WG gründen: Tipps zum Mietvertrag

WG gründen: Tipps zum Mietvertrag

WG gründen – das solltest du beim Mietvertrag beachten

Es ist nicht leicht, eine Wohnung in Stuttgart oder in einer anderen gefragten Studentenstadt zu finden. Die Nachfrage nach kleinen Wohnungen für eine Person ist meist so groß, dass man sehr lange suchen muss. Aus diesem Grund lohnt es sich, eine WG zu gründen. Bevor du dich ans Werk machst, solltest du dich über die Vor- und Nachteile der Mietvertragsmodelle für Wohngemeinschaften informieren.

WG-Mietvertrag mit Haupt- und Untermieter

Bei einem Mietvertrag mit Haupt- und Untermieter schließt nur eine Person den Vertrag mit dem Vermieter ab. Die anderen Bewohner gelten als Untermieter des Hauptmieters. Falls du als Hauptmieter eine WG gründest, kannst du dir deine Mitbewohner selbst aussuchen und bist der alleinige Ansprechpartner des Vermieters. Der Nachteil ist, dass du für die Mietzahlungen alleine haftest. Wenn beispielsweise ein Zimmer unbewohnt ist oder ein Mitbewohner seine Miete nicht zahlt, kann der Vermieter die Zahlungen bei dir einfordern.

Als Untermieter genießt du den Vorteil, dass Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Hauptmieter geltend gemacht werden können. Doch wenn der Hauptmieter die Wohnung kündigt, entscheidet der Vermieter, ob die Untermieter in der Wohnung bleiben dürfen oder nicht.

Alle WG-Bewohner sind Hauptmieter

Vielen Menschen ist es zu riskant, beim WG gründen alleinige Hauptmieter zu sein. Aus diesem Grund gibt es ein Mietvertragsmodell, bei dem alle Bewohner als Hauptmieter gelten. So sind Rechte und Pflichten gleichmäßig verteilt. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Mietverträge gültig bleiben, selbst wenn ein Mitbewohner auszieht.

Auch das Risiko ist für alle Mitglieder der Wohngemeinschaft gleich: Sie haften gesamtschuldnerisch für die Miete. Falls beispielsweise eine Person nicht für ihren Anteil aufkommt, kann der Vermieter das Geld von den anderen Bewohnern einfordern.

WG gründen mit Einzelmietverträgen

Einzelmietverträge sind für WG-Mitglieder am sichersten, da jeder ausschließlich für sein eigenes Zimmer innerhalb der Wohngemeinschaft aufkommt und haftet. Falls also ein WG-Genosse seine Miete nicht zahlt, darf der Vermieter keine Forderungen an die anderen Bewohner stellen, sondern nur an den Zimmermieter. Der einzige Nachteil für den Mieter besteht darin, dass er seine Mitbewohner nicht selbst aussuchen kann.

Einzelmietverträge sind in Studentenwohnheimen eine gängige Praxis. Beim WG gründen innerhalb von normalen Mietwohnungen werden meist die anderen beiden Mietvertragsarten angewandt.

Die eigenen vier Wände: Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Die eigenen vier Wände: Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Der Weg in die eigenen vier Wände: Manchmal lang herbeigesehnt, manchmal aus der Situation heraus nötig geworden – in jedem Fall jedoch mit viel Verantwortung verbunden. Der eigene Hausstand bringt neue Aufgaben mit sich, mit denen ihr euch so früh wie möglich auseinandersetzen sollte. Dazu gehört auch, sich ausreichend zu versichern. Auch wenn das Geld häufig knapp ist, wenn die erste eigene Wohnung gemietet und eingerichtet werden muss – es gibt einige Versicherungen, auf die ihr keinesfalls verzichten solltet.

Grundsätzliches zur Krankenversicherung

Eine Versicherung, um die kein Weg herum führt, ist die Krankenversicherung. Der ist es jedoch erst einmal egal, ob ihr alleine wohnt oder nicht. Wichtig ist dagegen das Alter des Versicherungsnehmers und ob er oder sie sich gerade in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Anhand dieser Fragen wird nämlich geklärt, ob noch eine Absicherung über die Familienversicherung besteht.

