Kindergeld und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Kindergeld und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Kindergeld und eigene Wohnung:
Was steht mir zu?

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Kindergeld ist eine staatliche Zahlung der Familienkasse an die Erziehungs- berechtigten und wird i.d.R. bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Seit 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung für das Kindergeld aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann eine weitere volle Kindergeld Auszahlung, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Einschrän­kungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn das Kind nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag.  

Wann wird Kindergeld gezahlt?

  • $Bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind
  • $Bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen
  • ?Dazwischen musst du dich in einem (Erst-)Ausbildungsverhältnis befinden (Schule, duale Ausbildung, Studium, Praktika etc.)
  • $Bei einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten, in welcher du quasi nichts machst (z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildung)
  • ?Ist dieser Zeitraum größer, musst du arbeitssuchend gemeldet sein und bekommst bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld, solange du dich glaubhaft um eine Ausbildung bzw. Job bemühst
  • ?Ebenso bei geringfügiger Beschäftigung (450€ Job) wird Kindergeld bis zum 21. Geburtstag gezahlt

Kindergeld Anspruch: Wieviel gibt es?

  • $Für das erste und zweite Kind gibt es monatlich jeweils 219€
  • $Für das dritte Kind 225€
  • $Für jedes weitere Kind 250€

Zweite Ausbildung und Kindergeld

Generell gilt: Auch bei einem Zweitstudium oder Zweitausbildung ist die Zahlung von Kindergeld nicht ausgeschlossen. Es gibt immer Ausnahmen und Spielraum. Solange erkennbar ist, dass das angestrebte Berufsziel noch nicht erreicht wurde, bestehen gute Chancen auf Fortzahlung. 

Wer hat Anspruch auf das Kindergeld?

In erster Linie liegt der Rechtsanspruch für das Kindergeld bei den Eltern, um ihre Kinder damit zu versorgen bzw. zu unterstützen. Auch ein Auszug von zu Hause ändert erstmal nichts an dieser Tatsache. Ohne einen Antrag sind es immer noch die Eltern, die das Kindergeld vom Staat erhalten.

Einkommen und Zuverdienst während der Erstausbildung

Bis 2012 gab es jährlich sehr aufwendige Einkommensprüfungen für erwachsene, Kindergeld berechtigte Kinder. 
Heute ist es egal, wie viel du in deiner Ausbildung oder als Student mit deinem Nebenjob verdienst.

Eigene Wohnung – Kindergeld direkt erhalten

Sobald du ausziehst, kannst du deine Eltern darum bitten, dir das Kindergeld monatlich auf dein Konto überweisen zu lassen. Die Familienkasse kann das Kindergeld auf Antrag auch direkt überweisen (als Abzweigung), wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und du bereits in einem eigenen Haushalt wohnst.

Übrigens: Es gilt zumeist die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind. Diese wird entweder in Barunterhalt oder als Naturalunterhalt geleistet. Das Kindergeld wird hier mit dem jeweils geltenden Unterhaltsanspruch zu 100% verrechnet.

Fazit: Kindergeld bildet ein wichtiges Fundament

Für den Großteil der jungen Erwachsenen spielt der Bezug von Kindergeld beim Auszug von zu Hause eine bedeutende Rolle. 219€ pro Monat oder mehr (je nach Kind) sind nicht wenig Geld. Haben oder nicht haben. Damit es im Nachhinein keinen Ärger gibt, muss dieses Thema vorab mit den Eltern genau besprochen werden. Doch keine Angst: Solange dir per Gesetzt das Kindergeld zusteht, muss dir das staatliche Kindergeld auch bei einer eigenen Wohnung garantiert zukommen. Es dient immerhin deinem Unterhalt, nicht dem deiner Eltern.

Erstausstattung der Wohnung: Tipps für den Antrag beim Jobcenter

Erstausstattung der Wohnung: Tipps für den Antrag beim Jobcenter

Erstausstattung Wohnung – Tipps für den Antrag beim Jobcenter

  • 6 Minuten Lesedauer

Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Für leistungsberechtigte Hartz 4-Empfänger gibt es die sogenannte Erstausstattung Wohnung. Das bedeutet, dass sie bei Vorliegen der Voraussetzungen das Geld für bestimmte Einrichtungsgegenstände vom Jobcenter erhalten. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine bedarfsbezogen und nicht zeitlich zu interpretierende Antragsleistung. Die rechtliche Grundlage bildet § 24 Abs. 3 SGB II (Zweites Buch, Sozialgesetzbuch). Was gibt es beim Antrag zu beachten, wer bekommt die Wohnungserstausstattung und was beinhaltet sie?

Wer hat ein Recht auf Geld für Erstausstattung vom Jobcenter?

