Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

Finanzierung einer eigenen Wohnung: 11 Möglichkeiten

  • P5 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Damit du dir eine eigene Wohnung noch vor einer abgeschlossenen Ausbildung leisten kannst, bist du nicht nur auf eigenes Einkommen angewiesen, sondern vielmehr auch auf verschiedene Zuschüsse von staatlicher Seite. Nachfolgend erhältst du einen Überblick zur ersten Orientierung.

1. Lohn/Gehalt aus Festanstellung

Hierzu zählen alle Einkünfte aus einer Ausbildung oder Festanstellung. Im Idealfall kannst du hiermit bereits alle Fixkosten decken. Wie viel du letztlich verdienst, weißt natürlich nur du allein. Dies sollte auf alle Fälle deine größte Einnahmequelle sein. Außerdem bestimmt sie je nach Höhe alle weiteren alternativen Unterstützungen von staatlicher Seite. Beachte auch, dass ab einer bestimmten Grenze dein Einkommen sogar schon besteuert wird. Dies könnte besonders bei gutverdienenden Auszubildenden im Öffentlichen Dienst der Fall sein. Das würde bedeuten, dass eine gewöhnliche Industriekauffrau im Endeffekt auf dasselbe Gesamteinkommen kommen kann, obwohl sie schlechter verdient, dafür aber weniger Abgaben zahlt und gleichzeitig noch Kindergeld erhält.

2. Ausbildungsvergütung

Als Auszubildender in einem Ausbildungsbetrieb hast du beste Chancen, innerhalb einer Ausbildung bereits ausziehen zu können. Kindergeld sowie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld können dein fehlendes, monatliches Budget ausgleichen. In der momentanen Corona-Pandemie gibt es eventuell auch die Möglichkeit, einen schon beantragten Mietzuschuss Corona (gemeint ist hier das Wohngeld) durch eine erleichterte Antragstellung und zügigere Auszahlung schneller zu erhalten.

3. Nebenjob(s)

Während der Ausbildung einem Nebenjob nachzugehen, ist nicht verkehrt. In diesem Fall musst du allerdings dein ausbildendes Unternehmen um Erlaubnis hinsichtlich des Nebenjobs bitten. Viele junge Menschen opfern ihre Freizeit, um damit z.B. ihre erste eigene Wohnung zu finanzieren. Ein Nebenjob macht besonders bei Studenten und Schülern Sinn. So können Mittel aus BAföG unterstützend aufgestockt werden oder bei dessen Ablehnung eher die Mindesteinkommensgrenze zu Wohngeld erreicht werden.

4. Der Unterhalt

Je nach finanzieller Situation kannst du von deinen Eltern Unterhalt verlangen. Sie sind zur Zahlung verpflichtet, bis du dein eigenes Geld verdienst und eine erste qualifizierte Berufsausbildung in der Tasche hast. Wie viel sie dir theoretisch zahlen müssten, erfährst du bei den jeweiligen Bedürftigkeitsprüfungen der Ämter (BAföG, BAB, Arge…).

5. Kindergeld

Solange du dich in einer Ausbildung befindest und nicht älter als 25 Jahre bist, sollte dir das monatliche Kindergeld so gut wie sicher sein. Somit ist es ein unverzichtbarer Einkommensfaktor von mindestens 219 Euro (Stand 2021), um die monatlichen Kosten einer eigenen Wohnung zu decken. Normalerweise sind deine Eltern kindergeldberechtigt, durch einen Weiterleitungsantrag kann es aber direkt an dich gezahlt werden. Solltest du für den Kindergeld-Bezug zu viel verdienen, sollte deine erste Wohnung bereits locker machbar sein.

6. BAföG

Das BAföG eignet sich dafür, nicht nur dein Studium, sondern unter Umständen gleichzeitig auch eine eigene Wohnung zu finanzieren. Ob dies funktioniert, hängt größtenteils auch davon ab, in welcher Höhe deine Eltern dir gegenüber unterhaltsfähig sind. Sind sie selbst nur Geringverdiener, stehen deine Chancen für den höchstmöglichen Bedarf nicht schlecht. Kindergeld steht dir währenddessen ebenfalls zu. Wohngeld dem Grund nach nicht, solltest du BAföG beziehen.

7. Schüler – BAföG

Für Schüler gibt es das sogenannte Schüler-BAföG, solange die Entfernung zum Elternhaus zu groß ist oder andere besondere Umstände dies erfordern. Denn im Gegensatz zum Studenten-BAföG spielt der Grund für deinen Bedarf durchaus eine Rolle, weil Schüler-BAföG ein Vollzuschuss ist, den du nicht zurückerstatten musst. Solange deine schulische Ausbildung dem Gesetz nach BAföG-förderungsfähig ist und deine Eltern nicht zu viel verdienen, bestehen bei triftigem Grund gute Chancen, dass du BAföG erhältst.

8. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nur bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit entsprechender Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich hauptsächlich nach der Höhe deiner Vergütung, deinem Alter und der Einkommenssituation deiner Eltern. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Der Kindergeldbedarf besteht weiterhin, hier muss allerdings genauer auf die Einkommensgrenze geachtet werden.

9. Mietzuschuss Ausbildung – Wohngeld eigene Wohnung

Wohngeld gibt es nur, wenn dem Grunde nach keine anderen Leistungen zustehen. Es kann ein entscheidender Mietzuschuss Ausbildung und damit eine Finanzierungsmöglichkeit zur ersten Wohnung sein. Dieser Mietzuschuss Ausbildung ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Anzahl zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Zudem ist die Gesamtmiete beim Thema erste gemeinsame Wohnung besonders zu beachten. Beantragt werden muss das Wohngeld in der örtlichen Wohngeldstelle. Hierbei sind auch unbedingt Mindesteinkommensgrenzen zu beachten.

10. Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen – Sozialleistungen im Sinne von ALG I und II

ALG II gibt es nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn du keinen Anspruch auf BAföG (schulische Ausbildung/Studium) oder BAB (duale Ausbildung) hast. Dies möchte das Amt auch schriftlich bestätigt haben. Kannst du nachweisen, dass du keine Ansprüche auf andere Leistungen hast oder einer der Zuschüsse, die du bereits beziehst, zur Sicherung deines Lebensunterhaltes nicht ausreicht, kann ALG II bewilligt werden. Dies gilt auch bei Schülern. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt dir der Staat eine günstige Wohnung und auch eine Erstausstattung.

11. Bildungskredite und andere Darlehen

Die Finanzierung über Kredite wird nun zunehmend auch Geringverdienern wie Schülern, Auszubildenden und Studenten ermöglicht. Viele scheuen sich zwar davor, sich bereits in jungen Jahren zu verschulden. Doch wenn die Eltern zur Ersteinrichtung oder unterhaltsmäßig nicht viel beisteuern können und staatliche Zuschüsse verwehrt bleiben, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder nimmst du einen Kredit bei der Bank auf oder du lebst noch eine ganze Weile bei den Eltern, um ggf. etwas ansparen zu können.

Wichtig:

Um einen Kreditvertrag abzuschließen, musst du uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Dies ist erst bei Volljährigkeit der Fall. Daher ist eine solche Finanzierung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich.

 

Wo macht eine Kreditfinanzierung Sinn?

Ob du tatsächlich einen Kredit aufnehmen solltest, entscheidet sich vor allem daran, ob sie dir sozusagen als Mietzuschuss weiterhilft. Kreditfinanzierung ist sinnvoll, wenn sie z. B. für folgende Dinge genutzt wird:

– Finanzierung der Ersteinrichtung, wenn kaum Ersparnisse vorhanden sind und die Arge einen Zuschuss verweigert

– Finanzierung des Studiums oder schulischen Ausbildung mit eigener Wohnung, wenn alle staatlichen Hilfeleistungen abgelehnt wurden oder nur mit einem unzureichenden Betrag bezuschusst werden, sodass die Kosten nicht ausreichend gedeckt werden können

Finanzierungskredite für Schüler, Auszubildende und Studenten

Heute gibt es bereits für alle Situationen die passenden Kredite, auch bei keinem oder geringem Einkommen. Doch ein Mindestalter von 18 Jahren reicht den meisten Banken nicht, um einen Kredit zu bewilligen. Um an einen Kredit zu kommen, stellt die Bank die Frage nach einem regelmäßigen Einkommen. So wird kaum ein Schüler durch seine Nebenjobs so viel Geld verdienen, dass er damit ein pfändbares Einkommen erzielt. Also wird die Bank nach einer Bürgschaft der Eltern fragen. Leben deine Eltern in gesicherten Einkommensverhältnissen und müssen nicht eigene Verpflichtungen erfüllen, sind Banken zu einer Kreditvergabe bereit. Speziell für die junge Generation gibt es immer mehr Kredite, die die für Geringverdiener ohne eigenes Einkommen und Sicherheiten gedacht sind.

Fazit: Viele Wege führen nach Rom – oder in die eigene Wohnung

Idealerweise wird ein eigener Hausstand durch das Einkommen aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis finanziert. Zu zweit lassen sich die Mietkosten noch einfacher stemmen. Ergänzend dazu sieht der Staat die eine oder andere Förderung und Unterstützung vor (Mietzuschuss Ausbildung oder Arbeitslosengeld 1 Zuschuss Wohnen). Ausgehend von deinen Einkommensverhältnissen und den finanziellen Möglichkeiten deiner Eltern solltest du auf jeden Fall versuchen, staatliche Unterstützung zu erhalten, um dir den Wunsch einer ersten eigenen Wohnung zu erfüllen. Für einen noch detaillierteren Überblick empfehle ich dir unseren Premium Zugang über ewongi.de

Unterhalt und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Unterhalt und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Unterhalt und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

  • 8 Minuten Lesedauer

Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Unterhaltsberechtigt kann unter bestimmten familiären Bedingungen jeder sein, solange er zur Bestreitung des Lebensbedarfs die eigenen Mittel nicht mehr aufbringen kann. Jene Unterhaltsansprüche können z.B. zwischen Ehegatten oder Verwandten gerader Linie entstehen, sowie natürlich hauptsächlich für die Eltern gegenüber deren Kindern.

Rein rechtlich kannst du also mit der eigenen Wohnung von deinen Eltern Unterhalt verlangen, da sie bis zum Abschluss eines ersten qualifizierten Berufsabschlusses oder bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen für deinen Unterhalt verpflichtet sind.

Ab wann darf man eine eigene Wohnung bewohnen?

Ab 18 Jahren darfst du deinen Wohnsitz frei wählen. Soweit junge Erwachsene also finanziell auf eigenen Beinen stehen können, braucht es keine Einwilligung bzw. Erlaubnis seitens des Amtes oder der Eltern. Ganz egal ob du mit 18 noch Schüler, oder als arbeitssuchend gemeldet bist, du darfst grundsätzlich von zu Hause
ausziehen und eine eigene Wohnung mieten. Allerdings muss dieser dann dafür auch das Geld haben – die Eltern sind meist nicht verpflichtet, grundsätzlich eine eigene Bude zu finanzieren.

Welche Faktoren bestimmen den Unterhalt?

Finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kannst du erhalten, wenn du deine erste Ausbildung startest und aus diesem Grund in deine erste eigene Wohnung ziehst. Dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – sollte erfolgreich sein, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • $Deine berufliche Situation, dein Alter, dein Einkommen
  • $Einkommen der Eltern
  • $Eigene Wohnung oder im Haushalt der Eltern lebend
  • $Insgesamt die Notwendigkeit, abhängig von 1.

