So sparst du von Anfang an Energie in deiner ersten Wohnung

So sparst du von Anfang an Energie in deiner ersten Wohnung

Dein neues Reich: So sparst du von Anfang an Energie in deiner ersten Wohnung

  • 5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Der Schritt in die erste eigene Wohnung ist ein aufregendes Kapitel im Leben. Es ist die Chance, einen persönlichen Raum ganz nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und die neu gewonnene Freiheit zu genießen. Doch mit der Freiheit kommt auch eine neue Verantwortung, insbesondere der verantwortungsbewusste Umgang mit Energie. Das ist nicht nur gut für den Planeten, sondern schont auch deinen Geldbeutel.

Energie zu sparen, mag auf den ersten Blick etwas überwältigend erscheinen, besonders wenn du das erste Mal auf eigenen Beinen stehst und dich mit Themen wie Heizkosten, Stromverbrauch oder Wasserersparnis noch nicht auskennst. Aber keine Sorge, mit einigen einfachen Maßnahmen und einer bewussten Herangehensweise kannst du den Energieverbrauch in deiner neuen Wohnung deutlich reduzieren, ohne auf Komfort verzichten zu müssen.

Einführung in das Thema Energiesparen

Energiesparen ist in der heutigen Zeit mehr als nur ein Trend, es ist eine Notwendigkeit, die sowohl die Umwelt schützt als auch deine monatlichen Ausgaben reduziert. Die erste eigene Wohnung ist der perfekte Ausgangspunkt, um ein Bewusstsein für einen nachhaltigen Lebensstil zu entwickeln und gleichzeitig Kosten zu sparen. Die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen in deinem neuen Zuhause kann einfacher sein, als du vielleicht denkst, und der positive Einfluss auf deinen Alltag und deinen Geldbeutel wird dich motivieren, diesen Weg weiterzugehen.

Die Vorteile des Energiesparens sind vielfältig. Auf persönlicher Ebene hilft es dir, die Betriebskosten deiner Wohnung zu senken. Durch reduzierte Energiekosten kannst du am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche behalten, dass du in andere wichtige Bereiche deines Lebens investieren kannst. Energieeffizienz ist auch ein Beitrag zum Werterhalt oder sogar zur Wertsteigerung deiner Wohnung. Moderne, energieeffiziente Geräte und Installationen sind nicht nur kosteneffizient, sondern auch attraktiv und komfortabel in der Nutzung.

Auf globaler Ebene ist Energiesparen ein wesentlicher Schritt zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes und anderer schädlicher Emissionen, die durch den übermäßigen Energieverbrauch entstehen. Durch bewusste Entscheidungen und einfache Anpassungen in deinem täglichen Leben, trägst du aktiv zum Umweltschutz bei und unterstützt die globalen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels.

Die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen in deinem neuen Zuhause kann mit kleinen Schritten beginnen, wie dem Ausschalten von Lichtern, wenn sie nicht benötigt werden, und dem Einsatz von Energiesparlampen. Mit der Zeit wirst du feststellen, dass Energiesparen nicht nur gut für die Umwelt und deinen Geldbeutel ist, sondern auch ein erfüllendes und bereicherndes Engagement darstellt.

Energieeffiziente Ausstattung und Geräte

Der Einzug in deine erste eigene Wohnung bietet die perfekte Gelegenheit, von Beginn an auf energieeffiziente Ausstattung und Geräte zu setzen. Diese Entscheidung wird nicht nur positive Auswirkungen auf deine Energiekosten haben, sondern auch auf deinen ökologischen Fußabdruck.

Beim Kauf von Elektrogeräten lohnt sich ein Blick auf die Energieeffizienzklasse. Geräte der Klasse A++ oder besser sind zwar in der Anschaffung oft etwas teurer, doch die Investition zahlt sich durch die niedrigeren Betriebskosten schnell aus. Beispielsweise verbrauchen A++ Kühlschränke und Gefriergeräte deutlich weniger Strom als Modelle mit schlechterer Energieeffizienzklasse. Ebenso bieten LED-Lampen eine hohe Energieersparnis im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen und haben zudem eine längere Lebensdauer.

Aber nicht nur die Auswahl der richtigen Geräte, sondern auch deren Nutzung spielt eine große Rolle beim Energiesparen. So ist es beispielsweise effizienter, die Waschmaschine und den Geschirrspüler nur zu laufen zu lassen, wenn sie voll beladen sind. Auch die Nutzung des Sparmodus bei Elektrogeräten wie Computern, Fernsehern oder Druckern kann den Energieverbrauch erheblich reduzieren.

Weitere kleine Anpassungen, wie das Ausschalten von Geräten statt sie im Standby-Modus zu lassen, oder das Nutzen von Steckerleisten mit Schalter, können zusätzlich helfen, den Energieverbrauch zu minimieren.

Richtiges Heizen und Lüften, um Energieverluste zu minimieren

Das richtige Heizen und Lüften ist entscheidend, um ein angenehmes Wohnklima zu schaffen, Energie zu sparen und somit die Kosten niedrig zu halten. Gerade in der ersten eigenen Wohnung möchtest du dich wohlfühlen, ohne dabei ein Vermögen für die Heizkosten auszugeben.

Die Grundlage bildet das richtige Lüften: Stoßlüften statt Dauerkippen hilft, die Raumluft schnell auszutauschen und Energieverluste zu minimieren. Am besten lüftest du morgens und abends für etwa fünf bis zehn Minuten mit weit geöffneten Fenstern. Dadurch wird die verbrauchte Luft schnell durch frische Luft ersetzt, ohne dass die Wände auskühlen.

Beim Heizen solltest du darauf achten, die Temperatur nicht zu hoch einzustellen. Bereits ein Grad weniger kann die Heizkosten um etwa sechs Prozent senken. Eine Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Wohnbereich ist in der Regel ausreichend.

Eine sehr effektive Möglichkeit, die Heizkosten weiter zu kontrollieren, ist die Installation eines programmierbaren Thermostaten. Mit einem solchen Gerät kannst du die Heizzeiten und -temperaturen genau an deinen Tagesablauf anpassen. Wenn du beispielsweise tagsüber nicht zu Hause bist, kann die Temperatur abgesenkt werden, um Energie zu sparen. Programmierbare Thermostate sind leicht zu bedienen und ermöglichen es dir, die Heizung effizient zu steuern, ohne ständig daran denken zu müssen.

Praktische Energiespartipps für den Alltag

Der Weg zu einer energieeffizienteren Lebensweise muss nicht kompliziert sein. Oft sind es die kleinen Verhaltensänderungen und einfach umsetzbaren Maßnahmen, die einen großen Unterschied machen können. Hier sind einige praktische Energiespartipps, die du leicht in deinen Alltag integrieren kannst:

Bewusstes Aus- und einschalten:

  • Fülle Waschmaschine und Geschirrspüler komplett, bevor du sie einschaltest
  • Schalte das Licht aus, wenn du einen Raum verlässt.
  • Schalte Elektrogeräte komplett aus, anstatt sie im Standby-Modus zu lassen.

Kleine bauliche Maßnahmen:

  • Verwende Dichtungsstreifen an Türen und Fenstern, um Zugluft und Wärmeverlust zu verhindern.
  • Überprüfe regelmäßig die Dichtungen und Isolierungen in deiner Wohnung und erneuere sie gegebenenfalls, bzw. sag deinem Vermieter Bescheid.
  • Wassersparende Armaturen wie Strahlregler und durchflussmengenbegrenzte Armaturen ermöglichen erhebliche Wassereinsparungen. Ein Strahlregler kann bis zu 33.000 Liter Wasser pro Stunde einsparen

Weitere einfache Maßnahmen:

  • Nutze isolierende Vorhänge, um die Wärme im Raum zu halten, besonders in den kühleren Monaten.
  • Stelle den Kühlschrank und die Gefriertruhe richtig ein, um übermäßige Kühlung zu vermeiden.
  • Verwende Topfdeckel beim Kochen, um die Kochzeit zu verkürzen und Energie zu sparen.