Die Erstausstattung einer Wohnung kann nicht nur von Hartz-4-Empfängern beantragt werden. Normalerweise nicht antragsberechtigt ist, wer einen normalen Umzug durchführt. Eine Voraussetzung für die Gewährung ist, dass es sich um die Neugründung eines eigenen Haushaltes handelt. Prinzipiell haben also vor allem Anträge für die Erstausstattung Aussicht auf Erfolg, wenn sie von Personen gestellt werden, die:

  • $aus der elterlichen Wohnung ausziehen müssen
  • $dem Bezug der neuen Wohnung obdachlos waren
  • $aus dem Ausland zugezogen sind und eine Wohnung benötigen
  • $nach der Trennung eine neue Wohnung benötigen
  • $nach Beendigung einer Haft oder eines Reha- oder Klinikaufenthaltes eine Wohnung brauchen
  • $ihre bisherige Einrichtung aufgrund höherer Gewalt verloren haben (z. B. Brand, Diebstahl, Hochwasser)
  • $nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus eine neue Wohnung benötigen
  • $aufgrund einer Geburt ein Kinderzimmer einrichten müssen

Die hier genannten Gegebenheiten stellen die Voraussetzungen dar, die meistens zur Bewilligung des Antrags auf Erstausstattung einer Wohnung führen, sodass der Antragsteller Geld für Erstausstattung vom Jobcenter erhält. 

Wichtiger Hinweis: Als wichtige Voraussetzung gilt zudem, dass die neu zu beziehende Wohnung nicht möbliert ist. Es dürfen im Mietvertrag also keine überlassenen Einrichtungsgegenstände aufgelistet sein.

Wie kann eine Erstausstattung Wohnung erbracht werden?

Das Jobcenter kann dem Antragsteller entweder Geld- oder Sachleistungen zukommen lassen. Als Sachleistungen gibt es meist Gutscheine für Möbelhäuser. Um keine Wettbewerbsverzerrung zu betreiben, gelten diese Gutscheine in der Regel für jedes Möbelhaus. Auf Nachfrage gibt das Jobcenter aber Informationen zu möglichen Kauforten heraus. Was allerdings nicht gestattet ist, ist das Splitting der Gutscheine, also der Einkauf bei unterschiedlichen Möbelhändlern.

Erhält man vom Jobcenter einen Pauschalbetrag überwiesen, sind elektronische Geräte in vielen Fällen nicht in diesem Betrag enthalten. Die für sie anfallenden Kosten werden bei Bedarf einzeln hinzugerechnet und separat überwiesen.

Gibt es auch eine Erstausstattung Wohnung für Berufstätige?

Diese Leistung erhalten nicht nur arbeitslose Hartz 4-Empfänger. Es gibt auch die Erstausstattung einer Wohnung für Berufstätige. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können also unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Antrag auf die Erstausstattung einer Wohnung stellen. Das gilt vor allem für Geringverdiener, also Personen, die eine solche Ausstattung nicht aus ihrem Einkommen oder Vermögen bezahlen können. Sie haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Wie viel Geld für die Wohnungserstausstattung gibt es aktuell?

Der Gesetzgeber hat detailliert aufgeschlüsselt, welche Beträge es für welche Wohnungsgegenstände gibt. Wie viel Geld für die Wohnungserstausstattung der zuständige Träger der Kommune überweist, hängt nicht zuletzt davon ab, in welchem Bundesland der Antragsteller lebt. Leider existiert keine bundeseinheitliche Regelung und es gibt auch keine gesetzlichen Vorgaben. Der § 24 Abs. 3 SGB II (Zweites Buch, Sozialgesetzbuch) trifft lediglich Aussagen zur Antragsberechtigung.

Sowohl die gewährten Leistungen selbst, als auch die Höhe der Erstausstattung Wohnung können, je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen. In der Regel wird aber für einen 1-Personen-Haushalt ein Betrag von etwa 1.000 Euro gewährt und das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Erstausstattung der Wohnung bis zu dieser Höhe.

Worauf sollte beim Antrag auf Wohnungserstausstattung besonders geachtet werden?

Zunächst einmal gibt es für den Antrag auf Erstausstattung der Wohnung keine festgelegten Fristen. Man kann diese Leistung also auch noch Jahre nach dem Erstbezug einer Wohnung beantragen. Einen solchen Antrag stellt man beim zuständigen Jobcenter. Über die Mitarbeitenden dort erhält man das notwendige Antragsformular. Das ausgefüllte Formular reicht man zusammen mit einer Liste aller Wohngegenstände, die man benötigt beim Jobcenter ein.

Wurde der Antrag auf Erstausstattung der Wohnung bewilligt und man hat einen Pauschalbetrag erhalten, sollte man alle Kaufbelege zum Zwecke der Nachweisbarkeit der Ausgaben aufbewahren. Das Jobcenter kontrolliert diese hin und wieder. Mit den Rechnungen und belegen kann man jederzeit beweisen, wie viel jeder Teil der Wohnungserstausstattung gekostet hat.

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Wohnungserstausstattung dauert von der Antragstellung bis zur Bewilligung in der Regel zwischen drei und vier Wochen. Allerdings kann die Wartezeit variieren, je nach der Auslastung des zuständigen Jobcenters und der Anzahl der gestellten Anträge. Aufgrund der augenblicklichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können sich Außendiensttermine verzögern, was ebenfalls zu einer längeren Wartezeit führen kann.

Wofür erhält man Geld für Erstausstattung vom Jobcenter?