Bis zum 25. Lebensjahr ist diese noch gegeben. Darüber hinaus ist eine eigene Krankenversicherung erst nötig, wenn mehr als 450 Euro pro Monat verdient wird und Ihr euch nicht in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Ihr seid also sowohl als Schüler wie auch als Student mit einem kleinen Nebenjob erst einmal auf der sicheren Seite. Aber Vorsicht: Falls euer Einkommen die Grenze überschreitet, müsst ihr selbst euch bei der Krankenversicherung melden und euch um einen eigenen Schutz bemühen. Wenn ihr das versäumt, müsst ihr unter Umständen rückwirkend Beiträge nachbezahlen.

Übrigens: Als Student habt ihr bis zum Alter von 35 Jahren die Gelegenheit, euch von der gesetzlichen Kasse befreien zu lassen und eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Die PKV für Studenten erlaubt einen individuelleren Schutz, ist dafür jedoch auch ohne oder mit geringem Einkommen nicht bis zum 25. Lebensjahr kostenlos. Dafür gibt es günstige Studententarife, die in erster Linie von der Studienzeit abhängig sind und über einen längeren Zeitraum hinweg gewährt werden.

Vor allem wenn ihr nach eurem Studium privat versichert bleiben wollt, z.B. als Selbstständiger, lohnt sich der Abschluss. Zudem könnt ihr wählen, ob ihr einen individuellen Studententarif wollt, in dem ihr eure Leistungen selbst zusammenstellt –  oder ihr könnt euch für den Einheitstarif Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) entscheiden, den mehrere Versicherungen gemeinsam anbieten. Hier sind Leistungen und Beiträge einheitlich, werden jedoch nach Alter gestaffelt.
Wer gesetzlich versichert bleiben möchte, kann sich überlegen, ob er zusätzliche Leistungen über eine Zusatzversicherung abdecken möchte. Während Extras wie eine Chefarzt-Behandlung oder Anspruch auf ein Einzelzimmer gerade in jungen Jahren eher in den Bereich „Luxus“ fallen und nicht unbedingt nötig sind, ist eine Zahnzusatzversicherung auch für junge Menschen schon eine gute Idee. Diese übernimmt beispielsweise die Kosten für eine gründliche professionelle Zahnreinigung und andere Vorsorge-Leistungen. Hier lohnt es sich durchaus, die Zähne schon frühzeitig gut zu pflegen – oder pflegen zu lassen –, um später die Kosten gering zu halten.

Nahezu unerlässlich: Die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gehört mit zu den wichtigsten Policen, die man als junger Mensch abschließen kann, denn sie schützt vor den typischen Alltagsrisiken und Schadenersatzforderungen Dritter. Je nachdem, ob es sich um Sach-, Vermögens- oder gar Personenschäden handelt, können die Summen in die Millionen gehen. Manchmal sind schon kleine Unachtsamkeiten ausreichend, um einen großen Schaden zu verursachen.

Die daraus resultierenden Forderungen können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Dies gilt ganz besonders in jungen Jahren, wenn das Einkommen noch sehr niedrig ist – hier können schon vergleichsweise geringe Schäden, etwa im vierstelligen Bereich, eine große finanzielle Belastung darstellen.

Vor dem Abschluss einer eigenen Police sollte jedoch geprüft werden, ob Ihr noch über Eure Eltern mitversichert seid, da viele Versicherer entsprechende Tarife anbieten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allein auf den privaten Bereich, weswegen Schäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen, nicht mit abgedeckt werden. Bei einem Versicherungsvergleich sollten in erster Linie Preis-Leistungsverhältnis und Umfang des Versicherungsschutzes in den Vordergrund gerückt werden.

Es kann sich außerdem lohnen, mehrere Policen beim selben Versicherer abzuschließen und so möglicherweise günstigere Konditionen heraus zu handeln. Eine individuelle Beratung von einem unabhängigen Experten, zum Beispiel über www.finanzvergleich100.de, hilft euch, den besten Preis und die sinnvollsten Leistungen zu ermitteln. So vermeidet ihr, dass ihr unnötig viel Geld für Leistungen bezahlt, die ihr gar nicht braucht – oder anders herum im Schadensfall nicht ausreichend abgesichert seid.