 

Wohngeld: Echter Mietzuschuss für Geringverdiener

Wohngeld: Echter Mietzuschuss für Geringverdiener

Wohngeld: Echter Mietzuschuss für Geringverdiener

  • P5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wohngeld bei Mindesteinkommen ist für alle eine Perspektive, die sich trotz geringer Finanzmittel eine eigene Wohnung wünschen. Gibt es Wohngeld bei Ausbildung? Wird Wohngeld trotz BAföG gewährt? Ist der Bezug von Wohngeld als Student möglich und wo stellt man einen Antrag auf Wohngeld? Wichtige Fragen, die hier beantwortet werden.

Was musst du unter Wohngeld verstehen?

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung. Sie kann bei geringem Einkommen als Zuschuss zur Miete gewährt werden. Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen deines Haushaltes sowie der Höhe der zu leistenden Miete. Die zuständige Behörde berücksichtigt bei der Berechnung folgende Kriterien:

  • PAnzahl der Personen, die die Wohnung bewohnen
  • PHöhe des Gesamteinkommens der im Haushalt lebenden Personen
  • PHöhe der zuschussfähigen Miete
  • PMietspiegel der Stadt

Wenn du Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen beantragen möchtest, benötigst du verschiedene Unterlagen für das Wohngeldamt:

  • PVerdienstbescheinigungen der Arbeitgeber
  • PSchulbescheinigungen
  • PBAföG- oder BAB-Bescheide (für Wohngeld trotz BAföG)
  • PNachweis über Kapitalerträge aus Spareinlagen
  • PPersonalausweis

Nach Vorlage aller Dokumente prüft das Wohngeldamt, ob die alle Voraussetzungen erfüllst, gewährt das Wohngeld oder lehnt die Bewilligung ab. Eine Ablehnung bezüglich des Wohngeldes für die erste gemeinsame Wohnung muss begründet sein.

Wohngeld für Schüler, Auszubildende und Studenten

Es gibt gesonderte Wohngeldbestimmungen für Schüler, Auszubildende und Studenten. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) haben, kein Wohngeld beantragen können. Grund für diese Regelung ist, dass der Mietkostenzuschuss in diesen Leistungen schon enthalten ist. Einen Wohngeldanspruch haben sie nur, wenn ihnen dem Grunde nach kein BAföG oder BAB zusteht. In diesem Fall fordert das Amt einen Bescheid über die entsprechende Ablehnung.

Wer zählt als Haushaltsmitglied im Sinne des Wohngeldes?

Studierende, Schüler oder Azubis, die dem Grunde nach, einen Anspruch auf BAföG oder BAB haben, können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten. Aber es gibt Ausnahmen:

  • PWer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann einen Wohngeldantrag stellen, da er die Leistung nicht als klassischen Zuschuss erhält, sondern das Geld später zurückzahlen muss.
  • PAlle, die dem Grunde nach, einen Anspruch auf BAföG haben und mit Kindern und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner zusammenwohnen, können u.U. einen Wohngeldanspruch haben. Voraussetzung: im Haushalt lebt mindestens eine Person, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG, noch Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezieht.
  • PIst ein Haushaltsmitglied durch BAföG vom Wohngeld ausgeschlossen, darfst du trotzdem Wohngeld beantragen. In diesem Fall wird aber der Mietkostenanteil von deinen Bezügen abgezogen.
  • PWohnst du in einer Wohngemeinschaft mit anderen Studierenden, Auszubildenden oder sonstigen Personen ohne familiäres Verwandtschaftsverhältnis zusammen? In diesem Fall ist es seit dem 1. Januar 2009 unerheblich, ob Ihr gemeinsam wirtschaftet oder nicht. Da jeder für sich einen Haushalt führt, stellt jeder einen gesonderten Antrag für sich selbst. Dies hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn jeweils ein Anspruch auf Wohngeld in Betracht kommt.
  • PDie gleiche Regel gilt, wenn einer von euch Hauptmieter ist und die anderen Untermietverträge abgeschlossen haben. Ist hingegen nur einer Mieter der Wohnung und gibt es keine Untermietverträge, ist nur dieser der Mieter und eventuell berechtigt, Wohngeld zu beantragen.

Wer beim Wohngeld bei Mindesteinkommen nicht zum Haushalt zählt

Wenn du Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen beantragen möchtest, musst du darauf achten, wer zu deinem Haushalt gehört und wer hinsichtlich der Bewilligung nicht dazu zählt. Nicht als Mitglieder deines Haushaltes zahlen Personen, die Hartz-4 oder Sozialgeld erhalten bzw. denen Übergangsgeld oder Grundsicherung gewährt wurde.

Diese Personen bleiben bei der Berechnung der Höhe unberücksichtigt. Das Wohngeldamt wird hier aber die Anzahl der nicht zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hinsichtlich des Höchstbetrags für die Miete anteilsmäßig herausrechnen.

Was zählt zum Gesamteinkommen im Sinne des Wohngeldes?

Bezüglich einer Beantragung von Wohngeld wegen Mindesteinkommen wirst du immer wieder auf den Begriff Gesamteinkommen stoßen. Damit sind gemeint:

  • Psämtliche Einkünfte im Sinne des EStG (Einkommensteuergesetz)
  • P50 Prozent vom BAföG (gilt nicht für Schüler-BAföG)
  • PUnterhaltszahlungen

Das dir zustehende Kindergeld gilt nicht als Einkommen im Sinne des Wohngeldes und bleibt unberücksichtigt.

Das Mindesteinkommen

Da Wohngeld nur als Zuschuss zur Miete und nicht zum Lebensunterhalt gedacht ist, musst du ein Mindesteinkommen nachweisen können. Nicht nur die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe der Miete spielen bei der Ermittlung des Wohngeldes eine Rolle. Auch das Einkommen aller Haushaltsmitglieder ist relevant, sofern sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Wohnst du alleine oder in einer WG, wird nur dein eigenes Einkommen angerechnet. Der Regelsatz hierfür liegt bei 446 Euro (ab 01. Januar 2021), bei einem Paar sind es 389 Euro. Kindergeld wird bei vielen Ämtern für das Mindesteinkommen einbezogen, jedoch nicht bei der Berechnung des eigentlichen Bedarfs. Hierfür musst du bei deiner Wohngeldstelle nachfragen. Folgende Formel ergibt das Mindesteinkommen:

Mindesteinkommen = Regelsatz + Warmmiete (inklusive Heizkosten) 

Die Einkommensgrenze

Das zu berücksichtigende Einkommen wird je nach Art unterschiedlichen Freibeträgen (in %) zugeordnet. Anschließend werden die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder als auch die Mietstufe mit einbezogen. Da die Kosten für den Wohnraum je nach Stadt oder Gemeinde zum Teil deutlich abweichen, gibt es Höchstbeträge für das monatliche Gesamteinkommen, die nach den Mietstufen I (günstigste Mietstufe) bis VI (teuerste Mietstufe) entsprechend der Wohngeldtabellen aufgebaut sind. Aufgrund der enormen Komplexität wird an dieser Stelle nur auf folgende Durchschnittswerte zur Orientierung hingewiesen:

1 Personen-Haushalt:          961 Euro (Mietstufe I) bzw. 1.128 Euro (Mietstufe VI)

2 Personen-Haushalt:          1.314 Euro (Mietstufe I) bzw. 1.550 Euro (Mietstufe VI)

Fazit: Wohngeld bei Mindesteinkommen – Lass dein Wohngeld berechnen

Beim Thema Wohngeld musst du zuerst klären, ob du überhaupt berechtigt bist, einen Antrag zu stellen. Solche Informationen kann dir das zuständige Wohngeldamt erteilen, bei dem du gegebenenfalls auch deinen Antrag einreichen musst. Die Berechnung für Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen ist überaus komplex. Daher ist es sinnvoll, wenn du zunächst eine schnelle Online-Berechnung mithilfe eines Wohngeldrechners im Internet durchführen lässt. Dazu kannst du beispielsweise die folgenden Seiten nutzen: wohngeldrechner.nrw.de oder biallo.de/Wohngeldrechner

Neben einer Online-Berechnung solltest du zusätzlich zur örtlichen Wohngeldstelle gehen und dein Wohngeld berechnen lassen. Dies ist auch ohne gültigen Mietvertrag möglich. Wichtig ist nur, dass du die Höhe der zu erwartenden Miete sowie der Nebenkosten kennst. Weißt du dann ungefähr, mit wie viel Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen du rechnen kannst, lässt sich der Einzug in die erste eigene Wohnung besser planen.