Unterhalt: Minderjährige und volljährige Kinder

Bis zum 18. Lebensjahr sind deine Eltern zum Betreuungsunterhalt sowie Barunterhalt verpflichtet. Sind sie geschieden, trifft auf jedes Elternteil eine der beiden Pflichten zu. Das heißt derjenige Elternteil, der das Kind nicht betreut, ist automatisch bar unterhaltspflichtig. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf Betreuung, außer du wohnst noch zu Hause und befindest dich in der ersten Ausbildung, welche zu einem qualifizierten Berufsabschluss führt. Bei Minderjährigen wird das eigene Nettoeinkommen dem Unterhaltsbedarfssatz nur zur Hälfte angerechnet, bei Volljährigen komplett.

Orientierungsphase nach der schulischen Ausbildung

Die Orientierungsphase beträgt nach Abschluss der allgemeinen Schulausbildung genau ein Jahr. Dadurch steht es dir als Kind frei, in dieser Zeit einen Job anzunehmen, ein freiwilliges soziales Jahr zu beginnen oder hierdurch ein Jahr im Ausland zu leben und eine fremde Sprache und Kultur kennen zu lernen.

Aber: Ist das FSJ (Freiwillige Soziale Jahr), oder eine andere Tätigkeit wie z.B. Auslandsaufenthalt, nicht Voraussetzung bzw. Bestandteil einer Ausbildung oder Studium, besteht zu dieser Zeit kein Anspruch auf Unterhalt. Natürlich können deine Eltern aber auch weiterhin freiwillig Unterhalt zahlen. Kindergeld steht dir während dieser Zeit auf jeden Fall zu, Wohngeld kann es ebenfalls geben. ALG II wird schwierig, da deine Eltern dir gegenüber als U25 ohne abgeschlossene Ausbildung dem Grunde nach unterhaltspflichtig sind. Einfach mal bei der Arge nachfragen.

Wenn eine eigene Wohnung aufgrund der Entfernung erforderlich ist

Wenn wegen einer Berufsausbildung oder eines Studiums ein Wohnungswechsel notwendig wird, müssen die Eltern Unterkunft und Lebensunterhalt in einer anderen Stadt finanzieren – soweit sie hierzu in der Lage sind. Mehr als 640 Euro müssen sie dafür allerdings in der Regel nicht pro Monat aufbringen.

Wann besteht nun grundsätzlich Barunterhaltsanspruch für eine eigene Wohnung?

  • $Betreuungs- und Barunterhaltsanspruch bis zum 18. Lebensjahr, wobei die Eltern dem Auszug zustimmen müssen
  • $Grundsätzlich während der allgemeinen Schulpflicht und bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung
  • $Ab dem 18. Lebensjahr während einer Ausbildung (Schule, duale Ausbildung oder Studium)
  • ?Jedoch maximal bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres
  • $Während einer Übergangszeit von bis zu 3 Monaten
  • $Bei Abbruch einer Ausbildung innerhalb der einjährigen Orientierungsphase nach Beendigung der Schulpflicht (ab Hauptschule)
  • $Ein Studium nach abgeschlossener Erstausbildung, wenn dieses als Weiterbildung einzuordnen ist

Was passiert, wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten können?

Du kannst dann BAföG oder BAB beantragen je nach beruflicher Situation bzw. dann steht dir mit großer Wahrscheinlichkeit was zu. Wenn eine eigene Wohnung vorliegt, zahlen die Bafög-Ämter einen höheren Satz. Das gilt auch für minderjährige Studenten. Warum die Kinder bei ihren Eltern ausgezogen sind, interessiert die Bafög-Ämter nicht. Sie fragen auch nicht, ob die Eltern am Studienort leben. Wer staatliche Ausbildungsförderung erhält und auszieht, muss das dem Amt nur mitteilen – und bekommt ab dem Monat des Auszugs mehr Geld vom Staat.

Was gilt bei ALG I / II ?

Arbeitssuchende und Geringverdiener unter 25 Jahren müssen sich für die räumliche Trennung von ihren finanziell bedürftigen Eltern, zunächst eine Erlaubnis vom
zuständigen Amt einholen. Wird keine Zustimmung eingeholt, so werden von den Ämtern auch keine Unterkunftskosten übernommen.

Moralische Werte: Ist dies überhaupt der richtige Weg?

Hierbei spielt auch die Moral eine nicht weniger bedeutsame Wertstellung. Du solltest dir im Klaren darüber sein, ob deine Eltern überhaupt in der Lage sind, dir monatlich Geld zukommen zu lassen, auch wenn dies die Ämter für angemessen
halten. Wenn sie selbst nur ein kleines Einkommen haben, wäre es nahezu dreist, noch Geld zu verlangen, damit sie dir deine Wohnung finanzieren. Nicht Wenige haben ihre Beziehung zu den Eltern stark strapaziert, weil sie auf Grundlage des Rechts darauf bestanden haben, Unterhalt zu bekommen. Sollte die Entfernung allerdings eine vom Elternhaus entfernte, eigene Bleibe voraussetzen, sieht dies schon anders aus.

Auch wenn die Eltern über den Freibeträgen liegen, können sie in der heutigen Zeit oft nicht allzu viel für die eigene Wohnung oder die Ausbildung beisteuern, da die Realität abseits der Freibeträge i.d.R. ganz anders aussieht.

Unterhalt: Bedarf und Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle

Die Tabelle ist kein Gesetzt, sondern eher als Richtlinie zu sehen, welche auch bei Gericht herangezogen wird. Auch hier wird zum Großteil nur auf die relevanten Fakten bei einer eigenen Wohnung eingegangen, da es sonst den Rahmen sprengen würde.

