BAföG und Schüler-BAföG
BAföG und Schüler-BAföG:
Was dir jetzt gesetzlich zusteht
- 11 Minuten Lesedauer
Position: Inhaber
Wer während seiner Schul-, Studien- oder Ausbildungszeit aus der elterlichen Wohnung ausziehen muss und eine eigene Wohnung benötigt, der schafft dies entweder durch die finanzielle Unterstützung der Eltern oder aber durch staatliche Zuschüsse, etwa durch BAföG bzw. Schüler-BAföG. Wer bekommt es, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie hoch ist das BAföG?
Was BAföG bedeutet
Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und regelt die staatliche Unterstützung von Schülern und Studenten. Grundsätzlich wird zwischen Schüler-BAföG für schulpflichtige Antragsteller und normalem BAföG (hier gibt es auch noch das Meister-BAföG) für Studenten unterschieden.
Der Gesetzgeber nimmt keine wirkliche Trennung zwischen Schüler-BAföG und dem Studenten-BAföG vor. Die Bedarfssätze und Bestimmungen des BAföG richten sich nur nach der Schulart. Hast du tatsächlich Anspruch auf BAföG, darfst du außer Kindergeld keine weiteren Leistungen wie z.B. Wohngeld beziehen. BAföG wird gewährt als Vollzuschuss (nur bei Schüler-BAföG), als Zuschuss & unverzinsliches Staatsdarlehen (zu je 50 %, bei Studenten-BAföG) oder als verzinsliches Bankdarlehen (wenn die Förderungshöchstdauer überschritten wird).
Maßgebliche Faktoren für die Bewilligung und Höhe des BAföG Bedarfes
Damit du BAföG beantragen kannst und Chancen auf eine Bewilligung hast, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein . Folgende Faktoren spielen hier eine Rolle:
- $Art der Ausbildung / des Studiums
- $Ort der Ausbildung (beim Studium spielt der Ort keine Rolle)
- $Eigene Wohnung oder Unterkunft bei den Eltern
- $Unterhaltsfähigkeit der Eltern, dessen und dein eigenes Einkommen
- $Vorhandene Kranken- sowie Pflegeversicherung
- $Eigene Kinder
Faktoren für die Bedarfsermittlung
Grundbedarf |
Je nach Ausbildungsstätte gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Grundbedarf. |
Wohnpauschale |
Bei einem eigenen Haushalt als Student und schulischen Ausbildungen (mit der Voraussetzung des abgeschlossenen Berufsabschlusses) beläuft sich die Pauschale auf 325 €. |
KV-Zuschlag |
Ein Anspruch auf einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht nur, wenn du nachweislich selbst beitragspflichtig bist. Eine Mitversicherung bei den Eltern schließt diese aus. |
PV-Zuschlag |
Voraussetzungen für Schüler-BAföG
Wie bei jeder Antragsleistung des Staates gibt es auch für das Schüler-BAföG bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört z. B.:
- $Zu geringes Einkommen der Eltern bei Unterhaltspflicht
- $Schule zu weit vom Elternhaus entfernt
- $Eigener Hausstand und eigene Kinder
- $Du bist verheiratet oder geschieden
Setzt eine schulische Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, muss generell kein Grund für eine eigene Wohnung angegeben werden, damit du Schüler-BAföG erhältst.
Der Weg zum Elternhaus spielt beim Schüler-BAföG eine große Rolle. Die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte gilt dann als zu weit, wenn du an 3 Wochentagen eine Wegzeit (für Hin- und Rückfahrt) von mindestens 2 Stunden hast. Hinzugerechnet werden können sowohl die Wartezeiten für Verkehrsmittel, als auch Fußweg, wobei hier für jeden angefangenen Kilometer 15 Minuten angesetzt werden dürfen.
Wie lange erhältst du Schüler-BAföG und was muss zurückgezahlt werden?
Schüler-BAföG wird, wie oben bereits erwähnt, in der Regel als Vollzuschuss bewillig. Das bedeutet, dass du das Geld vom Staat geschenkt bekommst und es nicht zurückerstatten musst. Eine Ausnahme bildet der Besuch von Akademien und höheren Fachschulen. In diesem Fall bekommst du das Schüler-BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Schüler-BAföG wird im Normalfall bis zum Abschluss der Ausbildung gewährt. Lernfortschritte, quasi als Beweis des Erfolgs, müssen nur bei Akademien und höheren Fachschulen nachgewiesen werden.