Versicherungsvergleich für den Haushalt: Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist dafür da, die beweglichen Güter Eures Haushalts abzusichern. Versichert werden also beispielsweise Möbel, Unterhaltungselektronik wie Fernseher oder Spielekonsole sowie Schmuck und Kleidung zu ihrem jeweiligen Neuwert. Wenn ihr nicht über außergewöhnlich viele und teure Wertgegenstände verfügt, ist sie nicht unbedingt notwendig.

Allerdings wird die Versicherungssumme üblicherweise über die Quadratmeterzahl der Wohnfläche berechnet. Da die erste Wohnung meist noch relativ klein ausfällt, müsst Ihr hier nicht mit Unsummen rechnen, die monatlich zu zahlen sind. Eventuell bietet ein Versicherer den Schutz auch im günstigen Paket mit einer Haftpflichtversicherung an, sodass ihr euren Hausrat mit einem nur geringen Aufpreis absichern könnt.

Häufig gibt es auch die Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung. Diese kann euch helfen, wenn es z.B. Ärger mit dem Vermieter oder Nachbarn gibt. Sie gehört aber zu den nicht unbedingt nötigen Versicherungen. Ob ihr sie mit abschließen wollt, solltet ihr von der Höhe der Beiträge und eurer finanziellen Situation abhängig machen.

Absicherung der Arbeitskraft: Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als eine der am meisten unterschätzten Versicherungen überhaupt. Experten warnen schon lange, dass die Absicherung der Arbeitskraft essentiell wichtig ist – vor allem, da es hier vor allem für junge Menschen nahezu keine gesetzliche Absicherung gibt. Spätestens mit der Familiengründung oder bei einer Heirat sollte eine BU abgeschlossen werden. Besser ist es aber, sich möglichst frühzeitig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung Gedanken zu machen.

Der Grund: Je jünger und gesünder ihr beim Abschluss seid, desto einfacher könnt ihr den Tarif abschließen und desto niedriger fallen die Beiträge aus. Von diesen günstigen Konditionen profitiert ihr auch später noch. Wer sich zu spät um eine BU bemüht, zahlt deutlich mehr dafür – oder scheitert womöglich gar an den Gesundheitsfragen, sodass gar kein Schutz möglich ist. Die BU ist für Berufsanfänger, Studenten,  Auszubildende und andere junge Menschen also keine Pflicht – aber auf jeden Fall eine der sinnvollsten Versicherungen.

So funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung: Könnt Ihr euren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, zahlt die BU eine monatliche Rente – notfalls bis zum Eintritt ins Rentenalter. Die Voraussetzungen sind jedoch mit zunehmendem Alter immer schwieriger zu erfüllen. Die Einstiegstarife sind im Gegensatz zu jenen, die bei Berufseinstieg angeboten werden, noch deutlich günstiger. Hinzu kommt, dass Ihr in jungen Jahren noch keinerlei Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente habt. Die gibt es erst nach mindestens 60 Beitragsmonaten. Wer also früh berufsunfähig wird, läuft Gefahr, komplett ohne Schutz dazustehen.

 

Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung

Warum eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Viele tragen sich bereits in jungen Jahren mit dem Gedanken, ein eigenes Haus zu kaufen oder neu zu bauen. Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird, ist es immens wichtig und bei manchen Ereignissen sogar existenzsichernd, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Fehlt diese, ist lückenhaft oder es besteht eine Unterversicherung, kann das im Schadensfall schnell zum finanziellen Ruin führen. Denn wenn eine Immobilie beispielsweise durch Sturm, Hagel oder Feuer beschädigt wird, geht es im Regelfall sofort um sehr hohe Summen, die kaum jemand aufbringen kann. Um ein gutes Preis- Leistungsverhältnis bei dem großen Angebot zu finden bietet sich ein Onlinevergleich an, wie zum Beispiel von Wechselpiraten angeboten.

Welche Schäden deckt eine Wohngebäudeversicherung standardmäßig ab?

