An- und Ummelden bei Umzug: Daran musst du denken

An- und Ummelden bei Umzug: Daran musst du denken

An- und Ummelden bei Umzug:
Daran musst du denken

  • 2 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Früher oder später fällt dir vielleicht auf, das viele Briefe noch bei den Eltern einflattern. Viel schlimmer wäre es jedoch, wenn dir am Einzugstag in die erste Wohnung auffällt, das du noch keinen Telefonanschluss angemeldet hast. Das ist in all der Aufregung und Stress schon manch Anderen passiert. Doch es gibt noch einige andere Dinge zu beachten.

Ummelden: Was muss an- oder umgemeldet werden?

Wenn du von Zuhause ausziehst, muss du deinen Wohnsitz an bzw. ummelden. zuständig dafür ist das örtliche Einwohnermeldeamt, in der sich dein neues zu Hause befindet. Oft sind diese Einwohnermeldeämter im Rathaus, Stadthaus oder Bürgeramt untergebracht. Im Internet, Telefonbuch oder über die Auskunft ist die Telefonnummer zu erfahren und über die Zentralen der Einwohnermeldeämter auch die Adresse sowie die Öffnungszeiten.

Du musst alle Behörden und Institutionen rechtzeitig über deine neue Anschrift informieren, damit du nicht jedesmal nach Hause gehen musst, um deine persönlichen Briefe ab zu holen. Abgesehen davon musst du dich natürlich auch um Strom, Internet, Telefon und viele weitere Dinge kümmern, die nicht von selbst angemeldet werden.

Unterschied zwischen An- und Ummelden?

Den gibt es. Und zwar musst du dich ummelden, wenn du innerhalb deiner Stadt umziehst. Wechselst du zum Beispiel von Berlin nach Hamburg, meldest du dich in einer neuen Stadt an, demzufolge einmal abmelden und dann wieder anmelden.

Warum der ganze Aufwand?

Bei uns ist es Pflicht, den neuen Wohnsitz innerhalb von sieben Tagen anzumelden. Wird diese Frist überschritten, können Bußgelder auf dich zukommen. Ein ausgefüllter Meldeschein übernimmt so quasi die gesetzliche An- und Ummeldung und dient gleichzeitig als Ihr Nachweis.

Was benötige ich zum An- und Ummelden?

Auf jeden Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Ein gesetzlicher Vertreter kann für dich im Notfall einspringen. Bis zum 16. Lebensjahr sind deine Eltern für deine Ummeldung verantwortlich.

Was gibt es besonderes zu beachten?

Mit allen nötigen Papieren in petto verläuft dieser Prozess recht zügig. Hast du mehrere Wohnsitze, z.B. durch die Arbeit oder Schule, musst du einen Hauptwohnsitz angeben. Welcher dieser sein soll, musst du selbst abwägen. Ämter wie z.B. das Bafög-Amt müssen immer über deinen Wohnortwechsel informiert werden.

Das muss an- und umgemeldet werden:

  • $Einwohnermeldeamt
  • $Strom und Gas
  • $Telefon und Internet
  • $KFZ-Zulassung
  • $Mobilfunk/Handy
  • $Versicherungen
  • $GEZ

Über neue Anschrift informieren:

  • $Krankenkasse
  • $Schule, Uni
  • $Arbeitgeber
  • $Banken
  • $Finanzamt bei Wohnortwechsel
  • $Kindergarten
  • $Abo's
  • $Vereine und Hobby
Kostenüberblick: Was eine eigene Wohnung 2024 kostet

Kostenüberblick: Was eine eigene Wohnung 2024 kostet

Kostenüberblick: Was eine eigene Wohnung kostet

  • P5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber
Die erste eigene Wohnung ist nicht nur ein Traum, sondern in vielerlei Hinsicht auch eine Herausforderung. Vor allem finanziell muss der Einzug in eine Wohnung gut geplant sein. Nicht wenige unterschätzen, was eine Wohnung kosten kann. Mit welchen Wohnungskosten du rechnen musst, zeigt dir dieser Beitrag.

Kostenrechner hilft bei der Planung

Bevor du mit der Planung und Umsetzung für die eigene Wohnung beginnen kannst, muss geklärt sein, ob deine finanzielle Sicherheit gewährleistet ist. Sie ist das wichtigste Kriterium für die von dir angestrebte Selbstständigkeit. Ob deine finanziellen Mittel reichen, hängt vor allem von der Höhe deiner Einkünfte und den Kosten der Wohnung ab, in die du einziehen möchtest.

Aufgrund der vielen verschiedenen Ausgaben wie Miete, Mietnebenkosten, GEZ, Versicherungen etc. weißt du vorher nicht genau, welche Kosten auf dich zukommen. Gerade, wenn du in jungen Jahren (speziell mit 16 und 17 Jahren) eine eigene Wohnung mieten möchtest, stellt sich die berechtigte Frage, wie du alles finanzieren willst.

Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn du dir einen Plan machst. Mit einem Kostenrechner kannst du deine Einnahmen sowie die anfallenden Kosten für die erste Wohnung gegenrechnen. Nur wenn nach Abzug der Wohnungskosten genug Geld für deine Lebenshaltung (also für Lebensmittel, Hobby usw.) übrigbleibt, ist eine eigene Wohnung ein realisierbarer Traum.

Kosten für den Einzug beachten

Neben den laufenden Kosten kommen bereits vor dem Einzug oft weitere Ausgaben auf Dich zu. Es entstehen also schon vor dem Ausziehen Kosten, die gestemmt werden müssen. Die erste eigene Wohnung muss eventuell renoviert werden, es fallen Kosten für neue Teppichböden, Tapete, Farbe und Werkzeug an. Wenn du die Renovierung selbst erledigst, sparst du dir zwar die Handwerker, aber das Material und das Werkzeug musst du trotzdem selbst bezahlen.

Ein nicht unwesentlicher Kostenfaktor ist die im Mietvertrag vereinbarte Kaution, die du schon vor dem Einzug bezahlen musst. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit und wird verwendet, falls du nach dem Auszug bleibenden Schäden hinterlässt. Die Mietkaution darf laut § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht mehr als drei Monatskaltmieten (Nettomiete ohne Nebenkosten) betragen!

Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete

Kaltmiete

Die Kaltmiete, die auch Nettokaltmiete genannt wird, bezeichnet den Teil der Miete, der die reinen Kosten für die Raumnutzung abdeckt. In ihr sind also noch keine Betriebskosten oder andere sonstige Kosten enthalten. Sie berechnet sich aus der Anzahl der Quadratmeter mal dessen Preis. Letzterer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch. 2021 wurden durchschnittlich folgende Quadratmeterpreise für Wohnungen verlangt:

unter 40 m2 = 11,30 Euro

40 bis 60 m2 = 8,00 Euro

60 bis 80 m2 = 7,90 Euro

80 bis 100 m2 = 8,70 Euro

100 bis 120 m2 = 8,80 Euro

ab 120 m2 = 8,90 Euro

Berechnungsbeispiel:

Wenn die Durchschnittskosten je Quadratmeter für eine Wohnung mit 90 m2 bei 8,70 Euro liegen, dann beträgt die Kaltmiete 783 Euro (90 x 8,70 Euro). Hinzu kommen noch die Nebenkosten. Rechnet man hier mit etwa 2 Euro pro Quadratmeter, dann ergibt sich für die Nebenkosten ein Betrag von 180 Euro. Die Warmmiete beträgt in diesem Fall 963 Euro monatlich.