Erstausstattung: So viel kann es vom Amt geben

Erstausstattung: So viel kann es vom Amt geben

Erstausstattung für die Wohnung: So viel kann es vom Amt geben

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Eine Ersteinrichtung wird in der Regel nur den Empfängern von ALG II und Sozialgeld gezahlt. Allerdings haben auch jene Personen Anspruch auf eine einmalige Beihilfe, die keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen und sich die Ersteinrichtung durch geringes Einkommen und kaum angespartes Vermögen nicht leisten können. Ein Anspruch auf Erstausstattung besteht außerdem nur, wenn dies auch tatsächlich deine erste Wohnung ist. Bei einem Umzug gibt es nichts. Zur Erstausstattung der Wohnung gehören Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte, wie Kühlschrank, Herd, Waschmaschine und so weiter.

Erstausstattung – Pauschalzahlung seitens der Arge

Die Erstausstattung wird in Form von Pauschalen gewährt. Allerdings können diese deutschlandweit stark variieren, je nach Ansicht der Arge.

Volljährige Person: Allgemein 809 €, in Sachsen laut Gericht 1.100 €,  oft auch bis zu 1.800€

Einrichtung für Kind:  nochmals 224 €

Größere Haushaltsgeräte, welche nicht vom Vermieter bereitgestellt werden, erhöhen den Gesamtbezug (z.B. Waschmaschine). Einen Maximalbetrag gibt es nicht, allerdings sind Beträge bis etwa 1.800 € laut neusten Gerichtsurteilen und Erfahrungsberichten durchaus machbar. Hier ist auch der Verweis auf Gebrauchtmöbel oder bestimmte Sozialkaufhäuser zulässig.

Allerdings muss es möglich sein, zu den bewilligten Preisen auch tatsächlich die genehmigten Möbel zu bekommen. Zur Not muss die ARGE Dir auch den Nachweis verschaffen, wo es genannte Gegenstände zum entsprechenden, laut Arge angemessenen Preis, gibt. Sind die bewilligten Beträge dagegen nachweislich zu niedrig angesetzt, können höhere Beträge notfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Solltest du mit deinem Partner zusammenziehen, welcher keine Leistungen im Sinne von ALG erhält, wird die Erstausstattung nicht gekürzt.

Die Erstausstattung kann unter folgenden Situationen bewilligt werden:

Aufstocker

Wenn du ALG II als Aufstockung erhältst, wärst du dem Grunde nach ebenfalls berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Geld für die Erstausstattung zu erhalten. Eine Aufstockung kann zusätzlich zu allen möglichen Einnahmen erfolgen, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen. Staatliche Zuschüsse wie BAB und BAföG schließen diese zwar dem Grunde nach aus, allerdings lässt auch hier das Gesetz ein paar Lücken für Ausnahmen. Informiere dich dahingehend beim zuständigen Arbeitsamt.

ALG II Empfänger über 25

Sobald du als ALG II Bezieher das 25. Lebensjahr erreicht hast, kannst du ohne triftigen Grund von zu Hause ausziehen und eine geeignete, angemessene Wohnung suchen. Dahingehend wird dir auf Antrag auch die Erstausstattung bezahlt. Allerdings solltest du auch hier vorher beim zuständigen Amt nachfragen.

ALG II Empfänger unter 25

Bist du unter 25, wird es schwieriger. Hierfür müsstest du wie schon erwähnt in der künftigen Stadt ein Jobangebot vorlegen, oder dich einfach zu Hause rausschmeißen lassen, sofern du bereits 18 bist. Dies gilt als Härtefall und würde Leistungen für die Erstausstattung begründen. Verdienen deine Eltern zu viel, müssen sie dir entsprechend Unterhalt leisten oder wieder zu Hause aufnehmen. Beziehen sie selbst ALG II, wird es einfacher für dich.

ALG II in der Übergangszeit

Sobald die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen, beispielsweise zwischen Abitur und Studium, länger als 4 Monate dauert, musst du dich beim Arbeitsamt
arbeitssuchend melden.

Hinweis

Solltest du schon einen Ausbildungsplatz (auch Studium etc.) haben, kannst du dir bereits eine eigene Wohnung in dessen unmittelbarer Nähe suchen. Unter Gebrauch des oben genannten Härtefalls kann dir dann unter Umständen Geld für die Erstausstattung bewilligt werden. Hierfür wäre es Ideal, wenn du innerhalb dieser Übergangszeit ALG II beziehst. Hast du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, müssen deine Eltern den Antrag stellen. Sobald die Ausbildung beginnt, greifen dann wieder BAföG oder BAB. ALG II ist hierbei nur für die
Erstausstattung sinnvoll. Für die Dauer der Überbrückung musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dich arbeitssuchend melden. Allerdings kannst du i.d.R. innerhalb der paar Monate sowieso nur schlecht an Firmen vermittelt werden.

Wie mache ich einen solchen Antrag?

Informiere dich zunächst persönlich beim örtlichen Amt, ob dir tatsächlich etwas zusteht. Anschließend einfach einen formlosen Antrag bei der Arge abgeben und aufzählen, welche Gegenstände du benötigst, vom Besteck zum Essen bis zu den Gardinen oder Vorhängen pro Fenster. Bevor der ausgerechnete Bedarf ausgezahlt wird, kommt evtl. ein Sachbearbeiter vorbei, um deine Angaben zu überprüfen. Das bedeutet auch, dass erst bei Bezug der Wohnung die Notwendigkeit der Ausstattung entsteht und genehmigt wird. Da letzten Endes nur der Geldbetrag überwiesen wird, kannst du auch schon vorher Möbel besorgen. Wird der Antrag sofort bewilligt, folgt höchstens eine spätere Kontrolle, ob du das Geld auch wirklich zweckmäßig verwendet hast. Dahingehend also alle Kaufbelege sammeln. Vor der Genehmigung kommen sie eher selten. Mach einfach einen ehrlichen Eindruck.

Wohnungseinrichtung: Kostenüberblick + Spartipps

Wohnungseinrichtung: Kostenüberblick + Spartipps

Wohnungseinrichtung: Welche Kosten du einplanen musst

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Dies ist ein oft gefragtes Thema, allerdings kann ich dir hier rauf keine genaue Antwort geben. Es kommt darauf an, wie viel Wert du auf Luxus, Komfort und optisches Aussehen legst.
Vorhandene Ersparnisse, Anzahl bereits vorhandener Haushaltsgegenstände, Bereitschaft, zu Beginn auf bestimmte Dinge verzichten zu können – das alles sind entscheidende Faktoren.

Eins vorab: Eine ausreichende Ersteinrichtung im untersten Preissegment kann bei 2000-3000 EUR beginnen. Ungeplante Zusatzkosten entstehen fast immer!

