BAföG und Schüler-BAföG

BAföG und Schüler-BAföG

BAföG und Schüler-BAföG:
Was dir jetzt gesetzlich zusteht

  • 11 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Wer während seiner Schul-, Studien- oder Ausbildungszeit aus der elterlichen Wohnung ausziehen muss und eine eigene Wohnung benötigt, der schafft dies entweder durch die finanzielle Unterstützung der Eltern oder aber durch staatliche Zuschüsse, etwa durch BAföG bzw. Schüler-BAföG. Wer bekommt es, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie hoch ist das BAföG?

Was BAföG bedeutet

Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und regelt die staatliche Unterstützung von Schülern und Studenten. Grundsätzlich wird zwischen Schüler-BAföG für schulpflichtige Antragsteller und normalem BAföG (hier gibt es auch noch das Meister-BAföG) für Studenten unterschieden. 

Der Gesetzgeber nimmt keine wirkliche Trennung zwischen Schüler-BAföG und dem Studenten-BAföG vor. Die Bedarfssätze und Bestimmungen des BAföG richten sich nur nach der Schulart. Hast du tatsächlich Anspruch auf BAföG, darfst du außer Kindergeld keine weiteren Leistungen wie z.B. Wohngeld beziehen. BAföG wird gewährt als Vollzuschuss (nur bei Schüler-BAföG), als Zuschuss & unverzinsliches Staatsdarlehen (zu je 50 %, bei Studenten-BAföG) oder als verzinsliches Bankdarlehen (wenn die Förderungshöchstdauer überschritten wird).

Maßgebliche Faktoren für die Bewilligung und Höhe des BAföG Bedarfes

Damit du BAföG beantragen kannst und Chancen auf eine Bewilligung hast, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein . Folgende Faktoren spielen hier eine Rolle:

  • $Art der Ausbildung / des Studiums
  • $Ort der Ausbildung (beim Studium spielt der Ort keine Rolle)
  • $Eigene Wohnung oder Unterkunft bei den Eltern
  • $Unterhaltsfähigkeit der Eltern, dessen und dein eigenes Einkommen
  • $Vorhandene Kranken- sowie Pflegeversicherung
  • $Eigene Kinder

Faktoren für die Bedarfsermittlung 

Grundbedarf

Je nach Ausbildungsstätte gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Grundbedarf.

Wohnpauschale

Bei einem eigenen Haushalt als Student und schulischen Ausbildungen (mit der Voraussetzung des abgeschlossenen Berufsabschlusses) beläuft sich die Pauschale auf 325 €.

KV-Zuschlag

Ein Anspruch auf einen Zuschlag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht nur, wenn du nachweislich selbst beitragspflichtig bist. Eine Mitversicherung bei den Eltern schließt diese aus.

PV-Zuschlag

Voraussetzungen für Schüler-BAföG

Wie bei jeder Antragsleistung des Staates gibt es auch für das Schüler-BAföG bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört z. B.:

  • $Zu geringes Einkommen der Eltern bei Unterhaltspflicht
  • $Schule zu weit vom Elternhaus entfernt
  • $Eigener Hausstand und eigene Kinder
  • $Du bist verheiratet oder geschieden

Setzt eine schulische Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, muss generell kein Grund für eine eigene Wohnung angegeben werden, damit du Schüler-BAföG erhältst. 

Der Weg zum Elternhaus spielt beim Schüler-BAföG eine große Rolle. Die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte gilt dann als zu weit, wenn du an 3 Wochentagen eine Wegzeit (für Hin- und Rückfahrt) von mindestens 2 Stunden hast. Hinzugerechnet werden können sowohl die Wartezeiten für Verkehrsmittel, als auch Fußweg, wobei hier für jeden angefangenen Kilometer 15 Minuten angesetzt werden dürfen. 

Wie lange erhältst du Schüler-BAföG und was muss zurückgezahlt werden?

Schüler-BAföG wird, wie oben bereits erwähnt, in der Regel als Vollzuschuss bewillig. Das bedeutet, dass du das Geld vom Staat geschenkt bekommst und es nicht zurückerstatten musst. Eine Ausnahme bildet der Besuch von Akademien und höheren Fachschulen. In diesem Fall bekommst du das Schüler-BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Schüler-BAföG wird im Normalfall bis zum Abschluss der Ausbildung gewährt. Lernfortschritte, quasi als Beweis des Erfolgs, müssen nur bei Akademien und höheren Fachschulen nachgewiesen werden.

Bildungsstätten und Bedarfssätze für Schüler-BAföG

 

Ausbildungsstätte Grundbedarf Wohnpauschale KV PV Höchstbetrag

Allgemeinbildende Schulen

Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien ab der 10. Klasse, Fach-/Berufsfachschule (mit mind. zwei jährigem Bildungsgang), Fachoberschule (FOS) Klassen für berufl. Grundbildung,

Berufsfachschule und Berufskollege

465 €            / 62 € 11 € 538 €
Hinweis: Hier gelten die oben genannten Voraussetzungen für eine Förderung. Ersatzweise gibt es Anspruch auf ALG II. Ausnahme: Bei Besuch einer Berufsfachschule oder eines Berufskollegs muss kein Grund für eine eigene Wohnung angegeben werden.
Akademie, Berufsaufbauschule und höhere Fachschule 373 € 224 € 62 € 11 € 670 €
Hinweis: Hier gelten keine Voraussetzungen für eine Förderung.

Kolleg (normales Kolleg), Abendgymnasium,

Fachschule (vorher abgeschlossene Berufsausbildung)

348 € 224 € 62 € 11 € 645 €

Fachoberschule,

Abendrealschule, Berufsaufbauschule, Abendhauptschule

391 €      / 62 € 11 € 616 €
Hinweis: Bei der Fachoberschule mit Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung zählt nur der direkte Bildungsweg in die 12. Klasse, da die 11. Klasse aufgrund einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung übersprungen wurde.

Voraussetzungen für Studenten-BAföG

Die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt von Studenten-BAföG unterschieden sich von denen für ein Schüler-BAföG. Als Student musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • $Einschreibung an einer beliebigen Hochschule oder Fachhochschule
  • $Zu geringes Einkommen der Eltern gegebener Unterhaltspflicht
  • $Du bist unter 30 (bei Masterstudiengang bis 35)
  • $Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • $Keine Zweitausbildung (auch hier gibt es Ausnahmen)

Auch beim Studenten-BAföG spielt die Entfernung zum Elternhaus keine Rolle, da du die Ausbildung sowieso zur Hälfte selbst finanzierst. Somit ist die Bewilligung hauptsächliche von der Einkommenssituation deiner Eltern abhängig, denn ein BAföG unabhängig von Eltern gibt es in der Regel nicht. 

Wann gibt es doch BAföG unabhängig von Eltern?

Obwohl BAföG in fast allen Fällen in Abhängigkeit vom elterlichen Einkommen gewährt wird, gibt es Ausnahmen. BAföG unabhängig von Eltern wird bei Vorlage folgender Voraussetzungen gewährt:

  • $Beim Beginn einer Ausbildung nach dem Erreichen des 30. Lebensjahrs
  • $Bei einer Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg (z.B. Abitur nachholen)
  • $Beim Besuch von Abendgymnasium oder Kolleg (allg. Hochschulreife auf dem 2. Bildungsweg)
  • $Bei einer ab dem 18. Lebensjahr mindestens 5-jährigen Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsbeginn
  • $Bei Vollwaisen

Wann müssen Leistungen beim Studenten-BAföG nachgewiesen werden?

Das BAföG-Amt möchte in der Regel alle vier Semester einen entsprechenden
Nachweis, dass du noch studierst. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, wird das BAföG gestrichen. 

Bis wann wird mir BAföG gezahlt und wie sind die Rückzahlungsmodalitäten?

Bei Studenten richtet sich der Zeitraum der Bewilligung nach der Dauer der Regelstudienzeit. Danach kannst du mittels Studienabschlusshilfe finanzielle Unterstützung beantragen. Außerdem kannst du dich durch einen sogenannten Bildungskredit gefördert werden.

Studenten bekommen das BAföG nur zu 50 % als Zuschuss, den Rest musst du ohne Zinsen zurückzahlen (Beginn ist 5 Jahre nach der letzten BAföG-Rate).

 Hinweis: Praktika werden bei BAföG ebenfalls gefördert, wenn sie zwingend Bestandteil einer bestimmten Ausbildung sind. Bei Schüler-BAföG werden sie gleichwertig behandelt.

Solltest du mit eigenen Kindern unter 14 Jahren zusammenleben und diese betreuen, ist es möglich, einen Kinderbetreuungszuschuss zusätzlich zum (Schüler-) BAföG zu erhalten, der für jedes Kind 150 € monatlich beträgt.

