Wein richtig temperieren und lagern – das bietet ein kleiner Weinkühler

Wein richtig temperieren und lagern – das bietet ein kleiner Weinkühler

Wein richtig temperieren und lagern – das bietet ein kleiner Weinkühler

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Ein gutes Gläschen Wein – wer kann da schon nein sagen. Doch damit der Wein auch richtig schmeckt, muss er gut gekühlt sein. Hier kommt es nicht nur darauf an, dass ein edler Tropfen ausgewählt wird, der geschmacklich zum Essen passt und den man gerne zu sich nimmt. Ist er nicht richtig gekühlt, kann er seine Aromen nicht entfalten und der Geschmack kommt nicht zur Gänze zum Tragen. Mit einem Weinkühler ist das optimale Temperieren des Weins möglich.

Ein Weinkühler ist mehr als ein Kühlschrank für alkoholische Getränke

Unter dem Begriff Weinkühler stellen sich viele einen Bottich vor, der mit Eis gefüllt wird und in dem eine Flasche Wein platziert werden kann. Ein Weinkühler ist aber auch ein Weinkühlschrank oder ein Weinklimaschrank beziehungsweise ein Weintemperaturschrank.

Von der Optik her ähneln diese Weinkühlschränke einem klassischen Kühlschrank. Allerdings gibt es doch entscheidende Unterschiede, die zwischen dem Weinkühlschrank und dem normalen Kühlschrank festzustellen sind.

Der Weinkühlschrank besitzt verschiedene Klimazonen, die mit unterschiedlichen Temperaturen und einer gewissen Luftfeuchte einhergehen. Außerdem bietet er perfekte Voraussetzungen für das Lagern eines Weines. Ob es ein kleiner Weinkühlschrank oder ein mittlerer beziehungsweise ein großer Weinkühlschrank ist, ist erstmal nicht relevant. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für das Temperieren gegeben sind.

Außerdem verfügt ein Weinkühlschrank in der Regel über eine Glastür. Sie gibt den Blick auf die Weinflaschen frei und sorgt so dafür, dass der Weinkühler gleichzeitig auch ein optisches Highlight in jeder Wohnung und in jedem Haus ist. Mit LED-Licht lässt sich das Ganze zusätzlich in Szene setzen.

Warum in einen Weinkühler investieren?

Ein Weinkühlschrank – egal in welcher Größe und Ausstattung – temperiert nicht nur den Wein optimal. Er hilft auch, ihn richtig zu lagern. Bei der Lagerung geht es nicht nur darum, dass der Wein liegend und dunkel gelagert wird. Das LED-Licht schadet dem Wein übrigens nicht. Es strahlt nach außen und ist so gewählt, dass der Wein davon keinen Schaden nimmt.

Beim Lagern von Wein geht es darum, dass die Qualität des Weines nicht verloren geht. Die meisten Verbraucher kaufen eine Flasche Wein im Supermarkt und stellen sie in den Schrank, bis sie getrunken wird. Aber das ist falsch. Ein Wein muss liegend lagern. Er benötigt eine gewisse Luftfeuchtigkeit, damit der Kork der Weinflasche nicht porös wird und dadurch Sauerstoff an den Wein herankommt. Ebenso wird im Weinkühlschrank dafür gesorgt, dass der Kork keine Gerüche aufnimmt und diese ebenfalls an den Wein abgibt.

Hinzu kommt, dass bei der richtigen Lagerung bezüglich der Temperatur der Wein weiter reifen kann, was sich in seiner Qualität ebenfalls zeigt.

Ein Highlight in jedem Raum

Doch zu guter Letzt darf nicht vergessen werden, dass ein Weinkühlschrank auch ein absoluter Hingucker ist. Ein kleiner Weinkühlschrank findet problemlos in jedem Zimmer Platz. Wer etwas mehr Wein lagern möchte kann natürlich auch in ein größeres Modell investieren. Die Auswahl ist sehr groß, so dass unterschiedliche Bedürfnisse bezüglich der Position vom Weinkühlschrank berücksichtigt werden können. Auch in der ersten Wohnung. Denn ein Weinkühlschrank ist ein Produkt, das über einen langen Zeitraum ein treuer Begleiter ist. Und warum nicht direkt in der ersten Wohnung damit starten?

 

So funktioniert der Immobilien-Teilverkauf

So funktioniert der Immobilien-Teilverkauf

Wie läuft ein Immobilien-Teilverkauf ab?

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Immobilien sind immer eine sehr gute Möglichkeit, um sich finanziell im Alter abzusichern. Doch dabei gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, eine davon ist der Immobilien-Teilverkauf. Dabei können Eigentümer das Haus oder die Wohnung im späteren Leben wieder zu Geld machen. Doch wie genau funktioniert das? Die Frage beantworten wir Ihnen im Folgenden.

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf und wie funktioniert er?

Ein Immobilien-Teilverkauf ist zum Beispiel mit der Deutschen Teilkauf möglich. Dort können Sie sich ausführlich zu diesem Modell informieren und ein kostenfreies Angebot einholen. Bei einem Teilverkauf verkaufen Senioren bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie. Besitzt man also ein Haus im Wert von 250.000 Euro und verkauft 40 Prozent, dann erhält man 100.000 Euro. 

