Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

Mietvertrag unterschreiben: Darauf solltest du genau achten

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Bevor du den Mietvertrag für deine erste Wohnung unterschreiben wirst – voller Eifer und Tatendrang, lass dir genügend Zeit um ihn dir in Ruhe durchzulesen oder nehme ihn wenn möglich für einen Tag mit nach Hause. Ist er einmal unterschrieben, gibt es kein zurück mehr.

Nötige Verbesserungen festhalten

Sollten dir verbesserungswürdige Schäden oder Mängel aufgefallen sein, fertige eine unterschriebene Liste an und gebe sie dem zuständigen Sachbearbeiter. Dies können z.B. verschmutzte und beschädigte Fugen oder schleifende Fenster sein. Es ist keine Schande dies einzufordern, denn du zahlst ja nicht umsonst genügend Miete. Bevor diese Mängel nicht behoben sind, würde ich mit der Unterschrift warten.

7 Dinge, die im Mietvertrag geregelt sein sollten

  • $Sind alle Nebenkosten detailliert aufgelistet?
  • $Ist mit Mieterhöhungen zu rechnen?
  • $Wie hoch ist die Kaution ? Diese kann übrigens in 3 gleichen Raten bar gezahlt werden und darf maximal 3 Monatsmieten betragen. Eine Sofort-Zahlung der gesamten Kaution ist nicht zulässig.
  • $Sind alle Mitmieter richtig eingetragen?
  • $Hat der Vermieter ein Übergabeprotokoll angefertigt?
  • $Was darf in der Wohnung verändert werden? (z.B. Laminat?)

Weitere wichtige Details beachten

Achte darauf, ob im Mietvertrag weitere bindende Verträge enthalten sind wie z.B. Kabel-Anschluss oder Stromanmeldung. Möglicherweise möchtest du diese aus Spargründen lieber selbst anmelden?

Haben alle Mieter einer Wohngemeinschaft den Mietvertrag unterschrieben, können sie diesen auch nur gemeinsam kündigen. Zusätzlich haftet jeder für die volle Miete. Der Vermieter kann außerdem von einem Mitbewohner die gesamte Miete verlangen. Dieser muss sich letztlich mit den übrigen Mietern einigen.

Die Haltung von Tieren darf der Vermieter prinzipiell nicht verbieten. Lautlose Tiere wie Katzen sind in der Regel kein Problem. Allerdings kann eine unerlaubte Tierhaltung ein Kündigungsgrund für die Wohnung sein. Lieber vorher nachfragen, in den meisten Fällen gibt es die Zustimmung. 

Versicherungen – Welche du zu Beginn wirklich brauchst

Versicherungen – Welche du zu Beginn wirklich brauchst

Versicherungen: Welche du zu Beginn wirklich brauchst

  • 7 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber
Spätestens wenn du deine eigenen vier Wände bewohnst, solltest du dich das erste Mal selbst mit dem Thema Versicherungen beschäftigen. Es stellt sich die Frage, bin ich überhaupt noch über meine Eltern mitversichert? So konkret kann man das nicht pauschalisieren, da mehrere Faktoren hineinspielen. Generell gilt dies nur, solange du noch zu Hause wohnst und dich in einem weiterbildenden Verhältnis befindest. Alle Versicherungen kannst du heute bequem online abschließen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen gesetzlichen Versicherungen und den Privaten.

Zu den Sozialversicherungen, für die eine Versicherungspflicht besteht, gehören die Renten-, Kranken,- Pflege- und Arbeitslosenversicherung, welche alle automatisch von Lohn und Gehalt abgezogen werden. Ausnahmen bilden Beamte und Selbstständige.

Ab wann muss ich mich mit Versicherungen auseinandersetzen?

Du musst dich nicht sofort um eine Versicherung kümmern, nur weil du ausgezogen bist!

Was heißt das konkret? Nun ja, eine Krankenversicherung brauchst du erst, sobald du selbst mehr als 450€ verdienst, diese soll dich aber nicht weiter beschäftigen, da sie zu den Sozialabgaben zählt und automatisch von Lohn und Gehalt abgezogen wird. Die Hausrat- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind freiwillig, aber prinzipiell empfehlenswert. Die private Haftpflicht ist jedoch eine Pflichtversicherung und sollte niemals außer Acht gelassen werden. Befindest du dich in einem Ausbildungsverhältnis, bist du bis zum 25. Geburtstag bei deinen Eltern mitversichert. Dies kann auch für eine Unfall- und Krankenversicherung gelten!.