Bedarfstabelle für Studenten-BAföG

Grundbedarf 373 €
Wohnpauschale 224 €
KV-Zuschlag 62 €
PV-Zuschlag 11 €

Höchstbetrag (auswärts, ohne Kinder)

Höchstbetrag (auswärts, mit Kind unter 10 Jahren)

670 €

783 €

Vermögen zum Antragszeitpunkt

Für die Ermittlung deines monatlichen BAföG-Bedarfs wird neben dem Einkommen auch dein Vermögen angerechnet. Hier gilt ein Freibetrag von 5.200 €. Die Bestimmungen dazu sind für beide BAföG-Varianten gleich. 

Wichtig: Hier spielt nur dein eigenes Vermögen eine Rolle, das deiner Eltern oder deines Partners wird nicht berücksichtigt.

Anrechenbare Vermögenswerte wären z. B.:

  • $Barvermögen
  • $Sparvermögen und Bausparverträge
  • $Wertpapiervermögen

Vermögen einsetzen, statt vom BAföG Umzug oder Einrichtung zu finanzieren

Haushaltsgegenstände zählen nicht als Vermögen, wenn sie zum Einrichten und Führen eines Haushalts benötigt werden. Vor der Antragsstellung und Wohnungsgründung hast du im Grunde genommen noch keine anrechenbaren Gegenstände. Bei zu viel Vermögen kannst du dieses vorher für die Einrichtung ausgeben, dann musst du nicht von deinem BAföG Umzug oder Einrichtung bezahlen.

Schulden

Noch nicht abgezahlte Kredite oder andere Verpflichtungen mindern das Vermögen im Sinne des BAföG ebenfalls. Falls du also finanzielle Verpflichtungen hast, wäre dies für das BAföG tatsächlich ein Vorteil, wenn du zeitgleich ein über den Freibetrag hinausgehendes Vermögen besitzt.

PKWs

Seit Kurzem müssen PKWs ohne Abzug von Freibeträgen auf das monatliche BAföG angerechnet werden. Hierbei empfiehlt es sich, einen eigenen PKW erst nach dem vorgesehenen BAföG Bezug auf sich selbst anzumelden. Du könntest, wenn es die familiäre Situation zulässt, das Fahrzeug zunächst noch über deine Eltern laufen zu lassen. Ist dies aus diversen Gründen nicht möglich, solltest du ein Gutachten über den Fahrzeugwert deines PKW erstellen lassen. Dieses gibt es schon für etwa 60 € bei der DEKRA oder beim ADAC.

In besonderen Härtefällen kann dein PKW auch als dringende Erforderlichkeit eingestuft werden, wenn beispielsweise die Infrastruktur keine andere Möglichkeit bietet, um zur Bildungseinrichtung zu kommen.

Tabelle: Freibeträge beim Vermögen

Für dich als Antragssteller 5.200 €
Für deinen Ehegatten 1.800 €
Für jedes Kindergeldberechtigte Kind 1.800 €

Die Berechnung des BAföG-Vermögens

Das Vermögen zum Zeitpunkt des Antrags
abzüglich Schulden zum Zeitpunkt des Antrags
abzüglich Freibetrag (5.200 €)
= verbleibendes Vermögen als Jahreswert
Dieser Wert durch 12 dividiert (Bewilligungszeitraum) ergibt das monatliche, zu berücksichtigende Vermögen, welches hinsichtlich des Bedarfs zusätzlich angerechnet wird.

Die Berechnung des BAföG für beide Varianten

a) Das zu berücksichtigende Einkommen der Eltern ergibt sich

  • $aus dem Jahresgesamteinkommen vom vorletzten Jahr, geteilt durch die Anzahl Bewilligungsmonate (i.d. R. 12) = 1/12
  • $nach Abzug von monatlichen Werbungskosten (mind. 83,33 €), der Sozialpauschale (21,3%), tatsächlich geleisteter Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli)
  • $nach Abzug des Freibetrages I der Eltern selbst
  • $nach Abzug der Freibeträge II für vorhandene Kinder, welche sich nicht in einer ausbildungsfördernden Ausbildung befinden
  • $nach Abzug des Zusatzfreibetrages III

Achtung: Sollte das aktuelle Einkommen der Eltern aus irgendwelchen Gründen deutlich niedriger sein als vor 2 Jahren, ist dies dem Amt mittels Aktualisierungsantrag darzulegen. So lässt sich die Berechnung für BAföG nachträglich noch auf den aktuellen Stand bringen.

Tabelle: Freibeträge zum Elterneinkommen

Freibetrag I Eltern, verheiratet und zusammenlebend 1.605 €
Freibetrag I (Alleinstehender Elternteil) 1.070 €
Freibetrag I (Stiefelternteil) 535 €
Freibetrag II (Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen, jedoch nur, wenn die Geschwister das Einkommen der Eltern auch wirklich finanziell belasten) + 485 €
Zusatzfreibetrag III (nach Abzug aller Abgaben und Freibeträge nochmals 50 % als Eigenanteil je Elternteil, zzgl. 5 % je Kind, für welches der Grundfreibetrag von 485 € zutrifft)

b) Dein eigenes Einkommen

 

Was nicht zum Einkommen im Sinne des BAföG zählt:

  • $Unterhaltsleistungen und Kindergeld
  • $ALG II, Sozialhilfe, Elterngeld und Wohngeld
  • $Studienkredite einer Bank

Was zum Einkommen im Sinne des BAföG zählt:

  • $Waisenrente für Schüler, bei deren Ausbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung ist (170 € frei), bei allen übrigen Schülern sowie Studenten (125 € frei)
  • $Stipendien/Ausbildungsbeihilfen, wenn sie teilweise oder ganz aus öffentlichen Mitteln finanziert, werden ohne Freibetrag angerechnet
  • $Sind solche Stipendien/Ausbildungsbeihilfen leistungs- und begabungsbezogen, bleiben 300 € anrechnungsfrei (z.B. von Begabtenförderungswerken)

Achtung: Für die Dauer eines Pflichtpraktikums während des Studiums (Vergütung) gilt nicht der jährliche Freibetrag von 4.800 €
 

Weitere Freibeträge:

  • $Freibetrag für deinen Ehegatten 535 € (falls vorhanden)
  • $Freibetrag für jedes eigene Kind 485 € (falls vorhanden)
  • $Monatlicher Freibetrag auf einen Nebenjob für alle Auszubildenden (Höhe: 255 €)

Von deinem Jahreseinkommen in Form eines Nebenjobs werden wie gewohnt die Werbungskosten und Sozialpauschale abgezogen. Bei der Angabe deines Jahresbruttoeinkommens gilt der Zeitraum der Bewilligung. Der verbleibende Betrag wird durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt (1/12). Von diesem Betrag sind grundsätzlich nochmals 255 € frei, zzgl. Weitere, oben genannte Freibeträge, werden je nach Situation angerechnet.

Das bedeutet im Endeffekt, dass dir bis zu 5.400 € bzw. monatlich 450 € anrechnungsfrei bleiben. Auszubildende können also einem 400 €- Minijob nachgehen, ohne dass monatliche Abzüge vorgenommen werden. Bis zu dieser Höhe ist das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung auch bei einer eventuell bestehenden, beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung) ohne Probleme möglich.

 

Die Berechnung des Förderungsbetrages nach BAföG

(einzelne Positionen nur, falls zutreffend)

Grundbedarf (nach Ausbildungsart)

zuzüglich

Wohnpauschale (bei eigener Wohnung, je nach Ausbildungsart)

zuzüglich

Erhöhungsbetrag durch Krankenversicherung

zuzüglich

Erhöhungsbetrag durch Pflegeversicherung

zuzüglich

Kinderbetreuungszuschlag

=

Bedarfssatz

abzüglich

Anrechnungsbetrag eigenes Vermögen

abzüglich

Anrechnungsbetrag eigenes Einkommen

abzüglich

Anrechnungsbetrag vom Ehegatten

abzüglich

Anrechnungsbetrag Elterneinkommen

Oder wenn geschieden: – ½ des anzurechnenden Einkommens der Mutter – ½ des anzurechnenden Einkommens des Vaters

=

Förderungsbetrag

 

Fallbeispiel für die BAföG – Berechnung

Die folgende Situation zeigt, wie die BAföG-Berechnung im konkreten Fall vorzunehmen ist bzw. vom Amt durchgeführt wird. 

Marcus (19) ist angehender Student und bezieht im nächsten Monat eine eigene Wohnung in der Nähe der Uni. Sein Vermögen beträgt zum Antragszeitpunkt 4.000 € auf einem Sparbuch. Zusätzlich hat er ein auf sich zugelassenes Fahrzeug mit einem zu diesem Zeitpunkt ermittelten Wert von 2.500 €. Seine große Schwester Anika ist bereits 29, verheiratet, selbstständig und wohnt in einem eigenen Haushalt. Die kleinere Schwester Nina (15) besucht die 9. Klasse eines Gymnasiums. Die Eltern sind verheiratet und wohnen zusammen. Der Vater hatte vorletztes Jahr ein Bruttojahreseinkommen von 34.500 €, die Mutter verdiente 14.500 €.

