Internet und Telefon: Wie du bis zu 370€ zusätzlich sparst

Internet und Telefon: Wie du bis zu 370€ zusätzlich sparst

Internet und Telefon: Wie du bis zu 370€ zusätzlich sparst

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Viele konzentrieren sich bei ihrem Umsetzungsplan “eigene Wohnung” primär um die Einrichtung der Wohnung und einem schnellstmöglichen Einzug. Hierbei werden gern „Kleinigkeiten“ wie Strom anmelden übersehen. So ähnlich verhält es sich hier auch, denn Telefonanschluss und Internet auf den neuen Wohnsitz umzumelden oder überhaupt erstmal anzumelden musst du selbst erledigen.

Den Anschluss zu spät anzumelden kann also ziemlich nervig werden, da gerade junge Leute ohne Internet, Facebook und Co. regelrecht von der Außenwelt abgeschnitten sind. Zumindest aber die WLAN Funktion würde dann schmerzen.

Merke:
Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, möglichst zeitnah um den neuen Telefon- und Internetanschluss kümmern.

Vertrag mitnehmen oder neuen Vertrag abschließen

Beim Auszug in die erste eigene Wohnung nimmst du in der Regel keinen Vertrag mit, da diese immer an einen Vertragsnehmer bzw. Vertragspartner gekoppelt sind. In dem Falle an deine Eltern im Elternhaus. Du schließt also einen neuen Vertrag ab, z.B. über den unteren Vergleich oder direkt auf meinem Vergleichsportal Wechselpiraten. Der komplette Vorgang ist für dich kostenfrei und sehr schnell und zuverlässig.

Bei einem Umzug ist es jedoch möglich, den bestehenden Vertrag bei einem Anbieter auch mitzunehmen. Es empfiehlt sich, dazu rechtzeitig beim Provider anzurufen und die neue Adresse auf Verfügbarkeit prüfen zu lassen. Ist dies nicht gegeben, besteht in jedem Fall ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Für die neue Adresse steht es dir also frei, einen neuen Vertrag bei einem beliebigen Anbieter abzuschließen.

Vertragslaufzeit, Kündigung und Grundgebühr

Mobilfunk- und Festnetzanschlüsse haben in der Regel eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Beachte hierbei die Tarifdetails, welche Grundgebühr und damit Kosten genau anfallen. Diese  können in der Tat innerhalb der 24 Monate variieren. Auch darüber hinaus kann nochmal eine andere Preisstaffel möglich sein.

Solltest du einen Wechsel nach 24 Monaten anpeilen, beachte eine gängige Kündigungsfrist von 3 Monaten. Beauftrage also mit genügend Vorlaufzeit den nächsten DSL-Anbieter.

Größte Ersparnis mit Cashback Angeboten

Jetzt kommt der wohl wichtigste Tipp. Anstatt den Vertrag direkt beim gewünschten Anbieter abzuschließen, nutze ein Vergleichsportal wie Wechselpiraten oder meine 1:1 Einbindung unterhalb. Hierdurch erhältst du zusätzlich einen sogenannten Cashback. Dadurch sicherst du dir nochmal bis zu 370€ als Belohnung.
Folglich errechnet sich dann immer der sichtbar platzierte Effektivpreis pro Monat.

Das lohnt sich wirklich. Es entstehen dir keine Nachteile im Vergleich zu den Angeboten auf der Homepage des Anbieters selbst.

3 Top Tipps vor dem Online Abschluss

  • $Kombiniere Festnetz und Handy beim gleichen Anbieter, um von besonderen Preisvorteilen zu profitieren z.B. MagentaEINS
  • $Nötige Router müssen nicht teuer monatlich gemietet werden. Schau einfach mal bei Ebay vorbei
  • $Schätze die benötigte Bandbreite (Geschwindigkeit) ab, um Geld zu sparen. Oft reichen DSL 50.000 oder 50 Mbit völlig aus