Die Gewährung von Geld für Erstausstattung vom Jobcenter ist Ländersache, weshalb es keine einheitliche Regelung gibt, was genau zur Wohnungserstausstattung gehört. In den meisten Verwaltungsanweisungen der Länder werden folgende Bereiche untergliedert: 

  • $Schlaf- und Sitzmöglichkeiten (Bett mit Lattenrost, Matratze und Bettwäsche, Tisch mit Stühlen, Sofa oder Sessel)
  • $Aufbewahrungsmöglichkeiten (Schrank oder Kommode, Regale, Badezimmerschrank)
  • $Technische Geräte (Kühlschrank, Herd, Küchengeräte, Lampen)
  • $Hygieneartikel (Waschmaschine, Staubsauger oder Besen, Mülleimer, Wäschespinne, Handtücher)

Was fällt nicht unter den Antrag der Erstausstattung Wohnung?

Wer einen Antrag zur Erstausstattung einer Wohnung stellt, der muss dazu wissen, dass es Dinge gibt, deren Anschaffung das Jobcenter nicht bezuschusst bzw. voll übernimmt. Zur Erstausstattung der Wohnung gehören beispielsweise nicht:

  • $Renovierungskosten vor dem Bezug
  • $Bodenbeläge (ist Sache des Vermieters)
  • $TV-Gerät (ist zur Führung eines Haushaltes nicht notwendig)
  • $Computer & Laptop (alternative Multi-Media-Quellen, z. B. Bibliotheken mit PC’s)
  • $Spielkonsolen sowie weitere Multimediageräte
  • $Vorhandenes Mobiliar (z. B. aus dem Jugendzimmer der elterlichen Wohnung)

Was ebenfalls nicht zur Erstausstattung einer Wohnung zählt, sind Gegenstände, die als Ersatz für defekte oder durch Verschleiß unbrauchbar sind, beschafft werden sollen. Diese Dinge müssen vom Regelbedarf erworben werden. 

Beim Jobcenter gibt es übrigens ausführliche Listen, in denen der jeweils bewilligungsfähige Betrag aufgelistet ist. Eine Orientierung an diesen Preisklassen ist sinnvoll, da man so mit der gewährten Summe einigermaßen gut zurechtkommt. Diese Listen befinden sich fast immer als Anhang an den Gutscheinen, die das Jobcenter als Sachleistung für die Erstausstattung Wohnung gewährt.

Muss die Erstausstattung der Wohnung neuwertig sein?

Grundsätzlich gilt, dass es keinen Anspruch auf eine neuwertige Erstausstattung der Wohnung gibt. Das Geld für die Wohnungserstausstattung vom Jobcenter wird zwar gewährt, die beschafften Gegenstände müssen aber nicht neu sein. Schon aufgrund der nicht sehr hohen Summe kann es ratsam sein, im Secondhand-Handel zu schauen oder die Suche auf Online-Plattformen wie eBay zu konzentrieren um die benötigten Wohnungsgegenständen zu finden. Man kann mit Planung und Rechnen eine Erstausstattung günstig zusammenstellen.

Das gilt vor allem für die größeren und meist kostenintensiven Einrichtungsgegenstände wie das Bett, einen Kleiderschrank oder die Waschmaschine. Zwar das das Jobcenter nicht zum Kauf von gebrauchten Gegenständen auffordern, die zur Verfügung gestellte Leistungshöhe macht dies aber sinnvoll. Handtücher oder Bettwäsche hingegen sind aus hygienischen Gründen neu zu kaufen.

Mehr im Portemonnaie: So viel kann für Berufseinsteiger herausspringen

Mehr im Portemonnaie: So viel kann für Berufseinsteiger herausspringen

Endlich: Das erste Gehalt ist auf dem Konto. Jetzt erst einmal den lang gehegten Wunsch nach dem neuen Smartphone erfüllen? Oder das Geld lieber für den Traum der eigenen vier Wände zurücklegen? Immerhin wünschen sich laut Umfrage neun von zehn der 13- bis 29-Jährigen, einmal in der eigenen Immobilie zu leben. Wie junge Leute mehr aus ihrem Gehalt machen, erklärt Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß. 

Schritt 1: Überblick verschaffen

Nur wer seine finanzielle Lage kennt, kann die persönlichen Möglichkeiten einschätzen und sinnvolle Finanz-Entscheidungen treffen. Deshalb ist zuerst eine grundlegende Analyse angesagt. Dafür werden zuerst alle Einnahmen addiert, vorrangig das monatliche Einkommen ggf. inklusive 13. Gehalt. Gibt es weitere regelmäßige Einnahmen, zum Beispiel aus Nebentätigkeiten oder Unterhalt von den Eltern? Auch diese werden hinzugerechnet. Anschließend werden alle fixen und variablen Kosten abgezogen, also Ausgaben für Miete mit Nebenkosten und Lebenshaltungskosten mit Fahrtkosten. Wie viel wird im Monat für Lebensmittel, Konsum und Freizeit ausgegeben? In welchem Verhältnis zu den Einnahmen stehen diese Summen und wo gibt es Sparpotenzial?