 

Berechnung – Vermögens im Sinne des BAföG

Wert PKW

2.500 €

Sparbuch

4.000 €

Vermögen gesamt

6.500 €

Abzüglich Vermögensfreibetrag

5.200 €

Anzurechnendes Vermögen

1.300 €

Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)

108,33 €

 

Berechnung – Einkommen des Vaters

Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (1/12)

2.875 €

Abzüglich Werbungskosten (1/12)

83,30 €

Abzüglich Sozialpauschale (21,3%), Höchstbetrag 1.008,33 €

612,38 €

Abzüglich Lohnsteuer (Lohnsteuerklasse III)

213,83 €

Abzüglich Soli-Zuschlag

0,00 €

Einkommen des Vaters

1.965,49 €

 

Berechnung – Einkommen der Mutter

Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (1/12)

1.208,34 €

Abzüglich Werbungskosten (1/12)

83,30 €

Abzüglich Sozialpauschale (21,3%), Höchstbetrag 1.008,33 €

257,38 €

Abzüglich Lohnsteuer (Lohnsteuerklasse V)

172,08 €

Abzüglich Solidaritäts-Zuschlag

9,46 €

Einkommen der Mutter

686,12 €

 

Berechnung – Einkommen der Eltern im Sinne des BAföG

Einkommen Vater (1/12)

1.965,49 €

Einkommen Mutter (1/12)

686,12 €

Summe

2.651,61 €

Abzüglich Grundfreibetrag Eltern

1.605,00 €

Abzüglich Grundfreibetrag Nina

485,00 €

Einkommen der Eltern abzüglich Grundfreibeträge

561,61 €

Zusatzfreibetrag 55 % (50 % Eltern zuzüglich 5 % für Nina)

308,89 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

252,72 €

 

Berechnung – BAföG für Marcus

Grundbedarf

373,00 €

Wohnpauschale

224,00 €

Summe Bedarfssatz

597,00 €

Abzüglich Anrechnungsbetrag eigenes Vermögen

108,33 €

Abzüglich Elterneinkommen

252,72 €

Förderungsbetrag (gerundet)

236 €

Marcus erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 236 €, davon 118,00 € als Zuschuss und 118,00 € als zinsloses Darlehen.

 

Fazit – BAföG beantragen lohnt sich

Zugegeben, ein BAföG-Antrag ist ein mitunter umfangreicher, bürokratischer Aufwand und die Hürden für eine Bewilligung liegen relativ hoch. Dennoch solltest du versuchen, die staatliche Förderung zu erhalten. Die Aussicht, durch BAföG den Umzug zu finanzieren oder mit BAföG eine eigene Wohnung möglich zu machen, sollte für dich als Schüler oder Student Motivation genug sein. Das gilt vor allem auch deshalb, weil das BAföG nachträglich nicht mehr beantragt werden kann. Das Amt zahl zwar rückwirkend, aber nur bei rechtzeitiger Antragstellung.

Wohnen mit Arbeitslosengeld – trotz ALG I oder ALG II eine eigene Wohnung finanzieren

Wohnen mit Arbeitslosengeld – trotz ALG I oder ALG II eine eigene Wohnung finanzieren

Wohnen mit Arbeitslosengeld – trotz ALG I oder ALG II eine eigene Wohnung finanzieren

  • 6 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Jeder Bundesbürger hat ein Recht auf Wohnen. Was einfach klingt, kann sich aber durchaus als schwierig erweisen. Wer beispielsweise Arbeitslosengeld I oder sogar Hartz-IV beantragen muss, der hat keine großen finanziellen Mittel, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Trotzdem ist es generell möglich, mit ALG I Miete zu zahlen oder mit ALG II eine Wohnung zu unterhalten. Die Hürden sind allerdings von Seiten der Ämter hoch, vor allem dann, wenn du noch zu Hause wohnst und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Arbeitslosengeld 1 

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist im Gegensatz zu ALG II (meist als Hartz-IV bezeichnet) keine Sozialleistung. Es ist vielmehr ein Anspruch, den du aufgrund von geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen hast. Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist aber, dass du in den letzten 2 Jahren bereits 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet hast. Für arbeitssuchende, Beamte oder Freiberufler gilt dies beispielsweise nicht. Die Höhe des ALG I richtet sich unter anderem nach der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, das du zuletzt bis zum Anspruch an ALG I durchschnittlich verdient hast (hier zählen auch Wehr- und Zivildienst). Auch die Dauer des zuletzt versicherungspflichtigen Verhältnisses ist wichtig. Zudem haben die Lohnsteuerklasse sowie die Anzahl eventuell vorhandener Kinder Einfluss auf die Höhe des ALG I.

Arbeitslos und eigene Wohnung mit ALG 1

Solange du ALG I beziehst, kannst du ohne Mitwirkung und Kürzung von Bezügen seitens der Bundesagentur für Arbeit (Arge) in deine eigene kleine Wohnung ziehen. Sollte das Arbeitslosengeld I dafür nicht ausreichen, kannst du zusätzlich Wohngeld beantragen.  Das ALG I wird dadurch nicht beeinflusst. Beim ALG II ist dies anders.

Arbeitslosengeld 2

Unter Arbeitslosengeld II bzw. Hartz-IV versteht man die Zusammenlegung zwei verschiedener Sozialleistungen, der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe. Arbeitslosengeld II dient der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für den Bezug von Hartz IV gibt es einige wichtige Grundlagen. Wer ist beispielsweise leistungsberechtigt? Dazu gehören alle Personen, die:

  • $das 15. Lebensjahr vollendet haben
  • $erwerbsfähig und
  • $hilfebedürftig sind
  • $mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, etwa ihre Kinder

Als erwerbsfähig gilt, wer nicht aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig bist du, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kannst und keine anderen Sozialleistungen erhältst. Hilfebedürftig kannst du auch sein, wenn dein Erwerbseinkommen zu gering ist und mittels ALG II aufgestockt wird.

Mietzuschuss Ausbildung – ALG 2 für Schüler, Auszubildende und Studenten

ALG II gibt es hier nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn du keinen vorrangigen Anspruch auf Elternunterhalt, BAföG (schulische Ausbildung/Studium), BAB (duale Ausbildung) oder Wohngeld hast. Die Arge verlangt eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung.

Grundsätzlich erhältst du ALG II wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • $ein von dir bezogener Zuschuss reicht nicht aus (dann gibt es u. U. eine Aufstockung zur Miete und Heizkosten)
  • $deine Eltern sind Geringverdiener oder beziehen ALG II (Bewilligung ist meist kein Problem)
  • $es liegt ein Härtefall vor (dann ist ALG I in Form eines Darlehens möglich)
  • $du darfst nicht über dem für dich geltenden Bedarfssatz liegen
  • $du musst das Studium oder die Schule aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung unterbrechen

Bei einer Übergangszeit von mehr als 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungen musst du dich arbeitssuchend melden, auch wenn bereits ein Ausbildungsplatz in Sicht ist. Bist du unter 25 Jahre alt, müssen deine Eltern den Antrag auf ALG II stellen, weil du zu ihrer Bedarfsgemeinschaft zählst. Wird der Antrag bewilligt, erhalten sie deine Bezüge. Mit abgeschlossener Berufsausbildung kannst du unabhängig vom Einkommen der Eltern ALG II beantragen.

 

Wichtig: Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen die im Haushalt lebenden Eltern, erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, Partner (Ehegatten, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft), Alleinerziehende von Minderjährigen sowie minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben. Reicht ihr eigenes Einkommen zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts, zählen sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft.

Problem: Schüler und Studenten gelten als verfügbare Arbeitskraft

Um ALG II zu bekommen, musst du jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und jede zumutbare Arbeit (z. B. 1-Euro-Jobs) annehmen. Als Schüler, Auszubildender und Student ist dies natürlich kaum realisierbar. Jedoch bist du dem Grunde nach erwerbsfähig, wodurch dein Antrag trotzdem bewilligt werden kann. Wichtig ist auch, dass beim ALG II das Einkommen deines mit dir zusammenwohnende, nicht ehelichen Partners in die Bedürftigkeitsprüfung mit einfließt. Als Einkommen im Sinne des ALG II gelten alle staatlichen Zuschüsse und sämtliches Einkommen (auch aus Wehrdienst und Zivildienst).

Regelbedarf für ALG 2

Die Höhe des ALG II richtet sich immer nach der jeweiligen Situation und der Bedürftigkeit des Antragsstellers.