 

Was die Ersteinrichtung kostet

Wenn du kaum Erspartes hast, musst du dich hauptsächlich auf gebrauchte Second-Hand Artikel konzentrieren. Versuche auch, soviel wie möglich von Freunden und Familie zu bekommen, was nicht mehr gebraucht wird. Besonders die kleineren Dinge können sich so schnell zusammen läppern, seien es nun das alte Bügeleisen von Mutti oder das alte Tafelservice von deiner Oma. Nichts muss gleich neu angeschafft werden.

 

Wo kann ich zu Beginn zusätzlich bares Geld sparen?

  • $Wohnung ohne große Kaution finden, ggf. Bankbürgschaft
  • $Wohnung mit Einbauküche
  • $Wohnung fertig Tapeziert, weiß gestrichen sowie ein Boden (z.B. Parkett oder Laminat) bei dem du (zunächst) auf zusätzliche Teppichböden verzichten kannst

Wenn du kaum Rücklagen hast, aber nichts mit gebrauchten Einrichtungsgegenständen und einer unbequemen Couch anfangen kannst, solltest du noch etwas mit der ersten Wohnung warten und sparen. Alternativ kannst du auch auf einen Privatkredit zurück greifen, z.B. bei smava.de.

Kosten für den Einzug bedenken

Neben den laufenden Kosten kommen vor dem Einzug oft noch weitere Ausgaben auf Dich zu. Die Wohnung muss sicherlich renoviert werden, oder auch neue Teppichböden verlegt bekommen, nicht zu vergessen die Tapete, Farbe und Werkzeug. Auch wenn du dies alles selbst erledigst oder Werkzeug ausleihst, musst Du das Material bezahlen. In der Regel wird bei einem Mietvertrag eine Kaution fällig, die vor dem Einzug zu bezahlen ist. Sie dient lediglich als Sicherheit für den Vermieter, dass du nach dem Auszug keine bleibenden Schäden hinterlässt. Die Kaution beträgt in der Regel 2-3 Monatskaltmieten!

Wohnungseinrichtung: Was du unbedingt benötigst

Eine eigene Wohnung ohne Erspartes wird sehr schwierig. Nicht nur, da vor dem Einzug zunächst einmal die Kaution gezahlt werden muss. (Sollte ein Kautionsbrief nicht möglich sein oder deine Eltern ihn verweigern)

 

Schlafzimmer: 

Bett, Lattenrost, Matratze, Schlafzimmerschrank

Tipp: Nutze eBay-Versandshops mit guter Bewertung, um ganze Wohnsets günstig zu erstehen. Matratzen lieber vor Ort testen und nicht zu viel an der Gesundheit sparen. Alles zusammen kannst du schon für 250€ haben, gebraucht nochmals billiger!

 

Küche:

Küchenzeile (Kühlschrank, Mikrowelle oder Ofen), Küchenutensilien (Wasserkocher, Besteck, Geschirr)

Tipp: Für eine Küchenzeile kannst du ohne vorhandene Ausstattung locker 900€ einplanen. Such dir eine Wohnung mit Einbauküche und investiere wenn möglich nur noch in kleinere Utensilien. Für Esstisch und Stühle nochmal 200€ bis 300€ einplanen.

 

Badezimmer:
Ein Badezimmerschrank und Spiegelschrank, nötige Badutensilien (Badvorleger, Seifenspender, Klobürste,…)

Tipp: Ein Einkauf bei Ikea (viele kleinere Dinge) oder Möbel-Skonto (gute Auswahl an günstigen Möbeln aller Art) lohnt sich. Du solltest mindestens 200€ einplanen.

 

Wohnzimmer:

Eine Couch, Couchtisch, Fernseher, eine Wohnwand und diverse Regale zum Verstauen von Gegenständen müssen eingeplant werden. Eine PC Ecke mit Schreibtisch und Stuhl ist auch denkbar, je nach Platzverhältnissen.

Tipp: Einen alten, gebrauchten Fernseher findest du immer. Weiterhin bieten bekannte Möbelhäuser und Händler (z.B. über eBay) günstige Komplettangebote für dein Wohnzimmer. Die lohnen sich fast immer.

 

Flur: Schuhschrank, Garderobe

Tipp: Schau einfach mal in Ramschgeschäften vorbei. Hier kann man den Sparstift zuerst ansetzen.

Kostenüberblick: Was eine eigene Wohnung 2024 kostet

Kostenüberblick: Was eine eigene Wohnung 2024 kostet

Kostenüberblick: Was eine eigene Wohnung kostet

  • P5 Minuten Lesedauer

Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Die erste eigene Wohnung ist nicht nur ein Traum, sondern in vielerlei Hinsicht auch eine Herausforderung. Vor allem finanziell muss der Einzug in eine Wohnung gut geplant sein. Nicht wenige unterschätzen, was eine Wohnung kosten kann. Mit welchen Wohnungskosten du rechnen musst, zeigt dir dieser Beitrag.

Kostenrechner hilft bei der Planung

Bevor du mit der Planung und Umsetzung für die eigene Wohnung beginnen kannst, muss geklärt sein, ob deine finanzielle Sicherheit gewährleistet ist. Sie ist das wichtigste Kriterium für die von dir angestrebte Selbstständigkeit. Ob deine finanziellen Mittel reichen, hängt vor allem von der Höhe deiner Einkünfte und den Kosten der Wohnung ab, in die du einziehen möchtest.

Aufgrund der vielen verschiedenen Ausgaben wie Miete, Mietnebenkosten, GEZ, Versicherungen etc. weißt du vorher nicht genau, welche Kosten auf dich zukommen. Gerade, wenn du in jungen Jahren (speziell mit 16 und 17 Jahren) eine eigene Wohnung mieten möchtest, stellt sich die berechtigte Frage, wie du alles finanzieren willst.

Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn du dir einen Plan machst. Mit einem Kostenrechner kannst du deine Einnahmen sowie die anfallenden Kosten für die erste Wohnung gegenrechnen. Nur wenn nach Abzug der Wohnungskosten genug Geld für deine Lebenshaltung (also für Lebensmittel, Hobby usw.) übrigbleibt, ist eine eigene Wohnung ein realisierbarer Traum.

Kosten für den Einzug beachten

Neben den laufenden Kosten kommen bereits vor dem Einzug oft weitere Ausgaben auf Dich zu. Es entstehen also schon vor dem Ausziehen Kosten, die gestemmt werden müssen. Die erste eigene Wohnung muss eventuell renoviert werden, es fallen Kosten für neue Teppichböden, Tapete, Farbe und Werkzeug an. Wenn du die Renovierung selbst erledigst, sparst du dir zwar die Handwerker, aber das Material und das Werkzeug musst du trotzdem selbst bezahlen.

Ein nicht unwesentlicher Kostenfaktor ist die im Mietvertrag vereinbarte Kaution, die du schon vor dem Einzug bezahlen musst. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit und wird verwendet, falls du nach dem Auszug bleibenden Schäden hinterlässt. Die Mietkaution darf laut § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht mehr als drei Monatskaltmieten (Nettomiete ohne Nebenkosten) betragen!

Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete

Kaltmiete

Die Kaltmiete, die auch Nettokaltmiete genannt wird, bezeichnet den Teil der Miete, der die reinen Kosten für die Raumnutzung abdeckt. In ihr sind also noch keine Betriebskosten oder andere sonstige Kosten enthalten. Sie berechnet sich aus der Anzahl der Quadratmeter mal dessen Preis. Letzterer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch. 2021 wurden durchschnittlich folgende Quadratmeterpreise für Wohnungen verlangt:

unter 40 m2 = 11,30 Euro

40 bis 60 m2 = 8,00 Euro

60 bis 80 m2 = 7,90 Euro

80 bis 100 m2 = 8,70 Euro

100 bis 120 m2 = 8,80 Euro

ab 120 m2 = 8,90 Euro

Berechnungsbeispiel:

Wenn die Durchschnittskosten je Quadratmeter für eine Wohnung mit 90 m2 bei 8,70 Euro liegen, dann beträgt die Kaltmiete 783 Euro (90 x 8,70 Euro). Hinzu kommen noch die Nebenkosten. Rechnet man hier mit etwa 2 Euro pro Quadratmeter, dann ergibt sich für die Nebenkosten ein Betrag von 180 Euro. Die Warmmiete beträgt in diesem Fall 963 Euro monatlich.