Nebenkosten

Die Nebenkosten werden monatlich als zusätzlicher Abschlag gezahlt. Einmal im Jahr werden sie in Form einer vom Vermieter zu erstellenden Nebenkostenabrechnung den tatsächlich entstandenen Nebenkosten gegengerechnet. Hast du das Jahr über zu viel gezahlt, erhältst du den Differenzbetrag zurück, war der Abschlag zu niedrig, musst du den Differenzbetrag nachträglich an den Vermieter zahlen. Bei den Nebenkosten ist grundsätzlich zwischen den warmen Betriebskosten (Nebenkosten) und den kalten Betriebskosten zu unterscheiden.

Die warmen Betriebskosten beinhalten die Wasser- und Heizungskosten. Diese können, abhängig vom eigenen Verbrauch den örtlichen Preisen, stark schwanken. Die Nebenkostenabrechnung nach dem ersten Jahr in der eigenen Wohnung ist zwar gefürchtet, kann aber für die Zukunft hilfreich sein. Am besten ist es, wenn du von Beginn an bewusst Wasser sparst und möglichst effizient heizt. Pro Monat solltest du durchschnittlich etwa 90 Euro einplanen. Zu den kalten Betriebskosten zählen alle nicht auf Wasser oder Heizung bezogenen Kosten.

 

Praxis-Tipp: Wenn du die Nebenkostenabrechnung deines Vermieters erhältst, solltest du diese Wohnungskosten nicht einfach bezahlen. Besser ist es, die Rechnung zunächst gründlich zu überprüfen. Beispielsweise gibt es eine Frist für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung. Gerechnet vom Ende des Berechnungszeitraumes bleibt dem Vermieter genau ein Jahr Zeit, dir die Rechnung fristgerecht zukommen zu lassen.

Die größten Posten hinsichtlich der Wohnungskosten

Wenn du dich um eine eigene Wohnung bewirbst, dann gibt es aus finanzieller Sicht einige Kosten, die den Großteil deiner Ausgaben ausmachen werden. Wir nennen dir die wichtigsten.

(1) Warmmiete – Der größte Posten der Kosten

Die letztlich zu zahlender Warmmiete setzt sich ja aus der Nettokaltmiete und den warmen und kalten Betriebskosten (Nebenkosten) zusammen. Experten schätzen, dass du neben der Kaltmiete noch etwa 2,17 Euro pro Quadratmeter für Nebenkosten aufwenden musst. Unter den kalten Betriebskosten versteht man:

  • PGrundsteuer
  • PWasserkosten: z.B. Kosten für Wassergeld & Wasseruhr
  • PAbwassergebühren
  • PFahrstuhl: z.B. Beaufsichtigung, Bedienung und Pflege
  • PStraßenreinigung und Müllabfuhr
  • PHausreinigung
  • PGartenpflege
  • PBeleuchtung
  • PSchornsteinreinigung
  • PHausmeister
  • PTV-Antenne
  • PGemeinschaftliche Einrichtungen
Im Mietvertrag müssen nicht alle diese Punkte aufgelistet sein. Deshalb ist es ratsam, vor der Vertragsunterzeichnung alle enthaltenen Leistungen zu überprüfen.

 

Wichtiger Hinweis:

Was nicht in die Nebenkosten gehört, sind z. B. Verwaltungskosten, Kosten für Instandhaltung und anfallende Reparaturen (etwa am Fahrstuhl). Auch vom Vermieter zu bildenden Rücklagen sind nicht umlagefähig, dürfen also nicht als Nebenkosten von dir als Mieter zurückverlangt werden.

Pauschal kann hier keine Zahl als Kostenfaktor angegeben werden, da sich die Mietpreise in Deutschlands teils stark unterscheiden können. Jedoch ist die Warmmiete normalerweise immer der höchste Kostenfaktor im Monat, gefolgt von den Lebenshaltungskosten.

(2) Strom

Die Kosten für Strom werden zwar oft mit im Mietvertrag angeboten, sollten aber lieber separat angemeldet werden. Dazu aber später mehr. Vielmehr geht es hier lediglich um die Kosten, die dadurch verursacht werden.

Nachfolgend findest du eine kleine Tabelle für eine ungefähre Orientierung. Dabei habe ich mich jeweils auf den günstigsten Stromanbieter und Tarif bezogen. (z.B. Wechselpiraten Vergleichsportal)

Haushalt Verbrauch Kosten
Singlehaushalt 1300-2000 kWh ~ 40€ / Monat
2 Personen 2000-2500 kWh ~ 55€ / Monat
4 Personen 3000-4000 kWh ~ 80€ / Monat

Wovon hängt der Monatspreis für den eigenen Stromtarif ab? Wie eine Wohnung Kosten in verschiedenen Bereichen verursacht, so gibt es auch hinsichtlich der Stromkosten verschiedene, beeinflussende Faktoren:

  • PAnzahl verfügbarer Anbieter in der Region
  • PHöhe der Arbeitspreise, Grundpreise und Boni ist abhängig vom Anbieter
  • PZusatzoptionen (kürzere Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Vorkasse, Preisgarantie)
  • PAngabe des richtigen Stromverbrauchs beim Vergleich
Hier gibt es nähere Informationen zum Strompreisvergleich sowie zur Anmeldung bzw. Ummeldung für Strom.

(3) Allgemeine Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten beinhalten alle Ausgaben, die du tätigen musst, um die täglichen Erfordernisse zu erfüllen. Hierzu gehören hauptsächlich Lebensmittel, Körperpflegeprodukte, Bekleidung und Aufwendungen für die Freizeitgestaltung. Für diesen Bereich solltest du wenigstens 250 bis 350 Euro pro Monat und Person einplanen.

Hier findest du noch weitere, interessante Infos  zu den Lebenshaltungskosten, zu denen auch die noch folgenden Punkte 4 bis 7 gezählt werden.

(4) Telekommunikation

Hauptkostenfaktoren sind hier der Festnetz- und Internet-Anschluss, heutzutage meist gekoppelt in einem Vertrag. Dazu kommen noch deine zusätzlichen Ausgaben für dein Handy bzw. sogar für mehrere Handys. Außerdem musst du noch die monatliche Gebühr für die GEZ einplanen, solltest du nicht befreit werden können:

  • PGEZ-Gebühr (17,50 Euro monatlich pro Haushalt)
  • PTelefonanschluss mit Internetvertrag (ab 30 Euro/Monat)
  • PHandyvertrag (ab 10 Euro pro Monat, je nach Tarif)

(5) Mobilität

Da du ja auch auf dein Auto oder Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bist, musst du mit nicht unerheblichen Kosten rechnen. Besitzt du ein Auto, musst du die Aufwendungen für KFZ-Steuer, KFZ-Versicherung sowie für Wartung und Benzinkosten einplanen. Die Kosten für einen Kleinwagen liegen bei durchschnittlich etwa 200 Euro monatlich. Bist du noch Schüler, fallen meist Kosten für eine Monatskarte an. Wie teuer diese ist, hängt von deinem Wohnort ab.