Für volljährige Kinder, welche Anspruch auf Barunterhalt haben und eine eigene Wohnung mieten, oder wie du mieten wollen, beträgt der Unterhaltsbedarf 670 Euro monatlich, egal ob Schüler, Student, Azubi. Hierbei sind 280 € für Unterkunft mit Nebenkosten u. Heizkosten (Warmmiete) enthalten.

Wichtig: Das Kindergeld wird bei Minderjährigen hälftig, bei Volljährigen zu 100% angerechnet.

 

Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen in €

 

12-17

 

Ab 18

Bedarfskontrollbetrag    in €
Bis  1.900 497 € 530 €  
1.901 – 2.300 522 € 557 € 1.400
2.301 – 2.700 547 € 583 € 1.500
2.701 – 3.100 572 € 610 € 1.600
3.101 – 3.500 597 € 636 € 1.700
3.501 – 3.900 637 € 679 € 1.800
3.901 – 4.300 676 € 721 € 1.900
4.301 – 4.700 716 € 764 € 2.000
4.701 – 5.100 756 € 806 € 2.100
5.101 – 5.500 796 € 848 € 2.200

Diese Tabelle zeigt ja nach Gesamteinkommen (Netto) deiner Eltern (Linke Spalte) und deinem Alter (über oder unter 18 Jahren) deinen Unterhaltsbedarf. Dies nur zum besseren Verständnis, denn wenn du eine eigene Wohnung beziehen möchtest, zählt der Regelsatz von 670 €.

Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet. Da kein Betreuungsunterhalt (zu Hause wohnen) mehr geleistet werden kann, ist beim volljährigen Kind die Barunterhaltspflicht auf beide Eltern zu verteilen.

Dein eigenes Einkommen wie Ausbildungsvergütung, sowie Halbwaisenrente oder Stipendien werden vollständig angerechnet und mindern die mögliche Unterhaltssumme. Gelegentliche Erwerbstätigkeiten nebenbei, z.B. bei Studenten, werden nicht einberechnet. Im Gegensatz dazu jedoch 450€ Jobs. Allerdings bleibt hiervon ein Teil für berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei, mindestens 60 Euro.

Doch wie wird nun der Unterhalt berechnet?

Nun wird es komplizierter.
Man ermittelt das bereinigte Nettoeinkommen jedes Elternteils, von dem jeweils der Selbstbehalt in Höhe von EUR 1.200,00 abgezogen wird. Ist der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, beträgt der Selbstbehalt 960€. Von dem Bedarf von 670 € werden zunächst Kindergeld abgezogen, sowie weitere eigene Einkommen des Kindes, je nach dessen Anrechnung. Der daraus resultierende Betrag muss dann von den Eltern anteilig, je nach Einkommen, gezahlt werden. Allerdings nur, wenn nach Abzug des Selbstbehaltes der Eltern noch ein Betrag übrig bleibt, welcher den zuvor errechneten Bedarf des Kindes decken kann. Ist dies nicht der Fall, greift Beispielsweise BAföG oder BAB. Klingt logisch oder?

Beispielberechnung:

(Kind studiert auswärts, kein zusätzliches Einkommen, 670 € Bedarf)

Vater verdient EUR 4.100,00 ; die Mutter EUR 2.100,00

Davon werden EUR 219,00 Kindergeld abgezogen.

Folglich müssen die Eltern anteilig EUR 451,00 aufbringen.

Vater hat Einkommen von EUR 2.900,00 (4.100,00 abzüglich 1.160,00 Selbstbehalt)
Mutter hat Einkommen von EUR 900,00 (2.100,00 abzüglich 1.160,00 Selbstbehalt)

Vater zahlt damit 451 x 2940 : 3800 = EUR 348,93
Mutter zahlt damit 451 x 940 : 3800  = EUR 111,56

Ganz nebenbei:  Es gibt hier kein BAföG, da Einkommensgrenzen der Eltern bereits überschritten wurden.

Das wichtigste zum Unterhalt zusammengefasst:

Generell kann dein Unterhalt nur über ein Gericht festgelegt werden, wenn dir deine Eltern freiwillig kein Geld zukommen lassen. An dieser Stelle vorausgesetzt, sie seien zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in der Unterhaltspflicht. Unterhaltspflichtig sind sie nach dem Gesetz bis zum Abschluss eines ersten qualifizierten Berufsabschlusses (z.B. Berufsausbildung oder Hochschulstudium) und solange du noch unter 25 bist. Dadurch wird der Unterhalt bei fast allen staatlichen Leistungen vorgezogen (außer Wohngeld), unabhängig davon, ob deine Eltern den errechneten Unterhalt tatsächlich zahlen (wollen oder können).

Wie viel Unterhalt dir tatsächlich zusteht, erfährst du durch die Bedürftigkeitsprüfung für BAföG oder BAB. Steht dir dem Grunde nach nichts zu, bist du hauptsächlich auf dein eigenes Einkommen, Kindergeld sowie Unterhalt angewiesen, wobei Letzteres in Hinsicht auf die eigene Wohnung sehr oft zu Konflikten innerhalb der Familie führt, vor allem dann, wenn der Auszug nicht zwingend notwendig ist. Sicherlich ist es jedoch möglich, eine eigene Wohnung mittels Kindergeld und Unterhalt (670 € –219 € = Unterhalt) zu finanzieren. Zumindest da deine Eltern dem Gesetz nach barunterhaltspflichtig wären, solange du das 18. Lebensjahr erreicht hast und noch keine abgeschlossene Ausbildung besitzt.