Nebenkosten

Die Nebenkosten werden monatlich als zusätzlicher Abschlag gezahlt. Einmal im Jahr werden sie in Form einer vom Vermieter zu erstellenden Nebenkostenabrechnung den tatsächlich entstandenen Nebenkosten gegengerechnet. Hast du das Jahr über zu viel gezahlt, erhältst du den Differenzbetrag zurück, war der Abschlag zu niedrig, musst du den Differenzbetrag nachträglich an den Vermieter zahlen. Bei den Nebenkosten ist grundsätzlich zwischen den warmen Betriebskosten (Nebenkosten) und den kalten Betriebskosten zu unterscheiden.

Die warmen Betriebskosten beinhalten die Wasser- und Heizungskosten. Diese können, abhängig vom eigenen Verbrauch den örtlichen Preisen, stark schwanken. Die Nebenkostenabrechnung nach dem ersten Jahr in der eigenen Wohnung ist zwar gefürchtet, kann aber für die Zukunft hilfreich sein. Am besten ist es, wenn du von Beginn an bewusst Wasser sparst und möglichst effizient heizt. Pro Monat solltest du durchschnittlich etwa 90 Euro einplanen. Zu den kalten Betriebskosten zählen alle nicht auf Wasser oder Heizung bezogenen Kosten.

 

Praxis-Tipp: Wenn du die Nebenkostenabrechnung deines Vermieters erhältst, solltest du diese Wohnungskosten nicht einfach bezahlen. Besser ist es, die Rechnung zunächst gründlich zu überprüfen. Beispielsweise gibt es eine Frist für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung. Gerechnet vom Ende des Berechnungszeitraumes bleibt dem Vermieter genau ein Jahr Zeit, dir die Rechnung fristgerecht zukommen zu lassen.

Die größten Posten hinsichtlich der Wohnungskosten

Wenn du dich um eine eigene Wohnung bewirbst, dann gibt es aus finanzieller Sicht einige Kosten, die den Großteil deiner Ausgaben ausmachen werden. Wir nennen dir die wichtigsten.

(1) Warmmiete – Der größte Posten der Kosten

Die letztlich zu zahlender Warmmiete setzt sich ja aus der Nettokaltmiete und den warmen und kalten Betriebskosten (Nebenkosten) zusammen. Experten schätzen, dass du neben der Kaltmiete noch etwa 2,17 Euro pro Quadratmeter für Nebenkosten aufwenden musst. Unter den kalten Betriebskosten versteht man:

  • PGrundsteuer
  • PWasserkosten: z.B. Kosten für Wassergeld & Wasseruhr
  • PAbwassergebühren
  • PFahrstuhl: z.B. Beaufsichtigung, Bedienung und Pflege
  • PStraßenreinigung und Müllabfuhr
  • PHausreinigung
  • PGartenpflege
  • PBeleuchtung
  • PSchornsteinreinigung
  • PHausmeister
  • PTV-Antenne
  • PGemeinschaftliche Einrichtungen

Im Mietvertrag müssen nicht alle diese Punkte aufgelistet sein. Deshalb ist es ratsam, vor der Vertragsunterzeichnung alle enthaltenen Leistungen zu überprüfen.

 

Wichtiger Hinweis:

Was nicht in die Nebenkosten gehört, sind z. B. Verwaltungskosten, Kosten für Instandhaltung und anfallende Reparaturen (etwa am Fahrstuhl). Auch vom Vermieter zu bildenden Rücklagen sind nicht umlagefähig, dürfen also nicht als Nebenkosten von dir als Mieter zurückverlangt werden.

Pauschal kann hier keine Zahl als Kostenfaktor angegeben werden, da sich die Mietpreise in Deutschlands teils stark unterscheiden können. Jedoch ist die Warmmiete normalerweise immer der höchste Kostenfaktor im Monat, gefolgt von den Lebenshaltungskosten.

(2) Strom

Die Kosten für Strom werden zwar oft mit im Mietvertrag angeboten, sollten aber lieber separat angemeldet werden. Dazu aber später mehr. Vielmehr geht es hier lediglich um die Kosten, die dadurch verursacht werden.

Nachfolgend findest du eine kleine Tabelle für eine ungefähre Orientierung. Dabei habe ich mich jeweils auf den günstigsten Stromanbieter und Tarif bezogen. (z.B. Wechselpiraten Vergleichsportal)

Haushalt Verbrauch Kosten
Singlehaushalt 1300-2000 kWh ~ 40€ / Monat
2 Personen 2000-2500 kWh ~ 55€ / Monat
4 Personen 3000-4000 kWh ~ 80€ / Monat

Wovon hängt der Monatspreis für den eigenen Stromtarif ab? Wie eine Wohnung Kosten in verschiedenen Bereichen verursacht, so gibt es auch hinsichtlich der Stromkosten verschiedene, beeinflussende Faktoren:

  • PAnzahl verfügbarer Anbieter in der Region
  • PHöhe der Arbeitspreise, Grundpreise und Boni ist abhängig vom Anbieter
  • PZusatzoptionen (kürzere Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Vorkasse, Preisgarantie)
  • PAngabe des richtigen Stromverbrauchs beim Vergleich

Hier gibt es nähere Informationen zum Strompreisvergleich sowie zur Anmeldung bzw. Ummeldung für Strom.

(3) Allgemeine Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten beinhalten alle Ausgaben, die du tätigen musst, um die täglichen Erfordernisse zu erfüllen. Hierzu gehören hauptsächlich Lebensmittel, Körperpflegeprodukte, Bekleidung und Aufwendungen für die Freizeitgestaltung. Für diesen Bereich solltest du wenigstens 250 bis 350 Euro pro Monat und Person einplanen.

Hier findest du noch weitere, interessante Infos  zu den Lebenshaltungskosten, zu denen auch die noch folgenden Punkte 4 bis 7 gezählt werden.

(4) Telekommunikation

Hauptkostenfaktoren sind hier der Festnetz- und Internet-Anschluss, heutzutage meist gekoppelt in einem Vertrag. Dazu kommen noch deine zusätzlichen Ausgaben für dein Handy bzw. sogar für mehrere Handys. Außerdem musst du noch die monatliche Gebühr für die GEZ einplanen, solltest du nicht befreit werden können:

  • PGEZ-Gebühr (17,50 Euro monatlich pro Haushalt)
  • PTelefonanschluss mit Internetvertrag (ab 30 Euro/Monat)
  • PHandyvertrag (ab 10 Euro pro Monat, je nach Tarif)

(5) Mobilität

Da du ja auch auf dein Auto oder Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bist, musst du mit nicht unerheblichen Kosten rechnen. Besitzt du ein Auto, musst du die Aufwendungen für KFZ-Steuer, KFZ-Versicherung sowie für Wartung und Benzinkosten einplanen. Die Kosten für einen Kleinwagen liegen bei durchschnittlich etwa 200 Euro monatlich. Bist du noch Schüler, fallen meist Kosten für eine Monatskarte an. Wie teuer diese ist, hängt von deinem Wohnort ab.