(6) Versicherungen

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass der Bezug einer eigenen Wohnung dich nicht verpflichtet, irgendeine Versicherung abzuschließen. Dich selbst oder deinen Hausrat gegen Schäden zu versichern, ist immer eine freiwillige Entscheidung. Als sinnvoll gelten aber folgende Versicherungen:

  • PPrivate Haftpflicht: ab 35 Euro/Jahr - In der Ausbildung in der Regel über Eltern mitversichert
  • PKFZ-Versicherung: ab 400€ im Jahr oder wird von Eltern übernommen?
  • PKrankenversicherung: Bereits versichert über Eltern oder automatisch enthalten in Sozialabgaben
  • PBerufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung: kein Muss bei begrenzten finanziellen Mitteln
  • PHausratsversicherung: (ab 35€ / Jahr - Zu Beginn kaum notwendig)
Hier geht es zu mehr Informationen rund um das wichtige Thema Versicherungsschutz, Versicherungsarten und Versicherungen.

(7) Sonstiges

In vielen Bundesländern ist die Müllabfuhr ein externer Dienstleister, welcher nicht über die Mietnebenkosten abgerechnet wird. Diese melden sich bei dir und werden von deinem Umzug oder Auszug informiert. Die Müllgebühr wird pauschal einmal im Jahr gesondert gefordert und liegt meist zwischen etwa 35 und 40 Euro/Jahr.

Was viele bei der Berechnung der Wohnungskosten vergessen, sind die sogenannten Genussmittel (vor allem Zigaretten).  Wenn du beispielsweise jeden Tag eine Schachtel Zigaretten für 6 Euro rauchst, entstehen dir jährliche Kosten von 2.190 Euro.

Zum Bereich Lebenshaltungskosten zählen übrigens auch Kosten für den Urlaub, also Aufwendungen für Flug-, Zug-, Bus- oder Autoreise sowie für die Unterkunft am Zielort. Darüber hinaus musst du mit Kosten für Freizeitgestaltung und Bewirtung rechnen. Je nach Urlaubslänge und Unterbringung können hier mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro anfallen. Diese Kosten wirst du meist durch Sparen erwirtschaften.

Fazit – was eine eigene Wohnung kosten wird, hängt auch von dir ab

Die hier genannten Kosten sollten dich nicht zu sehr verunsichern. Viele können je nach Situation entfallen oder werden noch von den Eltern übernommen. Wenn du bewusst sparst und sorgsam mit deinem Geld umgehst, kannst du die Wohnungskosten gut planen und bist hinsichtlich der monatlichen Ausgaben auf der sicheren Seite. Du solltest dich auf jeden Fall über mögliche finanzielle Unterstützungen vom Staat, z. B. KindergeldUnterhalt usw. informieren. Bitte beachte auch die Kosten für Einrichtung der ersten Wohnung. Dabei hilft dir auch folgende Checkliste.

Erste gemeinsame Wohnung – was beim Zusammenziehen wichtig ist

Erste gemeinsame Wohnung – was beim Zusammenziehen wichtig ist

Erste gemeinsame Wohnung – was beim Zusammenziehen wichtig ist

  • 7 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Mit dem Traumpartner in die erste gemeinsame Wohnung ziehen, ist für viele eine der schönsten Momente im Leben. Im Gegensatz zum Bezug einer Wohnung als Single können aber bei einem Paar-Haushalt Probleme entstehen. Welche das sind und wie man das Zusammenleben so organisiert, dass Wohnen und Beziehung harmonisch bleiben, erklärt dieser Beitrag.

Die erste gemeinsame Wohnung bringt kleine und große Probleme

Die Frage, ob man als Paar tatsächlich zusammenpasst und seinen Alltag miteinander bewältigen kann, lässt sich erst durch die Praxis beantworten. Viele Beziehungen durchlaufen in den ersten Monaten des Zusammenlebens so manchen Härtetest. Reibungspunkte kann es bei der Wohnungseinrichtung ebenso geben, wie bei der Verteilung der Hausarbeit. Bevor du mit deinem Partner/deiner Partnerin die erste eigene Wohnung beziehst, mache dir klar, was sich dadurch grundsätzlich für dich ändert.

Was spricht für das Zusammenziehen mit dem Freund?

  • $Alle Kosten werden gerecht geteilt (geteilte Kosten sind halbe Kosten für jeden)
  • $Durch Zusammenlegung zweier Haushalte größere Ersteinrichtung
  • $Die Gefühlsebene ändert sich (der Partner wartet auf dich)
  • $Probleme können gemeinsam gelöst werden
  • $Die Hausarbeit wird komplett geteilt
  • $Die Zeiteinteilung verändert sich (z. B. durch gemeinsame Freizeitaktivitäten)

Was gegen eine gemeinsame Wohnung spricht

  • $Konflikte durch verschiede Bedürfnisse und Vorlieben
  • $Weniger Privatsphäre, weil man in der Wohnung nicht mehr alleine ist
  • $Wunsch nach vollkommen ungestörter Zeit wächst mit der Zeit
  • $In einem Paar-Haushalt kann man nicht mehr tun und lassen, was man möchte
  • $Mehr Rücksicht und Verständnis sind notwendig

Wenn du beabsichtigst, mit jemandem in eine eigene Wohnung zu ziehen, kann es für deine Entscheidung hilfreich sein, eine solche Liste mit Vor- und Nachteilen zu erstellen.

Zusammenziehen – Planung ist das A und O

Das Vorhaben des Zusammenziehens muss auf jeden Fall gut vorbereitet und die wichtigsten Dinge geplant sein. Dazu gehört zunächst einmal die Suche (im Internet) nach einer passenden Wohnung. Legt am besten gemeinsam fest:

  • $Das maximale Budget für die Miete (inklusive Nebenkosten)
  • $Wie viele Quadratmeter sie haben soll
  • $Die Anzahl der Zimmer
  • $Eure bevorzugte Wohngegend
  • $Die gewünschte Ausstattung (z. B. Mobiliar, Tageslicht-Bad, Einbauküche, Balkon, Fahrstuhl)
  • $Den Zeitpunkt des Zusammenziehens (ist wichtig für die Kündigung bestehender Mietverträge)

Zudem müsst ihr den Umzug selbst gut planen, denn es müssen ja zwei Haushalte aufgelöst und zu einem zusammengeführt werden. Zu den Umzugsplanungen zählen z. B. die Beauftragung eines Umzugsunternehmens oder die Organisation von privaten Umzugshelfern sowie Fahrzeugen für den Transport. Sind Renovierungsarbeiten in den alten oder der neuen Wohnung notwendig, müssen auch diese Arbeiten von euch organisiert werden.