Jetzt kostenfrei DSL-Anbieter beauftragen

Strom anmelden: Kostenlos selbst Anbieter bestimmen und bis zu 500€ sparen

Strom anmelden: Kostenlos selbst Anbieter bestimmen und bis zu 500€ sparen

Strom anmelden: Selbst Anbieter beauftragen und bis zu 500€ sparen

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Im Grunde genommen ist es ganz einfach: So lange du dich nicht selbst um einen Stromanbieter kümmerst, wirst du automatisch von dem Grundversorger (Stadtwerke) aus deiner Stadt versorgt. 
Das Gute: Du musst dich hier um nichts kümmern. Weiterhin ist es so, dass die Stromversorgung in Deutschland gesetzlich immer garantiert ist.
Der Grundversorger ist in der Regel jedoch wesentlich teurer, wodurch du durch einen eigenen Anbieterwechsel bis zu 500€ im Jahr einsparen kannst.
Für den gleichen Strom! Ich erkläre dir nun wie das geht und was du beachten solltest. 

Unglaublich: Nur die Minderheit kümmert sich selbst darum

Da ich hauptberuflich das Vergleichsportal Wechselpiraten.de betreibe, kenne ich dieses erstaunliche Phänomen: Gerade mal etwa 5 Millionen Haushalte in Deutschland wechselten 2020 ihren Stromanbieter. Dabei liegt das Einsparpotenzial enorm hoch. Je mehr Verbrauch, desto mehr Geld wird verschenkt. Dabei ist der Prozess sehr einfach, man ändert schließlich auch nur woher die Rechnung kommt. Denn der Strom aus der Dose bleibt immer der gleiche. Das ist wie, wenn du statt in den Rewe zu Lidl gehst. Nur das es hier qualitativ und preislich zu unterschieden kommen kann. Der Strom bleibt aber der gleiche. Grundsätzlich müssen keine handwerklichen Tätigkeiten in Wohnung oder Haus getätigt werden, denn der Stromanschluss wie auch Zähler bleiben die Selben. 

Achtung bei Angeboten seitens des Vermieters

Viele Genossenschaften bieten bei Vertragsabschluss einen Stromanbieter an, für welchen man gleich mit unterschreiben kann. Dies sind dann meist die Stadtwerke des jeweiligen Ortes, die bei vielen Genossenschaften eine Art Bonus für den Kunden anbieten. Dem bequemen Kunden kommt das natürlich gelegen und so kann wieder ein Punkt von der To-Do Liste gestrichen werden. Doch: Wer die Stromanmeldung auf eigene Faust übernimmt, fährt in der Regel viel günstiger.

So funktioniert der Wechsel deines Stromanbieters

Zunächst empfiehlt es sich, den für dich günstigsten Stromtarif und Anbieter über ein Online-Vergleichsportal zu suchen. Da ich selbst eines betreibe, habe ich dir hier den passenden Stromvergleich ganz unten zur kostenlosen Anmeldung eingefügt. Der komplette Vorgang kostet dich nichts. Alternativ kannst du dies gern auch hier auf Wechselpiraten.de tun.

Einfach deine Postleitzahl und geschätzten Stromverbrauch PRO JAHR angeben und schon werden die für dich günstigsten Tarife angezeigt. Hast du dich für einen entschieden, gibst du anschließend die Adressdaten deiner (neuen) Wohnung sowie persönliche Daten an. Um mehr brauchst du dich nicht mehr zu kümmern, denn die komplette An- oder Ummeldung deines Stroms wird vom Anbieter übernommen. Das heißt also, nach dem letzten Klick zum Online-Stromabschluss brauchst du dich um nichts mehr zu kümmern! So einfach kann das Anmelden und Wechseln von Strom sein.

Was muss ich beim anmelden von Strom angegeben werden?

  • $persönliche Daten (genaue Adresse der Wohnung)
  • $Stromzählernummer
  • $Aktueller Anbieter (gewöhnlich Stadtwerke vor Ort)
  • $Aktuelle Kundennummer Stadtwerke, wenn vorhanden
  • $Erstbezug, Umzug oder gewöhnlicher Wechsel
  • $Geburtsdatum
  • $E-Mail-Adresse
  • $IBAN Bankdaten für Lastschrifteinzug

Wo finde ich die Stromzählernummer?