Standardmäßig sind in fast allen Versicherungsverträgen Schäden durch Brand, Blitzeinschläge, Sturm, Hagel sowie Ex- oder Implosionen im Gebäude oder auch Wasserrohrbruch versichert. Das schließt auch Neben- oder Folgekosten mit ein. Beispielsweise, wenn ein Blitzeinschlag Überspannungsschäden in Elektrogeräten verursacht hat. Oder wenn Dekontaminationskosten durch Löschwasser der Feuerwehr entstehen. Oft werden auch Kosten für Aufräum- oder Abbrucharbeiten erstattet. Allgemein kann man sagen, dass alle Beträge erstattet werden, die durch die Schadensbeseitigung anfallen. Vermietern werden oft Mietausfälle erstattet. Im Einzelfalle muss das bei Vertragsabschluss natürlich gesondert abgefragt werden. Auch Kosten für Maßnahmen, die ein zukünftiges Schadensrisiko minimieren, können übernommen werden. Auch dies ist Verhandlungssache.

Was man genau versichern möchte, hängt jedoch immer von den persönlichen Präferenzen ab und kann mit der Versicherung verhandelt werden. Im Kleingedruckten zu lesen, schadet sicherlich auch nicht. Besonders wichtig ist das bei sogenannten Elementarschäden.

Elementarschäden

So werden Schäden genannt, die durch ein sogenanntes nicht absehbares Ereignis entstehen. Das können Erdbeben sein oder auch Erdrutsche, Überschwemmungen oder Lawinen. Aktuelle Ereignisse, wie die Überschwemmungen in bayrischen Simbach zeigen, wie wichtig solche Zusatzklauseln werden können. Die Schäden in Simbach waren für viele verheerend. Diejenigen ohne Elementarversicherung unter den Betroffenen sind nun ruiniert.

Krieg

Was in der Regel von keiner Versicherung abgedeckt wird, sind Kriegsereignisse. Es würde für die Versicherungen schlicht zu teuer. Deshalb werden Erstattungen für Kriegsschäden kategorisch ausgeschlossen.

Was wird ersetzt – Neu- oder Wiederbeschaffungswert?

Finanziell überlebenswichtig ist die Versicherung des Wiederaufbauwertes zum Schadenszeitpunkt. Damit werden Preissteigerungen aufgefangen, die momentan leider nur die Richtung nach oben kennen. Bereits in fünf Jahren kann sich in diesem Bereich viel tun. Das gilt nicht nur für Material- und Baukosten, sondern auch für neu entstandene behördliche Auflagen oder die Erhöhung von Gebühren. Ein gutes Beispiel dafür wären die energetischen Anforderungen. Der Wiederaufbauwert richtet sich nach dem sogenannten „Versicherungswert 1914″.

Der Versicherungswert 1914

Bei ihm handelt es sich um einen Preisindex, der auf den Baukosten von 1914 basiert. 1914 waren die Baupreise sehr stabil und die Währung goldgedeckt. Zu damaliger Zeit waren starke Schwankungen von Baukosten daher sehr niedrig. Auf dieser Grundlage wurde dieser Preisindex gebildet und seither jährlich neu angepasst. Der Index gewährleistet damit, dass im Schadensfalle derselbe Standard wie beim Kauf oder dem Bau wiederhergestellt werden kann.

Besonderheiten

Besonderheiten wären beispielsweise mitversicherte Nebengebäude wie die Garage oder Vergünstigungen für Niedrigenergie-Häuser mit Photovoltaik oder Solarthermie. Es lohnt sich, nachzufragen, ob solche Anlagen ebenfalls mitversichert sind.

Bildrechte © Alexander Raths @ fotolia.com

Checkliste für die erste Wohnung

Checkliste für die erste Wohnung

Checkliste für die erste Wohnung

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Kaum ist der Mietvertrag unterschrieben und der Umzug bereits im Gange, kann man in all dem Stress erfahrungsgemäß die ein oder anderen Dinge vergessen, die eigentlich in jede Wohnung gehören. Neben den großen und kleinen Einrichtungsgegenständen sind es aber gerade die scheinbar unwichtigen Hilfsmittel, die gerade beim Umzug schon sehr vermisst werden können. Diese dann im Nachgang noch zu beschaffen schafft unnötig mehr Stress und Ärger. Die erste Wohnung einrichten ohne Probleme? Ab sofort kein Problem!