Das Zusammenziehen – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Am einfachsten funktioniert der Einzug in die erste gemeinsame Wohnung, wenn du und dein Partner/deine Partnerin bereits die vom Gesetz vorgesehene Volljährigkeit erreicht habt. Im Idealfall habt ihr also beide das 18. Lebensjahr vollendet. Dann müsst ihr nämlich eure Eltern nicht mehr um Erlaubnis fragen, weil ihr voll geschäftsfähig seid und den Mietvertrag selbst unterschreiben könnt. 

Um euch als Paar eine eigene Wohnung leisten und euren Lebensunterhalt selbst finanzieren zu können, solltet ihr beide über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen. So besteht auch nicht die Gefahr, dass  einer von euch vom Partner abhängig ist. Außerdem umgeht ihr so Streitigkeiten hinsichtlich der Finanzierung der Wohnung. Benötigt ihr in diesem Bereich Unterstützung, dann könnt ihr euch um staatliche Leistungen in Form von Zuschüssen wie Wohngeld, Finanzierung der Erstausstattung o. ä. bemühen. 

Eine nicht unwichtige Voraussetzung dafür, dass das Zusammenleben gelingt, ist der Standort der gemeinsamen Wohnung. Das Zusammenziehen mit jemandem ist eine große persönliche Veränderung. Damit der Schnitt nicht zu groß ist, wäre es sinnvoll, wenn die neue Wohnung nicht zu weit vom bisherigen Lebensumfeld (etwa Familie oder Freunde) wäre. Darüber hinaus muss sie so liegen, dass die Entfernung zum Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz oder zur Schule (falls du noch Abiturient bist) nicht zu groß ist. Der Verzicht auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann euch viel Geld sparen. 

Um beiden Partnern mehr Sicherheit zu geben, ist es sinnvoll, wenn beide als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen sind. Im Fall einer Trennung müsst ihr beide dem Auszug zustimmen und könnt auf diese Weise eure eigene finanzielle Situation absichern, bis eine einvernehmliche Lösung gefunden ist. 

Erste gemeinsame Wohnung: Finanzielle Aspekte (Kostenverteilung, Konto, Zahlungen)

Damit es hinsichtlich der Finanzierung der ersten gemeinsamen Wohnung keine Unklarheiten gibt, solltest du mit deinem Partner/deiner Partnerin frühzeitig die wichtigsten Dinge klären. Dazu gehört etwa, über welches Konto z. B. laufende Kosten für die Wohnung bezahlt werden sollen. Hier ist natürlich die grundlegende Frage zu klären, wer was und in welcher Höhe bezahlt. Die anfallenden Kosten sollten von beiden Partnern im Idealfall hälftig (zu je 50 Prozent) bezahlt werden. Das gilt vor allem für Miete, Strom, Lebensmittel, Telefon usw.. 

Je nachdem, von wessen Konto die laufenden Kosten abgebucht werden, ist es sinnvoll, das Kindergeld oder einen festen Betrag vom nicht belasteten Konto als Dauerauftrag umzuleiten. So muss man nicht jeden Monat neu eine Überweisung tätigen. Dieser Betrag sollte alle Fixkosten zu 50 Prozent abdecken. Ihr müsst aber gar nicht ein vorhandenes Girokonto für die gemeinsamen Kosten verwenden. Alternativ habt ihr die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto für diesen Zweck zu eröffnen. Einen guten Vergleich kostenloser Angebote bietet das Portal GemeinschaftskontoVergleich.de. Persönliche und individuelle Ausgaben kann dann jeder für sich bezahlen und die Kosten für die Wohnung laufen über das gemeinsame Konto. 

Möglichkeiten der Kostenteilung

Wenn ihr euch entschließt, in die erste gemeinsame Wohnung zu ziehen, sollte vorher klar sein, wie die anfallenden Kosten beglichen werden. Hier gibt es unterschiedliche Varianten, die vor allem von der Höhe eures jeweiligen Einkommens bzw. eurer Einkünfte abhängen. 

Hälftige Aufteilung – jeder zahlt 50 Prozent

Die sauberste und gerechteste Lösung besteht darin, dass alle die Wohnung betreffenden Ausgaben sauber aufgelistet und zu je 50 Prozent aufgeteilt werden. Persönliche Ausgaben, z. B. für den Friseur, einen Barbesuch, die Schachtel Zigaretten oder zu zahlende Mitgliedschaftsbeiträge (ausgenommen sind Abos für Netflix oder ähnliche Dinge, die beiden Bewohnern zugute kommen) sollten von jedem selbst bezahlt werden. 

Aufteilung nach Einkommenshöhe

Diese Methode bietet sich an, bzw. ist sinnvoll, wenn ihr ein unterschiedlich hohes Einkommen habt. In diesem Fall  wäre die Aufteilung 50:50 ungerecht. Daher sollte der besser Verdienende auch einen höheren Anteil an den Kosten tragen. Das funktioniert natürlich nur, wenn er sein Einverständnis gibt. Diese Regelung kann in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse verändern. 

Praxis-Tipp: Zur besseren Kostenkontrolle kann euch ein Haushaltsbuch dienen. Das ist zwar vor allem zu Beginn lästig, kann aber auf Dauer hilfreich sein. Ein Haushaltsbuch entlarvt nämlich sogenannte „Kostenfresser“ und gibt dir schnell ein Gefühl dafür, wofür du wie viel ausgeben kannst, ohne dein/euer Budget zu überschreiten.

Offene Kommunikation – so übersteht die Beziehung die neue Wohnsituation

Der Alltag des Zusammenlebens hält nicht nur schöne Augenblicke für euch bereit. Es wird immer wieder Anlässe geben, die zu Diskussionen oder Streit führen. Ganz banale Dinge wie der Abwasch- oder Putzdienst, Finanzen, Haushaltsführung, Privatsphäre oder andere Lappalien sorgen für Missstimmungen. 

Gerade für Leute, die noch nie mit einem Partner zusammengelebt haben, sind solche Streitigkeiten nicht angenehm. Um sie zu vermeiden, raten Beziehungsexperten dazu, dem gemeinsamen Alltag klare Strukturen zu geben. Sie verhindern von Anfang an, dass etwas aus dem Ruder läuft und es zu Spannungen kommt. Sicher ist es auch notwendig, sich den Lebensgewohnheiten und dem Verhalten  des Partners in bestimmtem Maße anzupassen. Bemerkst du Fehlverhalten, Nachlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit, dann sprich Probleme unbedingt offen an. Sie in dich hineinzufressen, wirkt sich auf Dauer negativ auf das Zusammenleben in der ersten gemeinsamen Wohnung und eure Partnerschaft aus. Versucht Kompromisse zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind. Durch Kommunikation und das Finden von Lösungen ist die Chance groß, dass sich Probleme seltener wiederholen. 