Der Teilverkauf ist eine einfache Methode, um die Immobilie wieder zu Geld zu machen, ohne aus dem Zuhause ausziehen zu müssen. Unternehmen, welche einen Teilkauf anbieten, stehen also in Konkurrenz zu Anbietern klassischer Hypothekenkredite. Dabei wird die Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen bei einer Bank hinterlegt. Das Nutzungsrecht für das Haus bleibt beim Teilverkauf weiterhin Ihnen überlassen, allerdings müssen Sie dem Teilkäufer als sogenannten stillen Teilhaber an der Immobilie ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen.

Teilverkauf verschiedener Immobilientypen

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Beispiele vor, wie sich ein Teilverkauf bei den unterschiedlichen Arten von Immobilien auswirkt:

Teilverkauf eines Hauses

Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern können einen Teil des Hauses verkaufen. Beim Teilverkauf veräußern diese einen prozentualen Anteil von bis zu 50 Prozent. Bei dem Teilverkauf handelt es sich konkret um die Veräußerung von Miteigentumsanteilen. Das Haus wird nicht real geteilt, sodass beispielsweise das Erdgeschoss oder ein Obergeschoss verkauft wird, sondern lediglich auf dem Papier. Die Nutzung des verkauften Anteils wird dadurch möglich, dass ein Nießbrauchrecht besteht, der Besitzer zahlt also ein monatliches Nutzungsentgelt.

Teilverkauf einer Eigentumswohnung

Auch der anteilsmäßige Verkauf einer Wohnung ist möglich. Das Eigentum an einer Wohnung ist im Wohnungsgrundbuch festgelegt. Darin wird zwischen Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum unterschieden. Das Sondereigentum bezieht sich auf die Räume der Eigentumswohnung, das Gemeinschaftseigentum bezieht sich in erster Linie auf das Grundstück sowie alles, was nicht direkt zur Wohnung gehört. Am Gemeinschaftseigentum erwirbt man als Wohnungseigentümer Miteigentum. Beim Teilverkauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Teilkäufer einen Miteigentumsanteil an der Wohnung.

Teilverkauf eines Grundstücks

Auch an einem Grundstück kann ein Miteigentumsanteil verkauft werden. Je nach Kapitalbedarf wird anhand des Wertes des gesamten Grundstücks ein Anteil ermittelt, welcher der Höhe des Kapitalbedarfs entspricht. Im Vergleich zum Teilverkauf eines Hauses oder einer Wohnung kann ein Grundstück real oder ideell geteilt werden. Dabei kommt es tatsächlich zu klaren Abgrenzungen. Gerade für unerfahrene Verkäufer kann der Teilverkauf eines Grundstücks ein gutes Mittel sein, um sich jemanden mit an Bord zu holen, welcher sich mit der Materie gut auskennt. Dies gilt mit Blick auf die gemeinsame Entwicklung von Grundstücken. Insgesamt kann also eine Win-Win-Situation entstehen.

Teilverkauf von Gewerbeimmobilien

Teilverkäufe von Gewerbeimmobilien sind mit denen von Wohnimmobilien vergleichbar und ebenfalls unproblematisch. Gerade für Gewerbe wie Hotels oder Restaurants, welche einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben, kann ein Teilverkauf ein sinnvoller Weg sein. Grundsätzlich kann immer ein Rückkauf vereinbart werden, wodurch sich die Veränderungen der Eigentumsanteile auch wieder rückgängig machen lassen können. Das ist vor allem mit Blick auf die nachfolgenden Generationen wichtig.

Teilverkauf einer beliehenen Immobilie

Viele Eigentümer haben zum Kauf der eigenen Immobilie ein Darlehen aufgenommen. Nicht selten besteht auch beim Eintritt ins Rentenalter noch eine Restschuld. Doch viele Menschen wünschen sich gerade zu diesem Zeitpunkt, dass finanziell alles geregelt ist. Die restliche Darlehenssumme kann durch einen Teilverkauf beglichen werden. Ein Teilverkauf ist möglich, wenn die gewünschte Auszahlungssumme, die noch bestehende Restschuld übersteigt. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, wie hoch die bestehende Restschuld wirklich ist. Orientieren Sie sich am offenen Betrag bei der Bank und nicht an der im Grundbuch eingetragenen Grundschuldsumme.

Ausziehen von Zuhause – so gelingt der Einzug in die eigene Wohnung

Ausziehen von Zuhause – so gelingt der Einzug in die eigene Wohnung

Ausziehen von Zuhause – so gelingt der Einzug in die eigene Wohnung

  • P6 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Für jeden jungen Menschen ist der Auszug von Zuhause ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. So schön der Gedanke an die erste eigene Wohnung ist, der Weggang aus dem elterlichen Haushalt birgt auch Herausforderungen. Wie der Auszug von Zuhause reibungslos klappt und worauf man unbedingt achten sollte, erklärt dieser Beitrag.

Ausziehen mit 18 – Planung ist hilfreich

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine erste eigene Wohnung zu suchen, der ist gut beraten, den Auszug schon im Vorfeld gut zu planen und sich alle wichtigen Informationen zu besorgen, etwa bezüglich möglicher staatlicher Unterstützungen in Form von Erstausstattung, Wohngeld oder ähnlicher Leistungen. Zudem spielt die Lage der Wohnung eine wichtige Rolle, denn wenn sie sich in unmittelbarer Nähe der Schule oder des Arbeitsplatzes befindet, kann man die monatlich anfallenden Fahrtkosten deutlich reduzieren. 