  • $Im Keller am Stromzählerkasten
  • $Auf der letzten Stromrechnung
  • $In deinem Mietvertrag
  • $Oder Vermieter fragen

Stromverbrauch: Wieviel KWh brauche ich im Jahr?

Der Durchschnittsverbrauch für einen 2-Mann Haushalt beträgt 2000 bis 2500 KWh. Ein Single-Haushalt kommt auf durchschnittlich 1500kWh. Bewusste Stromsparer schaffen auch deutlich weniger. Beim Strompreisvergleich unbedingt deinen individuellen, geschätzten Stromverbrauch angeben, anstatt des vorgeschlagenen Wertes je Personenzahl! Jene Werte von bekannten Vergleichsportalen sind generell immer etwas höher angesetzt, als der Durchschnitt eigentlich verbrauchen wird. Wenn du noch keine Erfahrungen über deinen Verbrauch hast, solltest du grundsätzlich immer 500 kWh niedriger gehen als die Vergleichsrechner ‘pro Personenzahl’ vorschlagen.

Und keine Angst: Zunächst reicht eine Schätzung. Was du mehr verbraucht hast, muss nachgezahlt werden. Was weniger verbraucht wurde – wird zurück erstattet. Spätestens nach dem ersten Jahr kennst du deinen genauen Verbrauch durch die Jahresendabrechnung.

Abschließende Tipps zum richtigen Anbieter

  • $12 Monate Preisgarantie und Laufzeit
  • $Verträge verlängern sich automatisch
  • $Sämtliche Boni in Preis einberechnen
  • $Keine Tarife mit Kaution oder Vorauskasse

In 5 Minuten kostenfrei Stromanbieter beauftragen, wir kümmern uns um alles Weitere.

Versicherungen – Welche du zu Beginn wirklich brauchst

Versicherungen – Welche du zu Beginn wirklich brauchst

Versicherungen: Welche du zu Beginn wirklich brauchst

  • 7 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber
Spätestens wenn du deine eigenen vier Wände bewohnst, solltest du dich das erste Mal selbst mit dem Thema Versicherungen beschäftigen. Es stellt sich die Frage, bin ich überhaupt noch über meine Eltern mitversichert? So konkret kann man das nicht pauschalisieren, da mehrere Faktoren hineinspielen. Generell gilt dies nur, solange du noch zu Hause wohnst und dich in einem weiterbildenden Verhältnis befindest. Alle Versicherungen kannst du heute bequem online abschließen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen gesetzlichen Versicherungen und den Privaten.

Zu den Sozialversicherungen, für die eine Versicherungspflicht besteht, gehören die Renten-, Kranken,- Pflege- und Arbeitslosenversicherung, welche alle automatisch von Lohn und Gehalt abgezogen werden. Ausnahmen bilden Beamte und Selbstständige.

Ab wann muss ich mich mit Versicherungen auseinandersetzen?

Du musst dich nicht sofort um eine Versicherung kümmern, nur weil du ausgezogen bist!

Was heißt das konkret? Nun ja, eine Krankenversicherung brauchst du erst, sobald du selbst mehr als 450€ verdienst, diese soll dich aber nicht weiter beschäftigen, da sie zu den Sozialabgaben zählt und automatisch von Lohn und Gehalt abgezogen wird. Die Hausrat- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind freiwillig, aber prinzipiell empfehlenswert. Die private Haftpflicht ist jedoch eine Pflichtversicherung und sollte niemals außer Acht gelassen werden. Befindest du dich in einem Ausbildungsverhältnis, bist du bis zum 25. Geburtstag bei deinen Eltern mitversichert. Dies kann auch für eine Unfall- und Krankenversicherung gelten!.

Natürlich ist das finanzielle Budget am Anfang noch begrenzt, und gerade bei dem ersten eigenen Haushalt machen große und teure Versicherungen auch noch nicht sehr viel Sinn – doch welche Versicherung ist wirklich erforderlich in der ersten eigenen Wohnung? Gegen welche Schäden muss man sich auch schon am Anfang unbedingt absichern?