Natürlich ist das finanzielle Budget am Anfang noch begrenzt, und gerade bei dem ersten eigenen Haushalt machen große und teure Versicherungen auch noch nicht sehr viel Sinn – doch welche Versicherung ist wirklich erforderlich in der ersten eigenen Wohnung? Gegen welche Schäden muss man sich auch schon am Anfang unbedingt absichern?

Die Hausratversicherung (Optional)

Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die am Hausrat durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus aber auch durch Feuer, Leitungswasser und Hagel oder Sturm entstehen. Zwar ist gerade in jungen Jahren der Wert des Hausrats noch beschränkt, doch muss er aufgrund eines Schadens ersetzt werden, macht dies schon eine nennenswerte finanzielle Größenordnung aus. Eine Hausratversicherung übernimmt diesen Schaden, sodass man sich beschädigte oder zerstörte Gegenstände neu zulegen kann. Bei einer Hausratversicherung ist vor allem darauf zu achten, dass eine Unterversicherung vermieden wird, denn sie würde dafür sorgen, dass die Versicherung nur einen Teil des entstandenen Schadens ausgleicht.

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Die private Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung!)

Eine Haftpflichtversicherung dagegen deckt zwar nicht unmittelbar einen Schaden an der Wohnungseinrichtung ab, ist aber wohl die wichtigste Absicherung, die man benötigt, sobald man nicht mehr in der Wohnung der Eltern lebt. Sie greift immer dann, wenn ein Dritter geschädigt wurde und Ansprüche auf den Ersatz von Sach-, Personen- oder Vermögensschäden geltend macht. Solche Schäden können schnell eine immense Größenordnung ausmachen und sind deshalb fast zwingend durch eine gute Haftpflichtversicherung abzudecken. Diese muss nicht einmal teuer sein. Wichtig ist aber, dass sie Gefälligkeitsschäden beinhaltet – also Schäden, die man einem anderen verursacht, weil man ihm einen Gefallen tun wollte wie zum Beispiel durch die Hilfe beim Umzug.

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Zur Selbstversicherung führt:
  • $Eine abgeschlossene Berufsausbildung durch Schule, Studium etc.
  • $Und
  • $Auf Dauer festgelegtes und geregeltes Einkommen oder Beginn einer Zweitausbildung
  • $Oder
  • $Du aus diversen Gründen nicht mehr über deine Eltern versichert sein kannst
Was nicht zur Selbstversicherung führt:
  • $Volljährigkeit erreicht - Mitversicherung der Eltern ausreichend
  • $Ein eigener Haushalt, jedoch in einem Ausbildungsverhältnis (Schule, Studium etc.) - Mitversicherung der Eltern ausreichend

Die Krankenversicherung (Pflichtversicherung!)

Eine Krankenversicherung erstattet für die Versicherten die Kosten, voll oder teilweise, die für die Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen oder Mutter-schaft anfallen. Sie ist damit ein Teil des Sozialversicherungssystems. Wird ein Arbeitnehmer krank, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter, danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt ein Krankentagegeld aus. Dieses beträgt jedoch höchstens 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Alle medizinisch notwendigen Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. Allerdings gibt es einen Eigenanteil bei Medikamenten. Bei Zahnersatz beispielsweise kommen die Kassen nur zu maximal 60 Prozent auf, den Rest muss man aus eigener Tasche bezahlen. Daher lohnt sich oft auch eine Zusatzversicherung für Zahnersatz. Ein jährlicher Besuch beim Zahnarzt mit Checkheft ist wichtig und bringt weitere Ersparnisse.

Ab dem 25. Lebensjahr brauchst du eine eigene Krankenversicherung, auch als Schüler oder Student. Sie kann je nach Schulart 60€ bis 145€ betragen. Abgesehen von einer betrieblichen Ausbildung empfiehlt es sich also, immer unter der 450€ Grenze zu bleiben.

Studenten

Sobald die Einkommensgrenze von 450€ im Monat (so wie Minijob) als auch Alter von 25 Jahren nicht überschritten werden, musst du keine eigene
Krankenversicherung abschließen und bist noch familienversichert. D.h., du kannst auch unter 25 Jahren versicherungspflichtig sein, sollte dein Einkommen zu groß sein. Bei BAföG gibt es hier die bereits genannten Zuschüsse.

Auszubildende

Anders als bei Studenten, benötigst du als Auszubildender generell eine Krankenversicherung, am besten eine ohne Zusatzbeitrag. (z.B. AOK)

Schüler

Als Schüler bist du normalerweise mit familienversichert und musst dich um nichts kümmern, ob du dabei noch zu Hause wohnst spielt keine Rolle.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (Optional)

Mit ihr erhältst du eine monatliche Rente, wenn du deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Sie kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung, Rentenversicherung oder Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Gerade in den ersten Jahren des Berufslebens greift die Rentenversicherung nur unzureichend, da du noch nicht viel eingezahlt hast. Du solltest sie schon während der Ausbildung oder Studium abschließen, auch wenn Sie nicht billig ist.