Erste gemeinsame Wohnung: Die Privatsphäre

Wichtige Grundprinzipien in der ersten gemeinsamen Wohnung sind ausreichend Freiraum und Privatsphäre. Bist du es nicht gewohnt, mit jemandem zusammenzuleben, dann kann dir seine Gegenwart schnell auf die Nerven gehen und in dir das Bedürfnis nach mehr Privatsphäre aufkommen.  Wenn möglich, sollte jeder einen Rückzugsort haben, z. B. ein zusätzliches Zimmer, das dann als Büro, Spielzimmer oder Rückzugsrefugium dienen kann. So kann sich jeder bei Streitigkeiten oder dem Wunsch nach Ruhe und Entspannung in sein eigenes Reich zurückziehen. Ist es nicht möglich, eine so große Wohnung zu mieten, bleiben euch immer noch Wohn- und Schlafzimmer.

Fazit: Versuche nicht, den Partner zu erziehen

Die erste gemeinsame Wohnung ist immer ein Experiment, weil beide Partner in der Regel noch nicht auf so engem Raum mit einem anderen Menschen zusammengelebt haben.  Damit ihr nicht scheitert, braucht es gute Planung, viele Absprachen und vor allem Kompromisse. Vor allem aber solltet ihr beide nicht versuchen, euren Partner zu erziehen, bis er in der Wohnung das tut, was der andere möchte. Bei Problemen ist klare und offene Kommunikation gefordert. Das betrifft vermeintliche Kleinigkeiten wie den Hausputz, aber auch grundlegende Themen wie Finanzen. Die erste gemeinsame Wohnung verlangt von jedem Abstriche hinsichtlich der eigenen Ansprüche und Kompromisse, mit denen beide Bewohner leben können. So kann es gelingen, dass ihr in eurer gemeinsamen Wohnung eine harmonische Beziehung führt die alle Herausforderungen meistert.

BAföG und Schüler-BAföG

BAföG und Schüler-BAföG

BAföG und Schüler-BAföG:
Was dir jetzt gesetzlich zusteht

  • 11 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wer während seiner Schul-, Studien- oder Ausbildungszeit aus der elterlichen Wohnung ausziehen muss und eine eigene Wohnung benötigt, der schafft dies entweder durch die finanzielle Unterstützung der Eltern oder aber durch staatliche Zuschüsse, etwa durch BAföG bzw. Schüler-BAföG. Wer bekommt es, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie hoch ist das BAföG?

Was BAföG bedeutet

Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und regelt die staatliche Unterstützung von Schülern und Studenten. Grundsätzlich wird zwischen Schüler-BAföG für schulpflichtige Antragsteller und normalem BAföG (hier gibt es auch noch das Meister-BAföG) für Studenten unterschieden. 

Der Gesetzgeber nimmt keine wirkliche Trennung zwischen Schüler-BAföG und dem Studenten-BAföG vor. Die Bedarfssätze und Bestimmungen des BAföG richten sich nur nach der Schulart. Hast du tatsächlich Anspruch auf BAföG, darfst du außer Kindergeld keine weiteren Leistungen wie z.B. Wohngeld beziehen. BAföG wird gewährt als Vollzuschuss (nur bei Schüler-BAföG), als Zuschuss & unverzinsliches Staatsdarlehen (zu je 50 %, bei Studenten-BAföG) oder als verzinsliches Bankdarlehen (wenn die Förderungshöchstdauer überschritten wird).

Maßgebliche Faktoren für die Bewilligung und Höhe des BAföG Bedarfes

Damit du BAföG beantragen kannst und Chancen auf eine Bewilligung hast, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein . Folgende Faktoren spielen hier eine Rolle:

  • $Art der Ausbildung / des Studiums
  • $Ort der Ausbildung (beim Studium spielt der Ort keine Rolle)
  • $Eigene Wohnung oder Unterkunft bei den Eltern
  • $Unterhaltsfähigkeit der Eltern, dessen und dein eigenes Einkommen
  • $Vorhandene Kranken- sowie Pflegeversicherung
  • $Eigene Kinder

Faktoren für die Bedarfsermittlung 

Grundbedarf

Je nach Ausbildungsstätte gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Grundbedarf.

Wohnpauschale

Bei einem eigenen Haushalt als Student und schulischen Ausbildungen (mit der Voraussetzung des abgeschlossenen Berufsabschlusses) beläuft sich die Pauschale auf 325 €.

KV-Zuschlag

Ein Anspruch auf einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht nur, wenn du nachweislich selbst beitragspflichtig bist. Eine Mitversicherung bei den Eltern schließt diese aus.

PV-Zuschlag

Voraussetzungen für Schüler-BAföG

Wie bei jeder Antragsleistung des Staates gibt es auch für das Schüler-BAföG bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört z. B.:

  • $Zu geringes Einkommen der Eltern bei Unterhaltspflicht
  • $Schule zu weit vom Elternhaus entfernt
  • $Eigener Hausstand und eigene Kinder
  • $Du bist verheiratet oder geschieden

Setzt eine schulische Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, muss generell kein Grund für eine eigene Wohnung angegeben werden, damit du Schüler-BAföG erhältst. 

Der Weg zum Elternhaus spielt beim Schüler-BAföG eine große Rolle. Die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte gilt dann als zu weit, wenn du an 3 Wochentagen eine Wegzeit (für Hin- und Rückfahrt) von mindestens 2 Stunden hast. Hinzugerechnet werden können sowohl die Wartezeiten für Verkehrsmittel, als auch Fußweg, wobei hier für jeden angefangenen Kilometer 15 Minuten angesetzt werden dürfen. 

Wie lange erhältst du Schüler-BAföG und was muss zurückgezahlt werden?

Schüler-BAföG wird, wie oben bereits erwähnt, in der Regel als Vollzuschuss bewillig. Das bedeutet, dass du das Geld vom Staat geschenkt bekommst und es nicht zurückerstatten musst. Eine Ausnahme bildet der Besuch von Akademien und höheren Fachschulen. In diesem Fall bekommst du das Schüler-BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Schüler-BAföG wird im Normalfall bis zum Abschluss der Ausbildung gewährt. Lernfortschritte, quasi als Beweis des Erfolgs, müssen nur bei Akademien und höheren Fachschulen nachgewiesen werden.

Bildungsstätten und Bedarfssätze für Schüler-BAföG

 

Ausbildungsstätte Grundbedarf Wohnpauschale KV PV Höchstbetrag

Allgemeinbildende Schulen

Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien ab der 10. Klasse, Fach-/Berufsfachschule (mit mind. zwei jährigem Bildungsgang), Fachoberschule (FOS) Klassen für berufl. Grundbildung,

Berufsfachschule und Berufskollege

465 €            / 62 € 11 € 538 €
Hinweis: Hier gelten die oben genannten Voraussetzungen für eine Förderung. Ersatzweise gibt es Anspruch auf ALG II. Ausnahme: Bei Besuch einer Berufsfachschule oder eines Berufskollegs muss kein Grund für eine eigene Wohnung angegeben werden.
Akademie, Berufsaufbauschule und höhere Fachschule 373 € 224 € 62 € 11 € 670 €
Hinweis: Hier gelten keine Voraussetzungen für eine Förderung.