Allerdings ist diese Vorgehensweise moralisch sehr bedenklich. Daher empfiehlt es sich, dieses Thema erst gar nicht anzusprechen, sondern in einem günstigen Augenblick nach einem kleinen monatlichen Taschengeld zu fragen. Sicherlich werden dir deine Eltern oder Verwandten hin und wieder mal ein kleines Sümmchen zustecken oder zum Einzug einen Umschlag mit Geld überreichen. Sollte deine Ausbildung oder leibliches Wohl zu Hause gefährdet sein, dir deine Eltern jegliche Unterhaltszahlungen trotz gutem Einkommen verweigern (und damit jegliche Bezüge wegfallen), solltest du tatsächlich den Unterhalt einklagen.

Kindergeld und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Kindergeld und eigene Wohnung: Was steht mir zu?

Kindergeld und eigene Wohnung:
Was steht mir zu?

  • 3 Minuten Lesedauer
Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Kindergeld ist eine staatliche Zahlung der Familienkasse an die Erziehungs- berechtigten und wird i.d.R. bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Seit 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung für das Kindergeld aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann eine weitere volle Kindergeld Auszahlung, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Einschrän­kungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn das Kind nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag.  

Wann wird Kindergeld gezahlt?

  • $Bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind
  • $Bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen
  • ?Dazwischen musst du dich in einem (Erst-)Ausbildungsverhältnis befinden (Schule, duale Ausbildung, Studium, Praktika etc.)
  • $Bei einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten, in welcher du quasi nichts machst (z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildung)
  • ?Ist dieser Zeitraum größer, musst du arbeitssuchend gemeldet sein und bekommst bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld, solange du dich glaubhaft um eine Ausbildung bzw. Job bemühst
  • ?Ebenso bei geringfügiger Beschäftigung (450€ Job) wird Kindergeld bis zum 21. Geburtstag gezahlt

Kindergeld Anspruch: Wieviel gibt es?

  • $Für das erste und zweite Kind gibt es monatlich jeweils 219€
  • $Für das dritte Kind 225€
  • $Für jedes weitere Kind 250€

Zweite Ausbildung und Kindergeld

Generell gilt: Auch bei einem Zweitstudium oder Zweitausbildung ist die Zahlung von Kindergeld nicht ausgeschlossen. Es gibt immer Ausnahmen und Spielraum. Solange erkennbar ist, dass das angestrebte Berufsziel noch nicht erreicht wurde, bestehen gute Chancen auf Fortzahlung. 

Wer hat Anspruch auf das Kindergeld?

In erster Linie liegt der Rechtsanspruch für das Kindergeld bei den Eltern, um ihre Kinder damit zu versorgen bzw. zu unterstützen. Auch ein Auszug von zu Hause ändert erstmal nichts an dieser Tatsache. Ohne einen Antrag sind es immer noch die Eltern, die das Kindergeld vom Staat erhalten.

Einkommen und Zuverdienst während der Erstausbildung

Bis 2012 gab es jährlich sehr aufwendige Einkommensprüfungen für erwachsene, Kindergeld berechtigte Kinder. 
Heute ist es egal, wie viel du in deiner Ausbildung oder als Student mit deinem Nebenjob verdienst.

Eigene Wohnung – Kindergeld direkt erhalten

Sobald du ausziehst, kannst du deine Eltern darum bitten, dir das Kindergeld monatlich auf dein Konto überweisen zu lassen. Die Familienkasse kann das Kindergeld auf Antrag auch direkt überweisen (als Abzweigung), wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und du bereits in einem eigenen Haushalt wohnst.

Übrigens: Es gilt zumeist die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind. Diese wird entweder in Barunterhalt oder als Naturalunterhalt geleistet. Das Kindergeld wird hier mit dem jeweils geltenden Unterhaltsanspruch zu 100% verrechnet.

Fazit: Kindergeld bildet ein wichtiges Fundament

Für den Großteil der jungen Erwachsenen spielt der Bezug von Kindergeld beim Auszug von zu Hause eine bedeutende Rolle. 219€ pro Monat oder mehr (je nach Kind) sind nicht wenig Geld. Haben oder nicht haben. Damit es im Nachhinein keinen Ärger gibt, muss dieses Thema vorab mit den Eltern genau besprochen werden. Doch keine Angst: Solange dir per Gesetzt das Kindergeld zusteht, muss dir das staatliche Kindergeld auch bei einer eigenen Wohnung garantiert zukommen. Es dient immerhin deinem Unterhalt, nicht dem deiner Eltern.

Erstausstattung der Wohnung: Tipps für den Antrag beim Jobcenter

Erstausstattung der Wohnung: Tipps für den Antrag beim Jobcenter

Erstausstattung Wohnung – Tipps für den Antrag beim Jobcenter

  • 6 Minuten Lesedauer

Autor: Christoph Wiemer
Position: Inhaber

Für leistungsberechtigte Hartz 4-Empfänger gibt es die sogenannte Erstausstattung Wohnung. Das bedeutet, dass sie bei Vorliegen der Voraussetzungen das Geld für bestimmte Einrichtungsgegenstände vom Jobcenter erhalten. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine bedarfsbezogen und nicht zeitlich zu interpretierende Antragsleistung. Die rechtliche Grundlage bildet § 24 Abs. 3 SGB II (Zweites Buch, Sozialgesetzbuch). Was gibt es beim Antrag zu beachten, wer bekommt die Wohnungserstausstattung und was beinhaltet sie?

Wer hat ein Recht auf Geld für Erstausstattung vom Jobcenter?

