von Redaktion | Juli 9, 2018 | Finanzierung & Kosten
Werdende Eltern haben in der heutigen Zeit eine Menge um die Ohren. Wie sollen sie zwischen Geburtsvorbereitungskurs, Schwangeren-Yoga und jeder Menge gut gemeinter Ratschläge dabei auch noch aufs Geld achten? Gerade beim ersten Kind fallen nach der Geburt mitunter Ausgaben an, die nur unnötig ins Geld gehen. Im ersten Babyjahr lassen sich jedoch einige Ausgaben auf einfache Art reduzieren oder komplett sparen. Wie Sie im ersten Babyjahr effizient Geld sparen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Sparen bei der Nahrung
Spezielle Nahrung für Säuglinge und Babys gibt es in zahllosen Variationen. Fertigmilch für das Fläschchen, Wasser speziell für Babykost oder Brei im Glas geht auf Dauer ins Geld. Wenn Sie im ersten halben Jahr hauptsächlich Stillen und anschließend pro Tag nur etwas über 4 Euro für Babynahrung ausgeben, kommen in den verbleibenden 6 Monaten schon 750 Euro zusammen.
Etwa zwei Drittel dieses Betrages lassen sich durch weiteres Stillen sowie Brei aus eigener Herstellung einsparen. Babykost können Sie auch vorkochen und als Vorrat in Gläsern einfrieren. Ihre eigenen Mahlzeiten lassen sich leicht so umstellen, dass Ihr Baby davon in babygerechten Portiönchen etwas abbekommt. Kreative Rezepte für selbstgemachten Baby-Brei finden Sie hier. Durch den Ersatz für Beikost oder Brei aus eigener Herstellung können Sie im ersten Babyjahr also auf eine Ersparnis von etwa 500 Euro kommen.
Sparen bei der Kleidung
Besonders bei Säuglingen und Babys werden durch das Wachstum alle paar Monate neue Kleidungsstücke nötig. Laut Freundin.de sammeln sich durch neu gekaufte Strampelanzüge, Schuhe oder Jacken Ausgaben in Höhe von mindestens 500 Euro im Jahr an. Diese Summe kann sich schnell verdoppeln, wenn Sie hauptsächlich Markenkleidung kaufen. Halten Sie also lieber nach gebrauchter Kleidung für Ihr Baby Ausschau, um von den 500 Euro rund die Hälfte (250 Euro) einzusparen.
Neuanschaffungen rechnen sich bei Kindern generell selten, da solche Kleidungsstücke in der Regel nicht lange getragen werden. Daher können abgelegte Babyklamotten auch als Second-Hand-Ware noch fast neuwertig sein. Suchen Sie in Ihrer Nähe nach Tauschbörsen oder Flohmärkten speziell für Babysachen. Eine empfehlenswerte Seite für gebrauchte Babybekleidung im Internet ist beispielsweise Mamikreisel.de.
Sparen beim Kinderwagen
Der Kinderwagen ist eine der teuersten Anschaffungen für werdende Eltern. Hier gibt es viele Möglichkeiten zu sparen: Wählen Sie ein gebrauchtes, statt ein neues Modell. So lassen sich schnell 40-60% der Kosten einsparen. Überlegen Sie auch, ob Sie eventuell auf einen Kinderwagen komplett verzichten wollen. Eine Alternative stellt das Tragetuch dar, mit dem Sie Ihr Baby bequem auf dem Rücken oder Bauch tragen können. Das unterstützt außerdem die Bindung, gibt dem Baby mehr Sicherheit und Zufriedenheit und Sie sind mobiler.
Einen Buggy können Sie später immer noch kaufen – der wird dann jedoch deutlich günstiger sein, als ein Kombimodell. Gut 450 Euro lassen sich auf diese Weise sparen.
Sparen beim Babybett
Im ersten Jahr nach der Geburt muss nicht unbedingt schon ein Babybettchen extra angeschafft werden. Wenn es sich einrichten lässt, kann das Baby in Ihrem Ehebett schlafen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Neugeborenes nachts seltener wach wird und schreit, kann durch diese Maßnahme zusätzlich steigen. Der Grund dafür ist, dass es beim Schlafen ständig einen Elternteil in der Nähe hat. Dadurch können Sie unter Umständen in den Nächten eher durchschlafen – aber eine Garantie muss das nicht sein. Für ein eingespartes Bettchen im ersten Jahr sehen wir ein Einsparpotential von mindestens 200 Euro.
Sparen bei den Windeln
Wenn Sie zu herkömmlichen Einwegwindeln greifen, kostet das beim durchschnittlichen Bedarf eines Babys circa 800 Euro pro Jahr. Mit Windeln aus Stoff sparen Sie sich einen Teil davon ein und schonen die Umwelt. Moderne Stoffwindeln stehen in Sachen Tragekomfort oder Saugkraft den Wegwerfwindeln in nichts nach.
