Wohngeld: Echter Mietzuschuss für Geringverdiener

Wohngeld: Echter Mietzuschuss für Geringverdiener

Wohngeld: Echter Mietzuschuss für Geringverdiener

  • P5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wohngeld bei Mindesteinkommen ist für alle eine Perspektive, die sich trotz geringer Finanzmittel eine eigene Wohnung wünschen. Gibt es Wohngeld bei Ausbildung? Wird Wohngeld trotz BAföG gewährt? Ist der Bezug von Wohngeld als Student möglich und wo stellt man einen Antrag auf Wohngeld? Wichtige Fragen, die hier beantwortet werden.

Was musst du unter Wohngeld verstehen?

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung. Sie kann bei geringem Einkommen als Zuschuss zur Miete gewährt werden. Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen deines Haushaltes sowie der Höhe der zu leistenden Miete. Die zuständige Behörde berücksichtigt bei der Berechnung folgende Kriterien:

  • PAnzahl der Personen, die die Wohnung bewohnen
  • PHöhe des Gesamteinkommens der im Haushalt lebenden Personen
  • PHöhe der zuschussfähigen Miete
  • PMietspiegel der Stadt

Wenn du Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen beantragen möchtest, benötigst du verschiedene Unterlagen für das Wohngeldamt:

  • PVerdienstbescheinigungen der Arbeitgeber
  • PSchulbescheinigungen
  • PBAföG- oder BAB-Bescheide (für Wohngeld trotz BAföG)
  • PNachweis über Kapitalerträge aus Spareinlagen
  • PPersonalausweis

Nach Vorlage aller Dokumente prüft das Wohngeldamt, ob die alle Voraussetzungen erfüllst, gewährt das Wohngeld oder lehnt die Bewilligung ab. Eine Ablehnung bezüglich des Wohngeldes für die erste gemeinsame Wohnung muss begründet sein.

Wohngeld für Schüler, Auszubildende und Studenten

Es gibt gesonderte Wohngeldbestimmungen für Schüler, Auszubildende und Studenten. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) haben, kein Wohngeld beantragen können. Grund für diese Regelung ist, dass der Mietkostenzuschuss in diesen Leistungen schon enthalten ist. Einen Wohngeldanspruch haben sie nur, wenn ihnen dem Grunde nach kein BAföG oder BAB zusteht. In diesem Fall fordert das Amt einen Bescheid über die entsprechende Ablehnung.

Wer zählt als Haushaltsmitglied im Sinne des Wohngeldes?

Studierende, Schüler oder Azubis, die dem Grunde nach, einen Anspruch auf BAföG oder BAB haben, können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten. Aber es gibt Ausnahmen:

  • PWer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann einen Wohngeldantrag stellen, da er die Leistung nicht als klassischen Zuschuss erhält, sondern das Geld später zurückzahlen muss.
  • PAlle, die dem Grunde nach, einen Anspruch auf BAföG haben und mit Kindern und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner zusammenwohnen, können u.U. einen Wohngeldanspruch haben. Voraussetzung: im Haushalt lebt mindestens eine Person, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG, noch Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezieht.
  • PIst ein Haushaltsmitglied durch BAföG vom Wohngeld ausgeschlossen, darfst du trotzdem Wohngeld beantragen. In diesem Fall wird aber der Mietkostenanteil von deinen Bezügen abgezogen.
  • PWohnst du in einer Wohngemeinschaft mit anderen Studierenden, Auszubildenden oder sonstigen Personen ohne familiäres Verwandtschaftsverhältnis zusammen? In diesem Fall ist es seit dem 1. Januar 2009 unerheblich, ob Ihr gemeinsam wirtschaftet oder nicht. Da jeder für sich einen Haushalt führt, stellt jeder einen gesonderten Antrag für sich selbst. Dies hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn jeweils ein Anspruch auf Wohngeld in Betracht kommt.
  • PDie gleiche Regel gilt, wenn einer von euch Hauptmieter ist und die anderen Untermietverträge abgeschlossen haben. Ist hingegen nur einer Mieter der Wohnung und gibt es keine Untermietverträge, ist nur dieser der Mieter und eventuell berechtigt, Wohngeld zu beantragen.

Wer beim Wohngeld bei Mindesteinkommen nicht zum Haushalt zählt

Wenn du Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen beantragen möchtest, musst du darauf achten, wer zu deinem Haushalt gehört und wer hinsichtlich der Bewilligung nicht dazu zählt. Nicht als Mitglieder deines Haushaltes zahlen Personen, die Hartz-4 oder Sozialgeld erhalten bzw. denen Übergangsgeld oder Grundsicherung gewährt wurde.