 

Leistungsberechtigte Personen

Regelbedarf

erwachsene alleinstehende Person

446 €

erwachsene alleinerziehende Person

446 €

erwachsene Person mit
minderjährigem Partner

424 €

alleinstehende Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres oder

erwachsene Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind

357 €

erwachsene Partner einer Ehe, Lebenspartnerschaft, oder eheähnlichen Gemeinschaft

401 €

Kind bis zum 5. Lebensjahr

283 €

Kind vom 6. bis zum 13. Lebensjahr

309 €

Kind vom 14. bis zum 17. Lebensjahr

373 €

Angemessene Mietkosten und Größe für eine Wohnung

Um hinsichtlich der Leistungshöhe niemanden zu bevorteilen, hält sich die Arge an festgelegte Rahmenbedingungen bezüglich der angemessenen Mietkosten und der entsprechenden Größe der Wohnung. Oft wird ein Mietpreis als angemessen angesehen, der im unteren Bereich der ortsüblichen Mieten liegt. Die Größe der Wohnung spielt hier nicht eine so große Rolle, wichtiger ist die Angemessenheit der Mietkosten.

Regelwerte für die Größe nach Personenanzahl:

  • $eine Person: 45 m²
  • $zwei Personen: 60 m²

Nebenkosten und Heizung

Neben dem Regelbedarf werden normalerweise auch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt, wenn sie angemessen sind. Zu den Aufwendungen für die Unterkunft zählen neben der Kaltmiete auch die angemessenen Nebenkosten. Welche Nebenkosten angemessen sind, bemisst sich nach den jeweiligen Verwaltungsvorschriften der Kommune des Leistungsempfängers. Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, soweit sie nicht aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens unangemessen hoch sind.

Heiz- und Nebenkosten-Regelungen für eine eigene Wohnung

Um einen Anspruch auf Kostenübernahme zu haben, musst du unter 25 Jahre alt sein. Hier ist allerdings zu beachten, dass ALG-II-Empfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, prinzipiell kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung besteht. Allerdings gibt es auch Ausnahmen:

  • $Triftige soziale Gründe, meist aufgrund schwerwiegender familiärer Probleme
  • $Umzug bzw. Auszug aus beruflichen Gründen
  • $Rauswurf aus dem Elternhaus wäre solch ein gravierender Grund, solange du bereits 18 Jahre bist

Auch wenn dir in diesem Fall die vollen Bezüge zustehen, wird vorher, je nach beruflicher Situation, die Unterhaltsfähigkeit deiner Eltern überprüft. Verdienen sie zu viel, müssten sie dich weiter unterhalten, dir würde aber ggf. die Erstausstattung zustehen. 

Ziehst du ohne einen Grund aus, wirst du vermutlich keine Bezüge erhalten. Unter 25-Jährige, die ohne Zusicherung des Leistungsträgers ausziehen, erhalten nur 80 % des Regelbedarfs und haben normalerweise keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Miete und Heizung. Auch die Erstausstattung wird in diesem Fall nicht bezahlt. Dann wird es quasi unmöglich, eine Wohnung zu bezahlen. 

Spätestens mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres hast du ein Recht auf eine eigene Wohnung. Ab diesem Zeitpunkt erlischt die Unterhaltspflicht der Eltern und du zählst nicht mehr zur ursprünglichen Bedarfsgemeinschaft. Tritt dieser Fall ein, gelten für dich die normalen Rahmenbedingungen und Bedarfssätze, die monatlich gezahlt werden, also Regelbedarf (siehe Tabelle) + Kaltmiete + Nebenkosten (auch Heizung).

Fazit

Vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres eine Wohnung mit Hilfe von ALG I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu finanzieren, ist schwierig. Auch die Genehmigung der Arge die Erlaubnis zu bekommen, ist nicht ganz einfach. Dies ist nur bei Härtefällen wie einem Rauswurf möglich. Bist du hingegen bereits 25 Jahre oder älter bzw. hast schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, bekommst du, auch bei einem Rauswurf die vollen Bezüge, unabhängig vom Einkommen deiner Eltern. TIPP: sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

Berufsausbildungsbeihilfe: Elternunabhängiges BAB für die eigene Wohnung

Berufsausbildungsbeihilfe: Elternunabhängiges BAB für die eigene Wohnung

Berufsausbildungsbeihilfe: Elternunabhängiges BAB für die eigene Wohnung

  • 5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Eine eigene Wohnung zu finanzieren ist gar nicht so einfach, gerade Auszubildende können sich den Wunsch von den eigenen vier Wänden nur mithilfe staatlicher Förderung leisten. Weil die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe BAB elternunabhängig gewährt wird, wenn ihr Einkommen den festgelegten Freibetrag nicht übersteigt, ist der Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wann bist du antragsberechtigt und wenn ja, wo stellst du den Antrag und wie hoch ist die Beihilfe?

Was versteht man unter Berufsausbildungsbeihilfe BAB elternunabhängig?

Die BAB ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Sie kann bei einer betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung in Anspruch genommen werden und ist eine staatliche Förderung. Die BAB ist ein Vollzuschuss.

BAB: Voraussetzungen bei Azubis (duale Ausbildung)

Ein Anspruch auf BAB besteht laut Gesetz nur dann, wenn du als Antragsteller eine berufliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvierst oder an einer förderungsfähigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmst. Zusammengefasst musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • $du erlernst einen staatl. anerkannten Ausbildungsberuf
  • $es liegt ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag vor, der von einer zuständigen Stelle eingetragen wurde (z.B. IHK)
  • $es handelt sich um eine Erstausbildung (nach Abitur, Realschulabschluss o. ä.)

Ausnahme: Auch, wenn du verheiratet bist und/oder bereits Kinder hast, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

 

Darüber hinaus bist du auch antragsberechtigt, wenn du die folgenden Voraussetzungen erfüllst:

  • $du beginnst nach Abbruch einer ersten Ausbildung eine zweite (für eine Bewilligung sind triftige Gründe notwendig)
  • $die zweite Ausbildung ist für deine berufliche Eingliederung dauerhaft notwendig
  • $du wohnst als nicht Volljähriger nicht bei deinen Eltern und musst eine eigene Wohnung mieten (die Entfernung zum Ausbildungsplatz beträgt mind. eine Stunde je Strecke)

 

Du kannst aber auch bei Vorlage der folgenden Voraussetzungen einen Antrag auf Gewährung der Berufsausbildungsbeihilfe stellen:

  • $du bist mindestens 18 Jahre alt (das allein reicht) oder
  • $du bist verheiratet oder
  • $du hast mindestens ein Kind
  • $die Lage des Elternhauses für den Standort der eigenen Wohnung keine Rolle
  • $du besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft

 

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bist du dem Grunde nach berechtigt, BAB zu beziehen. Bewilligt wird die Berufsausbildungsbeihilfe immer für einen Zeitraum von 18 Monaten.

Eine berufliche Ausbildung wird nur dann mit BAB gefördert, wenn die erforderlichen Mittel zur Bestreitung deines Lebensunterhalts, für die Fahrtkosten und die sonstigen Aufwendungen nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt, auch während der Ausbildung. Deshalb wird BAB von der Arbeitsagentur nur gezahlt, wenn die Eltern nicht genug Geld haben, um ihre Kinder selbst zu unterstützen.

Wo wird BAB elternunabhängig beantragt?

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt, welche dann prüft, ob grundsätzlich Anspruch auf BAB besteht. Im Falle der Bedürftigkeit wird dann der Bedarf zum Lebensunterhalt ermittelt.

Berufsausbildungsbeihilfe – Höhe und Bedarf

Auf den Gesamtbedarf werden im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung dein eigenes Einkommen, das Einkommen deiner Eltern und deines Ehegatten/deiner Ehegattin (wenn vorhanden) angerechnet, soweit sie bestimmte Freibeträge übersteigen. BAB wird nicht gezahlt, wenn du bestimmte andere staatliche Hilfen erhältst oder andere Leistungsträger zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind. Beim Bedarf für die Miete ist es egal, wie teuer oder wie groß die Wohnung ist. Sie muss nicht “angemessen” sein, wie etwa bei der Berechnung von ALG II. Der BAB-Höchstsatz betrug im August 2020 bei 723 Euro pro Monat.

Die Fahrtkosten werden bei der Berufsausbildungsbeihilfe immer individuell berechnet. Es werden dabei die Fahrtkosten zwischen Berufsschule, Arbeitsstelle und Wohnung übernommen. Als Auszubildender und Antragsteller musst du deine Fahrtkosten nachweisen können. Außerdem ist immer die preisgünstigste Verkehrsverbindung zu wählen.

