Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Bevor du den Mietvertrag für deine erste Wohnung unterschreiben wirst – voller Eifer und Tatendrang, lass dir genügend Zeit um ihn dir in Ruhe durchzulesen oder nehme ihn wenn möglich für einen Tag mit nach Hause. Ist er einmal unterschrieben, gibt es kein zurück mehr.

Nötige Verbesserungen festhalten

Sollten dir verbesserungswürdige Schäden oder Mängel aufgefallen sein, fertige eine unterschriebene Liste an und gebe sie dem zuständigen Sachbearbeiter. Dies können z.B. verschmutzte und beschädigte Fugen oder schleifende Fenster sein. Es ist keine Schande dies einzufordern, denn du zahlst ja nicht umsonst genügend Miete. Bevor diese Mängel nicht behoben sind, würde ich mit der Unterschrift warten.

7 Dinge, die im Mietvertrag geregelt sein sollten

  • $Sind alle Nebenkosten detailliert aufgelistet?
  • $Ist mit Mieterhöhungen zu rechnen?
  • $Wie hoch ist die Kaution ? Diese kann übrigens in 3 gleichen Raten bar gezahlt werden und darf maximal 3 Monatsmieten betragen. Eine Sofort-Zahlung der gesamten Kaution ist nicht zulässig.
  • $Sind alle Mitmieter richtig eingetragen?
  • $Hat der Vermieter ein Übergabeprotokoll angefertigt?
  • $Was darf in der Wohnung verändert werden? (z.B. Laminat?)

Weitere wichtige Details beachten

Achte darauf, ob im Mietvertrag weitere bindende Verträge enthalten sind wie z.B. Kabel-Anschluss oder Stromanmeldung. Möglicherweise möchtest du diese aus Spargründen lieber selbst anmelden?

Haben alle Mieter einer Wohngemeinschaft den Mietvertrag unterschrieben, können sie diesen auch nur gemeinsam kündigen. Zusätzlich haftet jeder für die volle Miete. Der Vermieter kann außerdem von einem Mitbewohner die gesamte Miete verlangen. Dieser muss sich letztlich mit den übrigen Mietern einigen.

Die Haltung von Tieren darf der Vermieter prinzipiell nicht verbieten. Lautlose Tiere wie Katzen sind in der Regel kein Problem. Allerdings kann eine unerlaubte Tierhaltung ein Kündigungsgrund für die Wohnung sein. Lieber vorher nachfragen, in den meisten Fällen gibt es die Zustimmung.