Im direkten Vergleich sind Windeln aus Baumwolle teurer, rechnen sich allerdings durch ihre Wiederverwendbarkeit. Im ersten Babyjahr müssen Sie bereits verschiedene Größen anschaffen und benötigen zum Waschen mehr Strom und Wasser. Dennoch werden Sie mit der ökologischeren Alternative etwa die Hälfte der 800 Euro (400 Euro) einsparen.
Sparen beim Wickeltisch
Um die Windeln zu wechseln, benötigen Sie nicht noch einen speziellen Tisch. Mit einer simplen Wickelauflage können Sie so gut wie jede Fläche zum Windelwechsel benutzen. Dabei ist eine solche Auflage nicht nur leicht zu transportieren, sondern auch einfach zu reinigen und preiswert in der Anschaffung. Indem Sie auf einen speziellen Wickeltisch verzichten und stattdessen eine flexible Auflage kaufen, sparen Sie leicht weitere 100 Euro im ersten Lebensjahr Ihres Babys.
Sparen bei der Krabbelgruppe
Selbst bei der Krabbelgruppe können Sie im ersten Babyjahr Geld sparen. Organisierte Gruppen werden in der Regel eine Kleinigkeit kosten. Aber auch darauf kommt es an. Gehen Sie im ersten Jahr nach der Geburt insgesamt 20 Mal zu einem solchen Treffen, für das jeweils 5 Euro fällig werden, haben Sie hierfür Ausgaben in Höhe von 100 Euro.
Die Alternative, mit der Sie sparen können, heißt keinesfalls Verzicht! Für die sozialen Kontakte und den Austausch mit anderen Kleinkindern sind solche Gruppen für Ihr Baby wertvoll. Übernehmen Sie die Organisation selbst, geht das gratis. Über soziale Netzwerke können Sie in Ihrer Umgebung leicht andere junge Eltern finden und sich zusammentun. Mit einer selbst initiierten Krabbelgruppe sparen Sie also ungefähr 100 Euro im ersten Babyjahr.
Sparen bei Pflegeprodukten
Die Regale im Drogeriemarkt mit Pflegeprodukten für Babys scheinen fast endlos. Puder, Shampoo, Hautcreme und vieles mehr stehen zur Auswahl. Zu Ihrer Grundausstattung sollte als Ersatz für Wundcreme immer Ringelblumencreme gehören. Für die Hautpflege (auch beim Windelwechsel) genügt eine kleine Menge Olivenöl, das mit Wasser verdünnt wird. In den ersten Lebensjahren kann sogar komplett auf Shampoo verzichtet werden. Ist die Kopfhaut gesund, reicht reines Wasser vollkommen aus.
Das Magazin „Freundin“ veranschlagt für die Babypflege durch Feuchttücher & Co. eine durchschnittliche Pauschale von monatlich 50 Euro. Damit kommen wir über das ganze Jahr hinweg auf 600 Euro, die allein für Pflegeprodukte gespart werden können.
Sparen beim Spielzeug
Auf Spielzeug dürfen Sie nicht verzichten. Babys sehen die Welt allerdings mit anderen Augen als Erwachsene. Alles ist erst einmal neu und vor allem interessant! Der raschelnde Inhalt eines Säckchens oder selbstgebasteltes Spielzeug kann die Sinne Ihres Babys ebenso anregen wie teuer Gekauftes. Ohne großen Aufwand lässt sich etwa ein Mobile herstellen und im Netz finden sich unzählige weitere Ideen für weiteres Babyspielzeug.
Indem Sie (zumindest teilweise) auf Konsum verzichten und Ihr kreatives Basteltalent wecken, können Sie pauschal über das erste Babyjahr sicher weitere 100 Euro einsparen.
Sparen beim Babysitter
Wir gehen von der Konstellation aus, dass Sie sich ab dem 6. Monat nach der Geburt einmal im Monat einen Theater- oder Restaurantbesuch ohne Nachwuchs gönnen möchten. Dabei sind Sie jeweils 5 Stunden außer Haus und buchen einen Babysitter, der 10 Euro pro Stunde nimmt. Diese Dienste kosten Sie dann insgesamt 300 Euro im ersten Babyjahr.
Sparen Sie das Geld, indem Sie Ihr Baby von den Großeltern oder anderen Verwandten betreuen lassen. Die werden sich in der Regel freuen und kosten kein Geld. Wenn Sie im Bekanntenkreis frischgebackene Eltern haben, können Sie auch dort nachfragen und sich dafür „revanchieren“, indem Sie deren Kind hin und wieder einen Abend lang beaufsichtigen. Am wichtigsten ist bei diesem Aspekt die Kompetenz und Zuverlässigkeit.