BAB – Aktuelle Bedarfstabelle bei eigener Wohnung

 

Unterstützung zum Lebensunterhalt

348 €

Mietpauschale

224 €

Mietzuschuss (Miete über 146 €)

  75 €

Pauschalbetrag für Arbeitskleidung

12 €

Fernunterrichtsgebühren

17 €

Fahrtkosten

Höchstens 476 €

Kinderbetreuungskosten

130 €

Maximaler BAB Bedarf bei eigener Wohnung

1.207,00 €

BAB – Aktuelle Bedarfstabelle bei Unterbringung im Wohnheim

 

Unterstützung Lebensunterhalt (+ Kosten für Wohnheim)

90 €

Pauschalbetrag für Arbeitskleidung

12 €

Fernunterrichtsgebühren

17 €

Fahrtkosten

Höchstens 476 €

Kinderbetreuungskosten

130 €

Maximaler BAB Bedarf

725,00 €

BAB – Aktuelle Bedarfstabelle bei Azubi mit einer Betriebswohnung

 

Unterstützung Lebensunterhalt (+ Kosten für Unterbringung)

90 €

Pauschalbetrag für Arbeitskleidung

12 €

Fernunterrichtsgebühren

17 €

Fahrtkosten

Höchstens 476 €

Kinderbetreuungskosten

130 €

Maximaler BAB Bedarf

725,00 €

Berufsausbildungsbeihilfe – Mietbeihilfe für Azubis

Seit kurzem gibt es eine zusätzliche Mietbeihilfe für Auszubildende und Teilnehmer an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. In besonderen Fällen können sie wie ALG II-Empfänger eine zusätzliche Mietbeihilfe beantragen. Die Mietbeihilfe bei der ARGE können jetzt auch diejenigen beantragen, bei denen der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, weil sie oder ihre Eltern zum Beispiel zu viel verdienen. Mietbeihilfe erhalten:

  • $Auszubildende unter 25 Jahre
  • $Azubis, die nicht bei ihren Eltern wohnen
  • $Personen, denen kein BAB gezahlt wurde oder deren Mietzuschuss nicht ausreicht
  • $Personen, für die vor dem Auszug bei den Eltern bei dem für ALG II zuständigen Amt der Mietzuschuss beantragt wurde und die die Erlaubnis zum Auszug erhalten haben
  • $Personen, deren Wohnung nach Größe und Preis „angemessen“ ist

Das gilt im Sinne der Berufsausbildungsbeihilfe als Einkommen und was nicht?

Als Einkommen gilt dein Nettoeinkommen, das voll angerechnet wird sowie ggf. von dir bezogene Waisenrenten sowie Einkünfte aus Nebenjobs. Außerdem wird das als Unterhalt zu berücksichtigende Einkommen deiner Eltern und das Einkommen deines, wenn vorhandenen, Ehegatten berücksichtigt. 

Wichtiger Hinweis: Der theoretische Unterhalt deiner Eltern ergibt sich aus der BAB-Berechnung des Amtes. Er entspricht dem anrechenbaren Einkommen deiner Eltern nach deren Freibeträgen, im Fallbeispiel unten wären dies 197,50 Euro. 

Nicht als Einkommen zählt das Einkommen des Partners (nicht eheliche Lebensgemeinschaft), abzuführende Sozialversicherungsbeiträge (ca. 21,3%), die zu zahlende Lohnsteuer/Einkommenssteuer sowie die Kirchensteuer, der Soli-Zuschlag (fällt ab 2021 weg) sowie das Kindergeld. 

Der Unterhalt der Eltern wird dem BAB immer vorgezogen und als anzurechnendes Einkommen zur Berechnung dazu genommen, wenn ihre Einkommen über den weiter unten aufgelisteten Freibeträgen liegen. Eine elternunabhängige Förderung ist also ausgeschlossen, da BAB nur für die Erstausbildung gilt, bei der stets die Unterhaltspflicht der Eltern greift. Vom errechneten Bedarf werden deshalb nicht nur dein zu berücksichtigendes Einkommen, sondern auch das deiner Eltern abgezogen. Folgende Freibeträge sind bei der Beantragung von BAB zu berücksichtigen:

Freibeträge bei deinem Einkommen

 

Freibetrag bei deiner Ausbildungsvergütung, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsort zu weit entfernt liegt

58 €

Waisenrenten

125 €

Nebenjob

255 €

Freibeträge bei dem Elterneinkommen

 

Eltern, verheiratet und zusammenlebend

1.605 €

Alleinstehender Elternteil oder Lebenspartner bei wirtschaftlicher und wohnlicher Gemeinschaft

1.070 €

Stiefelternteil

535 €

Alle weiteren Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen je

 + 485 €

Wenn der Azubi nicht bei seinen Eltern wohnen kann, weil der Ausbildungsort zu weit weg ist

+ 567 €

Nach Abzug der Freibeträge bleiben nochmals 50 % anrechnungsfrei, sowie weitere 5 % je Kind, welches nicht gefördert wird (BAföG oder BAB)

Fazit – ein BAB elternunabhängig gibt es nicht

Wenn du während einer Ausbildung Unterstützung benötigst, z. B. für eine eigene Wohnung, dann sind zunächst deine Eltern unterhaltspflichtig. Erfüllst du die oben genannten Voraussetzungen, bist etwa verheiratet oder hast Kinder, kannst du dennoch Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Damit du weißt, ob du antragsberechtigt bist und wie die Antragstellung funktioniert, solltest du einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.

Lebenshaltungskosten berechnen – dafür musst du Geld ausgeben

Lebenshaltungskosten berechnen – dafür musst du Geld ausgeben

Lebenshaltungskosten berechnen – dafür musst du Geld ausgeben

  • 4 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Die Lebenshaltungskosten spielen eine große Rolle, wenn du die erste eigene Wohnung mietest. Der Auszug ist für jeden ein großer Schritt in Richtung unabhängiges und selbstständiges Leben. Damit du gut leben kannst, solltest du die Lebenshaltungskosten im Auge behalten und dir ein Haushaltsbudget zurechtlegen. Was gehört zu diesen Kosten und wie hoch musst du sie ansetzen?

Was zählt zu den typischen Lebenshaltungskosten?

Als Lebenshaltungskosten für die eigene Wohnung bezeichnet man alle variablen Kosten, durch die du das eigene Leben bestreiten und finanzieren musst. Sie entstehen zusätzlich zu den Fixkosten, welche bereits im Artikel “Kostenüberblick” genauer erklärt sind. Neben den Miet- und Mietnebenkosten, den Aufwendungen für den Umzug, die Anschaffung von Mobiliar oder technischen Geräten sowie den Kosten für Strom und Wasser gelten vor allem nicht fixe Kosten für die Lebenshaltung. Im Durchschnitt betragen die monatlichen Lebenshaltungskosten eines Single-Haushalts zwischen 600 und 800 Euro.

Lebensmittel

Der regelmäßige Einkauf von Lebensmitteln ist der größte monatliche Lebenshaltungsfaktor. Erwiesenermaßen sind frische Lebensmittel zum Kochen meist günstiger, als das zwar schneller zubereitete, dafür aber ungesundere Fastfood. Wenn du dein Essen frisch zubereitest, anstatt etwas im Ofen oder der Mikrowelle aufzuwäremen, sparst du viel Geld. Wenn du beispielsweise jede Woche frisches Brot kaufst und nicht immer in der Kantine isst, merkst du schnell, dass du deutlich weniger ausgibst.

Normalerweise musst du als Single, je nach Anspruch, etwa 40 bis 50 Euro/Woche bzw. 160 bis 200 Euro monatlich für Essen und Trinken einplanen. Darin nicht enthalten sind alkoholische Getränke, Süssigkeiten oder Knabbersachen.

Hygiene und Kosmetik

Ebenfalls zum Bereich der Lebenshaltungskosten gehören Hygiene- und Kosmetikartikel sowie entsprechende Dienstleistungen, also alles, was du zur Pflege des Körpers oder zur Reinigung der Wohnung benötigst. Dazu zählen etwa:

  • $Waschmittel (für die Waschmaschine)
  • $Artikel für die Körperhygiene (Seife, Duschgel, Friseurbesuch oder Zahnpasta)
  • $Anwendungen therapeutischer Art (die nicht durch die Krankenkasse gezahlt werden)
  • $Produkte für die Hautpflege (Schminke, Bodylotion)
  • $Toilettenpapier, Taschentücher

Als Single gibst du laut Statistik jeden Monat durchschnittliche zwischen 45 und 65 Euro für Hygiene aus.

Kosten für Bekleidung

Natürlich möchtest du dir trotz deiner ersten eigenen Wohnung wie gewohnt hin und wieder neue Kleidung kaufen. Die genaue Höhe der Kosten für Bekleidung hängt natürlich wesentlich von deinem Ausgabeverhalten ab. Wer auf Markenkleidung verzichtet, kann seine Lebenshaltungskosten deutlich senken. Laut Untersuchungen gibt ein Single monatlich etwa 54 Euro für Schuhe, Oberbekleidung, Unterwäsche oder Accessoires aus. 

Handyverträge, Internetanschluss und GEZ

Das eigene Handy gehört heute ebenso zum Leben, wie ein Internetanschluss. Die für einen Handyvertrag anfallenden Kosten werden zu den Lebenshaltungskosten gerechnet. Um hier nicht zu hohe Aufwendungen zu haben, solltest du dir einen Vertrag suchen, der auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Es muss keine Flatrate für 50 Euro monatlich sein, wenn du fast ausschließlich das mobile Internet verwendest.