Die Hausratversicherung (Optional)

Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die am Hausrat durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus aber auch durch Feuer, Leitungswasser und Hagel oder Sturm entstehen. Zwar ist gerade in jungen Jahren der Wert des Hausrats noch beschränkt, doch muss er aufgrund eines Schadens ersetzt werden, macht dies schon eine nennenswerte finanzielle Größenordnung aus. Eine Hausratversicherung übernimmt diesen Schaden, sodass man sich beschädigte oder zerstörte Gegenstände neu zulegen kann. Bei einer Hausratversicherung ist vor allem darauf zu achten, dass eine Unterversicherung vermieden wird, denn sie würde dafür sorgen, dass die Versicherung nur einen Teil des entstandenen Schadens ausgleicht.

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Die private Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung!)

Eine Haftpflichtversicherung dagegen deckt zwar nicht unmittelbar einen Schaden an der Wohnungseinrichtung ab, ist aber wohl die wichtigste Absicherung, die man benötigt, sobald man nicht mehr in der Wohnung der Eltern lebt. Sie greift immer dann, wenn ein Dritter geschädigt wurde und Ansprüche auf den Ersatz von Sach-, Personen- oder Vermögensschäden geltend macht. Solche Schäden können schnell eine immense Größenordnung ausmachen und sind deshalb fast zwingend durch eine gute Haftpflichtversicherung abzudecken. Diese muss nicht einmal teuer sein. Wichtig ist aber, dass sie Gefälligkeitsschäden beinhaltet – also Schäden, die man einem anderen verursacht, weil man ihm einen Gefallen tun wollte wie zum Beispiel durch die Hilfe beim Umzug.

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Zur Selbstversicherung führt:
  • $Eine abgeschlossene Berufsausbildung durch Schule, Studium etc.
  • $Und
  • $Auf Dauer festgelegtes und geregeltes Einkommen oder Beginn einer Zweitausbildung
  • $Oder
  • $Du aus diversen Gründen nicht mehr über deine Eltern versichert sein kannst
Was nicht zur Selbstversicherung führt:
  • $Volljährigkeit erreicht - Mitversicherung der Eltern ausreichend
  • $Ein eigener Haushalt, jedoch in einem Ausbildungsverhältnis (Schule, Studium etc.) - Mitversicherung der Eltern ausreichend

Die Krankenversicherung (Pflichtversicherung!)

Eine Krankenversicherung erstattet für die Versicherten die Kosten, voll oder teilweise, die für die Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen oder Mutter-schaft anfallen. Sie ist damit ein Teil des Sozialversicherungssystems. Wird ein Arbeitnehmer krank, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter, danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt ein Krankentagegeld aus. Dieses beträgt jedoch höchstens 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Alle medizinisch notwendigen Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. Allerdings gibt es einen Eigenanteil bei Medikamenten. Bei Zahnersatz beispielsweise kommen die Kassen nur zu maximal 60 Prozent auf, den Rest muss man aus eigener Tasche bezahlen. Daher lohnt sich oft auch eine Zusatzversicherung für Zahnersatz. Ein jährlicher Besuch beim Zahnarzt mit Checkheft ist wichtig und bringt weitere Ersparnisse.

Ab dem 25. Lebensjahr brauchst du eine eigene Krankenversicherung, auch als Schüler oder Student. Sie kann je nach Schulart 60€ bis 145€ betragen. Abgesehen von einer betrieblichen Ausbildung empfiehlt es sich also, immer unter der 450€ Grenze zu bleiben.

Studenten

Sobald die Einkommensgrenze von 450€ im Monat (so wie Minijob) als auch Alter von 25 Jahren nicht überschritten werden, musst du keine eigene
Krankenversicherung abschließen und bist noch familienversichert. D.h., du kannst auch unter 25 Jahren versicherungspflichtig sein, sollte dein Einkommen zu groß sein. Bei BAföG gibt es hier die bereits genannten Zuschüsse.