Für Küche Für Bad
  Geschirrhandtücher, Küchenrolle   Duschvorhang und Matte
  Bratpfanne, Kochtöpfe   Zahnputzzeug
  Gläser(Wein, Schnaps, Normal)   Parfüm/Deos etc.
  Tassen, Becher   Toilettenpapier
  Esstisch und Stühle   Shampoos und Duschgel
  Milch, Tee, Kaffee, Kakao   Lappen und Putzmittel
  Gewürze(Salz und Pfeffer…)   WC-Bürste
  Kleine, mittlere und große Teller   Handtücher
  Öle und Essig   Spülmittel und Waschmittel
  Besteck(besondere Messer etc.)   Glas- und Essigreiniger
  Küchenschränke   Waschbeckenunterschrank
 Spüle mit Armatur   Waschbeckenunterschrank
  Küchenschränke   Spiegel / Spiegelschrank

Elektrogeräte Werkzeuge
  Radio   Hammer
  TV   Nägel und Schrauben
  Kühlschrank/Tiefkühlschrank   Zange
  Staubsauger (und Beutel)   Schraubendreher
  Mikrowelle   Bitset
  Wasserkocher   Dübel
  Toaster   Maßband/Zollstock
  Föhn   Bohrmaschine
  Ofen/Herd    Zollstock
  Computer und Drucker  Kreppband

Sonstiges
  Taschentücher   Besen, Putzeimer
  Aluminiumfolie, Frischhaltefolie   evtl. Tierbedarf
  Wecker   Bettzeug(Decken, Bezüge…)
  Fahrrad   Medikamente(Aspirin)
  Papier und Schreibzeug   Lampen für alle Räume
  Bügelbrett und Bügeleisen   Schuhabtreter
  Wäschekorb und Wäscheständer   Taschenlampe
  Rollos, Gardinen und Vorhänge alle Zimmer   Verlängerungskabel
Die richtige Hausratversicherung finden

Die richtige Hausratversicherung finden

Nach einem Rohrbruch sind Deine neuen Möbel hinüber? Oder noch schlimmer: Jemand hat bei Dir eingebrochen? Wenn Du Dein Hab und Gut gegen Diebstahl oder Schäden absichern willst, eignet sich eine Hausratversicherung. Hier erfährst Du, wann sie sich lohnt und was Du beim Vertragsabschluss beachten musst!

Wer den ersten eigenen Hausstand gründet, hat sich Waschmaschine, Möbel und Co, meist mühsam zusammengespart. Umso schmerzlicher ist es, wenn das Eigentum zerstört oder entwendet wird. Damit man zumindest die finanziellen Schäden ersetzt bekommt, lohnt sich eine Hausratversicherung. 

Was wird mit der Hausratversicherung genau versichert?

Schon Basistarife kommen laut test.de für Schäden auf, die durch „Einbruch, Raub, Vandalismus, Brand … Leitungswasser, Sturm und Hagel“ entstanden sind.
Im Schadenfall zahlt die Hausratversicherung dabei den Wiederbeschaffungswert beziehungsweise den Zeitwert von komplett zerstörten oder geklauten Dingen. Die Versicherung kommt für die Reparaturkosten von beschädigten Dingen auf oder bezahlt Dir eine Wertminderung für noch eingeschränkt funktionsfähige Gegenstände.

Versichert wird das gesamte bewegliche Inventar Deines Haushalts: Möbel, Haushalts- und Elektrogeräte, Dekorationsgegenstände und Musikinstrumente, Bekleidung, Bücher und Spielzeug. Auch Werkzeuge, Gartengeräte, Fahrräder und Gegenstände aus Keller, Garage und Dachboden werden im Schadenfall ersetzt.
Sondertarife sind etwas umfangreicher: Wenn Du beispielsweise Dein Fahrrad auch für Diebstahl außerhalb der eigenen vier Wände versichern möchtest, dann musst Du das als Extra-Tarifbaustein angeben. Auch der potentielle Diebstahl von Wertgegenständen aus Deinem Auto muss in der Regel separat abgesichert werden.

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Wann ist die Hausratversicherung nicht zuständig?