Großes Einsparpotenzial bieten in der Regel Genussmittel und Freizeitaktivitäten. Karsten Eiß rät: „Natürlich sollte man sich nicht in jeder Hinsicht einschränken. Doch nur, wer sich einen Gesamtüberblick über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben verschafft, bekommt ein Gefühl dafür, wo das Geld bleibt.“

Schritt 2: Langfristige Ziele und Wünsche auflisten

Nach der Analyse ist es an der Zeit für Fragen wie: Welche Versicherungen brauche ich künftig? Welche Spar- und Anlageprodukte nutze ich? Aber auch für Träume: Plane ich zum Beispiel eine langfristige Anschaffung, will ich später in meinen eigenen vier Wänden leben? Zudem sollten sich Auszubildende erkundigen, welche Förderungen für sie in Frage kommen.

Besonders lohnenswert können sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) sein. Viele Arbeitgeber zahlen VL zusätzlich zum Lohn: Der Arbeitgeber überweist die Summe dabei direkt auf das Finanzprodukt des Arbeitnehmers, zum Beispiel einen Bausparvertrag. Ob und in welcher Höhe VL fließen, ist vom gültigen Tarifvertrag abhängig. Pro Monat kann der Zuschuss zwischen sechs und 40 Euro betragen. Das Bankgewerbe, die Chemische Industrie sowie die Energie- und die Versicherungsbranche unterstützen ihre Auszubildenden mit dem Höchstsatz. Wer sich nicht sicher ist, ob der Ausbildungsbetrieb VL zahlt, sollte unbedingt nachfragen.

Schritt 3: Staatliche Förderungen beantragen

Wichtig zu wissen: Auch mit kleinen Beiträgen kommen Sparer an lukrative staatliche Förderungen. Diese Angebote sind für Berufseinsteiger attraktiv: Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat Einzahlungen aus vermögenswirksamen Leistungen nochmals extra. Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 17.900 Euro können jährlich bis zu 43 Euro zusätzlich kassieren. Die Einkommensgrenze beträgt übertragen auf den Bruttolohn damit 22.500 Euro im Jahr.

Die Riester-Förderung kann sich für Berufsanfänger besonders bezahlt machen. Seit Januar 2018 erhalten alleinstehende Sparer eine Grundzulage von 175 Euro im Jahr. Berufsstarter unter 25 Jahren profitieren zusätzlich von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Es können außerdem Steuervorteile hinzukommen. Welcher Riester-Vertrag individuell am besten passt, erfahren Interessenten bei einer professionellen Beratung. Die Regel ist einfach: „Wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr einzahlt, erhält die volle staatliche Förderung. Da Berufsstarter zumeist kein Einkommen hatten, müssen sie im ersten Jahr nur den Mindestbeitrag von 60 Euro aufbringen“, erklärt Eiß. Einkommensgrenzen gibt es bei der Riester-Förderung keine. „Riester ist ein komplexes Produkt. Daher am besten immer einen Profi aufsuchen“, rät der Experte.

Mit der Wohnungsbau-Prämie (WoP) können Einzahlungen auf Bausparverträge in Höhe von bis zu 512 Euro geltend gemacht werden. Für die WoP gelten Einkommensgrenzen: Für Singles ab 16 Jahren liegt die Höchstgrenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 25.600 Euro. Das Bruttoeinkommen darf damit bei maximal 31.600 Euro liegen. „Alleinstehende können mit der Förderung jährlich bis zu 45 Euro extra herausholen“, sagt Eiß.

Zusätzliches Plus für junge Bausparer bei Schwäbisch Hall: Sparer unter 25 Jahren erhalten derzeit dank des „Junge Leute Bonus“ einmalig bis zu 100 Euro – in allen Tarifvarianten.

Schritt 4: Konsequent sparen

Vermögensaufbau und das Erreichen von Sparzielen gelingen nur mit Disziplin. Sparverträge und Prämien können helfen, das Ersparte nicht in einem schwachen Moment für andere Zwecke auszugeben. „Durch die Förderungen und Leistungen kann im besten Fall ein jährliches Plus von bis zu 743 Euro für Berufsanfänger herausspringen – den einmaligen Riester-Berufseinsteigerbonus von 200 Euro nicht einberechnet“, fasst Eiß zusammen. Sein Expertentipp: „Auszubildende sollten gut durchdenken, was für sie das passende Anlageprodukt ist. Dann aber handeln und wertvolle Spar-Zeit oder Förderungen für dieses Jahr nicht verschenken.“

Photo by Christian Dubovan on Unsplash

Hausratversicherung für deine Wohnung – Ein absolutes Muss!

Hausratversicherung für deine Wohnung – Ein absolutes Muss!

In der eigenen Wohnung befinden sich diverse Wertgegenstände, die man gerne bewahren möchte. Seien es die Möbel, elektronische Geräte oder Schmuck und Bargeld. Umso wichtiger ist es, dieses Besitztum zu schützen und langfristig zu erhalten. Sei es ein Eigenheim, eine gekaufte Wohnung oder eine Wohnung zur Miete – in jedem Fall sind sowohl die Wohnung, als auch der enthaltene Hausrat von großem Wert.

Die Hausratversicherung ist Pflicht

Daher ist für jeden Haus- und Wohnungsbesitzer eine Hausratversicherung empfehlenswert. Jeder Eigenheimbesitzer sollte sein Zuhause durch eine Hausratversicherung versichern, um gegen eventuelle Schäden abgesichert zu sein.