Bildungsstätten und Bedarfssätze für Schüler-BAföG
Ausbildungsstätte | Grundbedarf | Wohnpauschale | KV | PV | Höchstbetrag |
Allgemeinbildende Schulen Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien ab der 10. Klasse, Fach-/Berufsfachschule (mit mind. zwei jährigem Bildungsgang), Fachoberschule (FOS) Klassen für berufl. Grundbildung, Berufsfachschule und Berufskollege |
465 € | / | 62 € | 11 € | 538 € |
Hinweis: Hier gelten die oben genannten Voraussetzungen für eine Förderung. Ersatzweise gibt es Anspruch auf ALG II. Ausnahme: Bei Besuch einer Berufsfachschule oder eines Berufskollegs muss kein Grund für eine eigene Wohnung angegeben werden. | |||||
Akademie, Berufsaufbauschule und höhere Fachschule | 373 € | 224 € | 62 € | 11 € | 670 € |
Hinweis: Hier gelten keine Voraussetzungen für eine Förderung. | |||||
Kolleg (normales Kolleg), Abendgymnasium, Fachschule (vorher abgeschlossene Berufsausbildung) |
348 € | 224 € | 62 € | 11 € | 645 € |
Fachoberschule, Abendrealschule, Berufsaufbauschule, Abendhauptschule |
391 € | / | 62 € | 11 € | 616 € |
Hinweis: Bei der Fachoberschule mit Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung zählt nur der direkte Bildungsweg in die 12. Klasse, da die 11. Klasse aufgrund einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung übersprungen wurde. |
Voraussetzungen für Studenten-BAföG
Die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt von Studenten-BAföG unterschieden sich von denen für ein Schüler-BAföG. Als Student musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- $Einschreibung an einer beliebigen Hochschule oder Fachhochschule
- $Zu geringes Einkommen der Eltern gegebener Unterhaltspflicht
- $Du bist unter 30 (bei Masterstudiengang bis 35)
- $Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
- $Keine Zweitausbildung (auch hier gibt es Ausnahmen)
Auch beim Studenten-BAföG spielt die Entfernung zum Elternhaus keine Rolle, da du die Ausbildung sowieso zur Hälfte selbst finanzierst. Somit ist die Bewilligung hauptsächliche von der Einkommenssituation deiner Eltern abhängig, denn ein BAföG unabhängig von Eltern gibt es in der Regel nicht.
Wann gibt es doch BAföG unabhängig von Eltern?
Obwohl BAföG in fast allen Fällen in Abhängigkeit vom elterlichen Einkommen gewährt wird, gibt es Ausnahmen. BAföG unabhängig von Eltern wird bei Vorlage folgender Voraussetzungen gewährt:
- $Beim Beginn einer Ausbildung nach dem Erreichen des 30. Lebensjahrs
- $Bei einer Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg (z.B. Abitur nachholen)
- $Beim Besuch von Abendgymnasium oder Kolleg (allg. Hochschulreife auf dem 2. Bildungsweg)
- $Bei einer ab dem 18. Lebensjahr mindestens 5-jährigen Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsbeginn
- $Bei Vollwaisen
Wann müssen Leistungen beim Studenten-BAföG nachgewiesen werden?
Das BAföG-Amt möchte in der Regel alle vier Semester einen entsprechenden
Nachweis, dass du noch studierst. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, wird das BAföG gestrichen.
Bis wann wird mir BAföG gezahlt und wie sind die Rückzahlungsmodalitäten?
Bei Studenten richtet sich der Zeitraum der Bewilligung nach der Dauer der Regelstudienzeit. Danach kannst du mittels Studienabschlusshilfe finanzielle Unterstützung beantragen. Außerdem kannst du dich durch einen sogenannten Bildungskredit gefördert werden.
Studenten bekommen das BAföG nur zu 50 % als Zuschuss, den Rest musst du ohne Zinsen zurückzahlen (Beginn ist 5 Jahre nach der letzten BAföG-Rate).
Hinweis: Praktika werden bei BAföG ebenfalls gefördert, wenn sie zwingend Bestandteil einer bestimmten Ausbildung sind. Bei Schüler-BAföG werden sie gleichwertig behandelt.