Die Erstausstattung einer Wohnung kann nicht nur von Hartz-4-Empfängern beantragt werden. Normalerweise nicht antragsberechtigt ist, wer einen normalen Umzug durchführt. Eine Voraussetzung für die Gewährung ist, dass es sich um die Neugründung eines eigenen Haushaltes handelt. Prinzipiell haben also vor allem Anträge für die Erstausstattung Aussicht auf Erfolg, wenn sie von Personen gestellt werden, die:

  • $aus der elterlichen Wohnung ausziehen müssen
  • $dem Bezug der neuen Wohnung obdachlos waren
  • $aus dem Ausland zugezogen sind und eine Wohnung benötigen
  • $nach der Trennung eine neue Wohnung benötigen
  • $nach Beendigung einer Haft oder eines Reha- oder Klinikaufenthaltes eine Wohnung brauchen
  • $ihre bisherige Einrichtung aufgrund höherer Gewalt verloren haben (z. B. Brand, Diebstahl, Hochwasser)
  • $nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus eine neue Wohnung benötigen
  • $aufgrund einer Geburt ein Kinderzimmer einrichten müssen

Die hier genannten Gegebenheiten stellen die Voraussetzungen dar, die meistens zur Bewilligung des Antrags auf Erstausstattung einer Wohnung führen, sodass der Antragsteller Geld für Erstausstattung vom Jobcenter erhält. 

Wichtiger Hinweis: Als wichtige Voraussetzung gilt zudem, dass die neu zu beziehende Wohnung nicht möbliert ist. Es dürfen im Mietvertrag also keine überlassenen Einrichtungsgegenstände aufgelistet sein.

Wie kann eine Erstausstattung Wohnung erbracht werden?

Das Jobcenter kann dem Antragsteller entweder Geld- oder Sachleistungen zukommen lassen. Als Sachleistungen gibt es meist Gutscheine für Möbelhäuser. Um keine Wettbewerbsverzerrung zu betreiben, gelten diese Gutscheine in der Regel für jedes Möbelhaus. Auf Nachfrage gibt das Jobcenter aber Informationen zu möglichen Kauforten heraus. Was allerdings nicht gestattet ist, ist das Splitting der Gutscheine, also der Einkauf bei unterschiedlichen Möbelhändlern.

Erhält man vom Jobcenter einen Pauschalbetrag überwiesen, sind elektronische Geräte in vielen Fällen nicht in diesem Betrag enthalten. Die für sie anfallenden Kosten werden bei Bedarf einzeln hinzugerechnet und separat überwiesen.

Gibt es auch eine Erstausstattung Wohnung für Berufstätige?

Diese Leistung erhalten nicht nur arbeitslose Hartz 4-Empfänger. Es gibt auch die Erstausstattung einer Wohnung für Berufstätige. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können also unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Antrag auf die Erstausstattung einer Wohnung stellen. Das gilt vor allem für Geringverdiener, also Personen, die eine solche Ausstattung nicht aus ihrem Einkommen oder Vermögen bezahlen können. Sie haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Wie viel Geld für die Wohnungserstausstattung gibt es aktuell?

Der Gesetzgeber hat detailliert aufgeschlüsselt, welche Beträge es für welche Wohnungsgegenstände gibt. Wie viel Geld für die Wohnungserstausstattung der zuständige Träger der Kommune überweist, hängt nicht zuletzt davon ab, in welchem Bundesland der Antragsteller lebt. Leider existiert keine bundeseinheitliche Regelung und es gibt auch keine gesetzlichen Vorgaben. Der § 24 Abs. 3 SGB II (Zweites Buch, Sozialgesetzbuch) trifft lediglich Aussagen zur Antragsberechtigung.

Sowohl die gewährten Leistungen selbst, als auch die Höhe der Erstausstattung Wohnung können, je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen. In der Regel wird aber für einen 1-Personen-Haushalt ein Betrag von etwa 1.000 Euro gewährt und das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Erstausstattung der Wohnung bis zu dieser Höhe.

Worauf sollte beim Antrag auf Wohnungserstausstattung besonders geachtet werden?

Zunächst einmal gibt es für den Antrag auf Erstausstattung der Wohnung keine festgelegten Fristen. Man kann diese Leistung also auch noch Jahre nach dem Erstbezug einer Wohnung beantragen. Einen solchen Antrag stellt man beim zuständigen Jobcenter. Über die Mitarbeitenden dort erhält man das notwendige Antragsformular. Das ausgefüllte Formular reicht man zusammen mit einer Liste aller Wohngegenstände, die man benötigt beim Jobcenter ein.

Wurde der Antrag auf Erstausstattung der Wohnung bewilligt und man hat einen Pauschalbetrag erhalten, sollte man alle Kaufbelege zum Zwecke der Nachweisbarkeit der Ausgaben aufbewahren. Das Jobcenter kontrolliert diese hin und wieder. Mit den Rechnungen und belegen kann man jederzeit beweisen, wie viel jeder Teil der Wohnungserstausstattung gekostet hat.

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Wohnungserstausstattung dauert von der Antragstellung bis zur Bewilligung in der Regel zwischen drei und vier Wochen. Allerdings kann die Wartezeit variieren, je nach der Auslastung des zuständigen Jobcenters und der Anzahl der gestellten Anträge. Aufgrund der augenblicklichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können sich Außendiensttermine verzögern, was ebenfalls zu einer längeren Wartezeit führen kann.

Wofür erhält man Geld für Erstausstattung vom Jobcenter?

Die Gewährung von Geld für Erstausstattung vom Jobcenter ist Ländersache, weshalb es keine einheitliche Regelung gibt, was genau zur Wohnungserstausstattung gehört. In den meisten Verwaltungsanweisungen der Länder werden folgende Bereiche untergliedert: 

  • $Schlaf- und Sitzmöglichkeiten (Bett mit Lattenrost, Matratze und Bettwäsche, Tisch mit Stühlen, Sofa oder Sessel)
  • $Aufbewahrungsmöglichkeiten (Schrank oder Kommode, Regale, Badezimmerschrank)
  • $Technische Geräte (Kühlschrank, Herd, Küchengeräte, Lampen)
  • $Hygieneartikel (Waschmaschine, Staubsauger oder Besen, Mülleimer, Wäschespinne, Handtücher)

Was fällt nicht unter den Antrag der Erstausstattung Wohnung?