Schließlich können die Schäden, was das Eigenheim oder die eigene Wohnung betrifft, besonders kostenintensiv sein. Das beginnt bei Einbrüchen und Diebstählen über Beschädigungen durch Feuer und Wasser bis hin zum Vandalismus. Eine Hausratversicherung schützt dich finanziell vor möglichen Schäden und kann in vielen Fällen individuell auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Ich kann dir in diesem Zusammenhang die Hausratversicherung von DA direkt empfehlen. Ein interessanter und sehr wertvoller Aspekt ist der Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe. Es ist also vollkommen irrelevant, wie hoch der Schaden ist – die Versicherung ersetzt alle Schäden in vollem Umfang.

Das Angebot genauer beleuchtet

Bereits mit dem Basis Paket erhältst du einen Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe zum Neuwert. Darüber hinaus werden Ihnen eine weltweite Außenversicherung sowie eine erweiterte Außenversicherung für Kinder angeboten.

Im Tarif Komfort sind der Schutz vor dem Diebstahl von Gartenmöbeln- und Geräten, sowie Schäden an Gefrier- und Kühlgut durch einen unvorhersehbaren Stromausfall enthalten. Auch im Falle von grober Fahrlässigkeit verzichtet die Versicherung oft auf einen möglichen Einwand und übernimmt die anfallenden Kosten. Darüber hinaus bezahlt der Versicherer für dich die Kosten, welche entstehen, wenn du aufgrund eines Versicherungsfalles den Urlaub abbrechen musst. Auch die Umzugskosten, welche aufgrund einer unbewohnbaren Wohnung entstehen, werden für dich übernommen.

Praktische Erweiterungen für deine Hausratversicherung

Auf Wunsch kannst du deine Hausratversicherung erweitern und somit individuell auf deine Bedürfnisse anpassen. Zu den möglichen Erweiterungen gehört zum einen der Schutz für Fahrräder. Während Fahrräder und E-Bikes im Rahmen der Hausratversicherung ausschließlich bei der Entwendung aus Wohnung, Garage oder Keller ersetzt werden, ist dein Besitz mit der Zusatzversicherung auch draußen im Freien abgesichert.

Zudem kannst du mit der Glasversicherung sowohl das Haushaltsglas, als auch das Gebäudeglas versichern und dich somit vor finanziellen Schäden schützen.

Bildrechte © bht2000 – Fotolia.com

Mit diesen 10 Tipps sparen Sie im ersten Babyjahr über 3.000 Euro

Mit diesen 10 Tipps sparen Sie im ersten Babyjahr über 3.000 Euro

Werdende Eltern haben in der heutigen Zeit eine Menge um die Ohren. Wie sollen sie zwischen Geburtsvorbereitungskurs, Schwangeren-Yoga und jeder Menge gut gemeinter Ratschläge dabei auch noch aufs Geld achten? Gerade beim ersten Kind fallen nach der Geburt mitunter Ausgaben an, die nur unnötig ins Geld gehen. Im ersten Babyjahr lassen sich jedoch einige Ausgaben auf einfache Art reduzieren oder komplett sparen. Wie Sie im ersten Babyjahr effizient Geld sparen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Sparen bei der Nahrung

Spezielle Nahrung für Säuglinge und Babys gibt es in zahllosen Variationen. Fertigmilch für das Fläschchen, Wasser speziell für Babykost oder Brei im Glas geht auf Dauer ins Geld. Wenn Sie im ersten halben Jahr hauptsächlich Stillen und anschließend pro Tag nur etwas über 4 Euro für Babynahrung ausgeben, kommen in den verbleibenden 6 Monaten schon 750 Euro zusammen.

Etwa zwei Drittel dieses Betrages lassen sich durch weiteres Stillen sowie Brei aus eigener Herstellung einsparen. Babykost können Sie auch vorkochen und als Vorrat in Gläsern einfrieren. Ihre eigenen Mahlzeiten lassen sich leicht so umstellen, dass Ihr Baby davon in babygerechten Portiönchen etwas abbekommt. Kreative Rezepte für selbstgemachten Baby-Brei finden Sie hier. Durch den Ersatz für Beikost oder Brei aus eigener Herstellung können Sie im ersten Babyjahr also auf eine Ersparnis von etwa 500 Euro kommen.

Sparen bei der Kleidung

Besonders bei Säuglingen und Babys werden durch das Wachstum alle paar Monate neue Kleidungsstücke nötig. Laut Freundin.de sammeln sich durch neu gekaufte Strampelanzüge, Schuhe oder Jacken Ausgaben in Höhe von mindestens 500 Euro im Jahr an. Diese Summe kann sich schnell verdoppeln, wenn Sie hauptsächlich Markenkleidung kaufen. Halten Sie also lieber nach gebrauchter Kleidung für Ihr Baby Ausschau, um von den 500 Euro rund die Hälfte (250 Euro) einzusparen.

Neuanschaffungen rechnen sich bei Kindern generell selten, da solche Kleidungsstücke in der Regel nicht lange getragen werden. Daher können abgelegte Babyklamotten auch als Second-Hand-Ware noch fast neuwertig sein. Suchen Sie in Ihrer Nähe nach Tauschbörsen oder Flohmärkten speziell für Babysachen. Eine empfehlenswerte Seite für gebrauchte Babybekleidung im Internet ist beispielsweise Mamikreisel.de.