Solltest du mit eigenen Kindern unter 14 Jahren zusammenleben und diese betreuen, ist es möglich, einen Kinderbetreuungszuschuss zusätzlich zum (Schüler-) BAföG zu erhalten, der für jedes Kind 150 € monatlich beträgt.
Bedarfstabelle für Studenten-BAföG
Grundbedarf | 373 € |
Wohnpauschale | 224 € |
KV-Zuschlag | 62 € |
PV-Zuschlag | 11 € |
Höchstbetrag (auswärts, ohne Kinder) Höchstbetrag (auswärts, mit Kind unter 10 Jahren) |
670 € 783 € |
Vermögen zum Antragszeitpunkt
Für die Ermittlung deines monatlichen BAföG-Bedarfs wird neben dem Einkommen auch dein Vermögen angerechnet. Hier gilt ein Freibetrag von 5.200 €. Die Bestimmungen dazu sind für beide BAföG-Varianten gleich.
Wichtig: Hier spielt nur dein eigenes Vermögen eine Rolle, das deiner Eltern oder deines Partners wird nicht berücksichtigt.
Anrechenbare Vermögenswerte wären z. B.:
- $Barvermögen
- $Sparvermögen und Bausparverträge
- $Wertpapiervermögen
Vermögen einsetzen, statt vom BAföG Umzug oder Einrichtung zu finanzieren
Haushaltsgegenstände zählen nicht als Vermögen, wenn sie zum Einrichten und Führen eines Haushalts benötigt werden. Vor der Antragsstellung und Wohnungsgründung hast du im Grunde genommen noch keine anrechenbaren Gegenstände. Bei zu viel Vermögen kannst du dieses vorher für die Einrichtung ausgeben, dann musst du nicht von deinem BAföG Umzug oder Einrichtung bezahlen.
Schulden
Noch nicht abgezahlte Kredite oder andere Verpflichtungen mindern das Vermögen im Sinne des BAföG ebenfalls. Falls du also finanzielle Verpflichtungen hast, wäre dies für das BAföG tatsächlich ein Vorteil, wenn du zeitgleich ein über den Freibetrag hinausgehendes Vermögen besitzt.
PKWs
Seit Kurzem müssen PKWs ohne Abzug von Freibeträgen auf das monatliche BAföG angerechnet werden. Hierbei empfiehlt es sich, einen eigenen PKW erst nach dem vorgesehenen BAföG Bezug auf sich selbst anzumelden. Du könntest, wenn es die familiäre Situation zulässt, das Fahrzeug zunächst noch über deine Eltern laufen zu lassen. Ist dies aus diversen Gründen nicht möglich, solltest du ein Gutachten über den Fahrzeugwert deines PKW erstellen lassen. Dieses gibt es schon für etwa 60 € bei der DEKRA oder beim ADAC.
In besonderen Härtefällen kann dein PKW auch als dringende Erforderlichkeit eingestuft werden, wenn beispielsweise die Infrastruktur keine andere Möglichkeit bietet, um zur Bildungseinrichtung zu kommen.
Tabelle: Freibeträge beim Vermögen
Für dich als Antragssteller | 5.200 € |
Für deinen Ehegatten | 1.800 € |
Für jedes Kindergeldberechtigte Kind | 1.800 € |
Die Berechnung des BAföG-Vermögens
Das Vermögen zum Zeitpunkt des Antrags | |
abzüglich | Schulden zum Zeitpunkt des Antrags |
abzüglich | Freibetrag (5.200 €) |
= | verbleibendes Vermögen als Jahreswert |
Dieser Wert durch 12 dividiert (Bewilligungszeitraum) ergibt das monatliche, zu berücksichtigende Vermögen, welches hinsichtlich des Bedarfs zusätzlich angerechnet wird. |
Die Berechnung des BAföG für beide Varianten
a) Das zu berücksichtigende Einkommen der Eltern ergibt sich
- $aus dem Jahresgesamteinkommen vom vorletzten Jahr, geteilt durch die Anzahl Bewilligungsmonate (i.d. R. 12) = 1/12
- $nach Abzug von monatlichen Werbungskosten (mind. 83,33 €), der Sozialpauschale (21,3%), tatsächlich geleisteter Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli)
- $nach Abzug des Freibetrages I der Eltern selbst
- $nach Abzug der Freibeträge II für vorhandene Kinder, welche sich nicht in einer ausbildungsfördernden Ausbildung befinden
- $nach Abzug des Zusatzfreibetrages III
Achtung: Sollte das aktuelle Einkommen der Eltern aus irgendwelchen Gründen deutlich niedriger sein als vor 2 Jahren, ist dies dem Amt mittels Aktualisierungsantrag darzulegen. So lässt sich die Berechnung für BAföG nachträglich noch auf den aktuellen Stand bringen.