(6) Versicherungen

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass der Bezug einer eigenen Wohnung dich nicht verpflichtet, irgendeine Versicherung abzuschließen. Dich selbst oder deinen Hausrat gegen Schäden zu versichern, ist immer eine freiwillige Entscheidung. Als sinnvoll gelten aber folgende Versicherungen:

  • PPrivate Haftpflicht: ab 35 Euro/Jahr - In der Ausbildung in der Regel über Eltern mitversichert
  • PKFZ-Versicherung: ab 400€ im Jahr oder wird von Eltern übernommen?
  • PKrankenversicherung: Bereits versichert über Eltern oder automatisch enthalten in Sozialabgaben
  • PBerufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung: kein Muss bei begrenzten finanziellen Mitteln
  • PHausratsversicherung: (ab 35€ / Jahr - Zu Beginn kaum notwendig)

Hier geht es zu mehr Informationen rund um das wichtige Thema Versicherungsschutz, Versicherungsarten und Versicherungen.

(7) Sonstiges

In vielen Bundesländern ist die Müllabfuhr ein externer Dienstleister, welcher nicht über die Mietnebenkosten abgerechnet wird. Diese melden sich bei dir und werden von deinem Umzug oder Auszug informiert. Die Müllgebühr wird pauschal einmal im Jahr gesondert gefordert und liegt meist zwischen etwa 35 und 40 Euro/Jahr.

Was viele bei der Berechnung der Wohnungskosten vergessen, sind die sogenannten Genussmittel (vor allem Zigaretten).  Wenn du beispielsweise jeden Tag eine Schachtel Zigaretten für 6 Euro rauchst, entstehen dir jährliche Kosten von 2.190 Euro.

Zum Bereich Lebenshaltungskosten zählen übrigens auch Kosten für den Urlaub, also Aufwendungen für Flug-, Zug-, Bus- oder Autoreise sowie für die Unterkunft am Zielort. Darüber hinaus musst du mit Kosten für Freizeitgestaltung und Bewirtung rechnen. Je nach Urlaubslänge und Unterbringung können hier mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro anfallen. Diese Kosten wirst du meist durch Sparen erwirtschaften.

Fazit – was eine eigene Wohnung kosten wird, hängt auch von dir ab

Die hier genannten Kosten sollten dich nicht zu sehr verunsichern. Viele können je nach Situation entfallen oder werden noch von den Eltern übernommen. Wenn du bewusst sparst und sorgsam mit deinem Geld umgehst, kannst du die Wohnungskosten gut planen und bist hinsichtlich der monatlichen Ausgaben auf der sicheren Seite. Du solltest dich auf jeden Fall über mögliche finanzielle Unterstützungen vom Staat, z. B. KindergeldUnterhalt usw. informieren. Bitte beachte auch die Kosten für Einrichtung der ersten Wohnung. Dabei hilft dir auch folgende Checkliste.

BAföG und Schüler-BAföG

BAföG und Schüler-BAföG

BAföG und Schüler-BAföG:
Was dir jetzt gesetzlich zusteht

  • 11 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wer während seiner Schul-, Studien- oder Ausbildungszeit aus der elterlichen Wohnung ausziehen muss und eine eigene Wohnung benötigt, der schafft dies entweder durch die finanzielle Unterstützung der Eltern oder aber durch staatliche Zuschüsse, etwa durch BAföG bzw. Schüler-BAföG. Wer bekommt es, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie hoch ist das BAföG?

Was BAföG bedeutet

Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und regelt die staatliche Unterstützung von Schülern und Studenten. Grundsätzlich wird zwischen Schüler-BAföG für schulpflichtige Antragsteller und normalem BAföG (hier gibt es auch noch das Meister-BAföG) für Studenten unterschieden. 

Der Gesetzgeber nimmt keine wirkliche Trennung zwischen Schüler-BAföG und dem Studenten-BAföG vor. Die Bedarfssätze und Bestimmungen des BAföG richten sich nur nach der Schulart. Hast du tatsächlich Anspruch auf BAföG, darfst du außer Kindergeld keine weiteren Leistungen wie z.B. Wohngeld beziehen. BAföG wird gewährt als Vollzuschuss (nur bei Schüler-BAföG), als Zuschuss & unverzinsliches Staatsdarlehen (zu je 50 %, bei Studenten-BAföG) oder als verzinsliches Bankdarlehen (wenn die Förderungshöchstdauer überschritten wird).

Maßgebliche Faktoren für die Bewilligung und Höhe des BAföG Bedarfes

Damit du BAföG beantragen kannst und Chancen auf eine Bewilligung hast, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein . Folgende Faktoren spielen hier eine Rolle:

  • $Art der Ausbildung / des Studiums
  • $Ort der Ausbildung (beim Studium spielt der Ort keine Rolle)
  • $Eigene Wohnung oder Unterkunft bei den Eltern
  • $Unterhaltsfähigkeit der Eltern, dessen und dein eigenes Einkommen
  • $Vorhandene Kranken- sowie Pflegeversicherung
  • $Eigene Kinder

Faktoren für die Bedarfsermittlung 

Grundbedarf

Je nach Ausbildungsstätte gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Grundbedarf.

Wohnpauschale

Bei einem eigenen Haushalt als Student und schulischen Ausbildungen (mit der Voraussetzung des abgeschlossenen Berufsabschlusses) beläuft sich die Pauschale auf 325 €.

KV-Zuschlag

Ein Anspruch auf einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht nur, wenn du nachweislich selbst beitragspflichtig bist. Eine Mitversicherung bei den Eltern schließt diese aus.

PV-Zuschlag

Voraussetzungen für Schüler-BAföG

Wie bei jeder Antragsleistung des Staates gibt es auch für das Schüler-BAföG bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört z. B.:

  • $Zu geringes Einkommen der Eltern bei Unterhaltspflicht
  • $Schule zu weit vom Elternhaus entfernt
  • $Eigener Hausstand und eigene Kinder
  • $Du bist verheiratet oder geschieden

Setzt eine schulische Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, muss generell kein Grund für eine eigene Wohnung angegeben werden, damit du Schüler-BAföG erhältst. 

Der Weg zum Elternhaus spielt beim Schüler-BAföG eine große Rolle. Die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte gilt dann als zu weit, wenn du an 3 Wochentagen eine Wegzeit (für Hin- und Rückfahrt) von mindestens 2 Stunden hast. Hinzugerechnet werden können sowohl die Wartezeiten für Verkehrsmittel, als auch Fußweg, wobei hier für jeden angefangenen Kilometer 15 Minuten angesetzt werden dürfen. 

Wie lange erhältst du Schüler-BAföG und was muss zurückgezahlt werden?

Schüler-BAföG wird, wie oben bereits erwähnt, in der Regel als Vollzuschuss bewillig. Das bedeutet, dass du das Geld vom Staat geschenkt bekommst und es nicht zurückerstatten musst. Eine Ausnahme bildet der Besuch von Akademien und höheren Fachschulen. In diesem Fall bekommst du das Schüler-BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Schüler-BAföG wird im Normalfall bis zum Abschluss der Ausbildung gewährt. Lernfortschritte, quasi als Beweis des Erfolgs, müssen nur bei Akademien und höheren Fachschulen nachgewiesen werden.

Bildungsstätten und Bedarfssätze für Schüler-BAföG

 

Ausbildungsstätte Grundbedarf Wohnpauschale KV PV Höchstbetrag

Allgemeinbildende Schulen

Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien ab der 10. Klasse, Fach-/Berufsfachschule (mit mind. zwei jährigem Bildungsgang), Fachoberschule (FOS) Klassen für berufl. Grundbildung,

Berufsfachschule und Berufskollege

465 €            / 62 € 11 € 538 €
Hinweis: Hier gelten die oben genannten Voraussetzungen für eine Förderung. Ersatzweise gibt es Anspruch auf ALG II. Ausnahme: Bei Besuch einer Berufsfachschule oder eines Berufskollegs muss kein Grund für eine eigene Wohnung angegeben werden.
Akademie, Berufsaufbauschule und höhere Fachschule 373 € 224 € 62 € 11 € 670 €
Hinweis: Hier gelten keine Voraussetzungen für eine Förderung.