Elterngeld optimieren
Elterngeld gibt es für 12 Monate (+2 Monate für den Partner) und es beträgt im Regelfall 65 bis 67% des Netto-Einkommens. Es gibt jedoch zahlreiche Wege, das Elterngeld zu erhöhen. Wechseln Sie rechtzeitig die Steuerklasse, melden Sie ein Nebengewerbe an, damit sich der Bemessungszeitraum verlagert oder stellen Sie Rechnungen als Selbstständiger einfach geschickt im Bemessungszeitraum vor der Geburt und weniger im Bezugszeitraum des Elterngeldes. Anleitungen dazu finden Sie auf elterngeld.de
Zusammengefasst sehen Sie hier nochmal die Übersicht, wie wir die 3.000 Euro Einsparpotential im ersten Babyjahr errechnet haben. Selbstverständlich sind diese Summen als unverbindliche Richtwerte zu verstehen und können in Ihrem Fall abweichen. Aber wenn Sie bereits den ein oder anderen Tipp umsetzen, wird sich das in Ihrer Haushaltskasse bemerkbar machen.
Nahrung…………………….500 Euro
Kleidung…………………….250 Euro
Kinderwagen………………..450 Euro
Babybett…………………….200 Euro
Windeln……………………..400 Euro
Wickeltisch………………….100 Euro
Krabbelgruppe.…………….100 Euro
Pflegeprodukte…………..…600 Euro
Spielzeug……………………100 Euro
Babysitter…………………..300 Euro
INSGESAMT….………….. 3.000 Euro
Fazit
Im ersten Babyjahr können Sie bei vielen Kleinigkeiten Geld einsparen. Hier wurde das anhand von 10 Tipps erläutert. Keiner der Tipps ist besonders schwer realisierbar. Dennoch werden Sie wahrscheinlich nicht jeden davon exakt umsetzen wollen oder können. Zudem werden Sie als junger Elternteil gerade auch die Momente schätzen, wenn Sie zur Ruhe kommen können. Wenn Ihnen dann der Sinn nicht nach Basteln oder Organisieren steht, ist das nachvollziehbar.
Sie sparen bereits Ausgaben ein, wenn Sie ab und zu auf das Neueste verzichten und stattdessen Alternativen finden. Der ökologisch nachhaltige Weg ist dabei oft auch der Günstigere. Am wichtigsten ist im ersten Babyjahr allerdings nicht das Sparen. Genießen Sie die Zeit mit Ihrem Nachwuchs und schauen Sie zu, dass es ihm an nichts fehlt. Das ist auf Dauer gesehen dann sogar unbezahlbar.
von Redaktion | März 2, 2018 | Finanzierung & Kosten
Finanzielle Unterstützung beim Umzug für Sozialhilfeempfänger
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber
Nach Artikel 11, Abs. 1 Grundgesetz genießen alle Deutschen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet, was bedeutet, dass dies bei Bedarf auch durch finanzielle Unterstützung beim Umzug zu gewährleisten ist. Jeder Bürger darf seinen Wohnort frei wählen und diesen zu jeder Zeit wechseln. Wie stellt sich die Situation konkret dar, wenn jemand Sozialhilfe erhält? Ist dann ein Umzug wirklich einfach möglich und gibt es immer finanzielle Unterstützung beim Umzug?
Grundlegende Bestimmungen für Umzüge bei Bezug von Sozialhilfe
Sozialhilfeempfänger bzw. Bezieher von Grundsicherung müssen beim Sozialamt keine Genehmigung einholen, wenn sie ihren Wohnsitz wechseln möchten. Allerdings besteht eine Informationspflicht gegenüber der Behörde. Zieht man in eine andere Stadt oder Gemeinde bzw. verlegt seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland, ist eine Ab- und Anmeldung erforderlich. In diesem Fall tut man einfach Folgendes, man:
- meldet sich beim bisherigen Einwohner- sowie beim Sozialamt ab
- setzt das zukünftig zuständige Amt über den Umzug in Kenntnis
Die Ansprüche auf Sozialhilfe werden vom Amt weiterhin übernommen. Bei einem Wohnungswechsel wird Umzugsgeld z. B. erstattet, wenn der Wohnsitzwechsel aus sozialhilferechtlicher Sicht als zwingend erforderlich einzustufen ist.
Wann gibt es für Sozialhilfeempfänger finanzielle Unterstützung beim Umzug
Eine finanzielle Unterstützung beim Umzug wird wird vom Amt getragen, wenn die bisherige Wohnung zu klein oder zu groß ist. Jeder Sozialhilfeempfänger hat das Recht auf eine angemessen große Wohnung. Des Weiteren werden die Umzugskosten übernommen, wenn die Miete unangemessen hoch ist. Auch die Möglichkeit des Dazuverdienens an einem anderen Wohnsitz ist ein Grund für die Bewilligung der Unterstützung.