Tabelle: Freibeträge zum Elterneinkommen
Freibetrag I Eltern, verheiratet und zusammenlebend | 1.605 € |
Freibetrag I (Alleinstehender Elternteil) | 1.070 € |
Freibetrag I (Stiefelternteil) | 535 € |
Freibetrag II (Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen, jedoch nur, wenn die Geschwister das Einkommen der Eltern auch wirklich finanziell belasten) | + 485 € |
Zusatzfreibetrag III (nach Abzug aller Abgaben und Freibeträge nochmals 50 % als Eigenanteil je Elternteil, zzgl. 5 % je Kind, für welches der Grundfreibetrag von 485 € zutrifft) |
b) Dein eigenes Einkommen
Was nicht zum Einkommen im Sinne des BAföG zählt:
- $Unterhaltsleistungen und Kindergeld
- $ALG II, Sozialhilfe, Elterngeld und Wohngeld
- $Studienkredite einer Bank
Was zum Einkommen im Sinne des BAföG zählt:
- $Waisenrente für Schüler, bei deren Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung ist (170 € frei), bei allen übrigen Schülern sowie Studenten (125 € frei)
- $Stipendien/Ausbildungsbeihilfen, wenn sie teilweise oder ganz aus öffentlichen Mitteln finanziert, werden ohne Freibetrag angerechnet
- $Sind solche Stipendien/Ausbildungsbeihilfen leistungs- und begabungsbezogen, bleiben 300 € anrechnungsfrei (z.B. von Begabtenförderungswerken)
Achtung: Für die Dauer eines Pflichtpraktikums während des Studiums (Vergütung) gilt nicht der jährliche Freibetrag von 4.800 €
Weitere Freibeträge:
- $Freibetrag für deinen Ehegatten 535 € (falls vorhanden)
- $Freibetrag für jedes eigene Kind 485 € (falls vorhanden)
- $Monatlicher Freibetrag auf einen Nebenjob für alle Auszubildenden (Höhe: 255 €)
Von deinem Jahreseinkommen in Form eines Nebenjobs werden wie gewohnt die Werbungskosten und Sozialpauschale abgezogen. Bei der Angabe deines Jahresbruttoeinkommens gilt der Zeitraum der Bewilligung. Der verbleibende Betrag wird durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt (1/12). Von diesem Betrag sind grundsätzlich nochmals 255 € frei, zzgl. Weitere, oben genannte Freibeträge, werden je nach Situation angerechnet.
Das bedeutet im Endeffekt, dass dir bis zu 5.400 € bzw. monatlich 450 € anrechnungsfrei bleiben. Auszubildende können also einem 400 €- Minijob nachgehen, ohne dass monatliche Abzüge vorgenommen werden. Bis zu dieser Höhe ist das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung auch bei einer eventuell bestehenden, beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung) ohne Probleme möglich.
Die Berechnung des Förderungsbetrages nach BAföG
(einzelne Positionen nur, falls zutreffend)
Grundbedarf (nach Ausbildungsart) |
|
zuzüglich |
Wohnpauschale (bei eigener Wohnung, je nach Ausbildungsart) |
zuzüglich |
Erhöhungsbetrag durch Krankenversicherung |
zuzüglich |
Erhöhungsbetrag durch Pflegeversicherung |
zuzüglich |
Kinderbetreuungszuschlag |
= |
Bedarfssatz |
abzüglich |
Anrechnungsbetrag eigenes Vermögen |
abzüglich |
Anrechnungsbetrag eigenes Einkommen |
abzüglich |
Anrechnungsbetrag vom Ehegatten |
abzüglich |
Anrechnungsbetrag Elterneinkommen |
Oder wenn geschieden: – ½ des anzurechnenden Einkommens der Mutter – ½ des anzurechnenden Einkommens des Vaters |
|
= |
Förderungsbetrag |
Fallbeispiel für die BAföG – Berechnung
Die folgende Situation zeigt, wie die BAföG-Berechnung im konkreten Fall vorzunehmen ist bzw. vom Amt durchgeführt wird.