Wer einen Antrag zur Erstausstattung einer Wohnung stellt, der muss dazu wissen, dass es Dinge gibt, deren Anschaffung das Jobcenter nicht bezuschusst bzw. voll übernimmt. Zur Erstausstattung der Wohnung gehören beispielsweise nicht:

  • $Renovierungskosten vor dem Bezug
  • $Bodenbeläge (ist Sache des Vermieters)
  • $TV-Gerät (ist zur Führung eines Haushaltes nicht notwendig)
  • $Computer & Laptop (alternative Multi-Media-Quellen, z. B. Bibliotheken mit PC’s)
  • $Spielkonsolen sowie weitere Multimediageräte
  • $Vorhandenes Mobiliar (z. B. aus dem Jugendzimmer der elterlichen Wohnung)

Was ebenfalls nicht zur Erstausstattung einer Wohnung zählt, sind Gegenstände, die als Ersatz für defekte oder durch Verschleiß unbrauchbar sind, beschafft werden sollen. Diese Dinge müssen vom Regelbedarf erworben werden. 

Beim Jobcenter gibt es übrigens ausführliche Listen, in denen der jeweils bewilligungsfähige Betrag aufgelistet ist. Eine Orientierung an diesen Preisklassen ist sinnvoll, da man so mit der gewährten Summe einigermaßen gut zurechtkommt. Diese Listen befinden sich fast immer als Anhang an den Gutscheinen, die das Jobcenter als Sachleistung für die Erstausstattung Wohnung gewährt.

Muss die Erstausstattung der Wohnung neuwertig sein?

Grundsätzlich gilt, dass es keinen Anspruch auf eine neuwertige Erstausstattung der Wohnung gibt. Das Geld für die Wohnungserstausstattung vom Jobcenter wird zwar gewährt, die beschafften Gegenstände müssen aber nicht neu sein. Schon aufgrund der nicht sehr hohen Summe kann es ratsam sein, im Secondhand-Handel zu schauen oder die Suche auf Online-Plattformen wie eBay zu konzentrieren um die benötigten Wohnungsgegenständen zu finden. Man kann mit Planung und Rechnen eine Erstausstattung günstig zusammenstellen.

Das gilt vor allem für die größeren und meist kostenintensiven Einrichtungsgegenstände wie das Bett, einen Kleiderschrank oder die Waschmaschine. Zwar das das Jobcenter nicht zum Kauf von gebrauchten Gegenständen auffordern, die zur Verfügung gestellte Leistungshöhe macht dies aber sinnvoll. Handtücher oder Bettwäsche hingegen sind aus hygienischen Gründen neu zu kaufen.

Mehr im Portemonnaie: So viel kann für Berufseinsteiger herausspringen

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Endlich: Das erste Gehalt ist auf dem Konto. Jetzt erst einmal den lang gehegten Wunsch nach dem neuen Smartphone erfüllen? Oder das Geld lieber für den Traum der eigenen vier Wände zurücklegen? Immerhin wünschen sich laut Umfrage neun von zehn der 13- bis 29-Jährigen, einmal in der eigenen Immobilie zu leben. Wie junge Leute mehr aus ihrem Gehalt machen, erklärt Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß. 

Schritt 1: Überblick verschaffen

Nur wer seine finanzielle Lage kennt, kann die persönlichen Möglichkeiten einschätzen und sinnvolle Finanz-Entscheidungen treffen. Deshalb ist zuerst eine grundlegende Analyse angesagt. Dafür werden zuerst alle Einnahmen addiert, vorrangig das monatliche Einkommen ggf. inklusive 13. Gehalt. Gibt es weitere regelmäßige Einnahmen, zum Beispiel aus Nebentätigkeiten oder Unterhalt von den Eltern? Auch diese werden hinzugerechnet. Anschließend werden alle fixen und variablen Kosten abgezogen, also Ausgaben für Miete mit Nebenkosten und Lebenshaltungskosten mit Fahrtkosten. Wie viel wird im Monat für Lebensmittel, Konsum und Freizeit ausgegeben? In welchem Verhältnis zu den Einnahmen stehen diese Summen und wo gibt es Sparpotenzial?

Großes Einsparpotenzial bieten in der Regel Genussmittel und Freizeitaktivitäten. Karsten Eiß rät: „Natürlich sollte man sich nicht in jeder Hinsicht einschränken. Doch nur, wer sich einen Gesamtüberblick über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben verschafft, bekommt ein Gefühl dafür, wo das Geld bleibt.“

Schritt 2: Langfristige Ziele und Wünsche auflisten

Nach der Analyse ist es an der Zeit für Fragen wie: Welche Versicherungen brauche ich künftig? Welche Spar- und Anlageprodukte nutze ich? Aber auch für Träume: Plane ich zum Beispiel eine langfristige Anschaffung, will ich später in meinen eigenen vier Wänden leben? Zudem sollten sich Auszubildende erkundigen, welche Förderungen für sie in Frage kommen.

Besonders lohnenswert können sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) sein. Viele Arbeitgeber zahlen VL zusätzlich zum Lohn: Der Arbeitgeber überweist die Summe dabei direkt auf das Finanzprodukt des Arbeitnehmers, zum Beispiel einen Bausparvertrag. Ob und in welcher Höhe VL fließen, ist vom gültigen Tarifvertrag abhängig. Pro Monat kann der Zuschuss zwischen sechs und 40 Euro betragen. Das Bankgewerbe, die Chemische Industrie sowie die Energie- und die Versicherungsbranche unterstützen ihre Auszubildenden mit dem Höchstsatz. Wer sich nicht sicher ist, ob der Ausbildungsbetrieb VL zahlt, sollte unbedingt nachfragen.