Die beste Methode besteht darin, sich eine To-Do-Liste mit allen Aufgaben zu erstellen, die es zu erledigen gilt. Diese Liste kann man dann der Reihe nach bzw. nach Priorisierung abarbeiten und abhaken. So vergisst man nichts und ist auf den Auszug von Zuhause bestens vorbereitet. Eine solche Liste sollte unter anderem folgende Aufgaben enthalten: 

  • PUmmelden beim Einwohneramt, Ausweis mit neuer Adresse beantragen
  • PPost umleiten (funktioniert über das Internet durch Nachsendeantrag)
  • PVersicherungen, Bank usw. neue Anschrift mitteilen
  • PInternet + Telefon für die neue Wohnung beantragen
  • PVersicherungen abschließen (falls notwendig)
  • PGEZ anmelden
  • PWasser, Gas Strom anmelden für neue Wohnung
  • PTürschilder anbringen (+ Postkasten)
  • PWohngeld, BAföG, sonstige Förderungen beantragen

Nicht ganz so wichtig, aber doch klug ist das Vorstellen bei den neuen Nachbarn und das Ausrichten einer kleinen Willkommensparty. Diese Punkte dürfen aber weiter unten auf der To-Do-Liste stehen.

Kostenfaktoren beim Ausziehen von Zuhause berücksichtigen

Schon vor dem eigentlichen Umzug sollten vor allem die Kosten berücksichtigt werden. Das gilt nicht nur für die laufenden Kosten während des Wohnens, sondern schon vorher. Immerhin muss die neue Wohnung eventuell renoviert werden und es wird fast immer eine Kaution (gemäß § 551 BGB maximal drei Nettokaltmieten) bzw. Maklergebühr fällig, allerdings nur, wenn man ihn selbst mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung beauftragt hat (Stichwort Beauftrager-Prinzip). Außerdem müssen vielleicht Möbel oder Einbauküche selbst angeschafft werden. Hinsichtlich der anfallenden Kosten ist es deshalb von Vorteil, ihre ungefähre Höhe auszurechnen und sich einen Budgetplan aufzustellen. 

Praxis-Tipp: Noch vor dem Auszug von Zuhause sollte man eine einfache Rechnung aufstellen, in der man seine Einnahmen (inklusive möglicher Förderungen) mit den zu erwartenden Kosten für die Wohnung vergleicht. Übersteigen die Einnahmen die Kosten, sollte die erste eigene Wohnung realisierbar sein.

Diese Kosten fallen nach dem Auszug von Zuhause an

Zieht man in eine eigene Wohnung, dann wird man mit monatlich wiederkehrenden Kosten konfrontiert. Die Gesamtkosten setzen sich hauptsächlich zusammen aus den folgenden Faktoren:

  • PMietkosten (Kaltmiete bzw. Nettomiete = Preis/Quadratmeter, siehe Mietspiegel)
  • PNebenkosten (durchschnittlich 2,16 Euro/Quadratmeter) für die Wohnung, z. B. Strom, Wasser, Heizung, Müllentsorgung)
  • PKosten für Telefon- und Internetanschluss (Höhe ist vom Anbieter und Tarif abhängig)
  • PVersicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung)
  • PSteuern (z. B. Lohn- bzw. Einkommensteuer, gilt für Personen mit Einkommen aus versicherungspflichtiger Tätigkeit)
  • PKosten für Lebenshaltung (Genuss- und Lebensmittel, Hygiene- und Reinigungsartikel, Bekleidung, Hobbys, Mobilität)

 

Während man bei den Miet- und Versicherungskosten sowie den Steuern und Kommunikationskosten für Festnetz und Internet nicht sparen kann (außer durch die Wahl günstiger Tarife), verhält es sich bei den anderen aufgeführten Kosten anders. Vor allem im Bereich der Nebenkosten besteht Einsparpotenzial, z. B. durch energieeffizientes Heizen und Lüften sowie sparsamen Wasserverbrauch.  

Zudem lässt sich in Sachen Strom anmelden erste Wohnung viel Geld sparen, wenn man den passenden Anbieter und den günstigsten Tarif findet. Hier lohnt es sich übrigens, regelmäßig einen Strompreisvergleich auf einem der im Internet vorhandenen Vergleichsportale durchzuführen. So sieht man schnell, ob der für die Wohnung abgeschlossene Tarif noch der günstigste ist und kann bei Bedarf einfach den Stromanbieter wechseln. Auch ein günstiger Handyvertrag und überlegtes Einkaufen von Lebensmitteln können die Kosten reduzieren. 

Praxis-Tipp: Vielen sind die die hohen Kosten nicht bewusst, die etwa durch das Rauchen verursacht werden. Wenn jemand z. B. eine halbe Schachtel Zigaretten täglich verbraucht, dann entstehen jeden Tag Kosten in Höhe von ca. 3 Euro. Rechnet man dies auf die Jahreskosten hoch, lässt man 1.095 Euro im Jahr im wahrsten Sinne in Rauch aufgehen.