Ab wann sollte ich eine abschließen?

Für Azubis sowie Studenten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, denn sie haben bei einer Berufsunfähigkeit nicht einmal Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente, da diese erst nach fünf Jahren Berufstätigkeit oder nach 60 Beitragsmonaten gezahlt wird. Wenn beispielsweise ein Student berufsunfähig wird, dann heißt das nicht, dass er in Zukunft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in eine Vorlesung gehen kann. Es bedeutet vielmehr, dass er bereits heute weiß: Nach dem Studium kann er aus gesundheitlichen Gründen den im Studium erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Genau dagegen sollten sich junge Menschen versichern und nicht an der falschen Stelle geizen.

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Tipps zum Vertragsabschluss:

  • $Nachversicherungsmöglichkeit mit einbeziehen, damit du dich später keinem erneuten Gesundheitscheck unterziehen musst, sobald du mehr verdienst und die Versicherungssumme erhöhen möchtest
  • $Achte darauf, dass der Vertrag keine „Abstrakte Verweisung“ beinhaltet
  • $Laufzeit kann quasi unbegrenzt bis zum Renteneintritt laufen
  • $Darauf achten, eine Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen

Die Unfallversicherung (optional)

Mit der privaten Unfallversicherung bist du abgesichert, falls du durch einen Unfall erwerbsunfähig wirst. Die private Unfallversicherung kann eine wichtige Ergänzung sein, da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen in der Arbeit und auf dem Weg dorthin greift, nicht jedoch bei Unfällen in der Freizeit. Hier bekommst du keine feste Rente, sondern eine vereinbarte Summe ausgezahlt. Hier ist eine Deckungssumme von 200.000€ empfehlenswert, was etwa 10 bis 15 Euro im Monat ausmacht.

Wann macht sie Sinn?

Die Unfallversicherung macht nur dann Sinn, wenn du keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst, z.B. aufgrund einer Vorerkrankung. Falls der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in deinem Fall möglich ist, solltest du auch unbedingt auf diese zurückgreifen! Denn hier bist du auch bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheiten abgesichert, die in 90 Prozent der Fälle zu Berufsunfähigkeit führen! Die Unfallversicherung ist also immer erst die zweite Wahl.

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Weitere Versicherungen

Eine private Rechtsschutzversicherung ist eine feine Sache, wenn man z.B. Ärger mit dem Arbeitgeber oder Vermieter bekommt. Sie kostet etwa 150 € im Jahr.
Lebensversicherungen aller Art, als Form einer späteren Altersvorsorge, lohnen sich heutzutage kaum noch. Dafür sind die Zinsen zu niedrig. Hinzu kommt, dass bei
späterer Auszahlung erneut Steuern fällig werden, welche beim Einzahlen ja bereits aus dem Lohn und Gehalt abgeflossen sind.

Die KFZ-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Preisvergleiche lohnen sich immer, da sich die Preise der Versicherungsgesellschaften stark unterscheiden. Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach Alter, Wohnort, Fahrzeugtyp und unfallfreien Jahren. Bei Neuwagen sollte man immer die Vollkaskoversicherung wählen, bei Gebrauchtwagen reicht in der Regel die Teilkasko. Um Geld zu sparen, kannst du die Versicherung jährlich kündigen und einen günstigeren Versicherer wählen. Gerade in jungen Jahren sind die Beiträge horrend hoch. Wer schlau ist, lässt das Auto über einen Elternteil mit wenig Prozenten versichern und spart bis zu 1.000€ im Jahr!

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Fazit

Sich frühzeitig zu versichern ist wichtig und sollte nicht unterschätzt werden, denn das Schicksal schlägt oft schnell und unerwartet zu. Allerdings ist es empfehlenswert solange zu warten, bis die private Haftpflicht für dich versicherungspflichtig wird. Dann kannst du zusätzlich Hausrat- und Berufsunfähigkeitsversicherung bei ein und derselben Versicherung abschließen und somit bessere Konditionen bekommen.