Marcus (19) ist angehender Student und bezieht im nächsten Monat eine eigene Wohnung in der Nähe der Uni. Sein Vermögen beträgt zum Antragszeitpunkt 4.000 € auf einem Sparbuch. Zusätzlich hat er ein auf sich zugelassenes Fahrzeug mit einem zu diesem Zeitpunkt ermittelten Wert von 2.500 €. Seine große Schwester Anika ist bereits 29, verheiratet, selbstständig und wohnt in einem eigenen Haushalt. Die kleinere Schwester Nina (15) besucht die 9. Klasse eines Gymnasiums. Die Eltern sind verheiratet und wohnen zusammen. Der Vater hatte vorletztes Jahr ein Bruttojahreseinkommen von 34.500 €, die Mutter verdiente 14.500 €.
Berechnung – Vermögens im Sinne des BAföG |
|
Wert PKW |
2.500 € |
Sparbuch |
4.000 € |
Vermögen gesamt |
6.500 € |
Abzüglich Vermögensfreibetrag |
5.200 € |
Anzurechnendes Vermögen |
1.300 € |
Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12) |
108,33 € |
Berechnung – Einkommen des Vaters |
|
Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (1/12) |
2.875 € |
Abzüglich Werbungskosten (1/12) |
83,30 € |
Abzüglich Sozialpauschale (21,3%), Höchstbetrag 1.008,33 € |
612,38 € |
Abzüglich Lohnsteuer (Lohnsteuerklasse III) |
213,83 € |
Abzüglich Soli-Zuschlag |
0,00 € |
Einkommen des Vaters |
1.965,49 € |
Berechnung – Einkommen der Mutter |
|
Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (1/12) |
1.208,34 € |
Abzüglich Werbungskosten (1/12) |
83,30 € |
Abzüglich Sozialpauschale (21,3%), Höchstbetrag 1.008,33 € |
257,38 € |
Abzüglich Lohnsteuer (Lohnsteuerklasse V) |
172,08 € |
Abzüglich Solidaritäts-Zuschlag |
9,46 € |
Einkommen der Mutter |
686,12 € |
Berechnung – Einkommen der Eltern im Sinne des BAföG |
|
Einkommen Vater (1/12) |
1.965,49 € |
Einkommen Mutter (1/12) |
686,12 € |
Summe |
2.651,61 € |
Abzüglich Grundfreibetrag Eltern |
1.605,00 € |
Abzüglich Grundfreibetrag Nina |
485,00 € |
Einkommen der Eltern abzüglich Grundfreibeträge |
561,61 € |
Zusatzfreibetrag 55 % (50 % Eltern zuzüglich 5 % für Nina) |
308,89 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen |
252,72 € |
Berechnung – BAföG für Marcus |
|
Grundbedarf |
373,00 € |
Wohnpauschale |
224,00 € |
Summe Bedarfssatz |
597,00 € |
Abzüglich Anrechnungsbetrag eigenes Vermögen |
108,33 € |
Abzüglich Elterneinkommen |
252,72 € |
Förderungsbetrag (gerundet) |
236 € |
Marcus erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 236 €, davon 118,00 € als Zuschuss und 118,00 € als zinsloses Darlehen. |
Fazit – BAföG beantragen lohnt sich
Zugegeben, ein BAföG-Antrag ist ein mitunter umfangreicher, bürokratischer Aufwand und die Hürden für eine Bewilligung liegen relativ hoch. Dennoch solltest du versuchen, die staatliche Förderung zu erhalten. Die Aussicht, durch BAföG den Umzug zu finanzieren oder mit BAföG eine eigene Wohnung möglich zu machen, sollte für dich als Schüler oder Student Motivation genug sein. Das gilt vor allem auch deshalb, weil das BAföG nachträglich nicht mehr beantragt werden kann. Das Amt zahl zwar rückwirkend, aber nur bei rechtzeitiger Antragstellung.