Kolleg (normales Kolleg), Abendgymnasium,

Fachschule (vorher abgeschlossene Berufsausbildung)

348 € 224 € 62 € 11 € 645 €

Fachoberschule,

Abendrealschule, Berufsaufbauschule, Abendhauptschule

391 €      / 62 € 11 € 616 €
Hinweis: Bei der Fachoberschule mit Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung zählt nur der direkte Bildungsweg in die 12. Klasse, da die 11. Klasse aufgrund einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung übersprungen wurde.

Voraussetzungen für Studenten-BAföG

Die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt von Studenten-BAföG unterschieden sich von denen für ein Schüler-BAföG. Als Student musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • $Einschreibung an einer beliebigen Hochschule oder Fachhochschule
  • $Zu geringes Einkommen der Eltern gegebener Unterhaltspflicht
  • $Du bist unter 30 (bei Masterstudiengang bis 35)
  • $Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • $Keine Zweitausbildung (auch hier gibt es Ausnahmen)

Auch beim Studenten-BAföG spielt die Entfernung zum Elternhaus keine Rolle, da du die Ausbildung sowieso zur Hälfte selbst finanzierst. Somit ist die Bewilligung hauptsächliche von der Einkommenssituation deiner Eltern abhängig, denn ein BAföG unabhängig von Eltern gibt es in der Regel nicht. 

Wann gibt es doch BAföG unabhängig von Eltern?

Obwohl BAföG in fast allen Fällen in Abhängigkeit vom elterlichen Einkommen gewährt wird, gibt es Ausnahmen. BAföG unabhängig von Eltern wird bei Vorlage folgender Voraussetzungen gewährt:

  • $Beim Beginn einer Ausbildung nach dem Erreichen des 30. Lebensjahrs
  • $Bei einer Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg (z.B. Abitur nachholen)
  • $Beim Besuch von Abendgymnasium oder Kolleg (allg. Hochschulreife auf dem 2. Bildungsweg)
  • $Bei einer ab dem 18. Lebensjahr mindestens 5-jährigen Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsbeginn
  • $Bei Vollwaisen

Wann müssen Leistungen beim Studenten-BAföG nachgewiesen werden?

Das BAföG-Amt möchte in der Regel alle vier Semester einen entsprechenden
Nachweis, dass du noch studierst. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, wird das BAföG gestrichen. 

Bis wann wird mir BAföG gezahlt und wie sind die Rückzahlungsmodalitäten?

Bei Studenten richtet sich der Zeitraum der Bewilligung nach der Dauer der Regelstudienzeit. Danach kannst du mittels Studienabschlusshilfe finanzielle Unterstützung beantragen. Außerdem kannst du dich durch einen sogenannten Bildungskredit gefördert werden.

Studenten bekommen das BAföG nur zu 50 % als Zuschuss, den Rest musst du ohne Zinsen zurückzahlen (Beginn ist 5 Jahre nach der letzten BAföG-Rate).

 Hinweis: Praktika werden bei BAföG ebenfalls gefördert, wenn sie zwingend Bestandteil einer bestimmten Ausbildung sind. Bei Schüler-BAföG werden sie gleichwertig behandelt.

Solltest du mit eigenen Kindern unter 14 Jahren zusammenleben und diese betreuen, ist es möglich, einen Kinderbetreuungszuschuss zusätzlich zum (Schüler-) BAföG zu erhalten, der für jedes Kind 150 € monatlich beträgt.

Bedarfstabelle für Studenten-BAföG

Grundbedarf 373 €
Wohnpauschale 224 €
KV-Zuschlag 62 €
PV-Zuschlag 11 €

Höchstbetrag (auswärts, ohne Kinder)

Höchstbetrag (auswärts, mit Kind unter 10 Jahren)

670 €

783 €

Vermögen zum Antragszeitpunkt

Für die Ermittlung deines monatlichen BAföG-Bedarfs wird neben dem Einkommen auch dein Vermögen angerechnet. Hier gilt ein Freibetrag von 5.200 €. Die Bestimmungen dazu sind für beide BAföG-Varianten gleich. 

Wichtig: Hier spielt nur dein eigenes Vermögen eine Rolle, das deiner Eltern oder deines Partners wird nicht berücksichtigt.

Anrechenbare Vermögenswerte wären z. B.:

  • $Barvermögen
  • $Sparvermögen und Bausparverträge
  • $Wertpapiervermögen

Vermögen einsetzen, statt vom BAföG Umzug oder Einrichtung zu finanzieren

Haushaltsgegenstände zählen nicht als Vermögen, wenn sie zum Einrichten und Führen eines Haushalts benötigt werden. Vor der Antragsstellung und Wohnungsgründung hast du im Grunde genommen noch keine anrechenbaren Gegenstände. Bei zu viel Vermögen kannst du dieses vorher für die Einrichtung ausgeben, dann musst du nicht von deinem BAföG Umzug oder Einrichtung bezahlen.

Schulden

Noch nicht abgezahlte Kredite oder andere Verpflichtungen mindern das Vermögen im Sinne des BAföG ebenfalls. Falls du also finanzielle Verpflichtungen hast, wäre dies für das BAföG tatsächlich ein Vorteil, wenn du zeitgleich ein über den Freibetrag hinausgehendes Vermögen besitzt.

PKWs

Seit Kurzem müssen PKWs ohne Abzug von Freibeträgen auf das monatliche BAföG angerechnet werden. Hierbei empfiehlt es sich, einen eigenen PKW erst nach dem vorgesehenen BAföG Bezug auf sich selbst anzumelden. Du könntest, wenn es die familiäre Situation zulässt, das Fahrzeug zunächst noch über deine Eltern laufen zu lassen. Ist dies aus diversen Gründen nicht möglich, solltest du ein Gutachten über den Fahrzeugwert deines PKW erstellen lassen. Dieses gibt es schon für etwa 60 € bei der DEKRA oder beim ADAC.

In besonderen Härtefällen kann dein PKW auch als dringende Erforderlichkeit eingestuft werden, wenn beispielsweise die Infrastruktur keine andere Möglichkeit bietet, um zur Bildungseinrichtung zu kommen.

Tabelle: Freibeträge beim Vermögen

Für dich als Antragssteller 5.200 €
Für deinen Ehegatten 1.800 €
Für jedes Kindergeldberechtigte Kind 1.800 €

Die Berechnung des BAföG-Vermögens

Das Vermögen zum Zeitpunkt des Antrags
abzüglich Schulden zum Zeitpunkt des Antrags
abzüglich Freibetrag (5.200 €)
= verbleibendes Vermögen als Jahreswert
Dieser Wert durch 12 dividiert (Bewilligungszeitraum) ergibt das monatliche, zu berücksichtigende Vermögen, welches hinsichtlich des Bedarfs zusätzlich angerechnet wird.