An- und Ummelden bei Umzug: Daran musst du denken

An- und Ummelden bei Umzug: Daran musst du denken

An- und Ummelden bei Umzug:
Daran musst du denken

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Früher oder später fällt dir vielleicht auf, das viele Briefe noch bei den Eltern einflattern. Viel schlimmer wäre es jedoch, wenn dir am Einzugstag in die erste Wohnung auffällt, das du noch keinen Telefonanschluss angemeldet hast. Das ist in all der Aufregung und Stress schon manch Anderen passiert. Doch es gibt noch einige andere Dinge zu beachten.

Ummelden: Was muss an- oder umgemeldet werden?

Wenn du von Zuhause ausziehst, muss du deinen Wohnsitz an bzw. ummelden. zuständig dafür ist das örtliche Einwohnermeldeamt, in der sich dein neues zu Hause befindet. Oft sind diese Einwohnermeldeämter im Rathaus, Stadthaus oder Bürgeramt untergebracht. Im Internet, Telefonbuch oder über die Auskunft ist die Telefonnummer zu erfahren und über die Zentralen der Einwohnermeldeämter auch die Adresse sowie die Öffnungszeiten.

Du musst alle Behörden und Institutionen rechtzeitig über deine neue Anschrift informieren, damit du nicht jedesmal nach Hause gehen musst, um deine persönlichen Briefe ab zu holen. Abgesehen davon musst du dich natürlich auch um Strom, Internet, Telefon und viele weitere Dinge kümmern, die nicht von selbst angemeldet werden.

Unterschied zwischen An- und Ummelden?

Den gibt es. Und zwar musst du dich ummelden, wenn du innerhalb deiner Stadt umziehst. Wechselst du zum Beispiel von Berlin nach Hamburg, meldest du dich in einer neuen Stadt an, demzufolge einmal abmelden und dann wieder anmelden.

Warum der ganze Aufwand?

Bei uns ist es Pflicht, den neuen Wohnsitz innerhalb von sieben Tagen anzumelden. Wird diese Frist überschritten, können Bußgelder auf dich zukommen. Ein ausgefüllter Meldeschein übernimmt so quasi die gesetzliche An- und Ummeldung und dient gleichzeitig als Ihr Nachweis.

Was benötige ich zum An- und Ummelden?

Auf jeden Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Ein gesetzlicher Vertreter kann für dich im Notfall einspringen. Bis zum 16. Lebensjahr sind deine Eltern für deine Ummeldung verantwortlich.

Was gibt es besonderes zu beachten?

Mit allen nötigen Papieren in petto verläuft dieser Prozess recht zügig. Hast du mehrere Wohnsitze, z.B. durch die Arbeit oder Schule, musst du einen Hauptwohnsitz angeben. Welcher dieser sein soll, musst du selbst abwägen. Ämter wie z.B. das Bafög-Amt müssen immer über deinen Wohnortwechsel informiert werden.

Das muss an- und umgemeldet werden:

  • $Einwohnermeldeamt
  • $Strom und Gas
  • $Telefon und Internet
  • $KFZ-Zulassung
  • $Mobilfunk/Handy
  • $Versicherungen
  • $GEZ

Über neue Anschrift informieren:

  • $Krankenkasse
  • $Schule, Uni
  • $Arbeitgeber
  • $Banken
  • $Finanzamt bei Wohnortwechsel
  • $Kindergarten
  • $Abo's
  • $Vereine und Hobby
Berufsausbildungsbeihilfe: Elternunabhängiges BAB für die eigene Wohnung

Berufsausbildungsbeihilfe: Elternunabhängiges BAB für die eigene Wohnung

Berufsausbildungsbeihilfe: Elternunabhängiges BAB für die eigene Wohnung

  • 5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Eine eigene Wohnung zu finanzieren ist gar nicht so einfach, gerade Auszubildende können sich den Wunsch von den eigenen vier Wänden nur mithilfe staatlicher Förderung leisten. Weil die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe BAB elternunabhängig gewährt wird, wenn ihr Einkommen den festgelegten Freibetrag nicht übersteigt, ist der Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wann bist du antragsberechtigt und wenn ja, wo stellst du den Antrag und wie hoch ist die Beihilfe?

Was versteht man unter Berufsausbildungsbeihilfe BAB elternunabhängig?

Die BAB ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Sie kann bei einer betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung in Anspruch genommen werden und ist eine staatliche Förderung. Die BAB ist ein Vollzuschuss.

BAB: Voraussetzungen bei Azubis (duale Ausbildung)

Ein Anspruch auf BAB besteht laut Gesetz nur dann, wenn du als Antragsteller eine berufliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvierst oder an einer förderungsfähigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmst. Zusammengefasst musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • $du erlernst einen staatl. anerkannten Ausbildungsberuf
  • $es liegt ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag vor, der von einer zuständigen Stelle eingetragen wurde (z.B. IHK)
  • $es handelt sich um eine Erstausbildung (nach Abitur, Realschulabschluss o. ä.)