Auszubildende

Anders als bei Studenten, benötigst du als Auszubildender generell eine Krankenversicherung, am besten eine ohne Zusatzbeitrag. (z.B. AOK)

Schüler

Als Schüler bist du normalerweise mit familienversichert und musst dich um nichts kümmern, ob du dabei noch zu Hause wohnst spielt keine Rolle.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (Optional)

Mit ihr erhältst du eine monatliche Rente, wenn du deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Sie kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung, Rentenversicherung oder Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Gerade in den ersten Jahren des Berufslebens greift die Rentenversicherung nur unzureichend, da du noch nicht viel eingezahlt hast. Du solltest sie schon während der Ausbildung oder Studium abschließen, auch wenn Sie nicht billig ist.

Ab wann sollte ich eine abschließen?

Für Azubis sowie Studenten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, denn sie haben bei einer Berufsunfähigkeit nicht einmal Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente, da diese erst nach fünf Jahren Berufstätigkeit oder nach 60 Beitragsmonaten gezahlt wird. Wenn beispielsweise ein Student berufsunfähig wird, dann heißt das nicht, dass er in Zukunft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in eine Vorlesung gehen kann. Es bedeutet vielmehr, dass er bereits heute weiß: Nach dem Studium kann er aus gesundheitlichen Gründen den im Studium erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Genau dagegen sollten sich junge Menschen versichern und nicht an der falschen Stelle geizen.

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Tipps zum Vertragsabschluss:

  • $Nachversicherungsmöglichkeit mit einbeziehen, damit du dich später keinem erneuten Gesundheitscheck unterziehen musst, sobald du mehr verdienst und die Versicherungssumme erhöhen möchtest
  • $Achte darauf, dass der Vertrag keine „Abstrakte Verweisung“ beinhaltet
  • $Laufzeit kann quasi unbegrenzt bis zum Renteneintritt laufen
  • $Darauf achten, eine Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen

Die Unfallversicherung (optional)

Mit der privaten Unfallversicherung bist du abgesichert, falls du durch einen Unfall erwerbsunfähig wirst. Die private Unfallversicherung kann eine wichtige Ergänzung sein, da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen in der Arbeit und auf dem Weg dorthin greift, nicht jedoch bei Unfällen in der Freizeit. Hier bekommst du keine feste Rente, sondern eine vereinbarte Summe ausgezahlt. Hier ist eine Deckungssumme von 200.000€ empfehlenswert, was etwa 10 bis 15 Euro im Monat ausmacht.

Wann macht sie Sinn?

Die Unfallversicherung macht nur dann Sinn, wenn du keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst, z.B. aufgrund einer Vorerkrankung. Falls der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in deinem Fall möglich ist, solltest du auch unbedingt auf diese zurückgreifen! Denn hier bist du auch bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheiten abgesichert, die in 90 Prozent der Fälle zu Berufsunfähigkeit führen! Die Unfallversicherung ist also immer erst die zweite Wahl.

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Weitere Versicherungen

Eine private Rechtsschutzversicherung ist eine feine Sache, wenn man z.B. Ärger mit dem Arbeitgeber oder Vermieter bekommt. Sie kostet etwa 150 € im Jahr.
Lebensversicherungen aller Art, als Form einer späteren Altersvorsorge, lohnen sich heutzutage kaum noch. Dafür sind die Zinsen zu niedrig. Hinzu kommt, dass bei
späterer Auszahlung erneut Steuern fällig werden, welche beim Einzahlen ja bereits aus dem Lohn und Gehalt abgeflossen sind.

Die KFZ-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Preisvergleiche lohnen sich immer, da sich die Preise der Versicherungsgesellschaften stark unterscheiden. Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach Alter, Wohnort, Fahrzeugtyp und unfallfreien Jahren. Bei Neuwagen sollte man immer die Vollkaskoversicherung wählen, bei Gebrauchtwagen reicht in der Regel die Teilkasko. Um Geld zu sparen, kannst du die Versicherung jährlich kündigen und einen günstigeren Versicherer wählen. Gerade in jungen Jahren sind die Beiträge horrend hoch. Wer schlau ist, lässt das Auto über einen Elternteil mit wenig Prozenten versichern und spart bis zu 1.000€ im Jahr!