Weiterversicherung über die Eltern hilft beim Geld sparen

Für all diejenigen, die noch nicht 25 Jahre alt sind und eine eigene Wohnung beziehen, gibt es die Möglichkeit, bei den Versicherungen Geld zu sparen. Das wichtige Stichwort heißt hier Weiterversicherung über die Eltern. Selbst nach dem Ausziehen von Zuhause besteht für folgende Versicherungsarten die Möglichkeit, im Rahmen einer Familienversicherung über die Eltern Versicherungsschutz zu bekommen, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen: 

  • PKrankenversicherung (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr in Form einer Familienversicherung möglich)
  • PPrivate Haftpflichtversicherung (möglich bis zum Abschluss einer Erstausbildung)
  • PRechtsschutzversicherung (Versicherungsschutz bis zum 25. Lebensjahr über die elterliche Versicherung)

Praxis-Tipp: Ob, unter welchen Voraussetzungen und wie lange eine Weiterversicherung über die Eltern möglich ist, darüber sollte man detaillierte Informationen einholen. So vermeidet man eine erstens eine mögliche Doppelversicherung, bei die man unnötigerweise zu viel Geld bezahlt und zweitens läuft man nicht Gefahr, unbemerkt seinen Versicherungsschutz zu verlieren, wenn man nämlich vorgeschriebene Altersgrenzen überschreitet.

Unterhaltspflicht der Eltern – Was geschieht nach dem Auszug von Zuhause mit dem Kindergeld?

Kinder haben auch nach dem Auszug von Zuhause Anspruch auf das Kindergeld, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Unterhaltspflicht besteht, wenn man als Kind nicht die finanziellen Mittel besitzt, um selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Klassische Fälle sind etwa die Erstausbildung des Kindes bis zum 25. Lebensjahr. 

Obwohl eine grundsätzliche Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern besteht, gibt es aber auch Situationen, in denen sie diese Pflicht, ihrem Nachwuchs eine eigene Wohnung zu finanzieren, nicht erfüllen müssen. Das gilt vor allem für Geringverdiener oder Bezieher von ALG I oder Hartz 4. In diesen Fällen reichen ihre eigenen finanziellen Mittel natürlich nicht aus und es besteht keine Unterhaltspflicht. 

Wichtiger Hinweis: Die anspruchsberechtigten Personen hinsichtlich Kindergeld sind immer die Eltern, nicht die Kinder selbst. An dieser Regelung ändert auch der Auszug von Zuhause nichts. Aufgrund ihrer Unterhaltspflicht werden sie das Kindergeld aber meist dem ausgezogenen Kind als unterhalt zur Verfügung stellen. Können sie aufgrund ihrer eigenen Situation keinen Unterhalt zahlen, gibt es als Alternative den sogenannten Abzweigungsantrag. Stimmt die zuständige Familienkasse, bei der man ihn stellen muss, diesem Antrag zu, wird das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt.

Ausziehen mit 18 – Fördermöglichkeiten ausschöpfen

Viele junge Leute tun sich finanziell schwer, eine eigene Wohnung zu finanzieren. Für solche Fälle bietet der Staat verschiedene Unterstützungen an, die man beantragen kann. Junge Mieter können beispielsweise bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen. Ist man noch minderjährig, hat also das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist das Jugendamt die zuständige Behörde. 

Darüber hinaus gibt es noch die Familienkasse, die beim Thema Kindergeld zuständig ist, wenn man nach dem Auszug von Zuhause finanzielle Unterstützung benötigt. Zudem kann man Wohngeld beantragen. Die zuständige Behörde ist die für den neuen Wohnsitz zuständige Wohngeldstelle.

Fazit – Ausziehen von Zuhause mit Plan stärkt die Vorfreude

Zugegeben, der Auszug von Zuhause ist zeitaufwendig, kostet Kraft und auch Geld. Umso besser ist es, wenn man diesen so wichtigen Schritt im noch jungen Leben besonders gut plant. Mit einer gut sortierten, möglichst vollständigen To-Do-Liste vergisst man keine wichtige Aufgabe, durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, einen Budgetplan sowie sparsames Haushalten hat seine Finanzen im Griff und durch die Mithilfe guter Freunde am Tag des Umzugs kann relativ entspannt ins neue Leben gehen.

Auszug von zu Hause: Der richtige Zeitpunkt

Auszug von zu Hause: Der richtige Zeitpunkt

Auszug von zu Hause: Der richtige Zeitpunkt

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Auszug von zu Hause? Welche berufliche Situation passt am besten? Wann darf ich überhaupt selbst über diesen Schritt entscheiden?

Fragen, dessen Antworten immer von der Situation des Einzelnen abhängen. Ewig warten will natürlich keiner. Sobald das erste Geld verdient wird oder die große Liebe gefunden wurde, denken viele gleich an die erste eigene Wohnung. Darüber entscheiden kannst also nur du selbst, solange du 18 bist. Von rechtlicher Seite her ist es erst ab 16 möglich, eine eigene Wohnung zu beziehen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bist du immer auf die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, also deiner Eltern angewiesen.