Ausnahme: Auch, wenn du verheiratet bist und/oder bereits Kinder hast, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

 

Darüber hinaus bist du auch antragsberechtigt, wenn du die folgenden Voraussetzungen erfüllst:

  • $du beginnst nach Abbruch einer ersten Ausbildung eine zweite (für eine Bewilligung sind triftige Gründe notwendig)
  • $die zweite Ausbildung ist für deine berufliche Eingliederung dauerhaft notwendig
  • $du wohnst als nicht Volljähriger nicht bei deinen Eltern und musst eine eigene Wohnung mieten (die Entfernung zum Ausbildungsplatz beträgt mind. eine Stunde je Strecke)

 

Du kannst aber auch bei Vorlage der folgenden Voraussetzungen einen Antrag auf Gewährung der Berufsausbildungsbeihilfe stellen:

  • $du bist mindestens 18 Jahre alt (das allein reicht) oder
  • $du bist verheiratet oder
  • $du hast mindestens ein Kind
  • $die Lage des Elternhauses für den Standort der eigenen Wohnung keine Rolle
  • $du besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft

 

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bist du dem Grunde nach berechtigt, BAB zu beziehen. Bewilligt wird die Berufsausbildungsbeihilfe immer für einen Zeitraum von 18 Monaten.

Eine berufliche Ausbildung wird nur dann mit BAB gefördert, wenn die erforderlichen Mittel zur Bestreitung deines Lebensunterhalts, für die Fahrtkosten und die sonstigen Aufwendungen nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt, auch während der Ausbildung. Deshalb wird BAB von der Arbeitsagentur nur gezahlt, wenn die Eltern nicht genug Geld haben, um ihre Kinder selbst zu unterstützen.

Wo wird BAB elternunabhängig beantragt?

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt, welche dann prüft, ob grundsätzlich Anspruch auf BAB besteht. Im Falle der Bedürftigkeit wird dann der Bedarf zum Lebensunterhalt ermittelt.

Berufsausbildungsbeihilfe – Höhe und Bedarf

Auf den Gesamtbedarf werden im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung dein eigenes Einkommen, das Einkommen deiner Eltern und deines Ehegatten/deiner Ehegattin (wenn vorhanden) angerechnet, soweit sie bestimmte Freibeträge übersteigen. BAB wird nicht gezahlt, wenn du bestimmte andere staatliche Hilfen erhältst oder andere Leistungsträger zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind. Beim Bedarf für die Miete ist es egal, wie teuer oder wie groß die Wohnung ist. Sie muss nicht “angemessen” sein, wie etwa bei der Berechnung von ALG II. Der BAB-Höchstsatz betrug im August 2020 bei 723 Euro pro Monat.

Die Fahrtkosten werden bei der Berufsausbildungsbeihilfe immer individuell berechnet. Es werden dabei die Fahrtkosten zwischen Berufsschule, Arbeitsstelle und Wohnung übernommen. Als Auszubildender und Antragsteller musst du deine Fahrtkosten nachweisen können. Außerdem ist immer die preisgünstigste Verkehrsverbindung zu wählen.

BAB – Aktuelle Bedarfstabelle bei eigener Wohnung

 

Unterstützung zum Lebensunterhalt

348 €

Mietpauschale

224 €

Mietzuschuss (Miete über 146 €)

  75 €

Pauschalbetrag für Arbeitskleidung

12 €

Fernunterrichtsgebühren

17 €

Fahrtkosten

Höchstens 476 €

Kinderbetreuungskosten

130 €

Maximaler BAB Bedarf bei eigener Wohnung

1.207,00 €

BAB – Aktuelle Bedarfstabelle bei Unterbringung im Wohnheim

 

Unterstützung Lebensunterhalt (+ Kosten für Wohnheim)

90 €

Pauschalbetrag für Arbeitskleidung

12 €

Fernunterrichtsgebühren

17 €

Fahrtkosten

Höchstens 476 €

Kinderbetreuungskosten

130 €

Maximaler BAB Bedarf

725,00 €

BAB – Aktuelle Bedarfstabelle bei Azubi mit einer Betriebswohnung

 

Unterstützung Lebensunterhalt (+ Kosten für Unterbringung)