Diese Personen bleiben bei der Berechnung der Höhe unberücksichtigt. Das Wohngeldamt wird hier aber die Anzahl der nicht zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hinsichtlich des Höchstbetrags für die Miete anteilsmäßig herausrechnen.

Was zählt zum Gesamteinkommen im Sinne des Wohngeldes?

Bezüglich einer Beantragung von Wohngeld wegen Mindesteinkommen wirst du immer wieder auf den Begriff Gesamteinkommen stoßen. Damit sind gemeint:

  • Psämtliche Einkünfte im Sinne des EStG (Einkommensteuergesetz)
  • P50 Prozent vom BAföG (gilt nicht für Schüler-BAföG)
  • PUnterhaltszahlungen

Das dir zustehende Kindergeld gilt nicht als Einkommen im Sinne des Wohngeldes und bleibt unberücksichtigt.

Das Mindesteinkommen

Da Wohngeld nur als Zuschuss zur Miete und nicht zum Lebensunterhalt gedacht ist, musst du ein Mindesteinkommen nachweisen können. Nicht nur die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe der Miete spielen bei der Ermittlung des Wohngeldes eine Rolle. Auch das Einkommen aller Haushaltsmitglieder ist relevant, sofern sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Wohnst du alleine oder in einer WG, wird nur dein eigenes Einkommen angerechnet. Der Regelsatz hierfür liegt bei 446 Euro (ab 01. Januar 2021), bei einem Paar sind es 389 Euro. Kindergeld wird bei vielen Ämtern für das Mindesteinkommen einbezogen, jedoch nicht bei der Berechnung des eigentlichen Bedarfs. Hierfür musst du bei deiner Wohngeldstelle nachfragen. Folgende Formel ergibt das Mindesteinkommen:

Mindesteinkommen = Regelsatz + Warmmiete (inklusive Heizkosten) 

Die Einkommensgrenze

Das zu berücksichtigende Einkommen wird je nach Art unterschiedlichen Freibeträgen (in %) zugeordnet. Anschließend werden die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder als auch die Mietstufe mit einbezogen. Da die Kosten für den Wohnraum je nach Stadt oder Gemeinde zum Teil deutlich abweichen, gibt es Höchstbeträge für das monatliche Gesamteinkommen, die nach den Mietstufen I (günstigste Mietstufe) bis VI (teuerste Mietstufe) entsprechend der Wohngeldtabellen aufgebaut sind. Aufgrund der enormen Komplexität wird an dieser Stelle nur auf folgende Durchschnittswerte zur Orientierung hingewiesen:

1 Personen-Haushalt:          961 Euro (Mietstufe I) bzw. 1.128 Euro (Mietstufe VI)

2 Personen-Haushalt:          1.314 Euro (Mietstufe I) bzw. 1.550 Euro (Mietstufe VI)

Fazit: Wohngeld bei Mindesteinkommen – Lass dein Wohngeld berechnen

Beim Thema Wohngeld musst du zuerst klären, ob du überhaupt berechtigt bist, einen Antrag zu stellen. Solche Informationen kann dir das zuständige Wohngeldamt erteilen, bei dem du gegebenenfalls auch deinen Antrag einreichen musst. Die Berechnung für Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen ist überaus komplex. Daher ist es sinnvoll, wenn du zunächst eine schnelle Online-Berechnung mithilfe eines Wohngeldrechners im Internet durchführen lässt. Dazu kannst du beispielsweise die folgenden Seiten nutzen: wohngeldrechner.nrw.de oder biallo.de/Wohngeldrechner

Neben einer Online-Berechnung solltest du zusätzlich zur örtlichen Wohngeldstelle gehen und dein Wohngeld berechnen lassen. Dies ist auch ohne gültigen Mietvertrag möglich. Wichtig ist nur, dass du die Höhe der zu erwartenden Miete sowie der Nebenkosten kennst. Weißt du dann ungefähr, mit wie viel Wohngeld aufgrund Mindesteinkommen du rechnen kannst, lässt sich der Einzug in die erste eigene Wohnung besser planen.

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

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Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Damit du dir eine eigene Wohnung noch vor einer abgeschlossenen Ausbildung leisten kannst, bist du nicht nur auf eigenes Einkommen angewiesen, sondern vielmehr auch auf verschiedene Zuschüsse von staatlicher Seite. Nachfolgend erhältst du einen Überblick zur ersten Orientierung.