Auch bei der Wahl eines Internetanschlusses ist es klug, ihn so zu wählen, dass er für deine individuellen Ansprüche ausreicht. Sowohl für den Handyvertrag als auch den Internetanbieter kannst du vorher einen Vergleich durchführen.

Kosten, die du leider nicht beeinflussen kannst, entstehen durch die GEZ, denn sobald du dich in deiner neuen Wohnung anmeldest, erhältst du eine Rechnung in Höhe von 17,50 pro Monat bzw. 52,50 je Quartal. Diese Gebühr entfällt nur, wenn du nachweisen kannst, dass du keine Empfangsgeräte in Form von TV-Geräten oder Radios für den öffentlich-rechtlichen Bereich besitzt.

Mit einem guten Handyvertrag kannst du die Lebenshaltungskosten senken. Durchschnittlich zahlt ein Nutzer zwischen 20,15 Euro (in Sachsen) und 26,20 Euro (in Nordrhein-Westfalen). Es geht natürlich schon wesentlich günstiger. Für 10 bis 15 Euro monatlich bekommst du bereits günstige Tarife, die völlig ausreichend sind.

Einen Internetanschluss inklusive Telefon benötigst du für deine erste eigene Wohnung natürlich auch. Vergleiche zeigen, dass es Internetverträge schon knapp über 18 Euro monatlich gibt. Je nach der Geschwindigkeit und weiterer Leistungen bieten dir die ersten 50 Angebote ihre Verträge zu Kosten zwischen 18,28 Euro und 51,67 Euro pro Monat an. 

Kosten für Unterhaltung, Freizeitaktivitäten, Hobbys, Abos und Co.

Schon vor deinem Umzug in eine eigene Wohnung hast du deine Freizeit nach deinen eigenen Vorstellungen gestaltet. Du weißt also sehr genau, was du zahlst, wenn du ein Konzert besuchst, mit Freunden zum Essen gehst oder einen Club besuchst. Die dafür anfallenden Kosten lassen sich nicht wirklich beziffern. Um deine Lebenshaltungskosten, zu denen solche Ausgaben gehören, nicht zu sehr zu strapazieren, kann es sinnvoll sein, deine Aktivitäten gut zu planen. Am besten setzt du dir ein monatliches Limit und orientierst dich bei der Planung deiner Freizeit daran. 

Weitere Lebenshaltungskosten

Die oben genannten Kosten sind die größten aller laufenden Kosten. Es gibt aber weitere Lebenshaltungskosten, die du berücksichtigen musst, beispielsweise:

  • $Kosten für die Berufsbildung (z. B. für Fort- und Weiterbildungen)
  • $Tierhaltung (Hund, Katze oder Hase brauchen Futter oder auch ärztliche Versorgung)
  • $Versicherungen (z. B. Tierversicherung, Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung)
  • $Urlaubskosten (z. B. Flug- und Übernachtungskosten)

Bewusst sparen ist das A und O

Bei den Lebenshaltungskosten kannst du ganz bewusst am meisten sparen. Denn du selbst beeinflusst, was du monatlich für neue Kleidung ausgibst. Auch auf die Frage, ob du am kommenden Wochenende wieder ein Konzert besuchst, gibst du alleine die Antwort. Deshalb liegt es an dir, die monatlichen Ausgaben zu reduzieren, um Fixkosten wie Miete oder Strom fristgerecht bezahlen zu können und trotzdem noch gut zu leben.

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

  • P5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Damit du dir eine eigene Wohnung noch vor einer abgeschlossenen Ausbildung leisten kannst, bist du nicht nur auf eigenes Einkommen angewiesen, sondern vielmehr auch auf verschiedene Zuschüsse von staatlicher Seite. Nachfolgend erhältst du einen Überblick zur ersten Orientierung.

1. Lohn/Gehalt aus Festanstellung

Hierzu zählen alle Einkünfte aus einer Ausbildung oder Festanstellung. Im Idealfall kannst du hiermit bereits alle Fixkosten decken. Wie viel du letztlich verdienst, weißt natürlich nur du allein. Dies sollte auf alle Fälle deine größte Einnahmequelle sein. Außerdem bestimmt sie je nach Höhe alle weiteren alternativen Unterstützungen von staatlicher Seite. Beachte auch, dass ab einer bestimmten Grenze dein Einkommen sogar schon besteuert wird. Dies könnte besonders bei gutverdienenden Auszubildenden im Öffentlichen Dienst der Fall sein. Das würde bedeuten, dass eine gewöhnliche Industriekauffrau im Endeffekt auf dasselbe Gesamteinkommen kommen kann, obwohl sie schlechter verdient, dafür aber weniger Abgaben zahlt und gleichzeitig noch Kindergeld erhält.

2. Ausbildungsvergütung

Als Auszubildender in einem Ausbildungsbetrieb hast du beste Chancen, innerhalb einer Ausbildung bereits ausziehen zu können. Kindergeld sowie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld können dein fehlendes, monatliches Budget ausgleichen. In der momentanen Corona-Pandemie gibt es eventuell auch die Möglichkeit, einen schon beantragten Mietzuschuss Corona (gemeint ist hier das Wohngeld) durch eine erleichterte Antragstellung und zügigere Auszahlung schneller zu erhalten.

3. Nebenjob(s)

Während der Ausbildung einem Nebenjob nachzugehen, ist nicht verkehrt. In diesem Fall musst du allerdings dein ausbildendes Unternehmen um Erlaubnis hinsichtlich des Nebenjobs bitten. Viele junge Menschen opfern ihre Freizeit, um damit z.B. ihre erste eigene Wohnung zu finanzieren. Ein Nebenjob macht besonders bei Studenten und Schülern Sinn. So können Mittel aus BAföG unterstützend aufgestockt werden oder bei dessen Ablehnung eher die Mindesteinkommensgrenze zu Wohngeld erreicht werden.

4. Der Unterhalt

Je nach finanzieller Situation kannst du von deinen Eltern Unterhalt verlangen. Sie sind zur Zahlung verpflichtet, bis du dein eigenes Geld verdienst und eine erste qualifizierte Berufsausbildung in der Tasche hast. Wie viel sie dir theoretisch zahlen müssten, erfährst du bei den jeweiligen Bedürftigkeitsprüfungen der Ämter (BAföG, BAB, Arge…).

5. Kindergeld

Solange du dich in einer Ausbildung befindest und nicht älter als 25 Jahre bist, sollte dir das monatliche Kindergeld so gut wie sicher sein. Somit ist es ein unverzichtbarer Einkommensfaktor von mindestens 219 Euro (Stand 2021), um die monatlichen Kosten einer eigenen Wohnung zu decken. Normalerweise sind deine Eltern kindergeldberechtigt, durch einen Weiterleitungsantrag kann es aber direkt an dich gezahlt werden. Solltest du für den Kindergeld-Bezug zu viel verdienen, sollte deine erste Wohnung bereits locker machbar sein.

6. BAföG

Das BAföG eignet sich dafür, nicht nur dein Studium, sondern unter Umständen gleichzeitig auch eine eigene Wohnung zu finanzieren. Ob dies funktioniert, hängt größtenteils auch davon ab, in welcher Höhe deine Eltern dir gegenüber unterhaltsfähig sind. Sind sie selbst nur Geringverdiener, stehen deine Chancen für den höchstmöglichen Bedarf nicht schlecht. Kindergeld steht dir währenddessen ebenfalls zu. Wohngeld dem Grund nach nicht, solltest du BAföG beziehen.

7. Schüler – BAföG

Für Schüler gibt es das sogenannte Schüler-BAföG, solange die Entfernung zum Elternhaus zu groß ist oder andere besondere Umstände dies erfordern. Denn im Gegensatz zum Studenten-BAföG spielt der Grund für deinen Bedarf durchaus eine Rolle, weil Schüler-BAföG ein Vollzuschuss ist, den du nicht zurückerstatten musst. Solange deine schulische Ausbildung dem Gesetz nach BAföG-förderungsfähig ist und deine Eltern nicht zu viel verdienen, bestehen bei triftigem Grund gute Chancen, dass du BAföG erhältst.

8. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nur bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit entsprechender Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich hauptsächlich nach der Höhe deiner Vergütung, deinem Alter und der Einkommenssituation deiner Eltern. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Der Kindergeldbedarf besteht weiterhin, hier muss allerdings genauer auf die Einkommensgrenze geachtet werden.

9. Mietzuschuss Ausbildung – Wohngeld eigene Wohnung

Wohngeld gibt es nur, wenn dem Grunde nach keine anderen Leistungen zustehen. Es kann ein entscheidender Mietzuschuss Ausbildung und damit eine Finanzierungsmöglichkeit zur ersten Wohnung sein. Dieser Mietzuschuss Ausbildung ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Anzahl zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Zudem ist die Gesamtmiete beim Thema erste gemeinsame Wohnung besonders zu beachten. Beantragt werden muss das Wohngeld in der örtlichen Wohngeldstelle. Hierbei sind auch unbedingt Mindesteinkommensgrenzen zu beachten.

10. Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen – Sozialleistungen im Sinne von ALG I und II

ALG II gibt es nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn du keinen Anspruch auf BAföG (schulische Ausbildung/Studium) oder BAB (duale Ausbildung) hast. Dies möchte das Amt auch schriftlich bestätigt haben. Kannst du nachweisen, dass du keine Ansprüche auf andere Leistungen hast oder einer der Zuschüsse, die du bereits beziehst, zur Sicherung deines Lebensunterhaltes nicht ausreicht, kann ALG II bewilligt werden. Dies gilt auch bei Schülern. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt dir der Staat eine günstige Wohnung und auch eine Erstausstattung.

11. Bildungskredite und andere Darlehen

Die Finanzierung über Kredite wird nun zunehmend auch Geringverdienern wie Schülern, Auszubildenden und Studenten ermöglicht. Viele scheuen sich zwar davor, sich bereits in jungen Jahren zu verschulden. Doch wenn die Eltern zur Ersteinrichtung oder unterhaltsmäßig nicht viel beisteuern können und staatliche Zuschüsse verwehrt bleiben, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder nimmst du einen Kredit bei der Bank auf oder du lebst noch eine ganze Weile bei den Eltern, um ggf. etwas ansparen zu können.

Wichtig:

Um einen Kreditvertrag abzuschließen, musst du uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Dies ist erst bei Volljährigkeit der Fall. Daher ist eine solche Finanzierung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich.

 

Wo macht eine Kreditfinanzierung Sinn?

Ob du tatsächlich einen Kredit aufnehmen solltest, entscheidet sich vor allem daran, ob sie dir sozusagen als Mietzuschuss weiterhilft. Kreditfinanzierung ist sinnvoll, wenn sie z. B. für folgende Dinge genutzt wird:

– Finanzierung der Ersteinrichtung, wenn kaum Ersparnisse vorhanden sind und die Arge einen Zuschuss verweigert

– Finanzierung des Studiums oder schulischen Ausbildung mit eigener Wohnung, wenn alle staatlichen Hilfeleistungen abgelehnt wurden oder nur mit einem unzureichenden Betrag bezuschusst werden, sodass die Kosten nicht ausreichend gedeckt werden können

Finanzierungskredite für Schüler, Auszubildende und Studenten

Heute gibt es bereits für alle Situationen die passenden Kredite, auch bei keinem oder geringem Einkommen. Doch ein Mindestalter von 18 Jahren reicht den meisten Banken nicht, um einen Kredit zu bewilligen. Um an einen Kredit zu kommen, stellt die Bank die Frage nach einem regelmäßigen Einkommen. So wird kaum ein Schüler durch seine Nebenjobs so viel Geld verdienen, dass er damit ein pfändbares Einkommen erzielt. Also wird die Bank nach einer Bürgschaft der Eltern fragen. Leben deine Eltern in gesicherten Einkommensverhältnissen und müssen nicht eigene Verpflichtungen erfüllen, sind Banken zu einer Kreditvergabe bereit. Speziell für die junge Generation gibt es immer mehr Kredite, die die für Geringverdiener ohne eigenes Einkommen und Sicherheiten gedacht sind.

Fazit: Viele Wege führen nach Rom – oder in die eigene Wohnung

Idealerweise wird ein eigener Hausstand durch das Einkommen aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis finanziert. Zu zweit lassen sich die Mietkosten noch einfacher stemmen. Ergänzend dazu sieht der Staat die eine oder andere Förderung und Unterstützung vor (Mietzuschuss Ausbildung oder Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen). Ausgehend von deinen Einkommensverhältnissen und den finanziellen Möglichkeiten deiner Eltern solltest du auf jeden Fall versuchen, staatliche Unterstützung zu erhalten, um dir den Wunsch einer ersten eigenen Wohnung zu erfüllen. Für einen noch detaillierteren Überblick empfehle ich dir unseren Premium Zugang über ewongi.de

Unterhalt und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Unterhalt und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Unterhalt und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

  • 8 Minuten Lesedauer

Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Unterhaltsberechtigt kann unter bestimmten familiären Bedingungen jeder sein, solange er zur Bestreitung des Lebensbedarfs die eigenen Mittel nicht mehr aufbringen kann. Jene Unterhaltsansprüche können z.B. zwischen Ehegatten oder Verwandten gerader Linie entstehen, sowie natürlich hauptsächlich für die Eltern gegenüber deren Kindern.

Rein rechtlich kannst du also mit der eigenen Wohnung von deinen Eltern Unterhalt verlangen, da sie bis zum Abschluss eines ersten qualifizierten Berufsabschlusses oder bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen für deinen Unterhalt verpflichtet sind.

Ab wann darf man eine eigene Wohnung bewohnen?

Ab 18 Jahren darfst du deinen Wohnsitz frei wählen. Soweit junge Erwachsene also finanziell auf eigenen Beinen stehen können, braucht es keine Einwilligung bzw. Erlaubnis seitens des Amtes oder der Eltern. Ganz egal ob du mit 18 noch Schüler, oder als arbeitssuchend gemeldet bist, du darfst grundsätzlich von zu Hause
ausziehen und eine eigene Wohnung mieten. Allerdings muss dieser dann dafür auch das Geld haben – die Eltern sind meist nicht verpflichtet, grundsätzlich eine eigene Bude zu finanzieren.

Welche Faktoren bestimmen den Unterhalt?

Finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kannst du erhalten, wenn du deine erste Ausbildung startest und aus diesem Grund in deine erste eigene Wohnung ziehst. Dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – sollte erfolgreich sein, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • $Deine berufliche Situation, dein Alter, dein Einkommen
  • $Einkommen der Eltern
  • $Eigene Wohnung oder im Haushalt der Eltern lebend
  • $Insgesamt die Notwendigkeit, abhängig von 1.

Unterhalt: Minderjährige und volljährige Kinder

Bis zum 18. Lebensjahr sind deine Eltern zum Betreuungsunterhalt sowie Barunterhalt verpflichtet. Sind sie geschieden, trifft auf jedes Elternteil eine der beiden Pflichten zu. Das heißt derjenige Elternteil, der das Kind nicht betreut, ist automatisch bar unterhaltspflichtig. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf Betreuung, außer du wohnst noch zu Hause und befindest dich in der ersten Ausbildung, welche zu einem qualifizierten Berufsabschluss führt. Bei Minderjährigen wird das eigene Nettoeinkommen dem Unterhaltsbedarfssatz nur zur Hälfte angerechnet, bei Volljährigen komplett.

Orientierungsphase nach der schulischen Ausbildung

Die Orientierungsphase beträgt nach Abschluss der allgemeinen Schulausbildung genau ein Jahr. Dadurch steht es dir als Kind frei, in dieser Zeit einen Job anzunehmen, ein freiwilliges soziales Jahr zu beginnen oder hierdurch ein Jahr im Ausland zu leben und eine fremde Sprache und Kultur kennen zu lernen.

Aber: Ist das FSJ (Freiwillige Soziale Jahr), oder eine andere Tätigkeit wie z.B. Auslandsaufenthalt, nicht Voraussetzung bzw. Bestandteil einer Ausbildung oder Studium, besteht zu dieser Zeit kein Anspruch auf Unterhalt. Natürlich können deine Eltern aber auch weiterhin freiwillig Unterhalt zahlen. Kindergeld steht dir während dieser Zeit auf jeden Fall zu, Wohngeld kann es ebenfalls geben. ALG II wird schwierig, da deine Eltern dir gegenüber als U25 ohne abgeschlossene Ausbildung dem Grunde nach unterhaltspflichtig sind. Einfach mal bei der Arge nachfragen.

Wenn eine eigene Wohnung aufgrund der Entfernung erforderlich ist

Wenn wegen einer Berufsausbildung oder eines Studiums ein Wohnungswechsel notwendig wird, müssen die Eltern Unterkunft und Lebensunterhalt in einer anderen Stadt finanzieren – soweit sie hierzu in der Lage sind. Mehr als 640 Euro müssen sie dafür allerdings in der Regel nicht pro Monat aufbringen.

Wann besteht nun grundsätzlich Barunterhaltsanspruch für eine eigene Wohnung?

  • $Betreuungs- und Barunterhaltsanspruch bis zum 18. Lebensjahr, wobei die Eltern dem Auszug zustimmen müssen
  • $Grundsätzlich während der allgemeinen Schulpflicht und bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung
  • $Ab dem 18. Lebensjahr während einer Ausbildung (Schule, duale Ausbildung oder Studium)
  • ?Jedoch maximal bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres
  • $Während einer Übergangszeit von bis zu 3 Monaten
  • $Bei Abbruch einer Ausbildung innerhalb der einjährigen Orientierungsphase nach Beendigung der Schulpflicht (ab Hauptschule)
  • $Ein Studium nach abgeschlossener Erstausbildung, wenn dieses als Weiterbildung einzuordnen ist

Was passiert, wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten können?