Die optimale Situation für den Auszug von zu Hause

Das der Zeitpunkt bei einem festen Einkommen, z.B. Übernahme nach der Ausbildung, der Beste ist, sollte klar sein. Doch in dem meisten Fällen besteht der Wunsch nach Freiheit und Unabhängigkeit schon während der Schulzeit, betrieblichen Ausbildung oder Studium. Aus diesem Grund solltest du idealerweise schon 18 sein und ein festes Einkommen vorweisen können. Dieses kann sich auch aus KindergeldUnterhalt und einem Nebenjob zusammensetzen, ebenso wie Ausbildungsvergütung und unterstützendes Wohngeld. Hierbei brauchst du keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei jeglichen Unterschriften und ermöglichst dir selbst mit einem geringen Einkommen die erste eigene Wohnung oder erste gemeinsame Wohnung.

Unter 18 Jahre und Schüler/in

  • $Hier haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und müssen dem Auszug von zu Hause zustimmen
  • $Du benötigst ihre Unterschrift, z.B. beim Mietvertrag
  • $Große Abhängigkeit von den Eltern, da normalerweise kein Einkommen vorhanden ist
  • $allgemein schwierig umzusetzen, da es hier meist bei den finanziellen Mitteln scheitert, die Erziehungsberechtigten müssten dir deine Wohnung mittels Kindergeld und Unterhalt bezahlen, ein Nebenjob ist unumgänglich
  • $Theoretisch stünden dir unter den gegebenen Voraussetzungen (siehe Kategorie Einnahmen) nur Wohngeld oder Schüler-BAfög ab der 10. Klasse zu

Unter 18 Jahre mit betrieblicher Ausbildung

Ein eigenes Einkommen in Form einer Ausbildungsvergütung würde den Wunsch nach der eigenen Wohnung schon in ein ganz anderes Licht rücken. Wenn deine Ausbildungsstätte etwas weiter von deinem Heimatort entfernt liegt, ist eine eigene Wohnung auf jeden Fall sinnvoll. Bedenke die enormen Fahrtkosten sowie den zeitlichen Faktor. Zudem steht dir in solchen Fällen BAB zu (Beachte jedoch die Voraussetzungen , was die finanzielle Situation ungemein verbessern kann. Sollten dir kein BAB zustehen, käme für dich wenigstens noch Wohngeld in Frage, solange du das Mindesteinkommen erreichst.

Der moralische Faktor

Gehe das Thema “Auszug von zu Hause” langsam und vor allem sachlich an und überrumple deine Eltern nicht. Bereite sie langsam darauf vor und zeige ihnen im Alltag, wie selbstständig du sein kannst. Ein überstürzter Auszug kann sie schnell verletzten und in seltenen Fällen eine regelrechte Kluft zwischen euch reißen.

Fazit

Den richtigen Zeitpunkt für den Auszug von zu Hause zu finden ist nicht leicht, gerade dann, wenn man bei elterlichen Problemen keinen Ausweg mehr sieht. Zudem hängt es meist von den finanziellen Mitteln ab, vor allem von staatlicher Seite. Umso wichtiger ist es, die Realität im Auge zu behalten und sich genau zu überlegen, ob man der neuen Situation schon gewachsen ist. Geld allein spielt hier noch lange keine Rolle, wenn du nicht weist, worauf es im Leben ankommt. Denn deine eigene Wohnung möchte mehr als nur bezahlt werden.

Erste gemeinsame Wohnung – was beim Zusammenziehen wichtig ist

Erste gemeinsame Wohnung – was beim Zusammenziehen wichtig ist

Erste gemeinsame Wohnung – was beim Zusammenziehen wichtig ist

  • 7 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Mit dem Traumpartner in die erste gemeinsame Wohnung ziehen, ist für viele eine der schönsten Momente im Leben. Im Gegensatz zum Bezug einer Wohnung als Single können aber bei einem Paar-Haushalt Probleme entstehen. Welche das sind und wie man das Zusammenleben so organisiert, dass Wohnen und Beziehung harmonisch bleiben, erklärt dieser Beitrag.

Die erste gemeinsame Wohnung bringt kleine und große Probleme

Die Frage, ob man als Paar tatsächlich zusammenpasst und seinen Alltag miteinander bewältigen kann, lässt sich erst durch die Praxis beantworten. Viele Beziehungen durchlaufen in den ersten Monaten des Zusammenlebens so manchen Härtetest. Reibungspunkte kann es bei der Wohnungseinrichtung ebenso geben, wie bei der Verteilung der Hausarbeit. Bevor du mit deinem Partner/deiner Partnerin die erste eigene Wohnung beziehst, mache dir klar, was sich dadurch grundsätzlich für dich ändert.

Was spricht für das Zusammenziehen mit dem Freund?

  • $Alle Kosten werden gerecht geteilt (geteilte Kosten sind halbe Kosten für jeden)
  • $Durch Zusammenlegung zweier Haushalte größere Ersteinrichtung
  • $Die Gefühlsebene ändert sich (der Partner wartet auf dich)
  • $Probleme können gemeinsam gelöst werden
  • $Die Hausarbeit wird komplett geteilt
  • $Die Zeiteinteilung verändert sich (z. B. durch gemeinsame Freizeitaktivitäten)

Was gegen eine gemeinsame Wohnung spricht

  • $Konflikte durch verschiede Bedürfnisse und Vorlieben
  • $Weniger Privatsphäre, weil man in der Wohnung nicht mehr alleine ist
  • $Wunsch nach vollkommen ungestörter Zeit wächst mit der Zeit
  • $In einem Paar-Haushalt kann man nicht mehr tun und lassen, was man möchte
  • $Mehr Rücksicht und Verständnis sind notwendig

Wenn du beabsichtigst, mit jemandem in eine eigene Wohnung zu ziehen, kann es für deine Entscheidung hilfreich sein, eine solche Liste mit Vor- und Nachteilen zu erstellen.