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Fazit

Sich frühzeitig zu versichern ist wichtig und sollte nicht unterschätzt werden, denn das Schicksal schlägt oft schnell und unerwartet zu. Allerdings ist es empfehlenswert solange zu warten, bis die private Haftpflicht für dich versicherungspflichtig wird. Dann kannst du zusätzlich Hausrat- und Berufsunfähigkeitsversicherung bei ein und derselben Versicherung abschließen und somit bessere Konditionen bekommen.

Auszug von zu Hause: Der richtige Zeitpunkt

Auszug von zu Hause: Der richtige Zeitpunkt

Auszug von zu Hause: Der richtige Zeitpunkt

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Auszug von zu Hause? Welche berufliche Situation passt am besten? Wann darf ich überhaupt selbst über diesen Schritt entscheiden?

Fragen, dessen Antworten immer von der Situation des Einzelnen abhängen. Ewig warten will natürlich keiner. Sobald das erste Geld verdient wird oder die große Liebe gefunden wurde, denken viele gleich an die erste eigene Wohnung. Darüber entscheiden kannst also nur du selbst, solange du 18 bist. Von rechtlicher Seite her ist es erst ab 16 möglich, eine eigene Wohnung zu beziehen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bist du immer auf die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, also deiner Eltern angewiesen.

Die optimale Situation für den Auszug von zu Hause

Das der Zeitpunkt bei einem festen Einkommen, z.B. Übernahme nach der Ausbildung, der Beste ist, sollte klar sein. Doch in dem meisten Fällen besteht der Wunsch nach Freiheit und Unabhängigkeit schon während der Schulzeit, betrieblichen Ausbildung oder Studium. Aus diesem Grund solltest du idealerweise schon 18 sein und ein festes Einkommen vorweisen können. Dieses kann sich auch aus KindergeldUnterhalt und einem Nebenjob zusammensetzen, ebenso wie Ausbildungsvergütung und unterstützendes Wohngeld. Hierbei brauchst du keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei jeglichen Unterschriften und ermöglichst dir selbst mit einem geringen Einkommen die erste eigene Wohnung oder erste gemeinsame Wohnung.

Unter 18 Jahre und Schüler/in

  • $Hier haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und müssen dem Auszug von zu Hause zustimmen
  • $Du benötigst ihre Unterschrift, z.B. beim Mietvertrag
  • $Große Abhängigkeit von den Eltern, da normalerweise kein Einkommen vorhanden ist
  • $allgemein schwierig umzusetzen, da es hier meist bei den finanziellen Mitteln scheitert, die Erziehungsberechtigten müssten dir deine Wohnung mittels Kindergeld und Unterhalt bezahlen, ein Nebenjob ist unumgänglich
  • $Theoretisch stünden dir unter den gegebenen Voraussetzungen (siehe Kategorie Einnahmen) nur Wohngeld oder Schüler-BAfög ab der 10. Klasse zu

Unter 18 Jahre mit betrieblicher Ausbildung

Ein eigenes Einkommen in Form einer Ausbildungsvergütung würde den Wunsch nach der eigenen Wohnung schon in ein ganz anderes Licht rücken. Wenn deine Ausbildungsstätte etwas weiter von deinem Heimatort entfernt liegt, ist eine eigene Wohnung auf jeden Fall sinnvoll. Bedenke die enormen Fahrtkosten sowie den zeitlichen Faktor. Zudem steht dir in solchen Fällen BAB zu (Beachte jedoch die Voraussetzungen , was die finanzielle Situation ungemein verbessern kann. Sollten dir kein BAB zustehen, käme für dich wenigstens noch Wohngeld in Frage, solange du das Mindesteinkommen erreichst.

Der moralische Faktor

Gehe das Thema “Auszug von zu Hause” langsam und vor allem sachlich an und überrumple deine Eltern nicht. Bereite sie langsam darauf vor und zeige ihnen im Alltag, wie selbstständig du sein kannst. Ein überstürzter Auszug kann sie schnell verletzten und in seltenen Fällen eine regelrechte Kluft zwischen euch reißen.