Sind aufgrund von Baumängeln oder gesundheitsschädlicher Mängel die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit gefährdet, kann das Sozialamt ebenfalls entscheiden, dass ein Umzug finanziell unterstützt wird. Auch der Wunsch, mit seinem Partner zusammenzuziehen oder eine räumliche Trennung zu vollziehen, wird von der Behörde als Grund für finanzielle Unterstützung anerkannt.
Wichtiger Unterschied: Veranlasste und freiwillige Umzüge
Die Umzugskosten werden ja unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt übernommen. Wenn ein Sozialhilfe- oder Hartz 4-Empfänger auf Verlangen des Leistungsträgers die Wohnung wechseln muss, werden die Umzugskosten in voller Höhe erstattet. Ein solcher, veranlasster Wechsel der Wohnung kann beispielsweise durch eine unangemessene Wohnraumgröße begründet sein. Der Umzug in eine neue Wohnung wird in diesem Fall voll übernommen.
Bei einem freiwilligen Umzug wird situationsabhängig über eine Erstattung der Umzugskosten entschieden. In jedem Fall muss aber eine Genehmigung des zuständigen Amtes eingeholt werden. Das Recht zur Bewilligung einer Erstattung der Umzugskosten seitens der Arge oder des Sozialamtes setzt immer eine Notlage voraus. Notlagen entstehen z. B. durch:
- Schimmelbefall oder Brand in der bisherigen Wohnung
- Eine rechtsgültig ausgesprochene Kündigung des Vermieters
- Erwarten von Nachwuchs
- Eine zu weit vom Wohnort gelegene Arbeitsstelle
- Scheidung, in deren Rahmen der Sozialhilfeempfänger umziehen muss
Das zuständige Sozialamt prüft jeden Einzelfall und entscheidet dann auf Grundlage des jeweiligen Sachverhalts, ob es finanzielle Unterstützung beim Umzug gewährt.
Welche finanzielle Unterstützung beim Umzug wird gewährt?
Wurde der freiwillige Wohnungswechsel des Hartz 4-Empfängers durch Genehmigung der finanziellen Unterstützung sozusagen genehmigt, werden folgende Kosten von der zuständigen Behörde getragen:
- Kosten für einen Umzugswagen
- Kosten für Umzugskartons
- Verpflegung für private Umzugshelfer
- Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Renovierungsarbeiten
Für körper- und sehbehinderte Menschen sowie Senioren und Personen mit schweren Gesundheitsproblemen gelten besondere Regeln. Für diese Personengruppen werden die Kosten für professionelle Umzugshelfer vom Sozialamt übernommen. Hier ist allerdings Voraussetzung, dass die Erkrankung durch ein Attest oder ein entsprechendes Ausweis-Dokument nachgewiesen werden muss. Bei einer Finanzierung durch das Jobcenter für eine neue Wohnung werden nur selbst durchgeführte und organisierte Umzüge finanziell getragen. Privaten Helfern wird eine Helferpauschale gewährt, diese beträgt maximal 50 Euro. Das Jobcenter übernimmt in manchen Fällen auch die Kosten für Wohnungsannoncen und Wohnungsbesichtigungen.
Fazit: finanzielle Unterstützung von Umzügen ist möglich
In eine neue Wohnung zu ziehen, ist auch für einen Sozialhilfeempfänger grundsätzlich immer möglich. Die finanzielle Unterstützung beim Umzug wird aber nur in begründeten Fällen gewährt. Bei der Übernahme durch das Arbeitsamt gilt es zu beachten, dass man rechtzeitig mit der Planung beginnt und Kostenvoranschläge einholt. Nur so ist es möglich, seinen Anspruch auf Sozialhilfe geltend zu machen. Alternativ kann ein Wechsel der Wohnsituation auch über einen zinslosen Kredit von Freunden oder Familie finanziert werden. Bei kreditgebenden Banken sollte man sich vorher über die Konditionen informieren.
von Redaktion | Nov. 20, 2017 | Finanzierung & Kosten
In den meisten Fällen dient eine Eigentumswohnung dann als Kreditsicherheit, wenn sie finanziert wird. Es kann aber auch der Fall eintreten, dass sie zur Besicherung genutzt wird, wenn die Finanzierung einen anderen Hintergrund, beispielsweise ein Betriebsmittelkredit hat. Das Vorgehen ist in beiden Fällen das gleiche.
Der Beleihungswert
Die Höhe, in der eine Eigentumswohnung als Kreditsicherheit dient, hängt von ihrem Beleihungswert ab. Dieser ist häufig mit dem Verkehrswert, dem Preis, zu dem sie erworben wurde, oder der aktuell am Markt erzielt werden kann, nicht identisch. Während der Verkehrswert aus Angebot und Nachfrage resultiert, basiert der Beleihungswert rein auf dem Objekt. Der Beleihungswert ergibt sich aus der Bausubstanz, der Lage und bei Vermietung der Jahresrohmiete. Der Verkehrswert einer sogenannten Schrottimmobilie kann in Zeiten eines überhitzten Immobilienmarktes weit über dem Beleihungswert liegen.