Kolleg (normales Kolleg), Abendgymnasium,

Fachschule (vorher abgeschlossene Berufsausbildung)

348 € 224 € 62 € 11 € 645 €

Fachoberschule,

Abendrealschule, Berufsaufbauschule, Abendhauptschule

391 €      / 62 € 11 € 616 €
Hinweis: Bei der Fachoberschule mit Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung zählt nur der direkte Bildungsweg in die 12. Klasse, da die 11. Klasse aufgrund einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung übersprungen wurde.

Voraussetzungen für Studenten-BAföG

Die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt von Studenten-BAföG unterschieden sich von denen für ein Schüler-BAföG. Als Student musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • $Einschreibung an einer beliebigen Hochschule oder Fachhochschule
  • $Zu geringes Einkommen der Eltern gegebener Unterhaltspflicht
  • $Du bist unter 30 (bei Masterstudiengang bis 35)
  • $Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • $Keine Zweitausbildung (auch hier gibt es Ausnahmen)

Auch beim Studenten-BAföG spielt die Entfernung zum Elternhaus keine Rolle, da du die Ausbildung sowieso zur Hälfte selbst finanzierst. Somit ist die Bewilligung hauptsächliche von der Einkommenssituation deiner Eltern abhängig, denn ein BAföG unabhängig von Eltern gibt es in der Regel nicht. 

Wann gibt es doch BAföG unabhängig von Eltern?

Obwohl BAföG in fast allen Fällen in Abhängigkeit vom elterlichen Einkommen gewährt wird, gibt es Ausnahmen. BAföG unabhängig von Eltern wird bei Vorlage folgender Voraussetzungen gewährt:

  • $Beim Beginn einer Ausbildung nach dem Erreichen des 30. Lebensjahrs
  • $Bei einer Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg (z.B. Abitur nachholen)
  • $Beim Besuch von Abendgymnasium oder Kolleg (allg. Hochschulreife auf dem 2. Bildungsweg)
  • $Bei einer ab dem 18. Lebensjahr mindestens 5-jährigen Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsbeginn
  • $Bei Vollwaisen

Wann müssen Leistungen beim Studenten-BAföG nachgewiesen werden?

Das BAföG-Amt möchte in der Regel alle vier Semester einen entsprechenden
Nachweis, dass du noch studierst. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, wird das BAföG gestrichen. 

Bis wann wird mir BAföG gezahlt und wie sind die Rückzahlungsmodalitäten?

Bei Studenten richtet sich der Zeitraum der Bewilligung nach der Dauer der Regelstudienzeit. Danach kannst du mittels Studienabschlusshilfe finanzielle Unterstützung beantragen. Außerdem kannst du dich durch einen sogenannten Bildungskredit gefördert werden.

Studenten bekommen das BAföG nur zu 50 % als Zuschuss, den Rest musst du ohne Zinsen zurückzahlen (Beginn ist 5 Jahre nach der letzten BAföG-Rate).

 Hinweis: Praktika werden bei BAföG ebenfalls gefördert, wenn sie zwingend Bestandteil einer bestimmten Ausbildung sind. Bei Schüler-BAföG werden sie gleichwertig behandelt.

Solltest du mit eigenen Kindern unter 14 Jahren zusammenleben und diese betreuen, ist es möglich, einen Kinderbetreuungszuschuss zusätzlich zum (Schüler-) BAföG zu erhalten, der für jedes Kind 150 € monatlich beträgt.

Bedarfstabelle für Studenten-BAföG

Grundbedarf 373 €
Wohnpauschale 224 €
KV-Zuschlag 62 €
PV-Zuschlag 11 €

Höchstbetrag (auswärts, ohne Kinder)

Höchstbetrag (auswärts, mit Kind unter 10 Jahren)

670 €

783 €

Vermögen zum Antragszeitpunkt

Für die Ermittlung deines monatlichen BAföG-Bedarfs wird neben dem Einkommen auch dein Vermögen angerechnet. Hier gilt ein Freibetrag von 5.200 €. Die Bestimmungen dazu sind für beide BAföG-Varianten gleich. 

Wichtig: Hier spielt nur dein eigenes Vermögen eine Rolle, das deiner Eltern oder deines Partners wird nicht berücksichtigt.

Anrechenbare Vermögenswerte wären z. B.:

  • $Barvermögen
  • $Sparvermögen und Bausparverträge
  • $Wertpapiervermögen

Vermögen einsetzen, statt vom BAföG Umzug oder Einrichtung zu finanzieren

Haushaltsgegenstände zählen nicht als Vermögen, wenn sie zum Einrichten und Führen eines Haushalts benötigt werden. Vor der Antragsstellung und Wohnungsgründung hast du im Grunde genommen noch keine anrechenbaren Gegenstände. Bei zu viel Vermögen kannst du dieses vorher für die Einrichtung ausgeben, dann musst du nicht von deinem BAföG Umzug oder Einrichtung bezahlen.

Schulden

Noch nicht abgezahlte Kredite oder andere Verpflichtungen mindern das Vermögen im Sinne des BAföG ebenfalls. Falls du also finanzielle Verpflichtungen hast, wäre dies für das BAföG tatsächlich ein Vorteil, wenn du zeitgleich ein über den Freibetrag hinausgehendes Vermögen besitzt.

PKWs

Seit Kurzem müssen PKWs ohne Abzug von Freibeträgen auf das monatliche BAföG angerechnet werden. Hierbei empfiehlt es sich, einen eigenen PKW erst nach dem vorgesehenen BAföG Bezug auf sich selbst anzumelden. Du könntest, wenn es die familiäre Situation zulässt, das Fahrzeug zunächst noch über deine Eltern laufen zu lassen. Ist dies aus diversen Gründen nicht möglich, solltest du ein Gutachten über den Fahrzeugwert deines PKW erstellen lassen. Dieses gibt es schon für etwa 60 € bei der DEKRA oder beim ADAC.

In besonderen Härtefällen kann dein PKW auch als dringende Erforderlichkeit eingestuft werden, wenn beispielsweise die Infrastruktur keine andere Möglichkeit bietet, um zur Bildungseinrichtung zu kommen.

Tabelle: Freibeträge beim Vermögen

Für dich als Antragssteller 5.200 €
Für deinen Ehegatten 1.800 €
Für jedes Kindergeldberechtigte Kind 1.800 €

Die Berechnung des BAföG-Vermögens

Das Vermögen zum Zeitpunkt des Antrags
abzüglich Schulden zum Zeitpunkt des Antrags
abzüglich Freibetrag (5.200 €)
= verbleibendes Vermögen als Jahreswert
Dieser Wert durch 12 dividiert (Bewilligungszeitraum) ergibt das monatliche, zu berücksichtigende Vermögen, welches hinsichtlich des Bedarfs zusätzlich angerechnet wird.

Die Berechnung des BAföG für beide Varianten

a) Das zu berücksichtigende Einkommen der Eltern ergibt sich

  • $aus dem Jahresgesamteinkommen vom vorletzten Jahr, geteilt durch die Anzahl Bewilligungsmonate (i.d. R. 12) = 1/12
  • $nach Abzug von monatlichen Werbungskosten (mind. 83,33 €), der Sozialpauschale (21,3%), tatsächlich geleisteter Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli)
  • $nach Abzug des Freibetrages I der Eltern selbst
  • $nach Abzug der Freibeträge II für vorhandene Kinder, welche sich nicht in einer ausbildungsfördernden Ausbildung befinden
  • $nach Abzug des Zusatzfreibetrages III

Achtung: Sollte das aktuelle Einkommen der Eltern aus irgendwelchen Gründen deutlich niedriger sein als vor 2 Jahren, ist dies dem Amt mittels Aktualisierungsantrag darzulegen. So lässt sich die Berechnung für BAföG nachträglich noch auf den aktuellen Stand bringen.