Schritt 3: Staatliche Förderungen beantragen

Wichtig zu wissen: Auch mit kleinen Beiträgen kommen Sparer an lukrative staatliche Förderungen. Diese Angebote sind für Berufseinsteiger attraktiv: Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat Einzahlungen aus vermögenswirksamen Leistungen nochmals extra. Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 17.900 Euro können jährlich bis zu 43 Euro zusätzlich kassieren. Die Einkommensgrenze beträgt übertragen auf den Bruttolohn damit 22.500 Euro im Jahr.

Die Riester-Förderung kann sich für Berufsanfänger besonders bezahlt machen. Seit Januar 2018 erhalten alleinstehende Sparer eine Grundzulage von 175 Euro im Jahr. Berufsstarter unter 25 Jahren profitieren zusätzlich von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Es können außerdem Steuervorteile hinzukommen. Welcher Riester-Vertrag individuell am besten passt, erfahren Interessenten bei einer professionellen Beratung. Die Regel ist einfach: „Wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr einzahlt, erhält die volle staatliche Förderung. Da Berufsstarter zumeist kein Einkommen hatten, müssen sie im ersten Jahr nur den Mindestbeitrag von 60 Euro aufbringen“, erklärt Eiß. Einkommensgrenzen gibt es bei der Riester-Förderung keine. „Riester ist ein komplexes Produkt. Daher am besten immer einen Profi aufsuchen“, rät der Experte.

Mit der Wohnungsbau-Prämie (WoP) können Einzahlungen auf Bausparverträge in Höhe von bis zu 512 Euro geltend gemacht werden. Für die WoP gelten Einkommensgrenzen: Für Singles ab 16 Jahren liegt die Höchstgrenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 25.600 Euro. Das Bruttoeinkommen darf damit bei maximal 31.600 Euro liegen. „Alleinstehende können mit der Förderung jährlich bis zu 45 Euro extra herausholen“, sagt Eiß.

Zusätzliches Plus für junge Bausparer bei Schwäbisch Hall: Sparer unter 25 Jahren erhalten derzeit dank des „Junge Leute Bonus“ einmalig bis zu 100 Euro – in allen Tarifvarianten.

Schritt 4: Konsequent sparen

Vermögensaufbau und das Erreichen von Sparzielen gelingen nur mit Disziplin. Sparverträge und Prämien können helfen, das Ersparte nicht in einem schwachen Moment für andere Zwecke auszugeben. „Durch die Förderungen und Leistungen kann im besten Fall ein jährliches Plus von bis zu 743 Euro für Berufsanfänger herausspringen – den einmaligen Riester-Berufseinsteigerbonus von 200 Euro nicht einberechnet“, fasst Eiß zusammen. Sein Expertentipp: „Auszubildende sollten gut durchdenken, was für sie das passende Anlageprodukt ist. Dann aber handeln und wertvolle Spar-Zeit oder Förderungen für dieses Jahr nicht verschenken.“

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Hausratversicherung für deine Wohnung – Ein absolutes Muss!

Hausratversicherung für deine Wohnung – Ein absolutes Muss!

In der eigenen Wohnung befinden sich diverse Wertgegenstände, die man gerne bewahren möchte. Seien es die Möbel, elektronische Geräte oder Schmuck und Bargeld. Umso wichtiger ist es, dieses Besitztum zu schützen und langfristig zu erhalten. Sei es ein Eigenheim, eine gekaufte Wohnung oder eine Wohnung zur Miete – in jedem Fall sind sowohl die Wohnung, als auch der enthaltene Hausrat von großem Wert.

Die Hausratversicherung ist Pflicht

Daher ist für jeden Haus- und Wohnungsbesitzer eine Hausratversicherung empfehlenswert. Jeder Eigenheimbesitzer sollte sein Zuhause durch eine Hausratversicherung versichern, um gegen eventuelle Schäden abgesichert zu sein.

Schließlich können die Schäden, was das Eigenheim oder die eigene Wohnung betrifft, besonders kostenintensiv sein. Das beginnt bei Einbrüchen und Diebstählen über Beschädigungen durch Feuer und Wasser bis hin zum Vandalismus. Eine Hausratversicherung schützt dich finanziell vor möglichen Schäden und kann in vielen Fällen individuell auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

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Das Angebot genauer beleuchtet

Bereits mit dem Basis Paket erhältst du einen Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe zum Neuwert. Darüber hinaus werden Ihnen eine weltweite Außenversicherung sowie eine erweiterte Außenversicherung für Kinder angeboten.

Im Tarif Komfort sind der Schutz vor dem Diebstahl von Gartenmöbeln- und Geräten, sowie Schäden an Gefrier- und Kühlgut durch einen unvorhersehbaren Stromausfall enthalten. Auch im Falle von grober Fahrlässigkeit verzichtet die Versicherung oft auf einen möglichen Einwand und übernimmt die anfallenden Kosten. Darüber hinaus bezahlt der Versicherer für dich die Kosten, welche entstehen, wenn du aufgrund eines Versicherungsfalles den Urlaub abbrechen musst. Auch die Umzugskosten, welche aufgrund einer unbewohnbaren Wohnung entstehen, werden für dich übernommen.

Praktische Erweiterungen für deine Hausratversicherung

Auf Wunsch kannst du deine Hausratversicherung erweitern und somit individuell auf deine Bedürfnisse anpassen. Zu den möglichen Erweiterungen gehört zum einen der Schutz für Fahrräder. Während Fahrräder und E-Bikes im Rahmen der Hausratversicherung ausschließlich bei der Entwendung aus Wohnung, Garage oder Keller ersetzt werden, ist dein Besitz mit der Zusatzversicherung auch draußen im Freien abgesichert.

Zudem kannst du mit der Glasversicherung sowohl das Haushaltsglas, als auch das Gebäudeglas versichern und dich somit vor finanziellen Schäden schützen.

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