Du kannst dann BAföG oder BAB beantragen je nach beruflicher Situation bzw. dann steht dir mit großer Wahrscheinlichkeit was zu. Wenn eine eigene Wohnung vorliegt, zahlen die Bafög-Ämter einen höheren Satz. Das gilt auch für minderjährige Studenten. Warum die Kinder bei ihren Eltern ausgezogen sind, interessiert die Bafög-Ämter nicht. Sie fragen auch nicht, ob die Eltern am Studienort leben. Wer staatliche Ausbildungsförderung erhält und auszieht, muss das dem Amt nur mitteilen – und bekommt ab dem Monat des Auszugs mehr Geld vom Staat.

Was gilt bei ALG I / II ?

Arbeitssuchende und Geringverdiener unter 25 Jahren müssen sich für die räumliche Trennung von ihren finanziell bedürftigen Eltern, zunächst eine Erlaubnis vom
zuständigen Amt einholen. Wird keine Zustimmung eingeholt, so werden von den Ämtern auch keine Unterkunftskosten übernommen.

Moralische Werte: Ist dies überhaupt der richtige Weg?

Hierbei spielt auch die Moral eine nicht weniger bedeutsame Wertstellung. Du solltest dir im Klaren darüber sein, ob deine Eltern überhaupt in der Lage sind, dir monatlich Geld zukommen zu lassen, auch wenn dies die Ämter für angemessen
halten. Wenn sie selbst nur ein kleines Einkommen haben, wäre es nahezu dreist, noch Geld zu verlangen, damit sie dir deine Wohnung finanzieren. Nicht Wenige haben ihre Beziehung zu den Eltern stark strapaziert, weil sie auf Grundlage des Rechts darauf bestanden haben, Unterhalt zu bekommen. Sollte die Entfernung allerdings eine vom Elternhaus entfernte, eigene Bleibe voraussetzen, sieht dies schon anders aus.

Auch wenn die Eltern über den Freibeträgen liegen, können sie in der heutigen Zeit oft nicht allzu viel für die eigene Wohnung oder die Ausbildung beisteuern, da die Realität abseits der Freibeträge i.d.R. ganz anders aussieht.

Unterhalt: Bedarf und Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle

Die Tabelle ist kein Gesetzt, sondern eher als Richtlinie zu sehen, welche auch bei Gericht herangezogen wird. Auch hier wird zum Großteil nur auf die relevanten Fakten bei einer eigenen Wohnung eingegangen, da es sonst den Rahmen sprengen würde.

Für volljährige Kinder, welche Anspruch auf Barunterhalt haben und eine eigene Wohnung mieten, oder wie du mieten wollen, beträgt der Unterhaltsbedarf 670 Euro monatlich, egal ob Schüler, Student, Azubi. Hierbei sind 280 € für Unterkunft mit Nebenkosten u. Heizkosten (Warmmiete) enthalten.

Wichtig: Das Kindergeld wird bei Minderjährigen hälftig, bei Volljährigen zu 100% angerechnet.

 

Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen in €

 

12-17

 

Ab 18

Bedarfskontrollbetrag    in €
Bis  1.900 497 € 530 €  
1.901 – 2.300 522 € 557 € 1.400
2.301 – 2.700 547 € 583 € 1.500
2.701 – 3.100 572 € 610 € 1.600
3.101 – 3.500 597 € 636 € 1.700
3.501 – 3.900 637 € 679 € 1.800
3.901 – 4.300 676 € 721 € 1.900
4.301 – 4.700 716 € 764 € 2.000
4.701 – 5.100 756 € 806 € 2.100
5.101 – 5.500 796 € 848 € 2.200

Diese Tabelle zeigt ja nach Gesamteinkommen (Netto) deiner Eltern (Linke Spalte) und deinem Alter (über oder unter 18 Jahren) deinen Unterhaltsbedarf. Dies nur zum besseren Verständnis, denn wenn du eine eigene Wohnung beziehen möchtest, zählt der Regelsatz von 670 €.

Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet. Da kein Betreuungsunterhalt (zu Hause wohnen) mehr geleistet werden kann, ist beim volljährigen Kind die Barunterhaltspflicht auf beide Eltern zu verteilen.

Dein eigenes Einkommen wie Ausbildungsvergütung, sowie Halbwaisenrente oder Stipendien werden vollständig angerechnet und mindern die mögliche Unterhaltssumme. Gelegentliche Erwerbstätigkeiten nebenbei, z.B. bei Studenten, werden nicht einberechnet. Im Gegensatz dazu jedoch 450€ Jobs. Allerdings bleibt hiervon ein Teil für berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei, mindestens 60 Euro.

Doch wie wird nun der Unterhalt berechnet?

Nun wird es komplizierter.
Man ermittelt das bereinigte Nettoeinkommen jedes Elternteils, von dem jeweils der Selbstbehalt in Höhe von EUR 1.200,00 abgezogen wird. Ist der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, beträgt der Selbstbehalt 960€. Von dem Bedarf von 670 € werden zunächst Kindergeld abgezogen, sowie weitere eigene Einkommen des Kindes, je nach dessen Anrechnung. Der daraus resultierende Betrag muss dann von den Eltern anteilig, je nach Einkommen, gezahlt werden. Allerdings nur, wenn nach Abzug des Selbstbehaltes der Eltern noch ein Betrag übrig bleibt, welcher den zuvor errechneten Bedarf des Kindes decken kann. Ist dies nicht der Fall, greift Beispielsweise BAföG oder BAB. Klingt logisch oder?

Beispielberechnung:

(Kind studiert auswärts, kein zusätzliches Einkommen, 670 € Bedarf)

Vater verdient EUR 4.100,00 ; die Mutter EUR 2.100,00

Davon werden EUR 219,00 Kindergeld abgezogen.

Folglich müssen die Eltern anteilig EUR 451,00 aufbringen.

Vater hat Einkommen von EUR 2.900,00 (4.100,00 abzüglich 1.160,00 Selbstbehalt)
Mutter hat Einkommen von EUR 900,00 (2.100,00 abzüglich 1.160,00 Selbstbehalt)

Vater zahlt damit 451 x 2940 : 3800 = EUR 348,93
Mutter zahlt damit 451 x 940 : 3800  = EUR 111,56

Ganz nebenbei:  Es gibt hier kein BAföG, da Einkommensgrenzen der Eltern bereits überschritten wurden.

Das wichtigste zum Unterhalt zusammengefasst:

Generell kann dein Unterhalt nur über ein Gericht festgelegt werden, wenn dir deine Eltern freiwillig kein Geld zukommen lassen. An dieser Stelle vorausgesetzt, sie seien zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in der Unterhaltspflicht. Unterhaltspflichtig sind sie nach dem Gesetz bis zum Abschluss eines ersten qualifizierten Berufsabschlusses (z.B. Berufsausbildung oder Hochschulstudium) und solange du noch unter 25 bist. Dadurch wird der Unterhalt bei fast allen staatlichen Leistungen vorgezogen (außer Wohngeld), unabhängig davon, ob deine Eltern den errechneten Unterhalt tatsächlich zahlen (wollen oder können).

Wie viel Unterhalt dir tatsächlich zusteht, erfährst du durch die Bedürftigkeitsprüfung für BAföG oder BAB. Steht dir dem Grunde nach nichts zu, bist du hauptsächlich auf dein eigenes Einkommen, Kindergeld sowie Unterhalt angewiesen, wobei Letzteres in Hinsicht auf die eigene Wohnung sehr oft zu Konflikten innerhalb der Familie führt, vor allem dann, wenn der Auszug nicht zwingend notwendig ist. Sicherlich ist es jedoch möglich, eine eigene Wohnung mittels Kindergeld und Unterhalt (670 € –219 € = Unterhalt) zu finanzieren. Zumindest da deine Eltern dem Gesetz nach barunterhaltspflichtig wären, solange du das 18. Lebensjahr erreicht hast und noch keine abgeschlossene Ausbildung besitzt.

Allerdings ist diese Vorgehensweise moralisch sehr bedenklich. Daher empfiehlt es sich, dieses Thema erst gar nicht anzusprechen, sondern in einem günstigen Augenblick nach einem kleinen monatlichen Taschengeld zu fragen. Sicherlich werden dir deine Eltern oder Verwandten hin und wieder mal ein kleines Sümmchen zustecken oder zum Einzug einen Umschlag mit Geld überreichen. Sollte deine Ausbildung oder leibliches Wohl zu Hause gefährdet sein, dir deine Eltern jegliche Unterhaltszahlungen trotz gutem Einkommen verweigern (und damit jegliche Bezüge wegfallen), solltest du tatsächlich den Unterhalt einklagen.