Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

  • P5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Damit du dir eine eigene Wohnung noch vor einer abgeschlossenen Ausbildung leisten kannst, bist du nicht nur auf eigenes Einkommen angewiesen, sondern vielmehr auch auf verschiedene Zuschüsse von staatlicher Seite. Nachfolgend erhältst du einen Überblick zur ersten Orientierung.

1. Lohn/Gehalt aus Festanstellung

Hierzu zählen alle Einkünfte aus einer Ausbildung oder Festanstellung. Im Idealfall kannst du hiermit bereits alle Fixkosten decken. Wie viel du letztlich verdienst, weißt natürlich nur du allein. Dies sollte auf alle Fälle deine größte Einnahmequelle sein. Außerdem bestimmt sie je nach Höhe alle weiteren alternativen Unterstützungen von staatlicher Seite. Beachte auch, dass ab einer bestimmten Grenze dein Einkommen sogar schon besteuert wird. Dies könnte besonders bei gutverdienenden Auszubildenden im Öffentlichen Dienst der Fall sein. Das würde bedeuten, dass eine gewöhnliche Industriekauffrau im Endeffekt auf dasselbe Gesamteinkommen kommen kann, obwohl sie schlechter verdient, dafür aber weniger Abgaben zahlt und gleichzeitig noch Kindergeld erhält.

2. Ausbildungsvergütung

Als Auszubildender in einem Ausbildungsbetrieb hast du beste Chancen, innerhalb einer Ausbildung bereits ausziehen zu können. Kindergeld sowie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld können dein fehlendes, monatliches Budget ausgleichen. In der momentanen Corona-Pandemie gibt es eventuell auch die Möglichkeit, einen schon beantragten Mietzuschuss Corona (gemeint ist hier das Wohngeld) durch eine erleichterte Antragstellung und zügigere Auszahlung schneller zu erhalten.

3. Nebenjob(s)

Während der Ausbildung einem Nebenjob nachzugehen, ist nicht verkehrt. In diesem Fall musst du allerdings dein ausbildendes Unternehmen um Erlaubnis hinsichtlich des Nebenjobs bitten. Viele junge Menschen opfern ihre Freizeit, um damit z.B. ihre erste eigene Wohnung zu finanzieren. Ein Nebenjob macht besonders bei Studenten und Schülern Sinn. So können Mittel aus BAföG unterstützend aufgestockt werden oder bei dessen Ablehnung eher die Mindesteinkommensgrenze zu Wohngeld erreicht werden.

4. Der Unterhalt

Je nach finanzieller Situation kannst du von deinen Eltern Unterhalt verlangen. Sie sind zur Zahlung verpflichtet, bis du dein eigenes Geld verdienst und eine erste qualifizierte Berufsausbildung in der Tasche hast. Wie viel sie dir theoretisch zahlen müssten, erfährst du bei den jeweiligen Bedürftigkeitsprüfungen der Ämter (BAföG, BAB, Arge…).

5. Kindergeld

Solange du dich in einer Ausbildung befindest und nicht älter als 25 Jahre bist, sollte dir das monatliche Kindergeld so gut wie sicher sein. Somit ist es ein unverzichtbarer Einkommensfaktor von mindestens 219 Euro (Stand 2021), um die monatlichen Kosten einer eigenen Wohnung zu decken. Normalerweise sind deine Eltern kindergeldberechtigt, durch einen Weiterleitungsantrag kann es aber direkt an dich gezahlt werden. Solltest du für den Kindergeld-Bezug zu viel verdienen, sollte deine erste Wohnung bereits locker machbar sein.

6. BAföG

Das BAföG eignet sich dafür, nicht nur dein Studium, sondern unter Umständen gleichzeitig auch eine eigene Wohnung zu finanzieren. Ob dies funktioniert, hängt größtenteils auch davon ab, in welcher Höhe deine Eltern dir gegenüber unterhaltsfähig sind. Sind sie selbst nur Geringverdiener, stehen deine Chancen für den höchstmöglichen Bedarf nicht schlecht. Kindergeld steht dir währenddessen ebenfalls zu. Wohngeld dem Grund nach nicht, solltest du BAföG beziehen.