90 €

Pauschalbetrag für Arbeitskleidung

12 €

Fernunterrichtsgebühren

17 €

Fahrtkosten

Höchstens 476 €

Kinderbetreuungskosten

130 €

Maximaler BAB Bedarf

725,00 €

Berufsausbildungsbeihilfe – Mietbeihilfe für Azubis

Seit kurzem gibt es eine zusätzliche Mietbeihilfe für Auszubildende und Teilnehmer an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. In besonderen Fällen können sie wie ALG II-Empfänger eine zusätzliche Mietbeihilfe beantragen. Die Mietbeihilfe bei der ARGE können jetzt auch diejenigen beantragen, bei denen der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, weil sie oder ihre Eltern zum Beispiel zu viel verdienen. Mietbeihilfe erhalten:

  • $Auszubildende unter 25 Jahre
  • $Azubis, die nicht bei ihren Eltern wohnen
  • $Personen, denen kein BAB gezahlt wurde oder deren Mietzuschuss nicht ausreicht
  • $Personen, für die vor dem Auszug bei den Eltern bei dem für ALG II zuständigen Amt der Mietzuschuss beantragt wurde und die die Erlaubnis zum Auszug erhalten haben
  • $Personen, deren Wohnung nach Größe und Preis „angemessen“ ist

Das gilt im Sinne der Berufsausbildungsbeihilfe als Einkommen und was nicht?

Als Einkommen gilt dein Nettoeinkommen, das voll angerechnet wird sowie ggf. von dir bezogene Waisenrenten sowie Einkünfte aus Nebenjobs. Außerdem wird das als Unterhalt zu berücksichtigende Einkommen deiner Eltern und das Einkommen deines, wenn vorhandenen, Ehegatten berücksichtigt. 

Wichtiger Hinweis: Der theoretische Unterhalt deiner Eltern ergibt sich aus der BAB-Berechnung des Amtes. Er entspricht dem anrechenbaren Einkommen deiner Eltern nach deren Freibeträgen, im Fallbeispiel unten wären dies 197,50 Euro. 

Nicht als Einkommen zählt das Einkommen des Partners (nicht eheliche Lebensgemeinschaft), abzuführende Sozialversicherungsbeiträge (ca. 21,3%), die zu zahlende Lohnsteuer/Einkommenssteuer sowie die Kirchensteuer, der Soli-Zuschlag (fällt ab 2021 weg) sowie das Kindergeld. 

Der Unterhalt der Eltern wird dem BAB immer vorgezogen und als anzurechnendes Einkommen zur Berechnung dazu genommen, wenn ihre Einkommen über den weiter unten aufgelisteten Freibeträgen liegen. Eine elternunabhängige Förderung ist also ausgeschlossen, da BAB nur für die Erstausbildung gilt, bei der stets die Unterhaltspflicht der Eltern greift. Vom errechneten Bedarf werden deshalb nicht nur dein zu berücksichtigendes Einkommen, sondern auch das deiner Eltern abgezogen. Folgende Freibeträge sind bei der Beantragung von BAB zu berücksichtigen:

Freibeträge bei deinem Einkommen

 

Freibetrag bei deiner Ausbildungsvergütung, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsort zu weit entfernt liegt

58 €

Waisenrenten

125 €

Nebenjob

255 €

Freibeträge bei dem Elterneinkommen

 

Eltern, verheiratet und zusammenlebend

1.605 €

Alleinstehender Elternteil oder Lebenspartner bei wirtschaftlicher und wohnlicher Gemeinschaft

1.070 €

Stiefelternteil

535 €

Alle weiteren Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen je

 + 485 €

Wenn der Azubi nicht bei seinen Eltern wohnen kann, weil der Ausbildungsort zu weit weg ist

+ 567 €

Nach Abzug der Freibeträge bleiben nochmals 50 % anrechnungsfrei, sowie weitere 5 % je Kind, welches nicht gefördert wird (BAföG oder BAB)

Fazit – ein BAB elternunabhängig gibt es nicht

Wenn du während einer Ausbildung Unterstützung benötigst, z. B. für eine eigene Wohnung, dann sind zunächst deine Eltern unterhaltspflichtig. Erfüllst du die oben genannten Voraussetzungen, bist etwa verheiratet oder hast Kinder, kannst du dennoch Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Damit du weißt, ob du antragsberechtigt bist und wie die Antragstellung funktioniert, solltest du einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

  • P5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Damit du dir eine eigene Wohnung noch vor einer abgeschlossenen Ausbildung leisten kannst, bist du nicht nur auf eigenes Einkommen angewiesen, sondern vielmehr auch auf verschiedene Zuschüsse von staatlicher Seite. Nachfolgend erhältst du einen Überblick zur ersten Orientierung.