Zusammenziehen – Planung ist das A und O

Das Vorhaben des Zusammenziehens muss auf jeden Fall gut vorbereitet und die wichtigsten Dinge geplant sein. Dazu gehört zunächst einmal die Suche (im Internet) nach einer passenden Wohnung. Legt am besten gemeinsam fest:

  • $Das maximale Budget für die Miete (inklusive Nebenkosten)
  • $Wie viele Quadratmeter sie haben soll
  • $Die Anzahl der Zimmer
  • $Eure bevorzugte Wohngegend
  • $Die gewünschte Ausstattung (z. B. Mobiliar, Tageslicht-Bad, Einbauküche, Balkon, Fahrstuhl)
  • $Den Zeitpunkt des Zusammenziehens (ist wichtig für die Kündigung bestehender Mietverträge)

Zudem müsst ihr den Umzug selbst gut planen, denn es müssen ja zwei Haushalte aufgelöst und zu einem zusammengeführt werden. Zu den Umzugsplanungen zählen z. B. die Beauftragung eines Umzugsunternehmens oder die Organisation von privaten Umzugshelfern sowie Fahrzeugen für den Transport. Sind Renovierungsarbeiten in den alten oder der neuen Wohnung notwendig, müssen auch diese Arbeiten von euch organisiert werden.

Das Zusammenziehen – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Am einfachsten funktioniert der Einzug in die erste gemeinsame Wohnung, wenn du und dein Partner/deine Partnerin bereits die vom Gesetz vorgesehene Volljährigkeit erreicht habt. Im Idealfall habt ihr also beide das 18. Lebensjahr vollendet. Dann müsst ihr nämlich eure Eltern nicht mehr um Erlaubnis fragen, weil ihr voll geschäftsfähig seid und den Mietvertrag selbst unterschreiben könnt. 

Um euch als Paar eine eigene Wohnung leisten und euren Lebensunterhalt selbst finanzieren zu können, solltet ihr beide über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen. So besteht auch nicht die Gefahr, dass  einer von euch vom Partner abhängig ist. Außerdem umgeht ihr so Streitigkeiten hinsichtlich der Finanzierung der Wohnung. Benötigt ihr in diesem Bereich Unterstützung, dann könnt ihr euch um staatliche Leistungen in Form von Zuschüssen wie Wohngeld, Finanzierung der Erstausstattung o. ä. bemühen. 

Eine nicht unwichtige Voraussetzung dafür, dass das Zusammenleben gelingt, ist der Standort der gemeinsamen Wohnung. Das Zusammenziehen mit jemandem ist eine große persönliche Veränderung. Damit der Schnitt nicht zu groß ist, wäre es sinnvoll, wenn die neue Wohnung nicht zu weit vom bisherigen Lebensumfeld (etwa Familie oder Freunde) wäre. Darüber hinaus muss sie so liegen, dass die Entfernung zum Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz oder zur Schule (falls du noch Abiturient bist) nicht zu groß ist. Der Verzicht auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann euch viel Geld sparen. 

Um beiden Partnern mehr Sicherheit zu geben, ist es sinnvoll, wenn beide als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen sind. Im Fall einer Trennung müsst ihr beide dem Auszug zustimmen und könnt auf diese Weise eure eigene finanzielle Situation absichern, bis eine einvernehmliche Lösung gefunden ist. 

Erste gemeinsame Wohnung: Finanzielle Aspekte (Kostenverteilung, Konto, Zahlungen)

Damit es hinsichtlich der Finanzierung der ersten gemeinsamen Wohnung keine Unklarheiten gibt, solltest du mit deinem Partner/deiner Partnerin frühzeitig die wichtigsten Dinge klären. Dazu gehört etwa, über welches Konto z. B. laufende Kosten für die Wohnung bezahlt werden sollen. Hier ist natürlich die grundlegende Frage zu klären, wer was und in welcher Höhe bezahlt. Die anfallenden Kosten sollten von beiden Partnern im Idealfall hälftig (zu je 50 Prozent) bezahlt werden. Das gilt vor allem für Miete, Strom, Lebensmittel, Telefon usw.. 

Je nachdem, von wessen Konto die laufenden Kosten abgebucht werden, ist es sinnvoll, das Kindergeld oder einen festen Betrag vom nicht belasteten Konto als Dauerauftrag umzuleiten. So muss man nicht jeden Monat neu eine Überweisung tätigen. Dieser Betrag sollte alle Fixkosten zu 50 Prozent abdecken. Ihr müsst aber gar nicht ein vorhandenes Girokonto für die gemeinsamen Kosten verwenden. Alternativ habt ihr die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto für diesen Zweck zu eröffnen. Einen guten Vergleich kostenloser Angebote bietet das Portal GemeinschaftskontoVergleich.de. Persönliche und individuelle Ausgaben kann dann jeder für sich bezahlen und die Kosten für die Wohnung laufen über das gemeinsame Konto. 

Möglichkeiten der Kostenteilung

Wenn ihr euch entschließt, in die erste gemeinsame Wohnung zu ziehen, sollte vorher klar sein, wie die anfallenden Kosten beglichen werden. Hier gibt es unterschiedliche Varianten, die vor allem von der Höhe eures jeweiligen Einkommens bzw. eurer Einkünfte abhängen. 