7. Schüler – BAföG

Für Schüler gibt es das sogenannte Schüler-BAföG, solange die Entfernung zum Elternhaus zu groß ist oder andere besondere Umstände dies erfordern. Denn im Gegensatz zum Studenten-BAföG spielt der Grund für deinen Bedarf durchaus eine Rolle, weil Schüler-BAföG ein Vollzuschuss ist, den du nicht zurückerstatten musst. Solange deine schulische Ausbildung dem Gesetz nach BAföG-förderungsfähig ist und deine Eltern nicht zu viel verdienen, bestehen bei triftigem Grund gute Chancen, dass du BAföG erhältst.

8. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nur bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit entsprechender Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich hauptsächlich nach der Höhe deiner Vergütung, deinem Alter und der Einkommenssituation deiner Eltern. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Der Kindergeldbedarf besteht weiterhin, hier muss allerdings genauer auf die Einkommensgrenze geachtet werden.

9. Mietzuschuss Ausbildung – Wohngeld eigene Wohnung

Wohngeld gibt es nur, wenn dem Grunde nach keine anderen Leistungen zustehen. Es kann ein entscheidender Mietzuschuss Ausbildung und damit eine Finanzierungsmöglichkeit zur ersten Wohnung sein. Dieser Mietzuschuss Ausbildung ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Anzahl zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Zudem ist die Gesamtmiete beim Thema erste gemeinsame Wohnung besonders zu beachten. Beantragt werden muss das Wohngeld in der örtlichen Wohngeldstelle. Hierbei sind auch unbedingt Mindesteinkommensgrenzen zu beachten.

10. Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen – Sozialleistungen im Sinne von ALG I und II

ALG II gibt es nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn du keinen Anspruch auf BAföG (schulische Ausbildung/Studium) oder BAB (duale Ausbildung) hast. Dies möchte das Amt auch schriftlich bestätigt haben. Kannst du nachweisen, dass du keine Ansprüche auf andere Leistungen hast oder einer der Zuschüsse, die du bereits beziehst, zur Sicherung deines Lebensunterhaltes nicht ausreicht, kann ALG II bewilligt werden. Dies gilt auch bei Schülern. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt dir der Staat eine günstige Wohnung und auch eine Erstausstattung.

11. Bildungskredite und andere Darlehen

Die Finanzierung über Kredite wird nun zunehmend auch Geringverdienern wie Schülern, Auszubildenden und Studenten ermöglicht. Viele scheuen sich zwar davor, sich bereits in jungen Jahren zu verschulden. Doch wenn die Eltern zur Ersteinrichtung oder unterhaltsmäßig nicht viel beisteuern können und staatliche Zuschüsse verwehrt bleiben, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder nimmst du einen Kredit bei der Bank auf oder du lebst noch eine ganze Weile bei den Eltern, um ggf. etwas ansparen zu können.

Wichtig:

Um einen Kreditvertrag abzuschließen, musst du uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Dies ist erst bei Volljährigkeit der Fall. Daher ist eine solche Finanzierung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich.

 

Wo macht eine Kreditfinanzierung Sinn?

Ob du tatsächlich einen Kredit aufnehmen solltest, entscheidet sich vor allem daran, ob sie dir sozusagen als Mietzuschuss weiterhilft. Kreditfinanzierung ist sinnvoll, wenn sie z. B. für folgende Dinge genutzt wird:

– Finanzierung der Ersteinrichtung, wenn kaum Ersparnisse vorhanden sind und die Arge einen Zuschuss verweigert

– Finanzierung des Studiums oder schulischen Ausbildung mit eigener Wohnung, wenn alle staatlichen Hilfeleistungen abgelehnt wurden oder nur mit einem unzureichenden Betrag bezuschusst werden, sodass die Kosten nicht ausreichend gedeckt werden können

Finanzierungskredite für Schüler, Auszubildende und Studenten

Heute gibt es bereits für alle Situationen die passenden Kredite, auch bei keinem oder geringem Einkommen. Doch ein Mindestalter von 18 Jahren reicht den meisten Banken nicht, um einen Kredit zu bewilligen. Um an einen Kredit zu kommen, stellt die Bank die Frage nach einem regelmäßigen Einkommen. So wird kaum ein Schüler durch seine Nebenjobs so viel Geld verdienen, dass er damit ein pfändbares Einkommen erzielt. Also wird die Bank nach einer Bürgschaft der Eltern fragen. Leben deine Eltern in gesicherten Einkommensverhältnissen und müssen nicht eigene Verpflichtungen erfüllen, sind Banken zu einer Kreditvergabe bereit. Speziell für die junge Generation gibt es immer mehr Kredite, die die für Geringverdiener ohne eigenes Einkommen und Sicherheiten gedacht sind.