Eine Hausratversicherung zahlt nur, wenn Dein persönliches Eigentum zerstört oder entwendet wurde. Werden Kraftfahrzeuge wie Autos oder Mofas aus der Garage geklaut, leistet meist nur eine Kaskoversicherung Schadenersatz. Eine Gebäudeversicherung ist zuständig, wenn Gebäudekern oder Bausubstanz beschädigt werden. Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn versehentlich das Eigentum Dritter abhandengekommen, zerstört oder beschädigt worden ist.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Gute Tarife sind bereits für unter hundert Euro pro Jahr erhältlich. Die Beitragszahlungen richten sich nach der Höhe der Versicherungssumme. Zwischen den einzelnen Anbietern gibt es dabei große Preisunterschiede. Bevor Du einen Vertrag unterzeichnest, solltest Du deshalb einzelne Anbieter und Angebote ausloten. Kostenlose und unverbindliche Online-Vergleiche findest Du auf tarifcheck24.com. Auf Wunsch kannst Du dort auch gezielt nach zusätzlichen Tarifbausteinen für die Hausratversicherung suchen – beispielsweise für Dein Fahrrad oder zerbrochene Fensterscheiben (Glasbruch).

Was muss ich beachten, damit die Hausratversicherung im Ernstfall auch zahlt?

Falls es wirklich zu einem Schadenfall kommt, musst Du beweisen können, dass Du bestimmte entwendete Gegenstände wirklich besessen hast und was diese wert gewesen sind. Polizei-dein-partner.de rät deshalb dazu, präventiv eine Liste aller Wertgegenstände zu erstellen. Kaufbelege, Quittungen, Reparatur- oder Garantiescheine beweisen den Wert einzelner Dinge, auch Fotos sind hilfreich. Diese Liste solltest Du nicht bei Dir zuhause aufbewahren, sondern Freunden oder Familie geben, damit die Liste im Ernstfall nicht vielleicht zerstört oder entwendet wird.

Bildrechte Rainer Sturm  / pixelio.de

Wohnung mieten ohne Makler

Wohnung mieten ohne Makler

Neben den Kosten für Möbel, Wandfarben, Hänger oder Umzugswagen zahlen Mieter häufig eine Maklergebühr für ihre neue Wohnung. Im Folgenden erfährst du, was hinter der Vermittlerprovision steckt und wie du provisionsfreie Wohnungen finden kannst.

Warum gibt es die Maklergebühr?

Immobilienmakler vermitteln freie Wohnungen und Häuser an Interessenten. Diesen Service lassen sie sich mit einer Provision bezahlen, die entweder der Vermieter oder der Mieter trägt. In der Regel kommen die künftigen Mieter für die Provision auf.

Diese Vorgehensweise ist ein heiß diskutiertes Thema im Bundesrat und in den Medien: Viele Menschen möchten eine Wohnung mieten, ohne Makler zu bezahlen. Sie sprechen sich dafür aus, dass ausschließlich Vermieter die Gebühr übernehmen sollten. Ob es zu einer solchen Regelung kommt, bleibt offen.

Wie hoch ist die Provision?

Die Höhe der Vermittlergebühr ist gesetzlich begrenzt und darf nicht mehr als zwei Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer betragen. Hierbei ist nicht die Bruttomiete (Miete inklusive Nebenkosten) gemeint, sondern die Nettokaltmiete. Falls ein Immobilienmakler eine höhere Gebühr verlangt, können sich Betroffene beim Maklerverband beschweren.

Wer suchet der findet: Wohnung mieten ohne Makler

Nicht jede Wohnung wird von einem Immobilienmakler vermarktet. Die Wahrscheinlichkeit, dass Vermieter Mittler beauftragen, hängt vom Wohnungsmarkt ab: Je mehr Interessenten in einer Region existieren, desto häufiger lassen Eigentümer ihre Wohnungen professionell vermarkten. Falls du eine Wohnung mieten möchtest, ohne Makler zu bezahlen, solltest du dich bei der Wohnungssuche auf weniger stark umkämpfte Wohngebiete konzentrieren.

Eine weitere Möglichkeit, eine eigene Wohnung ohne Provision zu finden, ist das Aufgeben einer Annonce. Das ist sowohl in Online-Immobilienportalen als auch in der Zeitung möglich. Mit dem Zusatz „nur von Privat“ im Anzeigentext, kannst du sicher sein, dass sich ausschließlich Privatpersonen bei dir melden.

Bei Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften kannst du ebenfalls eine Wohnung mieten ohne Makler zu vergüten. Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften gehören häufig zu den Kommunen und stellen günstigen Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten bereit.