Der Gang zum Einwohnermeldeamt: Daran musst du denken

Der Gang zum Einwohnermeldeamt: Daran musst du denken

Der Gang zum Einwohnermeldeamt: Daran musst du denken

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wenn die erste Wohnung frisch bezogen ist und die Umzugskartons alle wieder ausgepackt sind, kann das Einleben in der ersten Wohnung endlich beginnen … wenn da nicht der Gang zu den Behörden wäre.

Ummelden beim Einwohnermeldeamt: Nur eine Woche Zeit

Zu Deinem Auszug gehört auch immer das Ummelden beim Einwohnermeldeamt. Das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Behörde, die sich mit der Meldepflicht der Gemeindemitglieder befasst. Wenn du Zuhause ausziehst, oder allgemein umziehst, musst du deinen neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Generell ist immer das Einwohnermeldeamt in deiner zuständigen Stadt oder Gemeinde zuständig, welches du im Rathaus oder Bürgeramt findest. Hierfür bleibt Ihnen in der Regel lediglich eine Woche Zeit, in einigen Gemeinden auch zwei. Versäumen Sie diese Frist, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 EUR verhängt werden.

Die Ummeldung hat in den meisten Meldeämtern durch persönliche Vorsprache zu erfolgen, da gleichzeitig die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen wird.

In vielen Einwohnermeldeämtern gibt es einen vereinfachten Ummeldeschein, der bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde anstelle des normalen Meldeformulars auszufüllen ist. Das Meldeformular kann oftmals auch auf den örtlichen Websites heruntergeladen und bereits zuhause ausgefüllt werden. Dann bitte ausdrucken, unterschreiben und zum Einwohnermeldeamt mitnehmen.

Nötige Unterlagen für das Einwohnermeldeamt:

  • $Personalausweise bzw. Reisepässe aller umzumeldenden Personen. Es ist auch ausreichend, wenn ein volljähriges Mitglied der Familie mit sämtlichen Ausweisen der meldepflichtigen Personen erscheint.
  • $ggf. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder Mietvertrag bzw. Kaufvertrag
  • $ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
  • $sofern Sie Kfz-Halter sind: ggf. Fahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (viele Einwohnermeldeämter bieten an, die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren direkt vorzunehmen. Somit sparen Sie sich den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle).

Was es noch zu beachten gilt:

  • $Du musst dich bereits dann ummelden, wenn sich auch nur die Straßennummer ändert
  • $Melde dich innerhalb von sieben Tagen im Einwohnermeldeamt um, sonst kann dir wegen Nichteinhaltung der Meldefrist mitunter ein Bußgeld drohen
  • $Solltest du noch nicht volljährig sein, sind deine Eltern dafür zuständig

Die Ummeldung ist in einigen Teilen Deutschlands noch kostenlos, in manchen Bundesländern jedoch bis zu 25 Euro.

An- und Ummelden bei Umzug: Daran musst du denken

An- und Ummelden bei Umzug: Daran musst du denken

An- und Ummelden bei Umzug:
Daran musst du denken

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Früher oder später fällt dir vielleicht auf, das viele Briefe noch bei den Eltern einflattern. Viel schlimmer wäre es jedoch, wenn dir am Einzugstag in die erste Wohnung auffällt, das du noch keinen Telefonanschluss angemeldet hast. Das ist in all der Aufregung und Stress schon manch Anderen passiert. Doch es gibt noch einige andere Dinge zu beachten.

Ummelden: Was muss an- oder umgemeldet werden?

Wenn du von Zuhause ausziehst, muss du deinen Wohnsitz an bzw. ummelden. zuständig dafür ist das örtliche Einwohnermeldeamt, in der sich dein neues zu Hause befindet. Oft sind diese Einwohnermeldeämter im Rathaus, Stadthaus oder Bürgeramt untergebracht. Im Internet, Telefonbuch oder über die Auskunft ist die Telefonnummer zu erfahren und über die Zentralen der Einwohnermeldeämter auch die Adresse sowie die Öffnungszeiten.

Du musst alle Behörden und Institutionen rechtzeitig über deine neue Anschrift informieren, damit du nicht jedesmal nach Hause gehen musst, um deine persönlichen Briefe ab zu holen. Abgesehen davon musst du dich natürlich auch um Strom, Internet, Telefon und viele weitere Dinge kümmern, die nicht von selbst angemeldet werden.

Unterschied zwischen An- und Ummelden?

Den gibt es. Und zwar musst du dich ummelden, wenn du innerhalb deiner Stadt umziehst. Wechselst du zum Beispiel von Berlin nach Hamburg, meldest du dich in einer neuen Stadt an, demzufolge einmal abmelden und dann wieder anmelden.

Warum der ganze Aufwand?

Bei uns ist es Pflicht, den neuen Wohnsitz innerhalb von sieben Tagen anzumelden. Wird diese Frist überschritten, können Bußgelder auf dich zukommen. Ein ausgefüllter Meldeschein übernimmt so quasi die gesetzliche An- und Ummeldung und dient gleichzeitig als Ihr Nachweis.

Was benötige ich zum An- und Ummelden?

Auf jeden Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Ein gesetzlicher Vertreter kann für dich im Notfall einspringen. Bis zum 16. Lebensjahr sind deine Eltern für deine Ummeldung verantwortlich.

Was gibt es besonderes zu beachten?

Mit allen nötigen Papieren in petto verläuft dieser Prozess recht zügig. Hast du mehrere Wohnsitze, z.B. durch die Arbeit oder Schule, musst du einen Hauptwohnsitz angeben. Welcher dieser sein soll, musst du selbst abwägen. Ämter wie z.B. das Bafög-Amt müssen immer über deinen Wohnortwechsel informiert werden.

Das muss an- und umgemeldet werden:

  • $Einwohnermeldeamt
  • $Strom und Gas
  • $Telefon und Internet
  • $KFZ-Zulassung
  • $Mobilfunk/Handy
  • $Versicherungen
  • $GEZ

Über neue Anschrift informieren:

  • $Krankenkasse
  • $Schule, Uni
  • $Arbeitgeber
  • $Banken
  • $Finanzamt bei Wohnortwechsel
  • $Kindergarten
  • $Abo's
  • $Vereine und Hobby