1. Lohn/Gehalt aus Festanstellung

Hierzu zählen alle Einkünfte aus einer Ausbildung oder Festanstellung. Im Idealfall kannst du hiermit bereits alle Fixkosten decken. Wie viel du letztlich verdienst, weißt natürlich nur du allein. Dies sollte auf alle Fälle deine größte Einnahmequelle sein. Außerdem bestimmt sie je nach Höhe alle weiteren alternativen Unterstützungen von staatlicher Seite. Beachte auch, dass ab einer bestimmten Grenze dein Einkommen sogar schon besteuert wird. Dies könnte besonders bei gutverdienenden Auszubildenden im Öffentlichen Dienst der Fall sein. Das würde bedeuten, dass eine gewöhnliche Industriekauffrau im Endeffekt auf dasselbe Gesamteinkommen kommen kann, obwohl sie schlechter verdient, dafür aber weniger Abgaben zahlt und gleichzeitig noch Kindergeld erhält.

2. Ausbildungsvergütung

Als Auszubildender in einem Ausbildungsbetrieb hast du beste Chancen, innerhalb einer Ausbildung bereits ausziehen zu können. Kindergeld sowie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld können dein fehlendes, monatliches Budget ausgleichen. In der momentanen Corona-Pandemie gibt es eventuell auch die Möglichkeit, einen schon beantragten Mietzuschuss Corona (gemeint ist hier das Wohngeld) durch eine erleichterte Antragstellung und zügigere Auszahlung schneller zu erhalten.

3. Nebenjob(s)

Während der Ausbildung einem Nebenjob nachzugehen, ist nicht verkehrt. In diesem Fall musst du allerdings dein ausbildendes Unternehmen um Erlaubnis hinsichtlich des Nebenjobs bitten. Viele junge Menschen opfern ihre Freizeit, um damit z.B. ihre erste eigene Wohnung zu finanzieren. Ein Nebenjob macht besonders bei Studenten und Schülern Sinn. So können Mittel aus BAföG unterstützend aufgestockt werden oder bei dessen Ablehnung eher die Mindesteinkommensgrenze zu Wohngeld erreicht werden.

4. Der Unterhalt

Je nach finanzieller Situation kannst du von deinen Eltern Unterhalt verlangen. Sie sind zur Zahlung verpflichtet, bis du dein eigenes Geld verdienst und eine erste qualifizierte Berufsausbildung in der Tasche hast. Wie viel sie dir theoretisch zahlen müssten, erfährst du bei den jeweiligen Bedürftigkeitsprüfungen der Ämter (BAföG, BAB, Arge…).

5. Kindergeld

Solange du dich in einer Ausbildung befindest und nicht älter als 25 Jahre bist, sollte dir das monatliche Kindergeld so gut wie sicher sein. Somit ist es ein unverzichtbarer Einkommensfaktor von mindestens 219 Euro (Stand 2021), um die monatlichen Kosten einer eigenen Wohnung zu decken. Normalerweise sind deine Eltern kindergeldberechtigt, durch einen Weiterleitungsantrag kann es aber direkt an dich gezahlt werden. Solltest du für den Kindergeld-Bezug zu viel verdienen, sollte deine erste Wohnung bereits locker machbar sein.

6. BAföG

Das BAföG eignet sich dafür, nicht nur dein Studium, sondern unter Umständen gleichzeitig auch eine eigene Wohnung zu finanzieren. Ob dies funktioniert, hängt größtenteils auch davon ab, in welcher Höhe deine Eltern dir gegenüber unterhaltsfähig sind. Sind sie selbst nur Geringverdiener, stehen deine Chancen für den höchstmöglichen Bedarf nicht schlecht. Kindergeld steht dir währenddessen ebenfalls zu. Wohngeld dem Grund nach nicht, solltest du BAföG beziehen.

7. Schüler – BAföG

Für Schüler gibt es das sogenannte Schüler-BAföG, solange die Entfernung zum Elternhaus zu groß ist oder andere besondere Umstände dies erfordern. Denn im Gegensatz zum Studenten-BAföG spielt der Grund für deinen Bedarf durchaus eine Rolle, weil Schüler-BAföG ein Vollzuschuss ist, den du nicht zurückerstatten musst. Solange deine schulische Ausbildung dem Gesetz nach BAföG-förderungsfähig ist und deine Eltern nicht zu viel verdienen, bestehen bei triftigem Grund gute Chancen, dass du BAföG erhältst.

8. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nur bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit entsprechender Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich hauptsächlich nach der Höhe deiner Vergütung, deinem Alter und der Einkommenssituation deiner Eltern. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Der Kindergeldbedarf besteht weiterhin, hier muss allerdings genauer auf die Einkommensgrenze geachtet werden.