Bei einem Hypothekenkredit orientiert sich der Zinssatz unter anderem am sogenannten Beleihungsauslauf. Dieser gibt die Relation zwischen Kreditvolumen und Beleihungswert wider. Bei einem Beleihungswert von 200.000 Euro und einem Kreditbetrag von 120.000 Euro beträgt der Beleihungsauslauf 60 Prozent. Häufig setzen die Banken als maximalen Kreditbetrag den Beleihungswert abzüglich zehn Prozent an. Je niedriger der Beleihungsauslauf anfällt, umso günstiger ist der Zinssatz.
In Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Lasten und Beschränkungen wirken sich ebenfalls wertmindernd auf den Beleihungswert aus. Dies kann bei einer Eigentumswohnung mit Gartenanteil als Bestandteil des Sondereigentums beispielsweise ein Wegerecht durch den Garten für die anderen Hausbewohner sein.
Die Beleihungsunterlagen
Damit die Bank die Werthaltigkeit der Eigentumswohnung als Kreditsicherheit prüfen kann, benötigt sie die Beleihungsunterlagen. Dazu zählen
- Grundbuchauszug
- Lageplan
- Katasterauszug
- Baubeschreibung
- Teilungserklärung
- Kaufvertrag
- Brandversicherungsurkunde
- Bei Vermietung der Mietvertrag
- Eventuell die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung
- Fotos des Objektes
Handelt es sich um einen Neubau im Rahmen einer Bauträgermaßnahme, muss der Kreditnehmer auch die Verträge mit dem Bauträger sowie den Auszahlplan nach Baufortschritt vorlegen.
Die Bestellung des Grundpfandrechtes
Beim Erwerb der Wohnung trägt der Notar mit Unterzeichnung des Kaufvertrages eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ein. Diese blockiert die Wohnung für jede weitere Maßnahme, ein doppelter Verkauf beispielsweise kann nicht geschehen. Es können auch keine Veränderungen in Abteilung II des Grundbuches mehr vorgenommen werden. Mit der Bezahlung der Grunderwerbsteuer und der Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Grundbuchamt beginnt der Eigentumsübertrag.
Sobald dieser abgeschlossen ist, wird für die finanzierende Bank ein Grundpfandrecht eingetragen. Die Wohnung dient jetzt als dingliche Sicherheit. Üblicherweise handelt es sich bei dem Grundpfandrecht um eine Grundschuld, nicht um eine Hypothek. Die Eintragung der Grundschuld wird ebenfalls durch einen Notar vorgenommen. Liegt der Bank die Eintragung in Abteilung III des Grundbuches vor, kommt das Darlehen zur Auszahlung.
Hypothekenbanken müssen aufgrund ihres Status immer an der ersten Rangstelle stehen. Sparkassen, Geschäftsbanken und Bausparkassen können sogenannte Nachrangdarlehen vergeben. Das bedeutet, dass sie im Grundbuch hinter der Hypothekenbank eingetragen sind. Kommt es zur Zwangsversteigerung, werden die Geldgeber in der Reihenfolge, in der sie im Grundbuch eingetragen sind, bedient.
Während eine Hypothek streng mit dem Darlehen verknüpft ist, entfällt dies bei einer Grundschuld. Diese kann auch nach Tilgung des Darlehens bestehen bleiben und wandelt sich dann in eine Eigentümergrundschuld.
Hat der Eigentümer wiederholten Finanzierungsbedarf, beispielsweise wenn die Wohnung, wie oben erwähnt, als Sicherheit für Firmenkredite dient, kann er die Grundschuld immer wieder nutzen. Dies ist kostengünstiger als jedes Mal die Löschung und den Neueintrag bezahlen zu müssen.
Quellen:
https://www.deinefinanzen.de
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von Redaktion | Sep. 12, 2016 | Finanzierung & Kosten
Eine Mietkautionsbürgschaft verschaffen Mietern beim Umzug einen Liquiditätsvorteil. Doch nicht immer ist sie vorteilhaft. Auch Vermieter sollten ein paar Dinge beachten. Mehr Geld für neue Möbel, Schonung der Ersparnisse oder eingesparte Dispozinsen – die Argumente für Mieter sind durchaus gegeben. Doch nicht alle Umzügler profitieren tatsächlich.
1800 Euro Kaution mussten die Meiers bei ihrem Umzug nach Stuttgart an ihren Vermieter zahlen. Dabei ist die Wohnung gar nicht mal besonders geräumig oder exklusiv. Steigende Mieten in Ballungsräumen sorgen dafür, das auch die Kautionssumme entsprechend anwächst. Hinzu kommen noch etwa 1200 Euro Provision an den Makler, 900 Euro gingen an das Umzugsunternehmen. Die betagte Küche der alten Wohnung mussten die Meiers zurücklassen, denn diese hätte den Umbau sowie den Umzugstransport nicht überlebt. Somit muss auch eine neue Küchenzeile her – Kostenpunkt weitere 1500 Euro.