Fazit: Viele Wege führen nach Rom – oder in die eigene Wohnung

Idealerweise wird ein eigener Hausstand durch das Einkommen aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis finanziert. Zu zweit lassen sich die Mietkosten noch einfacher stemmen. Ergänzend dazu sieht der Staat die eine oder andere Förderung und Unterstützung vor (Mietzuschuss Ausbildung oder Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen). Ausgehend von deinen Einkommensverhältnissen und den finanziellen Möglichkeiten deiner Eltern solltest du auf jeden Fall versuchen, staatliche Unterstützung zu erhalten, um dir den Wunsch einer ersten eigenen Wohnung zu erfüllen. Für einen noch detaillierteren Überblick empfehle ich dir unseren Premium Zugang über ewongi.de

Kindergeld und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Kindergeld und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Kindergeld und eigene Wohnung:
Was steht mir zu?

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Kindergeld ist eine staatliche Zahlung der Familienkasse an die Erziehungs- berechtigten und wird i.d.R. bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Seit 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung für das Kindergeld aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann eine weitere volle Kindergeld Auszahlung, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Einschrän­kungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn das Kind nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag.  

Wann wird Kindergeld gezahlt?

  • $Bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind
  • $Bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen
  • ?Dazwischen musst du dich in einem (Erst-)Ausbildungsverhältnis befinden (Schule, duale Ausbildung, Studium, Praktika etc.)
  • $Bei einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten, in welcher du quasi nichts machst (z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildung)
  • ?Ist dieser Zeitraum größer, musst du arbeitssuchend gemeldet sein und bekommst bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld, solange du dich glaubhaft um eine Ausbildung bzw. Job bemühst
  • ?Ebenso bei geringfügiger Beschäftigung (450€ Job) wird Kindergeld bis zum 21. Geburtstag gezahlt

Kindergeld Anspruch: Wieviel gibt es?

  • $Für das erste und zweite Kind gibt es monatlich jeweils 219€
  • $Für das dritte Kind 225€
  • $Für jedes weitere Kind 250€

Zweite Ausbildung und Kindergeld

Generell gilt: Auch bei einem Zweitstudium oder Zweitausbildung ist die Zahlung von Kindergeld nicht ausgeschlossen. Es gibt immer Ausnahmen und Spielraum. Solange erkennbar ist, dass das angestrebte Berufsziel noch nicht erreicht wurde, bestehen gute Chancen auf Fortzahlung. 

Wer hat Anspruch auf das Kindergeld?

In erster Linie liegt der Rechtsanspruch für das Kindergeld bei den Eltern, um ihre Kinder damit zu versorgen bzw. zu unterstützen. Auch ein Auszug von zu Hause ändert erstmal nichts an dieser Tatsache. Ohne einen Antrag sind es immer noch die Eltern, die das Kindergeld vom Staat erhalten.

Einkommen und Zuverdienst während der Erstausbildung

Bis 2012 gab es jährlich sehr aufwendige Einkommensprüfungen für erwachsene, Kindergeld berechtigte Kinder. 
Heute ist es egal, wie viel du in deiner Ausbildung oder als Student mit deinem Nebenjob verdienst.

Eigene Wohnung – Kindergeld direkt erhalten

Sobald du ausziehst, kannst du deine Eltern darum bitten, dir das Kindergeld monatlich auf dein Konto überweisen zu lassen. Die Familienkasse kann das Kindergeld auf Antrag auch direkt überweisen (als Abzweigung), wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und du bereits in einem eigenen Haushalt wohnst.

Übrigens: Es gilt zumeist die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind. Diese wird entweder in Barunterhalt oder als Naturalunterhalt geleistet. Das Kindergeld wird hier mit dem jeweils geltenden Unterhaltsanspruch zu 100% verrechnet.

Fazit: Kindergeld bildet ein wichtiges Fundament

Für den Großteil der jungen Erwachsenen spielt der Bezug von Kindergeld beim Auszug von zu Hause eine bedeutende Rolle. 219€ pro Monat oder mehr (je nach Kind) sind nicht wenig Geld. Haben oder nicht haben. Damit es im Nachhinein keinen Ärger gibt, muss dieses Thema vorab mit den Eltern genau besprochen werden. Doch keine Angst: Solange dir per Gesetzt das Kindergeld zusteht, muss dir das staatliche Kindergeld auch bei einer eigenen Wohnung garantiert zukommen. Es dient immerhin deinem Unterhalt, nicht dem deiner Eltern.