Sparen beim Kinderwagen

Der Kinderwagen ist eine der teuersten Anschaffungen für werdende Eltern. Hier gibt es viele Möglichkeiten zu sparen: Wählen Sie ein gebrauchtes, statt ein neues Modell. So lassen sich schnell 40-60% der Kosten einsparen. Überlegen Sie auch, ob Sie eventuell auf einen Kinderwagen komplett verzichten wollen. Eine Alternative stellt das Tragetuch dar, mit dem Sie Ihr Baby bequem auf dem Rücken oder Bauch tragen können. Das unterstützt außerdem die Bindung, gibt dem Baby mehr Sicherheit und Zufriedenheit und Sie sind mobiler.

Einen Buggy können Sie später immer noch kaufen – der wird dann jedoch deutlich günstiger sein, als ein Kombimodell. Gut 450 Euro lassen sich auf diese Weise sparen.

Sparen beim Babybett

Im ersten Jahr nach der Geburt muss nicht unbedingt schon ein Babybettchen extra angeschafft werden. Wenn es sich einrichten lässt, kann das Baby in Ihrem Ehebett schlafen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Neugeborenes nachts seltener wach wird und schreit, kann durch diese Maßnahme zusätzlich steigen. Der Grund dafür ist, dass es beim Schlafen ständig einen Elternteil in der Nähe hat. Dadurch können Sie unter Umständen in den Nächten eher durchschlafen – aber eine Garantie muss das nicht sein. Für ein eingespartes Bettchen im ersten Jahr sehen wir ein Einsparpotential von mindestens 200 Euro.

Sparen bei den Windeln

Wenn Sie zu herkömmlichen Einwegwindeln greifen, kostet das beim durchschnittlichen Bedarf eines Babys circa 800 Euro pro Jahr. Mit Windeln aus Stoff sparen Sie sich einen Teil davon ein und schonen die Umwelt. Moderne Stoffwindeln stehen in Sachen Tragekomfort oder Saugkraft den Wegwerfwindeln in nichts nach.

Im direkten Vergleich sind Windeln aus Baumwolle teurer, rechnen sich allerdings durch ihre Wiederverwendbarkeit. Im ersten Babyjahr müssen Sie bereits verschiedene Größen anschaffen und benötigen zum Waschen mehr Strom und Wasser. Dennoch werden Sie mit der ökologischeren Alternative etwa die Hälfte der 800 Euro (400 Euro) einsparen.

Sparen beim Wickeltisch

Um die Windeln zu wechseln, benötigen Sie nicht noch einen speziellen Tisch. Mit einer simplen Wickelauflage können Sie so gut wie jede Fläche zum Windelwechsel benutzen. Dabei ist eine solche Auflage nicht nur leicht zu transportieren, sondern auch einfach zu reinigen und preiswert in der Anschaffung. Indem Sie auf einen speziellen Wickeltisch verzichten und stattdessen eine flexible Auflage kaufen, sparen Sie leicht weitere 100 Euro im ersten Lebensjahr Ihres Babys.

Sparen bei der Krabbelgruppe

Selbst bei der Krabbelgruppe können Sie im ersten Babyjahr Geld sparen. Organisierte Gruppen werden in der Regel eine Kleinigkeit kosten. Aber auch darauf kommt es an. Gehen Sie im ersten Jahr nach der Geburt insgesamt 20 Mal zu einem solchen Treffen, für das jeweils 5 Euro fällig werden, haben Sie hierfür Ausgaben in Höhe von 100 Euro.

Die Alternative, mit der Sie sparen können, heißt keinesfalls Verzicht! Für die sozialen Kontakte und den Austausch mit anderen Kleinkindern sind solche Gruppen für Ihr Baby wertvoll. Übernehmen Sie die Organisation selbst, geht das gratis. Über soziale Netzwerke können Sie in Ihrer Umgebung leicht andere junge Eltern finden und sich zusammentun. Mit einer selbst initiierten Krabbelgruppe sparen Sie also ungefähr 100 Euro im ersten Babyjahr.

Sparen bei Pflegeprodukten

Die Regale im Drogeriemarkt mit Pflegeprodukten für Babys scheinen fast endlos. Puder, Shampoo, Hautcreme und vieles mehr stehen zur Auswahl. Zu Ihrer Grundausstattung sollte als Ersatz für Wundcreme immer Ringelblumencreme gehören. Für die Hautpflege (auch beim Windelwechsel) genügt eine kleine Menge Olivenöl, das mit Wasser verdünnt wird. In den ersten Lebensjahren kann sogar komplett auf Shampoo verzichtet werden. Ist die Kopfhaut gesund, reicht reines Wasser vollkommen aus.

Das Magazin „Freundin“ veranschlagt für die Babypflege durch Feuchttücher & Co. eine durchschnittliche Pauschale von monatlich 50 Euro. Damit kommen wir über das ganze Jahr hinweg auf 600 Euro, die allein für Pflegeprodukte gespart werden können.

