z.B. Parkett oder Laminat) bei dem du (zunächst) auf zusätzliche Teppichböden verzichten kannst

Wenn du kaum Rücklagen hast, aber nichts mit gebrauchten Einrichtungsgegenständen und einer unbequemen Couch anfangen kannst, solltest du noch etwas mit der ersten Wohnung warten und sparen. Alternativ kannst du auch auf einen Privatkredit zurück greifen, z.B. bei smava.de.

Kosten für den Einzug bedenken

Neben den laufenden Kosten kommen vor dem Einzug oft noch weitere Ausgaben auf Dich zu. Die Wohnung muss sicherlich renoviert werden, oder auch neue Teppichböden verlegt bekommen, nicht zu vergessen die Tapete, Farbe und Werkzeug. Auch wenn du dies alles selbst erledigst oder Werkzeug ausleihst, musst Du das Material bezahlen. In der Regel wird bei einem Mietvertrag eine Kaution fällig, die vor dem Einzug zu bezahlen ist. Sie dient lediglich als Sicherheit für den Vermieter, dass du nach dem Auszug keine bleibenden Schäden hinterlässt. Die Kaution beträgt in der Regel 2-3 Monatskaltmieten!

Wohnungseinrichtung: Was du unbedingt benötigst

Eine eigene Wohnung ohne Erspartes wird sehr schwierig. Nicht nur, da vor dem Einzug zunächst einmal die Kaution gezahlt werden muss. (Sollte ein Kautionsbrief nicht möglich sein oder deine Eltern ihn verweigern)

 

Schlafzimmer: 

Bett, Lattenrost, Matratze, Schlafzimmerschrank

Tipp: Nutze eBay-Versandshops mit guter Bewertung, um ganze Wohnsets günstig zu erstehen. Matratzen lieber vor Ort testen und nicht zu viel an der Gesundheit sparen. Alles zusammen kannst du schon für 250€ haben, gebraucht nochmals billiger!

 

Küche:

Küchenzeile (Kühlschrank, Mikrowelle oder Ofen), Küchenutensilien (Wasserkocher, Besteck, Geschirr)

Tipp: Für eine Küchenzeile kannst du ohne vorhandene Ausstattung locker 900€ einplanen. Such dir eine Wohnung mit Einbauküche und investiere wenn möglich nur noch in kleinere Utensilien. Für Esstisch und Stühle nochmal 200€ bis 300€ einplanen.

 

Badezimmer:
Ein Badezimmerschrank und Spiegelschrank, nötige Badutensilien (Badvorleger, Seifenspender, Klobürste,…)

Tipp: Ein Einkauf bei Ikea (viele kleinere Dinge) oder Möbel-Skonto (gute Auswahl an günstigen Möbeln aller Art) lohnt sich. Du solltest mindestens 200€ einplanen.

 

Wohnzimmer:

Eine Couch, Couchtisch, Fernseher, eine Wohnwand und diverse Regale zum Verstauen von Gegenständen müssen eingeplant werden. Eine PC Ecke mit Schreibtisch und Stuhl ist auch denkbar, je nach Platzverhältnissen.

Tipp: Einen alten, gebrauchten Fernseher findest du immer. Weiterhin bieten bekannte Möbelhäuser und Händler (z.B. über eBay) günstige Komplettangebote für dein Wohnzimmer. Die lohnen sich fast immer.

 

Flur: Schuhschrank, Garderobe

Tipp: Schau einfach mal in Ramschgeschäften vorbei. Hier kann man den Sparstift zuerst ansetzen.

Der Gang zum Einwohnermeldeamt: Daran musst du denken

Der Gang zum Einwohnermeldeamt: Daran musst du denken

Der Gang zum Einwohnermeldeamt: Daran musst du denken

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wenn die erste Wohnung frisch bezogen ist und die Umzugskartons alle wieder ausgepackt sind, kann das Einleben in der ersten Wohnung endlich beginnen … wenn da nicht der Gang zu den Behörden wäre.

Ummelden beim Einwohnermeldeamt: Nur eine Woche Zeit

Zu Deinem Auszug gehört auch immer das Ummelden beim Einwohnermeldeamt. Das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Behörde, die sich mit der Meldepflicht der Gemeindemitglieder befasst. Wenn du Zuhause ausziehst, oder allgemein umziehst, musst du deinen neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Generell ist immer das Einwohnermeldeamt in deiner zuständigen Stadt oder Gemeinde zuständig, welches du im Rathaus oder Bürgeramt findest. Hierfür bleibt Ihnen in der Regel lediglich eine Woche Zeit, in einigen Gemeinden auch zwei. Versäumen Sie diese Frist, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 EUR verhängt werden.

Die Ummeldung hat in den meisten Meldeämtern durch persönliche Vorsprache zu erfolgen, da gleichzeitig die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen wird.

In vielen Einwohnermeldeämtern gibt es einen vereinfachten Ummeldeschein, der bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde anstelle des normalen Meldeformulars auszufüllen ist. Das Meldeformular kann oftmals auch auf den örtlichen Websites heruntergeladen und bereits zuhause ausgefüllt werden. Dann bitte ausdrucken, unterschreiben und zum Einwohnermeldeamt mitnehmen.