Fazit

Den richtigen Zeitpunkt für den Auszug von zu Hause zu finden ist nicht leicht, gerade dann, wenn man bei elterlichen Problemen keinen Ausweg mehr sieht. Zudem hängt es meist von den finanziellen Mitteln ab, vor allem von staatlicher Seite. Umso wichtiger ist es, die Realität im Auge zu behalten und sich genau zu überlegen, ob man der neuen Situation schon gewachsen ist. Geld allein spielt hier noch lange keine Rolle, wenn du nicht weist, worauf es im Leben ankommt. Denn deine eigene Wohnung möchte mehr als nur bezahlt werden.

An- und Ummelden bei Umzug: Daran musst du denken

An- und Ummelden bei Umzug: Daran musst du denken

An- und Ummelden bei Umzug:
Daran musst du denken

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Früher oder später fällt dir vielleicht auf, das viele Briefe noch bei den Eltern einflattern. Viel schlimmer wäre es jedoch, wenn dir am Einzugstag in die erste Wohnung auffällt, das du noch keinen Telefonanschluss angemeldet hast. Das ist in all der Aufregung und Stress schon manch Anderen passiert. Doch es gibt noch einige andere Dinge zu beachten.

Ummelden: Was muss an- oder umgemeldet werden?

Wenn du von Zuhause ausziehst, muss du deinen Wohnsitz an bzw. ummelden. zuständig dafür ist das örtliche Einwohnermeldeamt, in der sich dein neues zu Hause befindet. Oft sind diese Einwohnermeldeämter im Rathaus, Stadthaus oder Bürgeramt untergebracht. Im Internet, Telefonbuch oder über die Auskunft ist die Telefonnummer zu erfahren und über die Zentralen der Einwohnermeldeämter auch die Adresse sowie die Öffnungszeiten.

Du musst alle Behörden und Institutionen rechtzeitig über deine neue Anschrift informieren, damit du nicht jedesmal nach Hause gehen musst, um deine persönlichen Briefe ab zu holen. Abgesehen davon musst du dich natürlich auch um Strom, Internet, Telefon und viele weitere Dinge kümmern, die nicht von selbst angemeldet werden.

Unterschied zwischen An- und Ummelden?

Den gibt es. Und zwar musst du dich ummelden, wenn du innerhalb deiner Stadt umziehst. Wechselst du zum Beispiel von Berlin nach Hamburg, meldest du dich in einer neuen Stadt an, demzufolge einmal abmelden und dann wieder anmelden.

Warum der ganze Aufwand?

Bei uns ist es Pflicht, den neuen Wohnsitz innerhalb von sieben Tagen anzumelden. Wird diese Frist überschritten, können Bußgelder auf dich zukommen. Ein ausgefüllter Meldeschein übernimmt so quasi die gesetzliche An- und Ummeldung und dient gleichzeitig als Ihr Nachweis.

Was benötige ich zum An- und Ummelden?

Auf jeden Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Ein gesetzlicher Vertreter kann für dich im Notfall einspringen. Bis zum 16. Lebensjahr sind deine Eltern für deine Ummeldung verantwortlich.

Was gibt es besonderes zu beachten?

Mit allen nötigen Papieren in petto verläuft dieser Prozess recht zügig. Hast du mehrere Wohnsitze, z.B. durch die Arbeit oder Schule, musst du einen Hauptwohnsitz angeben. Welcher dieser sein soll, musst du selbst abwägen. Ämter wie z.B. das Bafög-Amt müssen immer über deinen Wohnortwechsel informiert werden.

Das muss an- und umgemeldet werden:

  • $Einwohnermeldeamt
  • $Strom und Gas
  • $Telefon und Internet
  • $KFZ-Zulassung
  • $Mobilfunk/Handy
  • $Versicherungen
  • $GEZ

Über neue Anschrift informieren:

  • $Krankenkasse
  • $Schule, Uni
  • $Arbeitgeber
  • $Banken
  • $Finanzamt bei Wohnortwechsel
  • $Kindergarten
  • $Abo's
  • $Vereine und Hobby