Endlich: Das erste Gehalt ist auf dem Konto. Jetzt erst einmal den lang gehegten Wunsch nach dem neuen Smartphone erfüllen? Oder das Geld lieber für den Traum der eigenen vier Wände zurücklegen? Immerhin wünschen sich laut Umfrage neun von zehn der 13- bis 29-Jährigen, einmal in der eigenen Immobilie zu leben. Wie junge Leute mehr aus ihrem Gehalt machen, erklärt Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß. 

Schritt 1: Überblick verschaffen

Nur wer seine finanzielle Lage kennt, kann die persönlichen Möglichkeiten einschätzen und sinnvolle Finanz-Entscheidungen treffen. Deshalb ist zuerst eine grundlegende Analyse angesagt. Dafür werden zuerst alle Einnahmen addiert, vorrangig das monatliche Einkommen ggf. inklusive 13. Gehalt. Gibt es weitere regelmäßige Einnahmen, zum Beispiel aus Nebentätigkeiten oder Unterhalt von den Eltern? Auch diese werden hinzugerechnet. Anschließend werden alle fixen und variablen Kosten abgezogen, also Ausgaben für Miete mit Nebenkosten und Lebenshaltungskosten mit Fahrtkosten. Wie viel wird im Monat für Lebensmittel, Konsum und Freizeit ausgegeben? In welchem Verhältnis zu den Einnahmen stehen diese Summen und wo gibt es Sparpotenzial?

Großes Einsparpotenzial bieten in der Regel Genussmittel und Freizeitaktivitäten. Karsten Eiß rät: „Natürlich sollte man sich nicht in jeder Hinsicht einschränken. Doch nur, wer sich einen Gesamtüberblick über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben verschafft, bekommt ein Gefühl dafür, wo das Geld bleibt.“

Schritt 2: Langfristige Ziele und Wünsche auflisten

Nach der Analyse ist es an der Zeit für Fragen wie: Welche Versicherungen brauche ich künftig? Welche Spar- und Anlageprodukte nutze ich? Aber auch für Träume: Plane ich zum Beispiel eine langfristige Anschaffung, will ich später in meinen eigenen vier Wänden leben? Zudem sollten sich Auszubildende erkundigen, welche Förderungen für sie in Frage kommen.

Besonders lohnenswert können sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) sein. Viele Arbeitgeber zahlen VL zusätzlich zum Lohn: Der Arbeitgeber überweist die Summe dabei direkt auf das Finanzprodukt des Arbeitnehmers, zum Beispiel einen Bausparvertrag. Ob und in welcher Höhe VL fließen, ist vom gültigen Tarifvertrag abhängig. Pro Monat kann der Zuschuss zwischen sechs und 40 Euro betragen. Das Bankgewerbe, die Chemische Industrie sowie die Energie- und die Versicherungsbranche unterstützen ihre Auszubildenden mit dem Höchstsatz. Wer sich nicht sicher ist, ob der Ausbildungsbetrieb VL zahlt, sollte unbedingt nachfragen.

Schritt 3: Staatliche Förderungen beantragen

Wichtig zu wissen: Auch mit kleinen Beiträgen kommen Sparer an lukrative staatliche Förderungen. Diese Angebote sind für Berufseinsteiger attraktiv: Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat Einzahlungen aus vermögenswirksamen Leistungen nochmals extra. Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 17.900 Euro können jährlich bis zu 43 Euro zusätzlich kassieren. Die Einkommensgrenze beträgt übertragen auf den Bruttolohn damit 22.500 Euro im Jahr.

Die Riester-Förderung kann sich für Berufsanfänger besonders bezahlt machen. Seit Januar 2018 erhalten alleinstehende Sparer eine Grundzulage von 175 Euro im Jahr. Berufsstarter unter 25 Jahren profitieren zusätzlich von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Es können außerdem Steuervorteile hinzukommen. Welcher Riester-Vertrag individuell am besten passt, erfahren Interessenten bei einer professionellen Beratung. Die Regel ist einfach: „Wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr einzahlt, erhält die volle staatliche Förderung. Da Berufsstarter zumeist kein Einkommen hatten, müssen sie im ersten Jahr nur den Mindestbeitrag von 60 Euro aufbringen“, erklärt Eiß. Einkommensgrenzen gibt es bei der Riester-Förderung keine. „Riester ist ein komplexes Produkt. Daher am besten immer einen Profi aufsuchen“, rät der Experte.

Mit der Wohnungsbau-Prämie (WoP) können Einzahlungen auf Bausparverträge in Höhe von bis zu 512 Euro geltend gemacht werden. Für die WoP gelten Einkommensgrenzen: Für Singles ab 16 Jahren liegt die Höchstgrenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 25.600 Euro. Das Bruttoeinkommen darf damit bei maximal 31.600 Euro liegen. „Alleinstehende können mit der Förderung jährlich bis zu 45 Euro extra herausholen“, sagt Eiß.

Zusätzliches Plus für junge Bausparer bei Schwäbisch Hall: Sparer unter 25 Jahren erhalten derzeit dank des „Junge Leute Bonus“ einmalig bis zu 100 Euro – in allen Tarifvarianten.

Schritt 4: Konsequent sparen

Vermögensaufbau und das Erreichen von Sparzielen gelingen nur mit Disziplin. Sparverträge und Prämien können helfen, das Ersparte nicht in einem schwachen Moment für andere Zwecke auszugeben. „Durch die Förderungen und Leistungen kann im besten Fall ein jährliches Plus von bis zu 743 Euro für Berufsanfänger herausspringen – den einmaligen Riester-Berufseinsteigerbonus von 200 Euro nicht einberechnet“, fasst Eiß zusammen. Sein Expertentipp: „Auszubildende sollten gut durchdenken, was für sie das passende Anlageprodukt ist. Dann aber handeln und wertvolle Spar-Zeit oder Förderungen für dieses Jahr nicht verschenken.“

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