1. Lohn/Gehalt aus Festanstellung

Hierzu zählen alle Einkünfte aus einer Ausbildung oder Festanstellung. Im Idealfall kannst du hiermit bereits alle Fixkosten decken. Wie viel du letztlich verdienst, weißt natürlich nur du allein. Dies sollte auf alle Fälle deine größte Einnahmequelle sein. Außerdem bestimmt sie je nach Höhe alle weiteren alternativen Unterstützungen von staatlicher Seite. Beachte auch, dass ab einer bestimmten Grenze dein Einkommen sogar schon besteuert wird. Dies könnte besonders bei gutverdienenden Auszubildenden im Öffentlichen Dienst der Fall sein. Das würde bedeuten, dass eine gewöhnliche Industriekauffrau im Endeffekt auf dasselbe Gesamteinkommen kommen kann, obwohl sie schlechter verdient, dafür aber weniger Abgaben zahlt und gleichzeitig noch Kindergeld erhält.

2. Ausbildungsvergütung

Als Auszubildender in einem Ausbildungsbetrieb hast du beste Chancen, innerhalb einer Ausbildung bereits ausziehen zu können. Kindergeld sowie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld können dein fehlendes, monatliches Budget ausgleichen. In der momentanen Corona-Pandemie gibt es eventuell auch die Möglichkeit, einen schon beantragten Mietzuschuss Corona (gemeint ist hier das Wohngeld) durch eine erleichterte Antragstellung und zügigere Auszahlung schneller zu erhalten.

3. Nebenjob(s)

Während der Ausbildung einem Nebenjob nachzugehen, ist nicht verkehrt. In diesem Fall musst du allerdings dein ausbildendes Unternehmen um Erlaubnis hinsichtlich des Nebenjobs bitten. Viele junge Menschen opfern ihre Freizeit, um damit z.B. ihre erste eigene Wohnung zu finanzieren. Ein Nebenjob macht besonders bei Studenten und Schülern Sinn. So können Mittel aus BAföG unterstützend aufgestockt werden oder bei dessen Ablehnung eher die Mindesteinkommensgrenze zu Wohngeld erreicht werden.

4. Der Unterhalt

Je nach finanzieller Situation kannst du von deinen Eltern Unterhalt verlangen. Sie sind zur Zahlung verpflichtet, bis du dein eigenes Geld verdienst und eine erste qualifizierte Berufsausbildung in der Tasche hast. Wie viel sie dir theoretisch zahlen müssten, erfährst du bei den jeweiligen Bedürftigkeitsprüfungen der Ämter (BAföG, BAB, Arge…).

5. Kindergeld

Solange du dich in einer Ausbildung befindest und nicht älter als 25 Jahre bist, sollte dir das monatliche Kindergeld so gut wie sicher sein. Somit ist es ein unverzichtbarer Einkommensfaktor von mindestens 219 Euro (Stand 2021), um die monatlichen Kosten einer eigenen Wohnung zu decken. Normalerweise sind deine Eltern kindergeldberechtigt, durch einen Weiterleitungsantrag kann es aber direkt an dich gezahlt werden. Solltest du für den Kindergeld-Bezug zu viel verdienen, sollte deine erste Wohnung bereits locker machbar sein.

6. BAföG

Das BAföG eignet sich dafür, nicht nur dein Studium, sondern unter Umständen gleichzeitig auch eine eigene Wohnung zu finanzieren. Ob dies funktioniert, hängt größtenteils auch davon ab, in welcher Höhe deine Eltern dir gegenüber unterhaltsfähig sind. Sind sie selbst nur Geringverdiener, stehen deine Chancen für den höchstmöglichen Bedarf nicht schlecht. Kindergeld steht dir währenddessen ebenfalls zu. Wohngeld dem Grund nach nicht, solltest du BAföG beziehen.

7. Schüler – BAföG

Für Schüler gibt es das sogenannte Schüler-BAföG, solange die Entfernung zum Elternhaus zu groß ist oder andere besondere Umstände dies erfordern. Denn im Gegensatz zum Studenten-BAföG spielt der Grund für deinen Bedarf durchaus eine Rolle, weil Schüler-BAföG ein Vollzuschuss ist, den du nicht zurückerstatten musst. Solange deine schulische Ausbildung dem Gesetz nach BAföG-förderungsfähig ist und deine Eltern nicht zu viel verdienen, bestehen bei triftigem Grund gute Chancen, dass du BAföG erhältst.

8. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nur bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit entsprechender Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich hauptsächlich nach der Höhe deiner Vergütung, deinem Alter und der Einkommenssituation deiner Eltern. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Der Kindergeldbedarf besteht weiterhin, hier muss allerdings genauer auf die Einkommensgrenze geachtet werden.