Bis die Meiers die Kaution aus ihrer alten Wohnung zurück bekommen, kann es noch einige Zeit dauern. Denn erfahrungsgemäß lassen sich Vermieter nach dem Auszug der Mieter Zeit, um eventuell verbleibende Ansprüche zu überprüfen. Die Ersparnisse der Familie sind hingegen eher überschaubar. Insgesamt klafft eine Finanzierungslücke von fast 1500 Euro. Ein Kredit kommt für sie nicht in Frage, da die Raten für das neue Auto den finanziellen Spielraum ohnehin genug einengen. Die Meiers entschließen sich, den Service einer Kautionskasse in Anspruch zu nehmen. Gegen einen Jahresbeitrag – ähnlich wie bei einer Versicherung – wird die Stellung der Mietkaution übernommen.
Gute Lösung bei knapper Kasse
Für Umzügler wie die Meiers ist die Mietkautionsbürgschaft eine gute Lösung. Denn bereits für einen vergleichsweise günstigen Jahresbeitrag von etwa 73 Euro beim günstigsten Anbieter können sie die Mietkaution für ihren Vermieter stellen. Die Umzugskasse kann somit im Ergebnis um 1727 Euro (1800 Euro Kaution abzüglich des Jahresbeitrags über 73€) entlastet werden. Der Vorteil: die Hinterlegung der Mietsicherheit wird ermöglicht, ohne dass Mieter ihr knappes Budget weiter belasten. Die übrigen Umzugskosten können die Meiers somit aus eigenen Mitteln bestreiten. ist die Familie wieder flüssig, kann der Vertrag mit der Kautionskasse schnell und problemlos gekündigt werden. Der Vermieter erhält im Austausch die Mietkaution in bar.
Ist die Kautionsbürgschaft eine Option für Erstmieter?
Auch für Erstmieter wie Berufseinsteiger oder Studenten stellt die Bürgschaft eine brauchbare Alternative dar. Denn schließlich geht für die Erstausstattung der Wohnung bereits viel Geld drauf. Zudem gibt es keine Kautionsrückzahlung vom Vorvermieter, welche in die Umzugsfinanzierung mit einbezogen werden kann. Zu beachten ist hierbei, dass Vermieter bei Erstmietern eher vorsichtig eingestellt sind, und zusätzliche Sicherheiten, wie eine Elternbürgschaft oder sogar eine direkte Mietverpflichtung eines solventen Familienangehörigen im Mietvertrag verlangen.
Nicht empfehlenswert bei ausreichenden Ersparnissen
Anders verhält sich die Situation bei Familie Schneider aus Dresden. Aufgrund vergleichsweise günstiger Mieten ist auch der Betrag für die Kaution mit 900 Euro recht überschaubar. Zudem haben die Schneiders vorher fleißig gespart. Mit einem Umzugsbudget von über 6000 Euro lässt sich recht komfortabel wirtschaften. In diesem Fall lohnt sich eine Bürgschaft nicht. Wer als Mieter über genug finanzielle Mittel verfügt, sollte eher auf herkömmliche Kautionsformen setzen. Auch wenn die Hinterlegung der Kautionssumme auf einem Sparbuch nicht wirklich lukrativ erscheint, stellt sich ein solventer Umzügler damit im Ergebnis besser. Zwar erscheint die Jahresgebühr einer Mietbürgschaft auf den ersten Blick nicht hoch, doch zusammen mit den anderen üblichen Fixkosten in einem Haushalt summieren sich die Ausgaben letztlich.
Vermieter kann Bürgschaft ablehnen
Zwei weitere Hürden müssen Mieter bei einer Kautionsbürgschaft noch überwinden. Stellt sich der Vermieter quer, muss die Mietkaution in bar oder auf einem Sparbuch hinterlegt werden – egal ob genug Geld da ist oder nicht. Eigentümer sind nicht zur Annahme der Bürgschaftslösung verpflichtet, sondern können der klassischen Barkaution den Vorzug geben. So sieht es der 551 im BGB vor. Auch die Bonität des Mieters wird beim Antragsverfahren überprüft, um den Vermieter vor zahlungsunwilligen Kandidaten zu schützen. Besteht in der Schufa ein negativer Eintrag, entscheidet die Kautionskasse i.d. Regel abschlägig.
Mietbürgschaft ist keine Haftpflichtversicherung
Mieter sollten bedenken, dass die Inanspruchnahme im Schadensfall nicht wie bei einer Haftpflichtversicherung funktioniert. Die Kautionskasse reguliert den Schaden zwar gegenüber dem Vermieter, holt sich jedoch das Geld später vom Wohnungsinhaber zurück. Letzterer ist daher gut beraten, den Schaden oder die Rückstände selbst zu beheben, und so die Auszahlung zu verhindern.