Nötige Unterlagen für das Einwohnermeldeamt:

  • $Personalausweise bzw. Reisepässe aller umzumeldenden Personen. Es ist auch ausreichend, wenn ein volljähriges Mitglied der Familie mit sämtlichen Ausweisen der meldepflichtigen Personen erscheint.
  • $ggf. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Mietvertrag bzw. Kaufvertrag
  • $ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
  • $sofern Sie Kfz-Halter sind: ggf. Fahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (viele Einwohnermeldeämter bieten an, die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren direkt vorzunehmen. Somit sparen Sie sich den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle).

Was es noch zu beachten gilt:

  • $Du musst dich bereits dann ummelden, wenn sich auch nur die Straßennummer ändert
  • $Melde dich innerhalb von sieben Tagen im Einwohnermeldeamt um, sonst kann dir wegen Nichteinhaltung der Meldefrist mitunter ein Bußgeld drohen
  • $Solltest du noch nicht volljährig sein, sind deine Eltern dafür zuständig

Die Ummeldung ist in einigen Teilen Deutschlands noch kostenlos, in manchen Bundesländern jedoch bis zu 25 Euro.

Internet und Telefon: Wie du bis zu 370€ zusätzlich sparst

Internet und Telefon: Wie du bis zu 370€ zusätzlich sparst

Internet und Telefon: Wie du bis zu 370€ zusätzlich sparst

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Viele konzentrieren sich bei ihrem Umsetzungsplan “eigene Wohnung” primär um die Einrichtung der Wohnung und einem schnellstmöglichen Einzug. Hierbei werden gern „Kleinigkeiten“ wie Strom anmelden übersehen. So ähnlich verhält es sich hier auch, denn Telefonanschluss und Internet auf den neuen Wohnsitz umzumelden oder überhaupt erstmal anzumelden musst du selbst erledigen.

Den Anschluss zu spät anzumelden kann also ziemlich nervig werden, da gerade junge Leute ohne Internet, Facebook und Co. regelrecht von der Außenwelt abgeschnitten sind. Zumindest aber die WLAN Funktion würde dann schmerzen.

Merke:
Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, möglichst zeitnah um den neuen Telefon- und Internetanschluss kümmern.

Vertrag mitnehmen oder neuen Vertrag abschließen

Beim Auszug in die erste eigene Wohnung nimmst du in der Regel keinen Vertrag mit, da diese immer an einen Vertragsnehmer bzw. Vertragspartner gekoppelt sind. In dem Falle an deine Eltern im Elternhaus. Du schließt also einen neuen Vertrag ab, z.B. über den unteren Vergleich oder direkt auf meinem Vergleichsportal Wechselpiraten. Der komplette Vorgang ist für dich kostenfrei und sehr schnell und zuverlässig.

Bei einem Umzug ist es jedoch möglich, den bestehenden Vertrag bei einem Anbieter auch mitzunehmen. Es empfiehlt sich, dazu rechtzeitig beim Provider anzurufen und die neue Adresse auf Verfügbarkeit prüfen zu lassen. Ist dies nicht gegeben, besteht in jedem Fall ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Für die neue Adresse steht es dir also frei, einen neuen Vertrag bei einem beliebigen Anbieter abzuschließen.

Vertragslaufzeit, Kündigung und Grundgebühr

Mobilfunk- und Festnetzanschlüsse haben in der Regel eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Beachte hierbei die Tarifdetails, welche Grundgebühr und damit Kosten genau anfallen. Diese  können in der Tat innerhalb der 24 Monate variieren. Auch darüber hinaus kann nochmal eine andere Preisstaffel möglich sein.

Solltest du einen Wechsel nach 24 Monaten anpeilen, beachte eine gängige Kündigungsfrist von 3 Monaten. Beauftrage also mit genügend Vorlaufzeit den nächsten DSL-Anbieter.

Größte Ersparnis mit Cashback Angeboten

Jetzt kommt der wohl wichtigste Tipp. Anstatt den Vertrag direkt beim gewünschten Anbieter abzuschließen, nutze ein Vergleichsportal wie Wechselpiraten oder meine 1:1 Einbindung unterhalb. Hierdurch erhältst du zusätzlich einen sogenannten Cashback. Dadurch sicherst du dir nochmal bis zu 370€ als Belohnung.
Folglich errechnet sich dann immer der sichtbar platzierte Effektivpreis pro Monat.

Das lohnt sich wirklich. Es entstehen dir keine Nachteile im Vergleich zu den Angeboten auf der Homepage des Anbieters selbst.

3 Top Tipps vor dem Online Abschluss

  • $Kombiniere Festnetz und Handy beim gleichen Anbieter, um von besonderen Preisvorteilen zu profitieren z.B. MagentaEINS
  • $Nötige Router müssen nicht teuer monatlich gemietet werden. Schau einfach mal bei Ebay vorbei
  • $Schätze die benötigte Bandbreite (Geschwindigkeit) ab, um Geld zu sparen. Oft reichen DSL 50.000 oder 50 Mbit völlig aus

Jetzt kostenfrei DSL-Anbieter beauftragen