Die Berechnung des BAföG für beide Varianten

a) Das zu berücksichtigende Einkommen der Eltern ergibt sich

  • $aus dem Jahresgesamteinkommen vom vorletzten Jahr, geteilt durch die Anzahl Bewilligungsmonate (i.d. R. 12) = 1/12
  • $nach Abzug von monatlichen Werbungskosten (mind. 83,33 €), der Sozialpauschale (21,3%), tatsächlich geleisteter Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli)
  • $nach Abzug des Freibetrages I der Eltern selbst
  • $nach Abzug der Freibeträge II für vorhandene Kinder, welche sich nicht in einer ausbildungsfördernden Ausbildung befinden
  • $nach Abzug des Zusatzfreibetrages III

Achtung: Sollte das aktuelle Einkommen der Eltern aus irgendwelchen Gründen deutlich niedriger sein als vor 2 Jahren, ist dies dem Amt mittels Aktualisierungsantrag darzulegen. So lässt sich die Berechnung für BAföG nachträglich noch auf den aktuellen Stand bringen.

Tabelle: Freibeträge zum Elterneinkommen

Freibetrag I Eltern, verheiratet und zusammenlebend 1.605 €
Freibetrag I (Alleinstehender Elternteil) 1.070 €
Freibetrag I (Stiefelternteil) 535 €
Freibetrag II (Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen, jedoch nur, wenn die Geschwister das Einkommen der Eltern auch wirklich finanziell belasten) + 485 €
Zusatzfreibetrag III (nach Abzug aller Abgaben und Freibeträge nochmals 50 % als Eigenanteil je Elternteil, zzgl. 5 % je Kind, für welches der Grundfreibetrag von 485 € zutrifft)

b) Dein eigenes Einkommen

 

Was nicht zum Einkommen im Sinne des BAföG zählt:

  • $Unterhaltsleistungen und Kindergeld
  • $ALG II, Sozialhilfe, Elterngeld und Wohngeld
  • $Studienkredite einer Bank

Was zum Einkommen im Sinne des BAföG zählt:

  • $Waisenrente für Schüler, bei deren Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung ist (170 € frei), bei allen übrigen Schülern sowie Studenten (125 € frei)
  • $Stipendien/Ausbildungsbeihilfen, wenn sie teilweise oder ganz aus öffentlichen Mitteln finanziert, werden ohne Freibetrag angerechnet
  • $Sind solche Stipendien/Ausbildungsbeihilfen leistungs- und begabungsbezogen, bleiben 300 € anrechnungsfrei (z.B. von Begabtenförderungswerken)

Achtung: Für die Dauer eines Pflichtpraktikums während des Studiums (Vergütung) gilt nicht der jährliche Freibetrag von 4.800 €
 

Weitere Freibeträge:

  • $Freibetrag für deinen Ehegatten 535 € (falls vorhanden)
  • $Freibetrag für jedes eigene Kind 485 € (falls vorhanden)
  • $Monatlicher Freibetrag auf einen Nebenjob für alle Auszubildenden (Höhe: 255 €)

Von deinem Jahreseinkommen in Form eines Nebenjobs werden wie gewohnt die Werbungskosten und Sozialpauschale abgezogen. Bei der Angabe deines Jahresbruttoeinkommens gilt der Zeitraum der Bewilligung. Der verbleibende Betrag wird durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt (1/12). Von diesem Betrag sind grundsätzlich nochmals 255 € frei, zzgl. Weitere, oben genannte Freibeträge, werden je nach Situation angerechnet.

Das bedeutet im Endeffekt, dass dir bis zu 5.400 € bzw. monatlich 450 € anrechnungsfrei bleiben. Auszubildende können also einem 400 €- Minijob nachgehen, ohne dass monatliche Abzüge vorgenommen werden. Bis zu dieser Höhe ist das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung auch bei einer eventuell bestehenden, beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung) ohne Probleme möglich.

 

Die Berechnung des Förderungsbetrages nach BAföG

(einzelne Positionen nur, falls zutreffend)

Grundbedarf (nach Ausbildungsart)

zuzüglich

Wohnpauschale (bei eigener Wohnung, je nach Ausbildungsart)

zuzüglich

Erhöhungsbetrag durch Krankenversicherung

zuzüglich

Erhöhungsbetrag durch Pflegeversicherung

zuzüglich

Kinderbetreuungszuschlag

=

Bedarfssatz

abzüglich

Anrechnungsbetrag eigenes Vermögen

abzüglich

Anrechnungsbetrag eigenes Einkommen

abzüglich

Anrechnungsbetrag vom Ehegatten

abzüglich

Anrechnungsbetrag Elterneinkommen

Oder wenn geschieden: – ½ des anzurechnenden Einkommens der Mutter – ½ des anzurechnenden Einkommens des Vaters

=

Förderungsbetrag

 

Fallbeispiel für die BAföG – Berechnung

Die folgende Situation zeigt, wie die BAföG-Berechnung im konkreten Fall vorzunehmen ist bzw. vom Amt durchgeführt wird. 

Marcus (19) ist angehender Student und bezieht im nächsten Monat eine eigene Wohnung in der Nähe der Uni. Sein Vermögen beträgt zum Antragszeitpunkt 4.000 € auf einem Sparbuch. Zusätzlich hat er ein auf sich zugelassenes Fahrzeug mit einem zu diesem Zeitpunkt ermittelten Wert von 2.500 €. Seine große Schwester Anika ist bereits 29, verheiratet, selbstständig und wohnt in einem eigenen Haushalt. Die kleinere Schwester Nina (15) besucht die 9. Klasse eines Gymnasiums. Die Eltern sind verheiratet und wohnen zusammen. Der Vater hatte vorletztes Jahr ein Bruttojahreseinkommen von 34.500 €, die Mutter verdiente 14.500 €.

 

Berechnung – Vermögens im Sinne des BAföG

Wert PKW

2.500 €

Sparbuch

4.000 €

Vermögen gesamt

6.500 €

Abzüglich Vermögensfreibetrag

5.200 €

Anzurechnendes Vermögen

1.300 €

Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)

108,33 €

 

Berechnung – Einkommen des Vaters

Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (1/12)

2.875 €

Abzüglich Werbungskosten (1/12)

83,30 €

Abzüglich Sozialpauschale (21,3%), Höchstbetrag 1.008,33 €

612,38 €

Abzüglich Lohnsteuer (Lohnsteuerklasse III)

213,83 €

Abzüglich Soli-Zuschlag

0,00 €

Einkommen des Vaters

1.965,49 €

 

Berechnung – Einkommen der Mutter

Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (1/12)

1.208,34 €

Abzüglich Werbungskosten (1/12)

83,30 €

Abzüglich Sozialpauschale (21,3%), Höchstbetrag 1.008,33 €

257,38 €

Abzüglich Lohnsteuer (Lohnsteuerklasse V)

172,08 €

Abzüglich Solidaritäts-Zuschlag

9,46 €

Einkommen der Mutter

686,12 €

 

Berechnung – Einkommen der Eltern im Sinne des BAföG

Einkommen Vater (1/12)

1.965,49 €

Einkommen Mutter (1/12)

686,12 €

Summe

2.651,61 €

Abzüglich Grundfreibetrag Eltern

1.605,00 €

Abzüglich Grundfreibetrag Nina

485,00 €

Einkommen der Eltern abzüglich Grundfreibeträge

561,61 €

Zusatzfreibetrag 55 % (50 % Eltern zuzüglich 5 % für Nina)

308,89 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

252,72 €

 

Berechnung – BAföG für Marcus

Grundbedarf

373,00 €

Wohnpauschale

224,00 €

Summe Bedarfssatz

597,00 €

Abzüglich Anrechnungsbetrag eigenes Vermögen

108,33 €

Abzüglich Elterneinkommen

252,72 €

Förderungsbetrag (gerundet)

236 €

Marcus erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 236 €, davon 118,00 € als Zuschuss und 118,00 € als zinsloses Darlehen.