Hälftige Aufteilung – jeder zahlt 50 Prozent

Die sauberste und gerechteste Lösung besteht darin, dass alle die Wohnung betreffenden Ausgaben sauber aufgelistet und zu je 50 Prozent aufgeteilt werden. Persönliche Ausgaben, z. B. für den Friseur, einen Barbesuch, die Schachtel Zigaretten oder zu zahlende Mitgliedschaftsbeiträge (ausgenommen sind Abos für Netflix oder ähnliche Dinge, die beiden Bewohnern zugute kommen) sollten von jedem selbst bezahlt werden. 

Aufteilung nach Einkommenshöhe

Diese Methode bietet sich an, bzw. ist sinnvoll, wenn ihr ein unterschiedlich hohes Einkommen habt. In diesem Fall  wäre die Aufteilung 50:50 ungerecht. Daher sollte der besser Verdienende auch einen höheren Anteil an den Kosten tragen. Das funktioniert natürlich nur, wenn er sein Einverständnis gibt. Diese Regelung kann in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse verändern. 

Praxis-Tipp: Zur besseren Kostenkontrolle kann euch ein Haushaltsbuch dienen. Das ist zwar vor allem zu Beginn lästig, kann aber auf Dauer hilfreich sein. Ein Haushaltsbuch entlarvt nämlich sogenannte „Kostenfresser“ und gibt dir schnell ein Gefühl dafür, wofür du wie viel ausgeben kannst, ohne dein/euer Budget zu überschreiten.

Offene Kommunikation – so übersteht die Beziehung die neue Wohnsituation

Der Alltag des Zusammenlebens hält nicht nur schöne Augenblicke für euch bereit. Es wird immer wieder Anlässe geben, die zu Diskussionen oder Streit führen. Ganz banale Dinge wie der Abwasch- oder Putzdienst, Finanzen, Haushaltsführung, Privatsphäre oder andere Lappalien sorgen für Missstimmungen. 

Gerade für Leute, die noch nie mit einem Partner zusammengelebt haben, sind solche Streitigkeiten nicht angenehm. Um sie zu vermeiden, raten Beziehungsexperten dazu, dem gemeinsamen Alltag klare Strukturen zu geben. Sie verhindern von Anfang an, dass etwas aus dem Ruder läuft und es zu Spannungen kommt. Sicher ist es auch notwendig, sich den Lebensgewohnheiten und dem Verhalten  des Partners in bestimmtem Maße anzupassen. Bemerkst du Fehlverhalten, Nachlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit, dann sprich Probleme unbedingt offen an. Sie in dich hineinzufressen, wirkt sich auf Dauer negativ auf das Zusammenleben in der ersten gemeinsamen Wohnung und eure Partnerschaft aus. Versucht Kompromisse zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind. Durch Kommunikation und das Finden von Lösungen ist die Chance groß, dass sich Probleme seltener wiederholen. 

Erste gemeinsame Wohnung: Die Privatsphäre

Wichtige Grundprinzipien in der ersten gemeinsamen Wohnung sind ausreichend Freiraum und Privatsphäre. Bist du es nicht gewohnt, mit jemandem zusammenzuleben, dann kann dir seine Gegenwart schnell auf die Nerven gehen und in dir das Bedürfnis nach mehr Privatsphäre aufkommen.  Wenn möglich, sollte jeder einen Rückzugsort haben, z. B. ein zusätzliches Zimmer, das dann als Büro, Spielzimmer oder Rückzugsrefugium dienen kann. So kann sich jeder bei Streitigkeiten oder dem Wunsch nach Ruhe und Entspannung in sein eigenes Reich zurückziehen. Ist es nicht möglich, eine so große Wohnung zu mieten, bleiben euch immer noch Wohn- und Schlafzimmer.

Fazit: Versuche nicht, den Partner zu erziehen

Die erste gemeinsame Wohnung ist immer ein Experiment, weil beide Partner in der Regel noch nicht auf so engem Raum mit einem anderen Menschen zusammengelebt haben.  Damit ihr nicht scheitert, braucht es gute Planung, viele Absprachen und vor allem Kompromisse. Vor allem aber solltet ihr beide nicht versuchen, euren Partner zu erziehen, bis er in der Wohnung das tut, was der andere möchte. Bei Problemen ist klare und offene Kommunikation gefordert. Das betrifft vermeintliche Kleinigkeiten wie den Hausputz, aber auch grundlegende Themen wie Finanzen. Die erste gemeinsame Wohnung verlangt von jedem Abstriche hinsichtlich der eigenen Ansprüche und Kompromisse, mit denen beide Bewohner leben können. So kann es gelingen, dass ihr in eurer gemeinsamen Wohnung eine harmonische Beziehung führt die alle Herausforderungen meistert.

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

Ausziehen mit 16 oder 17 – Gibt es einen Unterschied?

  • 4 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren ist für viele Heranwachsende inzwischen nicht nur ein Wunsch, sondern immer häufiger eine Notwendigkeit. Ursache können familiäre oder auch berufliche Gründe sein. Wann ist dein Auszug in diesem Alter möglich? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es? Wo erhältst du Unterstützung?