9. Mietzuschuss Ausbildung – Wohngeld eigene Wohnung

Wohngeld gibt es nur, wenn dem Grunde nach keine anderen Leistungen zustehen. Es kann ein entscheidender Mietzuschuss Ausbildung und damit eine Finanzierungsmöglichkeit zur ersten Wohnung sein. Dieser Mietzuschuss Ausbildung ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Anzahl zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Zudem ist die Gesamtmiete beim Thema erste gemeinsame Wohnung besonders zu beachten. Beantragt werden muss das Wohngeld in der örtlichen Wohngeldstelle. Hierbei sind auch unbedingt Mindesteinkommensgrenzen zu beachten.

10. Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen – Sozialleistungen im Sinne von ALG I und II

ALG II gibt es nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn du keinen Anspruch auf BAföG (schulische Ausbildung/Studium) oder BAB (duale Ausbildung) hast. Dies möchte das Amt auch schriftlich bestätigt haben. Kannst du nachweisen, dass du keine Ansprüche auf andere Leistungen hast oder einer der Zuschüsse, die du bereits beziehst, zur Sicherung deines Lebensunterhaltes nicht ausreicht, kann ALG II bewilligt werden. Dies gilt auch bei Schülern. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt dir der Staat eine günstige Wohnung und auch eine Erstausstattung.

11. Bildungskredite und andere Darlehen

Die Finanzierung über Kredite wird nun zunehmend auch Geringverdienern wie Schülern, Auszubildenden und Studenten ermöglicht. Viele scheuen sich zwar davor, sich bereits in jungen Jahren zu verschulden. Doch wenn die Eltern zur Ersteinrichtung oder unterhaltsmäßig nicht viel beisteuern können und staatliche Zuschüsse verwehrt bleiben, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder nimmst du einen Kredit bei der Bank auf oder du lebst noch eine ganze Weile bei den Eltern, um ggf. etwas ansparen zu können.

Wichtig:

Um einen Kreditvertrag abzuschließen, musst du uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Dies ist erst bei Volljährigkeit der Fall. Daher ist eine solche Finanzierung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich.

 

Wo macht eine Kreditfinanzierung Sinn?

Ob du tatsächlich einen Kredit aufnehmen solltest, entscheidet sich vor allem daran, ob sie dir sozusagen als Mietzuschuss weiterhilft. Kreditfinanzierung ist sinnvoll, wenn sie z. B. für folgende Dinge genutzt wird:

– Finanzierung der Ersteinrichtung, wenn kaum Ersparnisse vorhanden sind und die Arge einen Zuschuss verweigert

– Finanzierung des Studiums oder schulischen Ausbildung mit eigener Wohnung, wenn alle staatlichen Hilfeleistungen abgelehnt wurden oder nur mit einem unzureichenden Betrag bezuschusst werden, sodass die Kosten nicht ausreichend gedeckt werden können

Finanzierungskredite für Schüler, Auszubildende und Studenten

Heute gibt es bereits für alle Situationen die passenden Kredite, auch bei keinem oder geringem Einkommen. Doch ein Mindestalter von 18 Jahren reicht den meisten Banken nicht, um einen Kredit zu bewilligen. Um an einen Kredit zu kommen, stellt die Bank die Frage nach einem regelmäßigen Einkommen. So wird kaum ein Schüler durch seine Nebenjobs so viel Geld verdienen, dass er damit ein pfändbares Einkommen erzielt. Also wird die Bank nach einer Bürgschaft der Eltern fragen. Leben deine Eltern in gesicherten Einkommensverhältnissen und müssen nicht eigene Verpflichtungen erfüllen, sind Banken zu einer Kreditvergabe bereit. Speziell für die junge Generation gibt es immer mehr Kredite, die die für Geringverdiener ohne eigenes Einkommen und Sicherheiten gedacht sind.

Fazit: Viele Wege führen nach Rom – oder in die eigene Wohnung

Idealerweise wird ein eigener Hausstand durch das Einkommen aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis finanziert. Zu zweit lassen sich die Mietkosten noch einfacher stemmen. Ergänzend dazu sieht der Staat die eine oder andere Förderung und Unterstützung vor (Mietzuschuss Ausbildung oder Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen). Ausgehend von deinen Einkommensverhältnissen und den finanziellen Möglichkeiten deiner Eltern solltest du auf jeden Fall versuchen, staatliche Unterstützung zu erhalten, um dir den Wunsch einer ersten eigenen Wohnung zu erfüllen. Für einen noch detaillierteren Überblick empfehle ich dir unseren Premium Zugang über ewongi.de