 

Fazit – BAföG beantragen lohnt sich

Zugegeben, ein BAföG-Antrag ist ein mitunter umfangreicher, bürokratischer Aufwand und die Hürden für eine Bewilligung liegen relativ hoch. Dennoch solltest du versuchen, die staatliche Förderung zu erhalten. Die Aussicht, durch BAföG den Umzug zu finanzieren oder mit BAföG eine eigene Wohnung möglich zu machen, sollte für dich als Schüler oder Student Motivation genug sein. Das gilt vor allem auch deshalb, weil das BAföG nachträglich nicht mehr beantragt werden kann. Das Amt zahl zwar rückwirkend, aber nur bei rechtzeitiger Antragstellung.

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

  • 4 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren ist für viele Heranwachsende inzwischen nicht nur ein Wunsch, sondern immer häufiger eine Notwendigkeit. Ursache können familiäre oder auch berufliche Gründe sein. Wann ist dein Auszug in diesem Alter möglich? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es? Wo erhältst du Unterstützung?

Mögliche Gründe für ein Ausziehen mit 16 oder 17

Manchmal ist es notwendig, dass du dein Elternhaus verlässt, bevor du volljährig bist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es die familiäre Situation erfordert oder sie einen Ausbildungsplatz erhalten, der weit vom Elternhaus entfernt ist.

Familiäre Situation

Als familiäre Gründe gelten meist Probleme bis hin zur häuslichen Gewalt. So wird das Jugendamt eingreifen, wenn du in einem unzumutbaren Umfeld lebst, deine Eltern dich vernachlässigen oder du physische und/oder psychische Gewalt durch deine Eltern erfährst. In diesem Fall hat das Jugendamt die Möglichkeit, deinen Eltern über das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und für deine Unterbringung zu sorgen, auf deinen Wunsch hin, und wenn dies möglich ist, auch in einer eigenen Wohnung.

Berufliche Gründe für einen Auszug

Wenn du nach dem Realschulabschluss eine betriebliche Ausbildung beginnst, bekommst du somit auch eine Ausbildungsvergütung. Abhängig von der Höhe dieser Vergütung kannst du dir eventuell eine eigene Wohnung leisten. Dann ist ein Ausziehen mit 16 oder 17 durchaus möglich. Wenn du mit dem Gedanken spielst, auszuziehen, solltest du dir auf jeden Fall überlegen, wie du die Finanzierung der Wohnung und deines Lebensunterhaltes gestaltest. Prinzipiell sind deine Eltern zum Unterhalt verspflichtet, aber nur, wenn ihre Einkommen dies zulassen.

 

Rechtsgrundlagen – Was beim Ausziehen mit 16 oder 17 gilt

Prinzipiell ist das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren möglich. Deine Eltern müssen dem Auszug aber auf jeden Fall zustimmen. Nur wenn sie ihr Einverständnis geben, kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen. 

Stichwort Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sie haben nämlich bis zu deiner Volljährigkeit nicht nur die volle Verantwortung für dich, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses ist in § 1631 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Sie können hinsichtlich kurzer oder langer Aufenthalte bestimmen:

  • $wo du übernachtest (z. B. bei Freunden)
  • $ob und wohin du alleine in den Urlaub fährst
  • $wo du dauerhaft wohnst

Das heißt, sie entscheiden ohne Rücksicht auf deinen Willen, wo du wohnst bzw. deinen Lebensmittelpunkt hast. Vor allem die ihnen auferlegte Verantwortung für dein Wohlergehen ist der Grund, dass deine Eltern dich nicht ohne triftigen Grund ausziehen lassen. Um ein Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren doch durchzusetzen, kannst du dich an das Jugendamt wenden, das dann vor dem Familiengericht einen Beschluss erwirken kann.

Problem: deine Geschäftsfähigkeit mit 16 oder 17

Ein Problem beim Auszug aus der elterlichen Gemeinschaft mit 16 oder 17 besteht darin, dass du in diesem Alter nur über eine beschränkte Geschäftsfähigkeit verfügst. Das hat zur Folge, dass deine Eltern bis zu deinem 18. Lebensjahr alle Verträge für dich mitunterschreiben müssen. Dies gilt natürlich auch für einen etwaigen Mietvertrag. Diese beschränkte Geschäftsfähigkeit wird dir nicht nur beim Mietvertrag als Hürde begegnen. Bis zu deiner Volljährigkeit werden deine Eltern auch beim Handyvertrag, dem Kauf teurer Möbel oder beim Abschluss eines Vertrags mit einem Energieversorger für deine erste Wohnung ihre Unterschrift leisten müssen.

 

So unterstützt dich der Staat beim Auszug mit 16 oder 17

Zunächst einmal sind deine Eltern verpflichtet, für deine finanzielle Absicherung zu sorgen und müssen dich entsprechend unterstützen. Das bedeutet für dich, dass bei allen staatlichen Leistungen (außer Wohngeld) zuerst geschaut wird, ob ihre Einkommen die gesetzlichen Freibeträge überschreiten. Das heißt, du erhältst erst staatliche Unterstützung erst, wenn deine Eltern nicht genug verdienen. Als staatliche Leistungen kommen in Betracht:

  • $Kindergeld (per Weiterleitungsantrag)
  • $Schüler-BAföG (bei schulischer Ausbildung, weit entferntem Elternhaus und geringem Eltern-Einkommen)
  • $Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • $Wohngeld (nur bei zweiter Ausbildung oder staatlich nicht anerkannter Ausbildung)

Ein Anrecht auf Wohngeld hast du in der Regel nicht, weil du ja dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast. Nur bei Vorlage einer Ablehnung aus den oben genannten Gründen könntest du doch Wohngeld erhalten.

Fazit: Unter 18 Jahren ausziehen kann sinnvoll sein

Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren ist zwar möglich, es gibt allerdings hohe Hürden. Neben familiären Gründen, bei dem du das Jugendamt um Hilfe bittest, kann ein Ausbildungsplatz mit guter Ausbildungsvergütung die Startlinie für die erste Wohnung sein. Wenn deine Eltern dir noch das Kindergeld zukommen lassen, könnte es für den Auszug reichen. Auch eine gute Mischung aus Kindergeld, Nebenjob, Wohngeld und ggf. Unterhalt wäre eine weitere, realisierbare Lösung.