Mögliche Gründe für ein Ausziehen mit 16 oder 17

Manchmal ist es notwendig, dass du dein Elternhaus verlässt, bevor du volljährig bist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es die familiäre Situation erfordert oder sie einen Ausbildungsplatz erhalten, der weit vom Elternhaus entfernt ist.

Familiäre Situation

Als familiäre Gründe gelten meist Probleme bis hin zur häuslichen Gewalt. So wird das Jugendamt eingreifen, wenn du in einem unzumutbaren Umfeld lebst, deine Eltern dich vernachlässigen oder du physische und/oder psychische Gewalt durch deine Eltern erfährst. In diesem Fall hat das Jugendamt die Möglichkeit, deinen Eltern über das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und für deine Unterbringung zu sorgen, auf deinen Wunsch hin, und wenn dies möglich ist, auch in einer eigenen Wohnung.

Berufliche Gründe für einen Auszug

Wenn du nach dem Realschulabschluss eine betriebliche Ausbildung beginnst, bekommst du somit auch eine Ausbildungsvergütung. Abhängig von der Höhe dieser Vergütung kannst du dir eventuell eine eigene Wohnung leisten. Dann ist ein Ausziehen mit 16 oder 17 durchaus möglich. Wenn du mit dem Gedanken spielst, auszuziehen, solltest du dir auf jeden Fall überlegen, wie du die Finanzierung der Wohnung und deines Lebensunterhaltes gestaltest. Prinzipiell sind deine Eltern zum Unterhalt verspflichtet, aber nur, wenn ihre Einkommen dies zulassen.

 

Rechtsgrundlagen – Was beim Ausziehen mit 16 oder 17 gilt

Prinzipiell ist das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren möglich. Deine Eltern müssen dem Auszug aber auf jeden Fall zustimmen. Nur wenn sie ihr Einverständnis geben, kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen. 

Stichwort Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sie haben nämlich bis zu deiner Volljährigkeit nicht nur die volle Verantwortung für dich, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses ist in § 1631 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Sie können hinsichtlich kurzer oder langer Aufenthalte bestimmen:

  • $wo du übernachtest (z. B. bei Freunden)
  • $ob und wohin du alleine in den Urlaub fährst
  • $wo du dauerhaft wohnst

Das heißt, sie entscheiden ohne Rücksicht auf deinen Willen, wo du wohnst bzw. deinen Lebensmittelpunkt hast. Vor allem die ihnen auferlegte Verantwortung für dein Wohlergehen ist der Grund, dass deine Eltern dich nicht ohne triftigen Grund ausziehen lassen. Um ein Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren doch durchzusetzen, kannst du dich an das Jugendamt wenden, das dann vor dem Familiengericht einen Beschluss erwirken kann.

Problem: deine Geschäftsfähigkeit mit 16 oder 17

Ein Problem beim Auszug aus der elterlichen Gemeinschaft mit 16 oder 17 besteht darin, dass du in diesem Alter nur über eine beschränkte Geschäftsfähigkeit verfügst. Das hat zur Folge, dass deine Eltern bis zu deinem 18. Lebensjahr alle Verträge für dich mitunterschreiben müssen. Dies gilt natürlich auch für einen etwaigen Mietvertrag. Diese beschränkte Geschäftsfähigkeit wird dir nicht nur beim Mietvertrag als Hürde begegnen. Bis zu deiner Volljährigkeit werden deine Eltern auch beim Handyvertrag, dem Kauf teurer Möbel oder beim Abschluss eines Vertrags mit einem Energieversorger für deine erste Wohnung ihre Unterschrift leisten müssen.

 

So unterstützt dich der Staat beim Auszug mit 16 oder 17

Zunächst einmal sind deine Eltern verpflichtet, für deine finanzielle Absicherung zu sorgen und müssen dich entsprechend unterstützen. Das bedeutet für dich, dass bei allen staatlichen Leistungen (außer Wohngeld) zuerst geschaut wird, ob ihre Einkommen die gesetzlichen Freibeträge überschreiten. Das heißt, du erhältst erst staatliche Unterstützung erst, wenn deine Eltern nicht genug verdienen. Als staatliche Leistungen kommen in Betracht:

  • $Kindergeld (per Weiterleitungsantrag)
  • $Schüler-BAföG (bei schulischer Ausbildung, weit entferntem Elternhaus und geringem Eltern-Einkommen)
  • $Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • $Wohngeld (nur bei zweiter Ausbildung oder staatlich nicht anerkannter Ausbildung)

Ein Anrecht auf Wohngeld hast du in der Regel nicht, weil du ja dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast. Nur bei Vorlage einer Ablehnung aus den oben genannten Gründen könntest du doch Wohngeld erhalten.

Fazit: Unter 18 Jahren ausziehen kann sinnvoll sein

Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren ist zwar möglich, es gibt allerdings hohe Hürden. Neben familiären Gründen, bei dem du das Jugendamt um Hilfe bittest, kann ein Ausbildungsplatz mit guter Ausbildungsvergütung die Startlinie für die erste Wohnung sein. Wenn deine Eltern dir noch das Kindergeld zukommen lassen, könnte es für den Auszug reichen. Auch eine gute Mischung aus Kindergeld, Nebenjob, Wohngeld und ggf. Unterhalt wäre eine weitere, realisierbare Lösung.