Tabelle: Freibeträge zum Elterneinkommen

Freibetrag I Eltern, verheiratet und zusammenlebend 1.605 €
Freibetrag I (Alleinstehender Elternteil) 1.070 €
Freibetrag I (Stiefelternteil) 535 €
Freibetrag II (Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen, jedoch nur, wenn die Geschwister das Einkommen der Eltern auch wirklich finanziell belasten) + 485 €
Zusatzfreibetrag III (nach Abzug aller Abgaben und Freibeträge nochmals 50 % als Eigenanteil je Elternteil, zzgl. 5 % je Kind, für welches der Grundfreibetrag von 485 € zutrifft)

b) Dein eigenes Einkommen

 

Was nicht zum Einkommen im Sinne des BAföG zählt:

  • $Unterhaltsleistungen und Kindergeld
  • $ALG II, Sozialhilfe, Elterngeld und Wohngeld
  • $Studienkredite einer Bank

Was zum Einkommen im Sinne des BAföG zählt:

  • $Waisenrente für Schüler, bei deren Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung ist (170 € frei), bei allen übrigen Schülern sowie Studenten (125 € frei)
  • $Stipendien/Ausbildungsbeihilfen, wenn sie teilweise oder ganz aus öffentlichen Mitteln finanziert, werden ohne Freibetrag angerechnet
  • $Sind solche Stipendien/Ausbildungsbeihilfen leistungs- und begabungsbezogen, bleiben 300 € anrechnungsfrei (z.B. von Begabtenförderungswerken)

Achtung: Für die Dauer eines Pflichtpraktikums während des Studiums (Vergütung) gilt nicht der jährliche Freibetrag von 4.800 €
 

Weitere Freibeträge:

  • $Freibetrag für deinen Ehegatten 535 € (falls vorhanden)
  • $Freibetrag für jedes eigene Kind 485 € (falls vorhanden)
  • $Monatlicher Freibetrag auf einen Nebenjob für alle Auszubildenden (Höhe: 255 €)

Von deinem Jahreseinkommen in Form eines Nebenjobs werden wie gewohnt die Werbungskosten und Sozialpauschale abgezogen. Bei der Angabe deines Jahresbruttoeinkommens gilt der Zeitraum der Bewilligung. Der verbleibende Betrag wird durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt (1/12). Von diesem Betrag sind grundsätzlich nochmals 255 € frei, zzgl. Weitere, oben genannte Freibeträge, werden je nach Situation angerechnet.

Das bedeutet im Endeffekt, dass dir bis zu 5.400 € bzw. monatlich 450 € anrechnungsfrei bleiben. Auszubildende können also einem 400 €- Minijob nachgehen, ohne dass monatliche Abzüge vorgenommen werden. Bis zu dieser Höhe ist das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung auch bei einer eventuell bestehenden, beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung) ohne Probleme möglich.

 

Die Berechnung des Förderungsbetrages nach BAföG

(einzelne Positionen nur, falls zutreffend)

Grundbedarf (nach Ausbildungsart)

zuzüglich

Wohnpauschale (bei eigener Wohnung, je nach Ausbildungsart)

zuzüglich

Erhöhungsbetrag durch Krankenversicherung

zuzüglich

Erhöhungsbetrag durch Pflegeversicherung

zuzüglich

Kinderbetreuungszuschlag

=

Bedarfssatz

abzüglich

Anrechnungsbetrag eigenes Vermögen

abzüglich

Anrechnungsbetrag eigenes Einkommen

abzüglich

Anrechnungsbetrag vom Ehegatten

abzüglich

Anrechnungsbetrag Elterneinkommen

Oder wenn geschieden: – ½ des anzurechnenden Einkommens der Mutter – ½ des anzurechnenden Einkommens des Vaters

=

Förderungsbetrag

 

Fallbeispiel für die BAföG – Berechnung

Die folgende Situation zeigt, wie die BAföG-Berechnung im konkreten Fall vorzunehmen ist bzw. vom Amt durchgeführt wird. 

Marcus (19) ist angehender Student und bezieht im nächsten Monat eine eigene Wohnung in der Nähe der Uni. Sein Vermögen beträgt zum Antragszeitpunkt 4.000 € auf einem Sparbuch. Zusätzlich hat er ein auf sich zugelassenes Fahrzeug mit einem zu diesem Zeitpunkt ermittelten Wert von 2.500 €. Seine große Schwester Anika ist bereits 29, verheiratet, selbstständig und wohnt in einem eigenen Haushalt. Die kleinere Schwester Nina (15) besucht die 9. Klasse eines Gymnasiums. Die Eltern sind verheiratet und wohnen zusammen. Der Vater hatte vorletztes Jahr ein Bruttojahreseinkommen von 34.500 €, die Mutter verdiente 14.500 €.

 

Berechnung – Vermögens im Sinne des BAföG

Wert PKW

2.500 €

Sparbuch

4.000 €

Vermögen gesamt

6.500 €

Abzüglich Vermögensfreibetrag

5.200 €

Anzurechnendes Vermögen

1.300 €

Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)

108,33 €

 

Berechnung – Einkommen des Vaters

Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (1/12)

2.875 €

Abzüglich Werbungskosten (1/12)

83,30 €

Abzüglich Sozialpauschale (21,3%), Höchstbetrag 1.008,33 €

612,38 €

Abzüglich Lohnsteuer (Lohnsteuerklasse III)

213,83 €

Abzüglich Soli-Zuschlag

0,00 €

Einkommen des Vaters

1.965,49 €

 

Berechnung – Einkommen der Mutter

Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (1/12)

1.208,34 €

Abzüglich Werbungskosten (1/12)

83,30 €

Abzüglich Sozialpauschale (21,3%), Höchstbetrag 1.008,33 €

257,38 €

Abzüglich Lohnsteuer (Lohnsteuerklasse V)

172,08 €

Abzüglich Solidaritäts-Zuschlag

9,46 €

Einkommen der Mutter

686,12 €

 

Berechnung – Einkommen der Eltern im Sinne des BAföG

Einkommen Vater (1/12)

1.965,49 €

Einkommen Mutter (1/12)

686,12 €

Summe

2.651,61 €

Abzüglich Grundfreibetrag Eltern

1.605,00 €

Abzüglich Grundfreibetrag Nina

485,00 €

Einkommen der Eltern abzüglich Grundfreibeträge

561,61 €

Zusatzfreibetrag 55 % (50 % Eltern zuzüglich 5 % für Nina)

308,89 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

252,72 €

 

Berechnung – BAföG für Marcus

Grundbedarf

373,00 €

Wohnpauschale

224,00 €

Summe Bedarfssatz

597,00 €

Abzüglich Anrechnungsbetrag eigenes Vermögen

108,33 €

Abzüglich Elterneinkommen

252,72 €

Förderungsbetrag (gerundet)

236 €

Marcus erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 236 €, davon 118,00 € als Zuschuss und 118,00 € als zinsloses Darlehen.

 

Fazit – BAföG beantragen lohnt sich

Zugegeben, ein BAföG-Antrag ist ein mitunter umfangreicher, bürokratischer Aufwand und die Hürden für eine Bewilligung liegen relativ hoch. Dennoch solltest du versuchen, die staatliche Förderung zu erhalten. Die Aussicht, durch BAföG den Umzug zu finanzieren oder mit BAföG eine eigene Wohnung möglich zu machen, sollte für dich als Schüler oder Student Motivation genug sein. Das gilt vor allem auch deshalb, weil das BAföG nachträglich nicht mehr beantragt werden kann. Das Amt zahl zwar rückwirkend, aber nur bei rechtzeitiger Antragstellung.