9. Mietzuschuss Ausbildung – Wohngeld eigene Wohnung

Wohngeld gibt es nur, wenn dem Grunde nach keine anderen Leistungen zustehen. Es kann ein entscheidender Mietzuschuss Ausbildung und damit eine Finanzierungsmöglichkeit zur ersten Wohnung sein. Dieser Mietzuschuss Ausbildung ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Anzahl zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Zudem ist die Gesamtmiete beim Thema erste gemeinsame Wohnung besonders zu beachten. Beantragt werden muss das Wohngeld in der örtlichen Wohngeldstelle. Hierbei sind auch unbedingt Mindesteinkommensgrenzen zu beachten.

10. Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen – Sozialleistungen im Sinne von ALG I und II

ALG II gibt es nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn du keinen Anspruch auf BAföG (schulische Ausbildung/Studium) oder BAB (duale Ausbildung) hast. Dies möchte das Amt auch schriftlich bestätigt haben. Kannst du nachweisen, dass du keine Ansprüche auf andere Leistungen hast oder einer der Zuschüsse, die du bereits beziehst, zur Sicherung deines Lebensunterhaltes nicht ausreicht, kann ALG II bewilligt werden. Dies gilt auch bei Schülern. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt dir der Staat eine günstige Wohnung und auch eine Erstausstattung.

11. Bildungskredite und andere Darlehen

Die Finanzierung über Kredite wird nun zunehmend auch Geringverdienern wie Schülern, Auszubildenden und Studenten ermöglicht. Viele scheuen sich zwar davor, sich bereits in jungen Jahren zu verschulden. Doch wenn die Eltern zur Ersteinrichtung oder unterhaltsmäßig nicht viel beisteuern können und staatliche Zuschüsse verwehrt bleiben, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder nimmst du einen Kredit bei der Bank auf oder du lebst noch eine ganze Weile bei den Eltern, um ggf. etwas ansparen zu können.

Wichtig:

Um einen Kreditvertrag abzuschließen, musst du uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Dies ist erst bei Volljährigkeit der Fall. Daher ist eine solche Finanzierung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich.

 

Wo macht eine Kreditfinanzierung Sinn?

Ob du tatsächlich einen Kredit aufnehmen solltest, entscheidet sich vor allem daran, ob sie dir sozusagen als Mietzuschuss weiterhilft. Kreditfinanzierung ist sinnvoll, wenn sie z. B. für folgende Dinge genutzt wird:

– Finanzierung der Ersteinrichtung, wenn kaum Ersparnisse vorhanden sind und die Arge einen Zuschuss verweigert

– Finanzierung des Studiums oder schulischen Ausbildung mit eigener Wohnung, wenn alle staatlichen Hilfeleistungen abgelehnt wurden oder nur mit einem unzureichenden Betrag bezuschusst werden, sodass die Kosten nicht ausreichend gedeckt werden können

Finanzierungskredite für Schüler, Auszubildende und Studenten

Heute gibt es bereits für alle Situationen die passenden Kredite, auch bei keinem oder geringem Einkommen. Doch ein Mindestalter von 18 Jahren reicht den meisten Banken nicht, um einen Kredit zu bewilligen. Um an einen Kredit zu kommen, stellt die Bank die Frage nach einem regelmäßigen Einkommen. So wird kaum ein Schüler durch seine Nebenjobs so viel Geld verdienen, dass er damit ein pfändbares Einkommen erzielt. Also wird die Bank nach einer Bürgschaft der Eltern fragen. Leben deine Eltern in gesicherten Einkommensverhältnissen und müssen nicht eigene Verpflichtungen erfüllen, sind Banken zu einer Kreditvergabe bereit. Speziell für die junge Generation gibt es immer mehr Kredite, die die für Geringverdiener ohne eigenes Einkommen und Sicherheiten gedacht sind.

Fazit: Viele Wege führen nach Rom – oder in die eigene Wohnung

Idealerweise wird ein eigener Hausstand durch das Einkommen aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis finanziert. Zu zweit lassen sich die Mietkosten noch einfacher stemmen. Ergänzend dazu sieht der Staat die eine oder andere Förderung und Unterstützung vor (Mietzuschuss Ausbildung oder Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen). Ausgehend von deinen Einkommensverhältnissen und den finanziellen Möglichkeiten deiner Eltern solltest du auf jeden Fall versuchen, staatliche Unterstützung zu erhalten, um dir den Wunsch einer ersten eigenen Wohnung zu erfüllen. Für einen noch detaillierteren Überblick empfehle ich dir unseren Premium Zugang über ewongi.de