Darauf sollten Vermieter achten
Vermieter sollten im Schadensfall beachten, dass der Kautionskasse zunächst einige wichtige Dokumente vorgelegt werden müssen. Hierbei handelt es sich i.d. Regel um die Bürgschaftsurkunde, eine Kopie des Mietvertrages sowie falls vorhanden das Übergabeprotokoll. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, wird der Schadensfall bearbeitet. Danach geht die Auszahlung jedoch recht schnell über die Bühne. Mit einem plausiblen Nachweis, wie z.B. einer Rechnung welche die Reparatur oder Neuanschaffung eines beschädigten Gegenstandes im Mietobjekt dokumentiert, kann der Mieter die Auszahlung stoppen. Auch bei einer Barkaution wäre hier die Inanspruchnahme hinfällig, da kein Schaden mehr vorliegt. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wird der Anspruch des Vermieters in jedem Fall erst mal reguliert. Steht der Mieter in der Zwischenzeit für die offenen Ansprüche selbst gerade, erfolgt die Rückabwicklung dennoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Fazit
Eine Mietkautionsbürgschaft ist in bestimmten Situationen durchaus hilfreich. Mietparteien die sich für Letztere entscheiden, sollten jedoch auch die Nachteile im Blick haben. Insgesamt muss jeder Einzelne für sich entscheiden, ob Nutzen und Kosten im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Ein Mieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Hinterlegung einer Bürgschaft. Der Vermieter entscheidet letztlich, welche Art der Mietsicherheit zur Anwendung kommt.
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von Redaktion | Sep. 5, 2016 | Finanzierung & Kosten
Wenn Ihr eure erste Wohnung endlich euer Eigen nennen könnt und die vielen formellen Auflagen wie Mietvertrag, Kaution, Fälligkeiten und Schönheitsreparaturen geklärt sind, kommt es bei vielen jungen Menschen spätestens beim Erhalt der ersten Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung oder des Vermieters zu Unklarheiten und Unsicherheiten. Viele Vermieter bedienen sich nämlich einer professionellen Hausverwaltung, die die Abrechnungen für Sie erledigt.
Kaum einer weiß wie man mit dieser Abrechnung umzugehen hat, welche Besonderheiten es zu beachten gibt und wie man diese überhaupt auf Richtigkeit prüfen kann. Doch die Prüfung kann sich lohnen, denn nach aktuellen Auswertungen sind 88% aller Nebenkostenabrechnungen nicht korrekt. Ein erhebliches Einsparpotenzial wenn man weiß wonach man suchen muss.
Formell greift bei der Betriebskostenabrechnung die Betriebskostenverordnung (abk. BetrKV), die genau regelt, welche Kosten vom Vermieter als Nebenkostenart auf den Mieter umgelegt werden können. Wer es genau wissen möchte, gleicht die in dieser Verordnung mit seiner erhaltenen Abrechnung ab. Mit ein paar Tipps, die wir hier für euch zusammenstellen, könnt Ihr mit ein paar kurzen Blicken überprüfen, ob das, was abgerechnet und zu euren Lasten berechnet wird auch wirklich korrekt ist.
Besonderheiten in der Nebenkostenabrechnung erkennen
Als erstes solltet Ihr auf den Sammelposten „Hausmeisterkosten“ schauen, denn hier werden oft Leistungen mit erfasst, die im Grunde keine laufenden Kosten sind sondern als Instandsetzung gelten. Hierfür gelten nämlich andere Vorschriften.
Sofern eine Umlage aller Nebenkosten auf Basis einer monatlichen Vorauszahlung vereinbart wurde, muss euch die Hausverwaltung alle Positionen exakt aufschlüsseln, denn nur tatsächlich Angefallenes darf abgerechnet werden.
Nach Hinweis von unserer Hausverwaltung in Hannover gibt es die Notwendigkeit allerdings nicht, wenn Ihr mit eurem Vermieter eine sogenannte Nebenkostenpauschale inkl. Hausmeisterkosten vereinbart habt (Quelle: http://www.hgm-hannover.de/hausverwaltung/). Hier also nochmal genau in den Mietvertrag schauen. Schaut euch daher in der Nebenkostenabrechnung genau diesen Punkt an und gleicht diese mit den wirklich abrechenbaren und umlagefähigen Nebenkosten ab. Zumindest was Instandsetzungs- und Instandhaltungstätigkeiten betrifft, hat der Gesetzgeber hier klar einen Riegel vorgeschoben. Umlagefähige Hausmeisterkosten sind zum Beispiel:
- Austausch Glühbirnen, Dichtungen, Ventile
- Haustechnik kontrollieren
- Handwerker kontrollieren und abnehmen
- Hauptzähler ablesen
- laufende Reinigungstätigkeiten, Streudienst
Dagegen skeptisch solltet Ihr werden, wenn Ihr folgende Posten in der ersten Nebenkostenabrechnung findet:
- Durchführung der Wohnungsübergabe
- Wohnungsbesichtigungen
- Lieferungen bestellen
Hier loht es genau hinzuschauen -Versicherungen, Wartungskosten, Verwaltung
Auch bei diesen Positionen lohnt sich das genauere Hinschauen, denn nicht alle Versicherungskosten sind umlagefähig. So muss der Vermieter nämlich Grundsteuer, Grundstückshaftpflicht und Gebäudeversicherung selber tragen und kann diese nicht auf den Mieter umwälzen.