Sparen beim Spielzeug

Auf Spielzeug dürfen Sie nicht verzichten. Babys sehen die Welt allerdings mit anderen Augen als Erwachsene. Alles ist erst einmal neu und vor allem interessant! Der raschelnde Inhalt eines Säckchens oder selbstgebasteltes Spielzeug kann die Sinne Ihres Babys ebenso anregen wie teuer Gekauftes. Ohne großen Aufwand lässt sich etwa ein Mobile herstellen und im Netz finden sich unzählige weitere Ideen für weiteres Babyspielzeug.

Indem Sie (zumindest teilweise) auf Konsum verzichten und Ihr kreatives Basteltalent wecken, können Sie pauschal über das erste Babyjahr sicher weitere 100 Euro einsparen.

Sparen beim Babysitter

Wir gehen von der Konstellation aus, dass Sie sich ab dem 6. Monat nach der Geburt einmal im Monat einen Theater- oder Restaurantbesuch ohne Nachwuchs gönnen möchten. Dabei sind Sie jeweils 5 Stunden außer Haus und buchen einen Babysitter, der 10 Euro pro Stunde nimmt. Diese Dienste kosten Sie dann insgesamt 300 Euro im ersten Babyjahr.

Sparen Sie das Geld, indem Sie Ihr Baby von den Großeltern oder anderen Verwandten betreuen lassen. Die werden sich in der Regel freuen und kosten kein Geld. Wenn Sie im Bekanntenkreis frischgebackene Eltern haben, können Sie auch dort nachfragen und sich dafür „revanchieren“, indem Sie deren Kind hin und wieder einen Abend lang beaufsichtigen. Am wichtigsten ist bei diesem Aspekt die Kompetenz und Zuverlässigkeit.

Elterngeld optimieren

Elterngeld gibt es für 12 Monate (+2 Monate für den Partner) und es beträgt im Regelfall 65 bis 67% des Netto-Einkommens. Es gibt jedoch zahlreiche Wege, das Elterngeld zu erhöhen. Wechseln Sie rechtzeitig die Steuerklasse, melden Sie ein Nebengewerbe an, damit sich der Bemessungszeitraum verlagert oder stellen Sie Rechnungen als Selbstständiger einfach geschickt im Bemessungszeitraum vor der Geburt und weniger im Bezugszeitraum des Elterngeldes. Anleitungen dazu finden Sie auf elterngeld.de

Zusammengefasst sehen Sie hier nochmal die Übersicht, wie wir die 3.000 Euro Einsparpotential im ersten Babyjahr errechnet haben. Selbstverständlich sind diese Summen als unverbindliche Richtwerte zu verstehen und können in Ihrem Fall abweichen. Aber wenn Sie bereits den ein oder anderen Tipp umsetzen, wird sich das in Ihrer Haushaltskasse bemerkbar machen.

Nahrung…………………….500 Euro

Kleidung…………………….250 Euro

Kinderwagen………………..450 Euro

Babybett…………………….200 Euro

Windeln……………………..400 Euro

Wickeltisch………………….100 Euro

Krabbelgruppe.…………….100 Euro

Pflegeprodukte…………..…600 Euro

Spielzeug……………………100 Euro

Babysitter…………………..300 Euro

INSGESAMT….………….. 3.000 Euro

Fazit

Im ersten Babyjahr können Sie bei vielen Kleinigkeiten Geld einsparen. Hier wurde das anhand von 10 Tipps erläutert. Keiner der Tipps ist besonders schwer realisierbar. Dennoch werden Sie wahrscheinlich nicht jeden davon exakt umsetzen wollen oder können. Zudem werden Sie als junger Elternteil gerade auch die Momente schätzen, wenn Sie zur Ruhe kommen können. Wenn Ihnen dann der Sinn nicht nach Basteln oder Organisieren steht, ist das nachvollziehbar.

Sie sparen bereits Ausgaben ein, wenn Sie ab und zu auf das Neueste verzichten und stattdessen Alternativen finden. Der ökologisch nachhaltige Weg ist dabei oft auch der Günstigere. Am wichtigsten ist im ersten Babyjahr allerdings nicht das Sparen. Genießen Sie die Zeit mit Ihrem Nachwuchs und schauen Sie zu, dass es ihm an nichts fehlt. Das ist auf Dauer gesehen dann sogar unbezahlbar.

Finanzielle Unterstützung beim Umzug für Sozialhilfeempfänger

Finanzielle Unterstützung beim Umzug für Sozialhilfeempfänger

Finanzielle Unterstützung beim Umzug für Sozialhilfeempfänger

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Nach Artikel 11, Abs. 1 Grundgesetz genießen alle Deutschen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet, was bedeutet, dass dies bei Bedarf auch durch finanzielle Unterstützung beim Umzug zu gewährleisten ist. Jeder Bürger darf seinen Wohnort frei wählen und diesen zu jeder Zeit wechseln. Wie stellt sich die Situation konkret dar, wenn jemand Sozialhilfe erhält? Ist dann ein Umzug wirklich einfach möglich und gibt es immer finanzielle Unterstützung beim Umzug?