Auch eine Rechtschutzversicherung des Vermieters, Ausgaben für die Verwaltung, Kontoführungsgebühren oder Modernisierungskosten gehören nicht eine Nebenkostenabrechnung und können sofort erkannt werden.
Auch ein Blick auf den sogenannten Verteilungsschlüssel kann Sinn machen. Denn nur 50-70% der Kosten für Heizung und Warmwasser sind nach Verbrauch anrechenbar. Der Rest nach Wohnfläche zu berechnen. Hierbei entstehen regelmäßig Fehler.
Es lohnt sich also, auch wenn Abrechnungen nicht immer Spaß bedeuten, den einen oder anderen Blick hineinzuwerfen. Ihr müsst nicht alles Cent für Cent nachrechnen, aber anhand ein paar Ansatzpunkte sind die häufigsten Fehler schnell zu enttarnen und Ihr spart bares Geld.
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von Redaktion | März 4, 2016 | Finanzierung & Kosten
ALG II für Schüler, Auszubildende und Studenten
ALG II gibt es hier nur in Ausnahmefällen, wenn du keinen Anspruch auf BAföG (schulische Ausbildung/Studium), BAB (duale Ausbildung) oder Wohngeld hast. Die genannten Zuschüsse sind dem ALG II vorrangig. Somit möchte die Arge auch eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung haben. Kannst du nachweisen, dass einer der Zuschüsse, die du bereits beziehst, nicht ausreicht, kann es unter Umständen eine Aufstockung zur Miete und Heizkosten kommen. Beachte jedoch, dass die Unterhaltsfähigkeit der Eltern vorgezogen wird. Wenn sie selbst Geringverdiener sind oder selbst ALG II beziehen, dürfte die Bewilligung kein Problem sein. Bei besonderen Härtefällen kann es ALG II auch in Form eines Darlehens geben. Um ALG II Leistungen zu erhalten, darfst du nicht über dem zutreffenden Bedarfssatz liegen. ALG II kann es ebenfalls geben, wenn das Studium oder Schule durch Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung unterbrochen wird. Sozialleistungen im Sinne von Hartz IV sind von Amtswegen her immer die letzte Wahl. Sozialhilfe selbst tritt nur dann ein, wenn du plötzlich erwerbsunfähig wirst. Bei einer Übergangszeit von mehr als 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungen musst du dich arbeitssuchend melden, auch wenn bereits ein Ausbildungsplatz in Sicht ist. Unter 25 kannst du allerdings keinen eigenen ALG II Antrag stellen, da du zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zählst. Wird ihr Antrag bewilligt, erhalten sie dann deine Bezüge. Hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, kannst du unabhängig vom Einkommen der Eltern ALG II beantragen. Allerdings befähigt dich dies bis 25 nicht, einfach aus zu ziehen. Hier gelten wieder die genannten, triftigen Gründe, um weiterhin Leistungen gemäß des ALG II zu erhalten.
Generelles Problem:
Um ALG II zu bekommen, musst du jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und jede zumutbare Arbeit (1€-Jobs etc.) annehmen. Als Schüler, Auszubildender und Student ist dies natürlich kaum realisierbar. Jedoch bist du dem Grunde nach erwerbsfähig, wodurch dein Antrag trotzdem bewilligt werden kann. Einen Versuch ist es allemal wert. Bedenke auch, dass beim ALG II das Einkommen deines nicht ehelichen Partners in die Bedürftigkeitsprüfung mit einfließt (sobald ihr zusammen wohnt). Was zählt im Sinne des ALG II als Einkommen?
- Alle staatlichen Zuschüsse und sämtliches Einkommen
- Wehrdienst und Zivildienst
Fazit
Mit Hilfe von Arbeitslosengeld II eine eigene Wohnung vor Erreichen des 25. Lebensjahres zu finanzieren, oder seitens der Arge die Erlaubnis zu bekommen, ist sehr schwierig. Dies ist nur bei Härtefällen wie dem Rausschmiss möglich. Hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, bekommst du bei einem gut gemeinten Rauswurf immerhin die vollen Bezüge, unabhängig vom Einkommen der Eltern. TIPP: sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html