Grundlegende Bestimmungen für Umzüge bei Bezug von Sozialhilfe

Sozialhilfeempfänger bzw. Bezieher von Grundsicherung müssen beim Sozialamt keine Genehmigung einholen, wenn sie ihren Wohnsitz wechseln möchten. Allerdings besteht eine Informationspflicht gegenüber der Behörde. Zieht man in eine andere Stadt oder Gemeinde bzw. verlegt seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland, ist eine Ab- und Anmeldung erforderlich. In diesem Fall tut man einfach Folgendes, man: 

  • meldet sich beim bisherigen Einwohner- sowie beim Sozialamt ab
  • setzt das zukünftig zuständige Amt über den Umzug in Kenntnis

Die Ansprüche auf Sozialhilfe werden vom Amt weiterhin übernommen. Bei einem Wohnungswechsel wird Umzugsgeld z. B. erstattet, wenn der Wohnsitzwechsel aus sozialhilferechtlicher Sicht als zwingend erforderlich einzustufen ist.

Wann gibt es für Sozialhilfeempfänger finanzielle Unterstützung beim Umzug

Eine finanzielle Unterstützung beim Umzug wird wird vom Amt getragen, wenn die bisherige Wohnung zu klein oder zu groß ist. Jeder Sozialhilfeempfänger hat das Recht auf eine angemessen große Wohnung. Des Weiteren werden die Umzugskosten übernommen, wenn die Miete unangemessen hoch ist. Auch die Möglichkeit des Dazuverdienens an einem anderen Wohnsitz ist ein Grund für die Bewilligung der Unterstützung. 

Sind aufgrund von Baumängeln oder gesundheitsschädlicher Mängel die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit gefährdet, kann das Sozialamt ebenfalls entscheiden, dass ein Umzug finanziell unterstützt wird. Auch der Wunsch, mit seinem Partner zusammenzuziehen oder eine räumliche Trennung zu vollziehen, wird von der Behörde als Grund für finanzielle Unterstützung anerkannt. 

Wichtiger Unterschied: Veranlasste und freiwillige Umzüge

Die Umzugskosten werden ja unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt übernommen. Wenn ein Sozialhilfe- oder Hartz 4-Empfänger auf Verlangen des Leistungsträgers die Wohnung wechseln muss, werden die Umzugskosten in voller Höhe erstattet. Ein solcher, veranlasster Wechsel der Wohnung kann beispielsweise durch eine unangemessene Wohnraumgröße begründet sein. Der Umzug in eine neue Wohnung wird in diesem Fall voll übernommen. 

Bei einem freiwilligen Umzug wird situationsabhängig über eine Erstattung der Umzugskosten entschieden. In jedem Fall muss aber eine Genehmigung des zuständigen Amtes eingeholt werden. Das Recht zur Bewilligung einer Erstattung der Umzugskosten seitens der Arge oder des Sozialamtes setzt immer eine Notlage voraus. Notlagen entstehen z. B. durch: 

  • Schimmelbefall oder Brand in der bisherigen Wohnung
  • Eine rechtsgültig ausgesprochene Kündigung des Vermieters
  • Erwarten von Nachwuchs
  • Eine zu weit vom Wohnort gelegene Arbeitsstelle
  • Scheidung, in deren Rahmen der Sozialhilfeempfänger umziehen muss

Das zuständige Sozialamt prüft jeden Einzelfall und entscheidet dann auf Grundlage des jeweiligen Sachverhalts, ob es finanzielle Unterstützung beim Umzug gewährt. 

Welche finanzielle Unterstützung beim Umzug wird gewährt?

Wurde der freiwillige Wohnungswechsel des Hartz 4-Empfängers durch Genehmigung der finanziellen Unterstützung sozusagen genehmigt, werden folgende Kosten von der zuständigen Behörde getragen: 

  • Kosten für einen Umzugswagen
  • Kosten für Umzugskartons
  • Verpflegung für private Umzugshelfer
  • Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Renovierungsarbeiten 

Für körper- und sehbehinderte Menschen sowie Senioren und Personen mit schweren Gesundheitsproblemen gelten besondere Regeln. Für diese Personengruppen werden die Kosten für professionelle Umzugshelfer vom Sozialamt übernommen. Hier ist allerdings Voraussetzung, dass die Erkrankung durch  ein Attest oder ein entsprechendes Ausweis-Dokument nachgewiesen werden muss. Bei einer Finanzierung durch das Jobcenter für eine neue Wohnung werden nur selbst durchgeführte und organisierte Umzüge finanziell getragen. Privaten Helfern wird eine Helferpauschale gewährt, diese beträgt maximal 50 Euro. Das Jobcenter übernimmt in manchen Fällen auch die Kosten für Wohnungsannoncen und Wohnungsbesichtigungen.

Fazit: finanzielle Unterstützung von Umzügen ist möglich

In eine neue Wohnung zu ziehen, ist auch für einen Sozialhilfeempfänger grundsätzlich immer möglich. Die finanzielle Unterstützung beim Umzug wird aber nur in begründeten Fällen gewährt. Bei der Übernahme durch das Arbeitsamt gilt es zu beachten, dass man rechtzeitig mit der Planung beginnt und Kostenvoranschläge einholt. Nur so ist es möglich, seinen Anspruch auf Sozialhilfe geltend zu machen. Alternativ kann ein Wechsel der Wohnsituation auch über einen zinslosen Kredit von Freunden oder Familie finanziert werden. Bei kreditgebenden Banken sollte man sich vorher über die Konditionen informieren.